Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.02.2010
Erstellt
29.01.10, 23:24
Aktualisiert
29.01.10, 23:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Simone Koch - Vettweiß - Schulobst
Von:
An:
Datum:
Betreff:
GGS Müddersheim <ggs-mueddersheim@t-online.de>
"'Heinz Kemmerling'" <hkemmerling@vettweiss.de>
23.12.09 8.39 Uhr
Schulobst
Sehr geehrter Herr Kemmerling,
auf Ihre Mail vom 17.12.09 darf ich wie folgt eingehen:
Grundsätzlich begrüßen wir die Aktion Schulobst und würden auch gerne
daran teilnehmen. Schulischerseits gibt es ein Konzept zur gesunden
Ernährung und Bewegung, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahme an unserer
Schule durchgeführt werden kann. Die Schule ist einverstanden, an der
Befragung zur Evaluierung des Programms teilzunehmen und dass unsere
Angaben auf der Internetseite www.schulobst.nrw.de
<http://www.schulobst-nrw.de/> veröffentlicht werden. Wir sind
ebenfalls bereit, für stichprobenartige Vorortkontrollen zur Verfügung
zu stehen.
Allerdings gibt es auch Bedingungen, die einzuhalten sind, die nicht
alleine in unserem Machtbereich liegen. So muss eine Person benannt
werden, (in unserem Fall eine für Kelz, eine für Müddersheim) die die
gelieferte Ware kontrolliert und die Annahme dokumentiert. Diese Person
muss bei Anlieferung die Ware auf Beschädigung, Schimmel, Fäulnis oder
andere Beeinträchtigungen überprüfen und in den Lagerraum schaffen. Die
Annahme muss durch diese Person dokumentiert werden. Ferner muss diese
Person für die Verteilung und Wägung (100 g pro Tag/pro Kind) des Obstes
bzw. Gemüses zuständig sein. Da kein Hausmeister regelmäßig zur
Verfügung steht und auch die Lehrpersonen während des Unterrichts dieser
Aufgabe nicht nachkommen können, müssen diese Dienste von Eltern
übernommen werden. In einer noch einzuberufenden Sitzung der
Schulpflegschaft und Schulkonferenz im Januar 2010 werde ich den Eltern
das Programm vorstellen und sie um ihre Mithilfe bitten. Wenn kein
verlässlicher Elterndienst zustande kommt, lässt sich das Obstprogramm
an unserer Schule nicht durchführen.
Der Gesetzgeber stellt Ansprüche an die Räume, in denen mit
Lebensmitteln umgegangen wird. Sie müssen mit einem Waschbecken für die
Zubereitung des Obstes und einem separaten Waschbecken zur
Händereinigung ausgestattet sein. Der Arbeitsbereich ist regelmäßig zu
säubern. Der Raum sollte ein separater abschließbarer Raum sein. Die
Ware darf nicht auf dem Boden gelagert werden und nicht mit anderen
Lebensmitteln in Berührung kommen. Der Raum darf keinen Teppichboden
haben. Der Raum muss regelmäßig auf Schädlingsbefall überprüft werden.
Eine Kühlung wird notwendig, wenn der Lieferant nicht täglich liefern
kann. Der Abfall muss auf geeignete Weise täglich hygienisch einwandfrei
und umweltfreundlich entsorgt werden. Die Abfallbehälter müssen täglich
entleert, gereinigt und von tierischen Schädlingen freigehalten werden.
Was die Erfüllung dieser gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss die
Gemeinde als Schulträger ihren Beitrag leisten. Für mich ist z.Zt. nicht
erkennbar, wie vor allem in Kelz aber auch in Müddersheim die Aktion
räumlich und hygienisch einwandfrei durchgeführt werden kann.
Um das Programm durchführen zu können darf ich Sie bitten, von Seiten
des Schulträgers die geeigneten Maßnahmen in Angriff zu nehmen bzw.
durchzuführen. Ich werde meinerseits versuchen, mit den Eltern der
Schulpflegschaft und Schulkonferenz die entsprechenden Voraussetzungen –
siehe oben – zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
L. Jansen, Rektor
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