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Vorlage (Kanalsanierungsarbeiten hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlussstutzen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,8 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
04.02.10, 23:26
Aktualisiert
04.02.10, 23:26
Vorlage (Kanalsanierungsarbeiten 
hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlussstutzen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 20.01.2010 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-3/2010 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 09.02.2010 - öffentlich - Kanalsanierungsarbeiten hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlussstutzen Begründung: Im Rahmen von Kanalüberprüfungsarbeiten wurde festgestellt, dass in der Martinusstraße in Froitzheim insgesamt 33 Kanalanschlussstutzen sanierungsbedürftig sind. Seitens der Gemeinde wurde den betroffenen Grundstückseigentümer entgegenkommender Weise angeboten, die Reparaturarbeiten zusammen mit einer Innensanierung des Hauptkanals durchführen zu lassen. Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die Bündelung von Arbeiten diese kostengünstiger durchgeführt werden können. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass jeder Anschlussnehmer die Möglichkeit hat, die Arbeiten von einer von ihm zu bestimmenden Fachfirma durchführen zu lassen. Die Kanalleitung in der Martinusstraße war 1979 fertig gestellt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Anschlussstutzen nach 30 Jahren die erforderliche Dichtheit, verursacht durch Abplatzungen und Risse, nicht aufweist. Es ist unstrittig festgestellt worden, dass die Anschlussstutzen der Anschlussleitungen schadhaft sind und repariert werden müssen. Gemäß § 13 der Entwässerungssatzung ist die Rechtslage eindeutig. Hiernach ist der jeweilige Grundstückseigentümer für die Sanierung zuständig. Gegen die Durchführung der Sanierungsarbeiten zulasten der Grundstückseigentümer haben sich zunächst 18 betroffene Grundstückseigentümer zum „Bürgerforum Martinusstraße“ zusammengeschlossen und Beschwerde gegen die Sanierungsverpflichtung eingelegt. Zwischenzeitlich haben 3 Eigentümer erklärt, dass sich ihre Auffassung geändert hat und eine Sanierung über die Gemeinde durchgeführt werden soll. Es ist vorgesehen, die Eigentümer die einer Ausführung nicht zustimmen durch einen Sanierungsbescheid aufzufordern, die erforderlichen Arbeiten ausführen zu lassen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Haushalt: