Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,3 kB
Datum
26.11.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.11.2009
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-127/2009
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009
- öffentlich -
Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und
Finanzausschusses
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte gem. § 57 Abs. 3 GO NRW einen
oder mehrere stellvertretende Vorsitzende.
Diese Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch
Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand
die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.
Es sind deshalb zwei Vorgänge durchzuführen:
1.
2.
Bestimmung der Zahl der Stellvertreter (in der Vergangenheit ein Stellvertreter)
Wahl des Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, einen stellvertretenden Vorsitzenden
zu wählen.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte ___________________
zum stellvertretenden Vorsitzenden.