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Vorlage (Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,3 kB
Datum
26.11.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.11.2009 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-127/2009 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009 - öffentlich - Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte gem. § 57 Abs. 3 GO NRW einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende. Diese Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Es sind deshalb zwei Vorgänge durchzuführen: 1. 2. Bestimmung der Zahl der Stellvertreter (in der Vergangenheit ein Stellvertreter) Wahl des Stellvertreters Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, einen stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte ___________________ zum stellvertretenden Vorsitzenden.