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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und
             § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und
             § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und
             § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und
             § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 108/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 03/ Wirtschaftsförderung und 66 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 15.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 03/ Wirtschafts förderung 66 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 108/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Bongartz 15.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/ 103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB einzuleiten. 2. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/ 103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung wird gebilligt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Fruchthansa GmbH beabsichtigt, ihren Firmensitz vom Kölner Großmarkt nach Wesseling zu verlegen. Der heutige Standort bietet keine zukunftsorientierten Erweiterungsmöglichkeiten. Das mittelständische Familienunternehmen mit saisonabhängig 130 -150 Mitarbeitern beschäftigt sich in erster Linie mit der Lagerung, Aufbereitung, Vorverpackung und Verteilung von frischem Obst und Gemüse. Vom derzeitigen Standort Köln aus werden Kunden im Umkreis von ca. 150 km bedient. Das Unternehmen verfügt darüber hinaus auch über eine Umschlaganlage in Rotterdam, von der aus Kunden in ganz Deutschland und europaweit beliefert werden. Nach eingehender Standortanalyse hat sich das Unternehmen zum Bau eines neuen Lager- und Logistikzentrums in Wesseling entschieden. Ausschlaggebend war dabei die günstigere geographische Lage und die bessere Verkehrsanbindung. Seit 1995 ist es das Ziel der Stadt Wesseling, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Eichholz weitere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Urfelder Straße zu schaffen. Mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1995 wurde diese Entwicklung eingeleitet und unter veränderten Rahmenbedingungen im Jahre 2002 mit der parallelen Einleitung des Bebauungsplanes 4/103 „Eichholz Süd“ fortgeführt. Die Entwicklung der Gewerbefläche konnte bislang aufgrund der zurückgegangenen Gewerbeflächennachfrage nicht in Angriff genommen werden. Die Stadt Wesseling nimmt nun den Ansiedlungswunsch der Fruchthansa GmbH zum Anlass, einen ersten Teilabschnitt des Gesamtkonzeptes „Gewerbe-/ Industriepark Eichholz - Süd“ zu verwirklichen. Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbeansiedlung geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Das ca. 2,8 ha große Plangebiet liegt am südlichen Stadtrand von Wesseling, südlich der Urfelder Straße. Unmittelbar östlich des Plangebiets, lediglich durch einen schmalen Wirtschaftsweg getrennt, liegt die Autobahn A 555. Im Süden und Westen ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Nördlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet Eichholz mit ca. 20 mittelständischen Unternehmen. Das Plangebiet wird z.Zt. noch intensiv landwirtschaftlich genutzt (Erdbeeren, Folientunnel, Bewässerungsanlagen). Das Vorhaben ist mit den übergeordneten Planungen in Einklang zu bringen. Der FNP soll parallel im Zuge der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes geändert werden. Sonstige öffentliche Belange, die geeignet wären, das Vorhaben grundsätzlich in Frage zu stellen, sind gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt ist aus naturschutz- und umweltfachlicher Sicht aufgrund der insgesamt eher geringen bis mittleren Bedeutung der Fläche von einem eher geringen Konfliktpotenzial auszugehen. Es ist vorgesehen, ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO mit der Konkretisierung „Obst- und Gemüsegroßhandel“ festzusetzen. Das geplante Logistikzentrum liegt unmittelbar südlich der Urfelder Straße und wird von dort über eine geplante öffentliche Straße erschlossen. Auf dem ca. 2,8 ha großen Grundstück soll ein kompaktes Gebäude mit ca. 10.000 m² Grundfläche entstehen, das die verschiedenen Betriebsteile (Verwaltung, Kühlhaus, Büros, Sozialräume, Fruchtwarenlager, Packbereich etc) unter einem Dach vereint. Die Gebäudeteile werden voraussichtlich eine maximale Höhe von ca. 7 - 11 m aufweisen. Das geplante Gebäude wird im Norden, Westen und Süden von befestigten Freiflächen umgeben (Parkplätze, Bewegungs- und Rangierflächen für LKW). Der Bereich zwischen dem geplanten Gebäude und der Autobahn wird überwiegend gärtnerisch gestaltet. Die Firma Fruchthansa arbeitet in drei Schichten. In der personalstärksten Schicht ist mit 80 - 90 Mitarbeitern zu rechnen, die überwiegend mit dem eigenen PKW ankommen. Das Gelände wird saisonabhängig von ca. 60 LKW täglich angefahren. Das geplante Vorhaben entspricht in seinem Emissionsverhalten in etwa einer Spedition. Eine erste schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass alle einschlägigen Orientierungswerte der TA Lärm an den nächstgelegenen Wohnnutzungen eingehalten werden können. 2. Lösung Da das geplante Vorhaben der Fruchthansa GmbH im Außenbereich liegt, besteht nach § 1 Abs. 3 BauGB das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbeansiedlung zu schaffen. Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Vorhabenträgerin (Fruchthansa GmbH) gemäß § 12 BauGB auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu folgen und einen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Der FNP soll parallel geändert werden (52. Änderung). Mit dem derzeitigen Planungsstand soll parallel zum Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB gefasst werden. Zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin wird vor Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen, der Regelungen zur Erschließung, Finanzierung und Durchführung des Vorhabens zum Gegenstand hat. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin, der Fruchthansa GmbH übernommen. Anlagen: - Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 12 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Übersichtsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 Städtebauliches Konzept, Lageplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 Erläuterungsbericht - Vorentwurf