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Vorlage (Erledigung der Anregung und Beschwerde nach § 24 Abs. 1 GO NRW des "Bürgerforum Kanal" vom 20.11.2009 hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlüssen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,8 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
Vorlage (Erledigung der Anregung und Beschwerde nach § 24 Abs. 1 GO NRW des "Bürgerforum Kanal" vom 20.11.2009
hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlüssen)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.02.2010 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-18/2010 Vorlage für den Gemeinderat am 25.02.2010 - öffentlich - Erledigung der Anregung und Beschwerde nach § 24 Abs. 1 GO NRW des "Bürgerforum Kanal" vom 20.11.2009 hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlüssen Begründung: Der Ausschuss für Bau, Planung usw. hat in seiner Sitzung am 9.2.2010 über die Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlüssen beraten. Die Anregung und Beschwerde befasst sich mit einem Sachverhalt, der lediglich als Vorverfahren der öffentlich rechtlichen Forderung auf Sanierung von schadhaften Kanalhausanschlüssen angesehen werden kann. Die eigentliche Sanierungsverpflichtung in der Form eines Verwaltungsaktes wurde den Betroffenen noch nicht zur Kenntnis gebracht. Lediglich das fiskalische Angebot, die Sanierung gemeinsam anzugehen, liegt den Betroffenen vor. Im Rahmen des eigentlichen Verwaltungsverfahrens, das sich auf die Entwässerungssatzung der Gemeinde Vettweiß stützen wird, haben die Adressaten die Möglichkeit des Rechtsbehelfs. Der jetzige Stand der Angelegenheit ist für eine anderslautende Entscheidung nicht geeignet. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde nimmt die Anregung und Beschwerde des „Bürgerforum Kanal Martinusstraße“ Vettweiß vom 20.11.2009 zur Kenntnis. Das den Anliegern gemachte Angebot der Verwaltung, die Kanalhausanschlüsse in einer Gemeinschaftsaktion zu sanieren, ist nicht geeignet , ein öffentlich-rechtliches Verfahren einzuleiten.