Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,9 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 03.11.2009
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-123/2009
Vorlage
für den
Wahlprüfungsausschuss am 25.11.2009
Gemeinderat am 10.12.2009
- öffentlich -
Amtliche Vorprüfung der Gültigkeit der Kommunalwahl am 30.08.2009
Begründung:
Nach den Maßgaben des § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz hat die neue Vertretung nach
Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche
sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen in folgender Weise zu beschließen:
a) Wird die Wahl wegen mangelnder Wählbarkeit eines Vertreters für ungültig erachtet, so ist
das Ausscheiden dieses Vertreters anzuordnen.
b) Wird festgestellt, dass bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung
Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das
Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von
entscheidendem Einfluss gewesen sein können, so ist die Wahl in dem aus § 42 Abs. 1,
ersichtlichen Umfang für ungültig zu erklären und dementsprechend eine Wiederholungswahl
anzuordnen.
c) Wird die Feststellung des Wahlergebnisses für ungültig erklärt, so ist sie aufzuheben und
eine Neufeststellung anzuordnen (§ 42). Ist die Neufeststellung nicht möglich, weil die
Wahlunterlagen verloren gegangen sind oder wesentliche Mängel aufweisen, und kann dies
im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung
der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss sein, so gilt Buchstabe b
entsprechend.
d) Wird festgestellt, dass keiner der unter Buchstaben a bis c genannten Fälle vorliegt, so ist
die Wahl für gültig zu erklären.
Die Mitglieder der Vertretung sind auch dann nicht gehindert, an der Entscheidung
mitzuwirken, wenn sich die Feststellungen im Einzelfall auf ihre Wahl erstrecken.
Die Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters und des Rates der
Gemeinde Vettweiß erfolgte im Amtsblatt am 11.09.2009 und im Kasten am Rathaus. Es
sind keine Einsprüche eingegangen.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Wahl des
Bürgermeisters und des Rates der Gemeinde Vettweiß für gültig zu erklären.