Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,8 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
04.02.10, 23:26
Aktualisiert
04.02.10, 23:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 20.01.2010
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-3/2010
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 09.02.2010
- öffentlich -
Kanalsanierungsarbeiten
hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlussstutzen
Begründung:
Im Rahmen von Kanalüberprüfungsarbeiten wurde festgestellt, dass in der Martinusstraße in
Froitzheim insgesamt 33 Kanalanschlussstutzen sanierungsbedürftig sind. Seitens der
Gemeinde wurde den betroffenen Grundstückseigentümer entgegenkommender Weise
angeboten, die Reparaturarbeiten zusammen mit einer Innensanierung des Hauptkanals
durchführen zu lassen. Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die Bündelung von Arbeiten
diese kostengünstiger durchgeführt werden können. Des Weiteren wurde darauf
hingewiesen, dass jeder Anschlussnehmer die Möglichkeit hat, die Arbeiten von einer von
ihm zu bestimmenden Fachfirma durchführen zu lassen.
Die Kanalleitung in der Martinusstraße war 1979 fertig gestellt. Es ist nicht ungewöhnlich,
dass ein Anschlussstutzen nach 30 Jahren die erforderliche Dichtheit, verursacht durch
Abplatzungen und Risse, nicht aufweist. Es ist unstrittig festgestellt worden, dass die
Anschlussstutzen der Anschlussleitungen schadhaft sind und repariert werden müssen.
Gemäß § 13 der Entwässerungssatzung ist die Rechtslage eindeutig. Hiernach ist der
jeweilige Grundstückseigentümer für die Sanierung zuständig.
Gegen die Durchführung der Sanierungsarbeiten zulasten der Grundstückseigentümer
haben sich zunächst 18 betroffene Grundstückseigentümer zum „Bürgerforum
Martinusstraße“ zusammengeschlossen und Beschwerde gegen die Sanierungsverpflichtung
eingelegt. Zwischenzeitlich haben 3 Eigentümer erklärt, dass sich ihre Auffassung geändert
hat und eine Sanierung über die Gemeinde durchgeführt werden soll.
Es ist vorgesehen, die Eigentümer die einer Ausführung nicht zustimmen durch einen
Sanierungsbescheid aufzufordern, die erforderlichen Arbeiten ausführen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis.
Auswirkungen auf den Haushalt: