Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
108/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
03/ Wirtschaftsförderung und 66
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und
§ 4 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
15.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
03/
Wirtschafts
förderung
66
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 108/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Bongartz
15.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und
§ 4 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt, das
Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/ 103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB einzuleiten.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/ 103.1
„Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende
Vorentwurf der Begründung wird gebilligt.
Sachdarstellung:
1.
Problem
Die Fruchthansa GmbH beabsichtigt, ihren Firmensitz vom Kölner Großmarkt nach Wesseling zu verlegen.
Der heutige Standort bietet keine zukunftsorientierten Erweiterungsmöglichkeiten. Das mittelständische
Familienunternehmen mit saisonabhängig 130 -150 Mitarbeitern beschäftigt sich in erster Linie mit der
Lagerung, Aufbereitung, Vorverpackung und Verteilung von frischem Obst und Gemüse. Vom derzeitigen
Standort Köln aus werden Kunden im Umkreis von ca. 150 km bedient. Das Unternehmen verfügt darüber
hinaus auch über eine Umschlaganlage in Rotterdam, von der aus Kunden in ganz Deutschland und
europaweit beliefert werden. Nach eingehender Standortanalyse hat sich das Unternehmen zum Bau eines
neuen Lager- und Logistikzentrums in Wesseling entschieden. Ausschlaggebend war dabei die günstigere
geographische Lage und die bessere Verkehrsanbindung.
Seit 1995 ist es das Ziel der Stadt Wesseling, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Eichholz
weitere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Urfelder Straße zu schaffen. Mit der 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Jahre 1995 wurde diese Entwicklung eingeleitet und unter veränderten
Rahmenbedingungen im Jahre 2002 mit der parallelen Einleitung des Bebauungsplanes 4/103 „Eichholz
Süd“ fortgeführt. Die Entwicklung der Gewerbefläche konnte bislang aufgrund der zurückgegangenen
Gewerbeflächennachfrage nicht in Angriff genommen werden.
Die Stadt Wesseling nimmt nun den Ansiedlungswunsch der Fruchthansa GmbH zum Anlass, einen ersten
Teilabschnitt des Gesamtkonzeptes „Gewerbe-/ Industriepark Eichholz - Süd“ zu verwirklichen. Durch den
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
4/103.1
„Gewerbeansiedlung
Fruchthansa“
sollen
die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbeansiedlung geschaffen werden. Das Plangebiet liegt
im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Das ca. 2,8 ha große Plangebiet liegt am südlichen Stadtrand von Wesseling, südlich der Urfelder Straße.
Unmittelbar östlich des Plangebiets, lediglich durch einen schmalen Wirtschaftsweg getrennt, liegt die
Autobahn A 555. Im Süden und Westen ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen umgeben.
Nördlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet Eichholz mit ca. 20 mittelständischen
Unternehmen. Das Plangebiet wird z.Zt. noch intensiv landwirtschaftlich genutzt (Erdbeeren, Folientunnel,
Bewässerungsanlagen).
Das Vorhaben ist mit den übergeordneten Planungen in Einklang zu bringen. Der FNP soll parallel im Zuge
der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes geändert werden. Sonstige öffentliche Belange, die geeignet
wären, das Vorhaben grundsätzlich in Frage zu stellen, sind gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt ist aus
naturschutz- und umweltfachlicher Sicht aufgrund der insgesamt eher geringen bis mittleren Bedeutung der
Fläche von einem eher geringen Konfliktpotenzial auszugehen.
Es ist vorgesehen, ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO mit der Konkretisierung „Obst- und
Gemüsegroßhandel“ festzusetzen.
Das geplante Logistikzentrum liegt unmittelbar südlich der Urfelder Straße und wird von dort über eine
geplante öffentliche Straße erschlossen. Auf dem ca. 2,8 ha großen Grundstück soll ein kompaktes
Gebäude mit ca. 10.000 m² Grundfläche entstehen, das die verschiedenen Betriebsteile (Verwaltung,
Kühlhaus, Büros, Sozialräume, Fruchtwarenlager, Packbereich etc) unter einem Dach vereint. Die
Gebäudeteile werden voraussichtlich eine maximale Höhe von ca. 7 - 11 m aufweisen. Das geplante
Gebäude wird im Norden, Westen und Süden von befestigten Freiflächen umgeben (Parkplätze,
Bewegungs- und Rangierflächen für LKW). Der Bereich zwischen dem geplanten Gebäude und der
Autobahn wird überwiegend gärtnerisch gestaltet.
Die Firma Fruchthansa arbeitet in drei Schichten. In der personalstärksten Schicht ist mit 80 - 90
Mitarbeitern zu rechnen, die überwiegend mit dem eigenen PKW ankommen. Das Gelände wird
saisonabhängig von ca. 60 LKW täglich angefahren. Das geplante Vorhaben entspricht in seinem
Emissionsverhalten in etwa einer Spedition. Eine erste schalltechnische Untersuchung kommt zu dem
Ergebnis, dass alle einschlägigen Orientierungswerte der TA Lärm an den nächstgelegenen
Wohnnutzungen eingehalten werden können.
2.
Lösung
Da das geplante Vorhaben der Fruchthansa GmbH im Außenbereich liegt, besteht nach § 1 Abs. 3 BauGB
das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Gewerbeansiedlung zu schaffen.
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Vorhabenträgerin (Fruchthansa GmbH) gemäß § 12 BauGB auf
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu folgen und einen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1
BauGB zu fassen. Der FNP soll parallel geändert werden (52. Änderung).
Mit dem derzeitigen Planungsstand soll parallel zum Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes auch der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB gefasst werden.
Zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin wird vor Satzungsbeschluss ein
Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen, der Regelungen zur Erschließung, Finanzierung
und Durchführung des Vorhabens zum Gegenstand hat.
3.
Alternativen
keine
4.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung
Fruchthansa“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin,
der Fruchthansa GmbH übernommen.
Anlagen:
-
Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 12 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Übersichtsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1
Städtebauliches Konzept, Lageplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1
Erläuterungsbericht - Vorentwurf