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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-7/2010)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.02.2010
Erstellt
29.01.10, 23:24
Aktualisiert
29.01.10, 23:24
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-7/2010)

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Inhalt der Datei

Simone Koch - Vettweiß - Schulobst Von: An: Datum: Betreff: GGS Müddersheim <ggs-mueddersheim@t-online.de> "'Heinz Kemmerling'" <hkemmerling@vettweiss.de> 23.12.09 8.39 Uhr Schulobst Sehr geehrter Herr Kemmerling, auf Ihre Mail vom 17.12.09 darf ich wie folgt eingehen: Grundsätzlich begrüßen wir die Aktion Schulobst und würden auch gerne daran teilnehmen. Schulischerseits gibt es ein Konzept zur gesunden Ernährung und Bewegung, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahme an unserer Schule durchgeführt werden kann. Die Schule ist einverstanden, an der Befragung zur Evaluierung des Programms teilzunehmen und dass unsere Angaben auf der Internetseite www.schulobst.nrw.de <http://www.schulobst-nrw.de/> veröffentlicht werden. Wir sind ebenfalls bereit, für stichprobenartige Vorortkontrollen zur Verfügung zu stehen. Allerdings gibt es auch Bedingungen, die einzuhalten sind, die nicht alleine in unserem Machtbereich liegen. So muss eine Person benannt werden, (in unserem Fall eine für Kelz, eine für Müddersheim) die die gelieferte Ware kontrolliert und die Annahme dokumentiert. Diese Person muss bei Anlieferung die Ware auf Beschädigung, Schimmel, Fäulnis oder andere Beeinträchtigungen überprüfen und in den Lagerraum schaffen. Die Annahme muss durch diese Person dokumentiert werden. Ferner muss diese Person für die Verteilung und Wägung (100 g pro Tag/pro Kind) des Obstes bzw. Gemüses zuständig sein. Da kein Hausmeister regelmäßig zur Verfügung steht und auch die Lehrpersonen während des Unterrichts dieser Aufgabe nicht nachkommen können, müssen diese Dienste von Eltern übernommen werden. In einer noch einzuberufenden Sitzung der Schulpflegschaft und Schulkonferenz im Januar 2010 werde ich den Eltern das Programm vorstellen und sie um ihre Mithilfe bitten. Wenn kein verlässlicher Elterndienst zustande kommt, lässt sich das Obstprogramm an unserer Schule nicht durchführen. Der Gesetzgeber stellt Ansprüche an die Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. Sie müssen mit einem Waschbecken für die Zubereitung des Obstes und einem separaten Waschbecken zur Händereinigung ausgestattet sein. Der Arbeitsbereich ist regelmäßig zu säubern. Der Raum sollte ein separater abschließbarer Raum sein. Die Ware darf nicht auf dem Boden gelagert werden und nicht mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen. Der Raum darf keinen Teppichboden haben. Der Raum muss regelmäßig auf Schädlingsbefall überprüft werden. Eine Kühlung wird notwendig, wenn der Lieferant nicht täglich liefern kann. Der Abfall muss auf geeignete Weise täglich hygienisch einwandfrei und umweltfreundlich entsorgt werden. Die Abfallbehälter müssen täglich entleert, gereinigt und von tierischen Schädlingen freigehalten werden. Was die Erfüllung dieser gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss die Gemeinde als Schulträger ihren Beitrag leisten. Für mich ist z.Zt. nicht erkennbar, wie vor allem in Kelz aber auch in Müddersheim die Aktion räumlich und hygienisch einwandfrei durchgeführt werden kann. Um das Programm durchführen zu können darf ich Sie bitten, von Seiten des Schulträgers die geeigneten Maßnahmen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Ich werde meinerseits versuchen, mit den Eltern der Schulpflegschaft und Schulkonferenz die entsprechenden Voraussetzungen – siehe oben – zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen L. Jansen, Rektor Page 1