Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.11.2009
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-130/2009
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009
Gemeinderat am 10.12.2009
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie
Verwaltungsgemeinkosten (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten).
Ansatzfähige Kosten sind nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) unter anderem
auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus
Straßenpapierkörben. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen
Personalkosten.
Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und
Fahrzeugkosten wurden wie bereits in den vergangenen Jahren aus den Kosten der letzten
3 Gebührenabschlüsse (2006-2008) Mittelwerte gebildet, die dann als Grundlage für die
Gebührenkalkulation angenommen wurden.
Die Berechnung der weiteren Sachkosten ergibt sich aus der Anlage „Berechnung der
Kosten der einzelnen Abfallarten“. Hier wurden die voraussichtlichen Kosten getrennt nach
Abfallarten berechnet.
Aufgrund der Neugestaltung des Entsorgungsvertrags ist es seit 2009 möglich, die Kosten
der Fuhrleistung genau den einzelnen Abfallarten zuzuordnen, da nicht mehr ein monatlicher
Pauschalbetrag für die Fuhrleistung gezahlt wird, sondern nach den einzelnen Abfallarten
getrennte Leistungen gezahlt werden. Diese Leistungen gliedern sich noch auf in Beträge für
die Tonnenbereitstellung, Transport, Behältertausch (Berechnung pro Stück bzw. pro
Tonne). Für die Berechnung wurden die mit den Firmen AWA GmbH und Braun
Umweltdienste vertraglich vereinbarten Preise zugrunde gelegt.
Die Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) stehen noch nicht
fest, da das zuständige Entscheidungsgremium in der letzten Sitzungsrunde keinen
Beschluss gefasst hat. Mit den endgültigen Gebührensätzen wird erst Anfang 2010
gerechnet. Bislang liegt vom ZEW nur ein „Diskussionsrahmen“ vor, indem ungefähre
Gebührensätze und Grundgebühren angegeben werden, mit dem Hinweis, dass die
Grundgebühr wahrscheinlich konstant bleibt und die Verbrennungsgebühr je Tonne
ansteigen wird.
Zum besseren Vergleich mit den Vorjahren sind die Kosten für Fuhrleistung (außer Altpapier
und die Deponiekosten in der Tabelle „Ansatzfähige Kosten“ wie in den Vorjahren addiert.
Hieraus lässt sich ablesen, dass der Anstieg der Gebühren im Wesentlichen durch die
steigenden Deponiekosten (55,12% der Gesamtkosten) zustande kommt, während die
Fuhrleistungen des Abfuhrunternehmens (16,70%) im Vergleich zu 2008 um ca. 30%
günstiger wurde.
Bei den Kosten für die Altpapiersammlung waren in der Vergangenheit in verschiedenen
Medien Berichte darüber erschienen, dass aufgrund des stark gesunkenen Marktpreises für
Altpapier zukünftig mit höheren Abfallgebühren zu rechnen sei. Durch die Neugestaltung des
Abfuhrvertrages ist dies jedoch in Vettweiß nicht so, es wurde ein für die Laufzeit des
Vertrages fester Betrag von 66,40 € je Tonne Altpapier (80,-- Euro abzüglich des durch das
Gallenkemper-Gutachten festgelegten DSD-Anteils von 17%) vereinbart.
Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein
Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen
zum Vorjahr). Einzelne Ausreißer in der Statistik wie etwa das Jahr 2008, wo ca. 100t mehr
Restmüll angefallen sind als durchschnittlich in anderen Jahren können natürlich
vorkommen, sind aber eher die Ausnahme. Die Durchschnittswerte bilden ansonsten die
einzig verlässliche Grundlage zur Kalkulation. Mehraufkommen wie 2008 führen dann in der
Regel zu Unterdeckungen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden.
Die Einwohnerzahl ist jeweils die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS)
ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.12. des Vorjahres.
Deponiekosten (55,12%) und Grundgebühren (14,26%) sowie Fuhrleistung Hausmüll
(16,70%) und die Kosten für die Altpapiersammlung (Fuhrleistung und Entgelte an die
Vereine; 4,98 %) machen zusammen einen Anteil von über 91,06 % der Gesamtkosten aus.
Einen Anteil von 3,36 % an den Gesamtkosten macht die Position Unterdeckung aus
Vorjahren aus. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2008 kam dadurch zustande, dass aufgrund
eines erhöhten Restmüllaufkommens die Deponiekosten im Jahr 2008 um 21.503 € höher
lagen als berechnet. Die Kosten der europaweiten Ausschreibung waren nicht kalkuliert
(11.841,-- €), da diese Kosten bei Erstellung der Kalkulation 2008 nicht ersichtlich waren. Die
Personalkosten waren um 5.564,-- € höher als kalkuliert und die in der Kalkulation
eingerechnete Position „Überschuss Duales System“ ist nicht ansatzfähig und daher nicht zu
berücksichtigen (5739,-- €, siehe auch Erläuterung „nicht ansatzfähige Kosten“). Im Jahr
2009 sieht es bislang so aus, als liege das Müllaufkommen wieder im Durchschnitt der
vergangenen Jahre, eine neuerliche Unterdeckung in dieser Größenordnung ist also nicht zu
befürchten. Es wurde daher in die Kalkulation 2010 ein Betrag von 30.000,-- € zum
Ausgleich der Unterdeckung aus 2008 eingestellt, der restliche Betrag soll in die Kalkulation
2011 einfließen.
Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Erträge abzuziehen.
Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die
Gebühreneinnahmen aus der
Sperrgutentsorgung, Gutschriften über verkaufte
Restmüllsäcke und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers.
Zur Entsorgung außergewöhnlicher Mehrmengen an Restmüll gibt es die Möglichkeit, einen
gebührenpflichtigen Restmüllsack zu erwerben. Dieser Sack kann jedoch nicht die Tonne
ersetzen, sondern nur zur Entsorgung eventuell anfallender Mehrmengen genutzt werden.
Die Überprüfung des Gebührensatzes steht noch aus, wird aber bis zur Ratssitzung
nachgereicht. Derzeit wird nicht von einer großen Änderung des Gebührensatzes
ausgegangen.
Die Frage der Entsorgung von Mehrmengen wurde im letzten Jahr vermehrt auch für
Bioabfall gestellt (Rasenschnitt, Laub o.ä.). Um hier die Möglichkeit der Entsorgung zu
schaffen, soll genau wie für Restmüll auch, ein gebührenpflichtiger Beistellsack angeboten
werden. Dieser kann jedoch auch nicht die Biotonne ersetzen, sondern nur im Bedarfsfall
erworben werden. Ein Angebot des Abfuhrunternehmens und die daraus resultierende
Kalkulation eines Gebührensatzes stehen noch aus, die Kalkulation wird aber ebenfalls bis
zur Ratssitzung nachgereicht.
Da sich die Kosten und die Erträge für Restmüllsäcke und Bioabfallsäcke in der Kalkulation
neutralisieren, wird sich die Kalkulation der Gebührensätze für die Abfallgefäße durch eine
evtl. Änderung der Gebühr für Restmüllsäcke oder die Einführung eines Gebührensatzes für
einen Bioabfallsack nicht verändern.
Nicht ansatzfähige Kosten:
Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind
Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das
Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß
dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen
werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die
Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. Die
voraussichtlichen Kosten für Windelsäcke werden nachrichtlich in der Anlage „Berechnung
der Kosten der einzelnen Abfallarten“ aufgeführt.
Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für
das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für
Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der
Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur
kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in
diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten
Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben.
Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt
zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung".
2) Kalkulation der Gebühren
Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die
Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restmüllgefäße und der
Biomüllgefäße ermittelt.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in Grundgebührenanteil, einen Anteil für
die Entsorgung des Restmülls und einen Anteil für die Entsorgung des Biomülls.
Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restmüllgefäße) sind der Grundgebührenanteil
sowie der Anteil für die Entsorgung des Restmülls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen,
die zusätzlich auch ein Biomüllgefäß haben, zahlen zusätzlich noch den Anteil für die
Entsorgung des Bioabfalls.
Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist genau wie
die Entsorgung des Sperrmülls, Elektroschrotts und des Schadstoffes im
Grundgebührenanteil enthalten. Durch die im Gegensatz zu den Vorjahren genauere
Differenzierung der Kosten auf die einzelnen Abfallbereiche (Neugestaltung des
Entsorgungsvertrags) ist die Zusatzgebühr für das Restabfallgefäß sowie für das
Bioabfallgefäß seit 2009 gestiegen, die Grundgebühr hingegen gesunken. Dies hat zur Folge
dass sich die einzelnen Gebührensätze unterschiedlich entwickeln. Die Gebühr für
Bioabfallgefäße wurde höher, ebenso stieg der Gebührensatz bei großen Restmüllgefäßen
(240l, 1.100l) an. Dies ist allein Folge der genaueren Differenzierung der Kosten, nicht etwa
auf die Umstellung des Entsorgungsvertrages zurückzuführen. Je besser die Kosten auf die
einzelnen Abfallarten aufgeteilt werden können, umso mehr steigt die Gebühr pro Liter und
sinkt der Grundgebührenanteil. Die Anschlusspflichtigen, die größere Abfallgefäße
bereithalten und dementsprechend auch potenziell mehr Abfall zur Entsorgung geben,
werden dadurch stärker belastet.
Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich folgende Gebührensätze für
2010:
Kombination
60 l Restabfall ohne Bioabfall
60 l Restabfall und 120 l Bioabfall
60 l Restabfall und 240 l Bioabfall
90 l Restabfall ohne Bioabfall
90 l Restabfall und 120 l Bioabfall
90 l Restabfall und 240 l Bioabfall
120 l Restabfall ohne Bioabfall
120 l Restabfall und 120 l Bioabfall
120 l Restabfall und 240 l Bioabfall
240 l Restabfall ohne Bioabfall
240 l Restabfall und 120 l Bioabfall
240 l Restabfall und 240 l Bioabfall
1100 l Restabfall ohne Bioabfall
1100 l Restabfall und 240 l Bioabfall
zusätzliche 120 l Bioabfallgefäße
zusätzliche 240 l Bioabfallgefäße
Restmüll
136,03 €
136,03 €
136,03 €
164,60 €
164,60 €
164,60 €
193,18 €
193,18 €
193,18 €
307,49 €
307,49 €
307,49 €
1.126,73 €
1.126,73 €
Bioabfall
55,43 €
110,86 €
55,43 €
110,86 €
55,43 €
110,86 €
55,43 €
110,86 €
110,86 €
55,43 €
110,86 €
Gesamtgebühr
136,03 €
191,46 €
246,89 €
164,60 €
220,03 €
275,47 €
193,18 €
248,61 €
304,04 €
307,49 €
362,92 €
418,35 €
1.126,73 €
1.237,59 €
55,43 €
110,86 €
Die Gebühren aus den Vorjahren sind ebenfalls in der oben genannten Anlage ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation
zu beschliessen.
Auswirkungen auf den Haushalt: