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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.11.2009 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-130/2009 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009 Gemeinderat am 10.12.2009 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Ansatzfähige Kosten sind nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus Straßenpapierkörben. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und Fahrzeugkosten wurden wie bereits in den vergangenen Jahren aus den Kosten der letzten 3 Gebührenabschlüsse (2006-2008) Mittelwerte gebildet, die dann als Grundlage für die Gebührenkalkulation angenommen wurden. Die Berechnung der weiteren Sachkosten ergibt sich aus der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“. Hier wurden die voraussichtlichen Kosten getrennt nach Abfallarten berechnet. Aufgrund der Neugestaltung des Entsorgungsvertrags ist es seit 2009 möglich, die Kosten der Fuhrleistung genau den einzelnen Abfallarten zuzuordnen, da nicht mehr ein monatlicher Pauschalbetrag für die Fuhrleistung gezahlt wird, sondern nach den einzelnen Abfallarten getrennte Leistungen gezahlt werden. Diese Leistungen gliedern sich noch auf in Beträge für die Tonnenbereitstellung, Transport, Behältertausch (Berechnung pro Stück bzw. pro Tonne). Für die Berechnung wurden die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste vertraglich vereinbarten Preise zugrunde gelegt. Die Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) stehen noch nicht fest, da das zuständige Entscheidungsgremium in der letzten Sitzungsrunde keinen Beschluss gefasst hat. Mit den endgültigen Gebührensätzen wird erst Anfang 2010 gerechnet. Bislang liegt vom ZEW nur ein „Diskussionsrahmen“ vor, indem ungefähre Gebührensätze und Grundgebühren angegeben werden, mit dem Hinweis, dass die Grundgebühr wahrscheinlich konstant bleibt und die Verbrennungsgebühr je Tonne ansteigen wird. Zum besseren Vergleich mit den Vorjahren sind die Kosten für Fuhrleistung (außer Altpapier und die Deponiekosten in der Tabelle „Ansatzfähige Kosten“ wie in den Vorjahren addiert. Hieraus lässt sich ablesen, dass der Anstieg der Gebühren im Wesentlichen durch die steigenden Deponiekosten (55,12% der Gesamtkosten) zustande kommt, während die Fuhrleistungen des Abfuhrunternehmens (16,70%) im Vergleich zu 2008 um ca. 30% günstiger wurde. Bei den Kosten für die Altpapiersammlung waren in der Vergangenheit in verschiedenen Medien Berichte darüber erschienen, dass aufgrund des stark gesunkenen Marktpreises für Altpapier zukünftig mit höheren Abfallgebühren zu rechnen sei. Durch die Neugestaltung des Abfuhrvertrages ist dies jedoch in Vettweiß nicht so, es wurde ein für die Laufzeit des Vertrages fester Betrag von 66,40 € je Tonne Altpapier (80,-- Euro abzüglich des durch das Gallenkemper-Gutachten festgelegten DSD-Anteils von 17%) vereinbart. Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen zum Vorjahr). Einzelne Ausreißer in der Statistik wie etwa das Jahr 2008, wo ca. 100t mehr Restmüll angefallen sind als durchschnittlich in anderen Jahren können natürlich vorkommen, sind aber eher die Ausnahme. Die Durchschnittswerte bilden ansonsten die einzig verlässliche Grundlage zur Kalkulation. Mehraufkommen wie 2008 führen dann in der Regel zu Unterdeckungen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Die Einwohnerzahl ist jeweils die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.12. des Vorjahres. Deponiekosten (55,12%) und Grundgebühren (14,26%) sowie Fuhrleistung Hausmüll (16,70%) und die Kosten für die Altpapiersammlung (Fuhrleistung und Entgelte an die Vereine; 4,98 %) machen zusammen einen Anteil von über 91,06 % der Gesamtkosten aus. Einen Anteil von 3,36 % an den Gesamtkosten macht die Position Unterdeckung aus Vorjahren aus. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2008 kam dadurch zustande, dass aufgrund eines erhöhten Restmüllaufkommens die Deponiekosten im Jahr 2008 um 21.503 € höher lagen als berechnet. Die Kosten der europaweiten Ausschreibung waren nicht kalkuliert (11.841,-- €), da diese Kosten bei Erstellung der Kalkulation 2008 nicht ersichtlich waren. Die Personalkosten waren um 5.564,-- € höher als kalkuliert und die in der Kalkulation eingerechnete Position „Überschuss Duales System“ ist nicht ansatzfähig und daher nicht zu berücksichtigen (5739,-- €, siehe auch Erläuterung „nicht ansatzfähige Kosten“). Im Jahr 2009 sieht es bislang so aus, als liege das Müllaufkommen wieder im Durchschnitt der vergangenen Jahre, eine neuerliche Unterdeckung in dieser Größenordnung ist also nicht zu befürchten. Es wurde daher in die Kalkulation 2010 ein Betrag von 30.000,-- € zum Ausgleich der Unterdeckung aus 2008 eingestellt, der restliche Betrag soll in die Kalkulation 2011 einfließen. Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Erträge abzuziehen. Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die Gebühreneinnahmen aus der Sperrgutentsorgung, Gutschriften über verkaufte Restmüllsäcke und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers. Zur Entsorgung außergewöhnlicher Mehrmengen an Restmüll gibt es die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen Restmüllsack zu erwerben. Dieser Sack kann jedoch nicht die Tonne ersetzen, sondern nur zur Entsorgung eventuell anfallender Mehrmengen genutzt werden. Die Überprüfung des Gebührensatzes steht noch aus, wird aber bis zur Ratssitzung nachgereicht. Derzeit wird nicht von einer großen Änderung des Gebührensatzes ausgegangen. Die Frage der Entsorgung von Mehrmengen wurde im letzten Jahr vermehrt auch für Bioabfall gestellt (Rasenschnitt, Laub o.ä.). Um hier die Möglichkeit der Entsorgung zu schaffen, soll genau wie für Restmüll auch, ein gebührenpflichtiger Beistellsack angeboten werden. Dieser kann jedoch auch nicht die Biotonne ersetzen, sondern nur im Bedarfsfall erworben werden. Ein Angebot des Abfuhrunternehmens und die daraus resultierende Kalkulation eines Gebührensatzes stehen noch aus, die Kalkulation wird aber ebenfalls bis zur Ratssitzung nachgereicht. Da sich die Kosten und die Erträge für Restmüllsäcke und Bioabfallsäcke in der Kalkulation neutralisieren, wird sich die Kalkulation der Gebührensätze für die Abfallgefäße durch eine evtl. Änderung der Gebühr für Restmüllsäcke oder die Einführung eines Gebührensatzes für einen Bioabfallsack nicht verändern. Nicht ansatzfähige Kosten: Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. Die voraussichtlichen Kosten für Windelsäcke werden nachrichtlich in der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“ aufgeführt. Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben. Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung". 2) Kalkulation der Gebühren Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restmüllgefäße und der Biomüllgefäße ermittelt. Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in Grundgebührenanteil, einen Anteil für die Entsorgung des Restmülls und einen Anteil für die Entsorgung des Biomülls. Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restmüllgefäße) sind der Grundgebührenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restmülls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Biomüllgefäß haben, zahlen zusätzlich noch den Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist genau wie die Entsorgung des Sperrmülls, Elektroschrotts und des Schadstoffes im Grundgebührenanteil enthalten. Durch die im Gegensatz zu den Vorjahren genauere Differenzierung der Kosten auf die einzelnen Abfallbereiche (Neugestaltung des Entsorgungsvertrags) ist die Zusatzgebühr für das Restabfallgefäß sowie für das Bioabfallgefäß seit 2009 gestiegen, die Grundgebühr hingegen gesunken. Dies hat zur Folge dass sich die einzelnen Gebührensätze unterschiedlich entwickeln. Die Gebühr für Bioabfallgefäße wurde höher, ebenso stieg der Gebührensatz bei großen Restmüllgefäßen (240l, 1.100l) an. Dies ist allein Folge der genaueren Differenzierung der Kosten, nicht etwa auf die Umstellung des Entsorgungsvertrages zurückzuführen. Je besser die Kosten auf die einzelnen Abfallarten aufgeteilt werden können, umso mehr steigt die Gebühr pro Liter und sinkt der Grundgebührenanteil. Die Anschlusspflichtigen, die größere Abfallgefäße bereithalten und dementsprechend auch potenziell mehr Abfall zur Entsorgung geben, werden dadurch stärker belastet. Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich folgende Gebührensätze für 2010: Kombination 60 l Restabfall ohne Bioabfall 60 l Restabfall und 120 l Bioabfall 60 l Restabfall und 240 l Bioabfall 90 l Restabfall ohne Bioabfall 90 l Restabfall und 120 l Bioabfall 90 l Restabfall und 240 l Bioabfall 120 l Restabfall ohne Bioabfall 120 l Restabfall und 120 l Bioabfall 120 l Restabfall und 240 l Bioabfall 240 l Restabfall ohne Bioabfall 240 l Restabfall und 120 l Bioabfall 240 l Restabfall und 240 l Bioabfall 1100 l Restabfall ohne Bioabfall 1100 l Restabfall und 240 l Bioabfall zusätzliche 120 l Bioabfallgefäße zusätzliche 240 l Bioabfallgefäße Restmüll 136,03 € 136,03 € 136,03 € 164,60 € 164,60 € 164,60 € 193,18 € 193,18 € 193,18 € 307,49 € 307,49 € 307,49 € 1.126,73 € 1.126,73 € Bioabfall 55,43 € 110,86 € 55,43 € 110,86 € 55,43 € 110,86 € 55,43 € 110,86 € 110,86 € 55,43 € 110,86 € Gesamtgebühr 136,03 € 191,46 € 246,89 € 164,60 € 220,03 € 275,47 € 193,18 € 248,61 € 304,04 € 307,49 € 362,92 € 418,35 € 1.126,73 € 1.237,59 € 55,43 € 110,86 € Die Gebühren aus den Vorjahren sind ebenfalls in der oben genannten Anlage ersichtlich. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation zu beschliessen. Auswirkungen auf den Haushalt: