Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,8 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.02.2010
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-18/2010
Vorlage
für den
Gemeinderat am 25.02.2010
- öffentlich -
Erledigung der Anregung und Beschwerde nach § 24 Abs. 1 GO NRW des
"Bürgerforum Kanal" vom 20.11.2009
hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlüssen
Begründung:
Der Ausschuss für Bau, Planung usw. hat in seiner Sitzung am 9.2.2010 über die
Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlüssen beraten.
Die Anregung und Beschwerde befasst sich mit einem Sachverhalt, der lediglich als
Vorverfahren der öffentlich rechtlichen Forderung auf Sanierung von schadhaften
Kanalhausanschlüssen angesehen werden kann.
Die eigentliche Sanierungsverpflichtung in der Form eines Verwaltungsaktes wurde
den Betroffenen noch nicht zur Kenntnis gebracht.
Lediglich das fiskalische Angebot, die Sanierung gemeinsam anzugehen, liegt
den Betroffenen vor.
Im Rahmen des eigentlichen Verwaltungsverfahrens, das sich auf die
Entwässerungssatzung der Gemeinde Vettweiß stützen wird, haben die Adressaten
die Möglichkeit des Rechtsbehelfs.
Der jetzige Stand der Angelegenheit ist für eine anderslautende Entscheidung nicht
geeignet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde nimmt die Anregung und Beschwerde des „Bürgerforum
Kanal Martinusstraße“ Vettweiß vom 20.11.2009 zur Kenntnis.
Das den Anliegern gemachte Angebot der Verwaltung, die Kanalhausanschlüsse in
einer Gemeinschaftsaktion zu sanieren, ist nicht geeignet , ein öffentlich-rechtliches
Verfahren einzuleiten.