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Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-14" zur Erweiterung des Gewerbegebietes Vettweiß zwischem dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet und dem Wirtschaftsweg beginnend hinter der Kläranlage hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,9 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-14" zur Erweiterung des Gewerbegebietes Vettweiß zwischem dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet und dem Wirtschaftsweg beginnend hinter der Kläranlage
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage und Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.02.2010 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-17/2010 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 09.02.2010 Gemeinderat am 25.02.2010 - öffentlich - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-14" zur Erweiterung des Gewerbegebietes Vettweiß zwischem dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet und dem Wirtschaftsweg beginnend hinter der Kläranlage hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage und Satzungsbeschluss Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2009 aufgrund von Änderungen beschlossen, den o.g. Bauleitplan gem. § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute Offenlage endete am 11.01.2010. Kein Bürger und 13 Träger öffentlicher Belange haben sich zu der Planung geäußert, wobei 5 Träger öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken vorbegracht haben. Diese sind nebst den erarbeiteten Wertungsvorschlägen der Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: A. Die Wertung der Anregungen und Bedenken zur erneuten Offenlage erfolgt gemäß der Wertungsvorschläge. B. Der Bebauungsplan Vettweiß „VE-14“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, textlichen Festsetzungen sowie Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Fachbeitrag, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ihm ist eine Begründung beigefügt. Auswirkungen auf den Haushalt: