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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-17/2010)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
20 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß: Bebauungsplan VE-14 Ergebnisse der Beteiligung der Behörden i.V.m. der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Lfd. Nr. 01 Behörden bzw. Träger öffentl. Belange Kreis Düren Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag - - Belange des Straßenbaulastträgers sind nicht betroffen. Im Übrigen wird auf folgende Ausführungen des Straßenverkehrsamtes zum Verfahren hingewiesen. Diese Ausführungen werden ausdrücklich gestützt: Dies wurde auch bereits bei der vorangegangenen Beteiligungsrunde vorgetragen (Schreiben vom 13.11.2009). Hierzu wird die damalige Abwägung aufrecht erhalten: Den nebenstehenden Stellungnahmen der Verwaltung wird zugestimmt. Es ist entsprechend zu verfahren. Nach Punkt 8 des Erläuterungsberichtes soll das Verkehrsaufkommen von bzw. zur Biogasanlage ohne Belastung der Ortsdruchfahrt Vettweiß und der Erschließungsstraßen des Gewerbegebietes abgewickelt werden. Leider ist in diesem Bericht nicht erläutert, durch welche Maßnahmen diese Verkehrsführung erfolgen wird. Hierzu wird eine detaillierte Beschreibung für erforderlich gehalten. In der Begründung waren für die B-Plan-Ebene Kein weitergehender Beschluss. ausreichende Erläuterungen zur Verkehrsabwicklung enthalten. Wie der Begründung zu entnehmen war, ist in jedem Fall vorgesehen, mit dem Betreiber eine vertragliche Regelung zur (möglichst) allgemein verträglichen Abwicklung und Steuerung des Verkehrsaufkommens zu treffen. Dieser wiederum wird die vereinbarten Routen vertraglich an seine Zulieferer weitergeben. Sofern das Straßenverkehrsamt hierzu detailliertere Unterlagen noch für erforderlich hält, wäre dies im Genehmigungsverfahren abzuarbeiten. 14.01.2010 Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Straßenverkehrsamt - Kämmerei - Kreisentwicklung und – Straßen - Bauordnung und Wohnungswesen - Wasser, Abfall und Umwelt - Landschaftspflege und Naturschutz Straßen, Brücken, Radwege und ÖPNV 1 Lfd. Nr. 01 Behörden bzw. Träger öffentl. Belange Fortsetzung Kreis Düren Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Nach der Begründung des Bebauungsplanes ist für die Erschließungsstraße ein Querschnitt von 2 x 4,25 m vorgesehen, da neben der Fahrbahn auch ein Gehweg geplant ist. Sollte dieser Gehweg (einseitig oder beidseitig) im Bereich der Wendeanlage fortgeführt werden, so reicht der Radius im Bereich des Wendehammers nicht aus um Großfahrzeuge/Sattelfahrzeuge das Wenden zu ermöglichen. Der Wendeplatz sollte bei der anschließenden Tiefbauplanung ohnehin als Mischfläche ausgebildet werden. Wendemanöver werden dort so häufig nicht sein, sondern eher auf den eigenen Betriebsanlagen erfolgen, so dass es eines selbständig fortgeführten Gehwegs aus Sicherheitsgründen nicht bedarf. Eine Mischfläche wird sich aus gestalterischen Gründen positiv auswirken, ferner als optisch wahrnehmbare Verkehrsbremse. Der Wendeanlagenradius reicht aus. Ausbau als Mischfläche stand jetzt auch explizit in der Begründung zur erneuten Offenlage. An der Einmündung der Erschließungsstraße in die Gemeindeverbindungsstraße Vettweiß-Gladbach sind die Sichtdreiecke entsprechend den Richtlinien für die Anlage von „Stadtstraßen“ auszuweisen und zu berücksichtigen. Weiterhin ist im Einmündungsbereich zumindest eine Mischaufstellspur für den Linksabbiegeverkehr einzuplanen. Die Konstruktion der Sichtdreiecke war / ist in Ordnung und brauchte nicht geändert zu werden. Lediglich die Bezeichnung in der Begründung („RAST“ statt RAS-K“) wurde vor der erneuten Offenlage umgestellt. Der Kreis Düren hatte im Vorabstimmungsgespräch vom 06.05.2009 zugestimmt, dort – zumindest so lange, wie sich kein konkreter Bedarf herausstellt – keine Maßnahmen für den Linksabbiegerverkehr einplanen zu müssen. Es handelt sich um eine Gemeindestraße. Die zulässige Geschwindigkeit wird dort auf 50 km/h reduziert. Sichtdreiecke sind eingeplant und werden bei der Erschließung von Sichthindernissen freigestellt. Ein Bedarf zum Knotenpunktausbau wird bei der erwarteten Verkehrsstärke nach wie vor nicht gesehen. Die Anregung sollte nach Auffassung der Verwaltung zurückgewiesen werden. 2 Beschlussvorschlag Lfd. Nr. 01 Behörden bzw. Träger öffentl. Belange Fortsetzung Kreis Düren Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Wasserwirtschaft Die in der Stellungnahme vom 09.12.2009 aus was- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genomserwirtschaftlicher Sicht aufgeführten Belange wurden men. ausreichend berücksichtigt. - Es wird darauf hingewiesen, dass die Ablaufleitung aus Dies wurde vom Entwässerungsplaner auch so Kein weitergehender Beschluss dem RRB des Gewerbegebietes an die äußere vorgesehen und in die B-Plan-Zeichnung über- erforderlich. südwestliche Grenze des Uferrandstreifen (d.h. zu den nommen. überbaubaren Flächen) zu verlegen ist, damit eine Entwicklung des Gehölzstreifens entlang des Mersheimer Grabens möglich ist. Landschaftspflege und Naturschutz Die Belange des Naturschutzes und der Landschafts- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genompflege einschließlich der artenschutzrechtlichen As- men. pekte sind im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes VE-14 ordnungsgemäß ermittelt, bewertet und in die Planung eingestellt worden. - Die planexternen Kompensationsmaßnahmen sind vor Der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Kein weitergehender Beschluss Satzungsbeschluss durch den Abschluss eines öffent- Vertrages war auch so vorgesehen und in die erforderlich. lich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Textteile aufgenommen. Vettweiß und dem Kreis Düren als Untere Landschaftsbehörde abzusichern. 02 03 BUND Kreisgruppe Düren NABU Kreisverband Düren 11.01.2010 In oben genannter Angelegenheit teilen die anerkannten Naturschutzverbände BUND und NABU der Form halber mit, dass sie ihre Anregungen und Bedenken vom 18.11.2009 aufrechterhalten. Erftverband Bereich Abwassertechnik 11.01.2010 Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 26.10.2009 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. 3 Die hierzu verfasste, ausführliche Abwägung wird ebenfalls aufrecht erhalten. Diese wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß vom 10.12.2009 eingehend erläutert und behandelt. An den Beschlüssen des Rates der Gemeinde Vettweiß vom 10.12.2009 zu den Anregungen von BUND und NABU vom 18.11.2009 wird festgehalten. Die Abwägung zu der Stellungnahme vom 26.10.2009 erfolgte auf der Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß vom 10.12.2009. Weitere Details sind bei den Ausführungsplanungen zu regeln. Ein weitergehender Beschluss war und ist hierzu nicht mehr erforderlich. Kein weitergehender Beschluss mehr erforderlich; die bisherige Beschlusslage wird aufrecht erhalten. Lfd. Nr. 04 05 Behörden bzw. Träger öffentl. Belange RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Düren Wehrbereichsverwaltung West Kurzinhalt der Stellungnahme 11.01.2010 Unsere Stellungnahme erfolgt bezogen auf das Niederund Mittelspannungsnetz. Gegen die oben angeführte Neuaufstellung eines Bebauungsplanes und den damit verbundenen Planungen bestehen unsererseits keine Bedenken. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass zur Gewährleistung einer einwandfreien Stromversorgung im ausgewiesenen Plangebiet die Aufstellung einer Kleintransformatorenstation (C-Station) erforderlich ist. Die hierfür maximal erforderliche Fläche beträgt 5,5 m x 3,00 m. Der genaue Standort ist, wie Ihnen bereits in unserer Stellungnahme vom 31.07.2009 mitgeteilt, in der Örtlichkeit noch mit Ihnen abzustimmen. Da es sich bei der Fläche, aus unserer Sicht, um eine öffentliche Fläche im Sinne des Konzessionsvertrages handelt, ist eine besondere vertragliche Regelung nicht erforderlich. Januar 2010 Mit Ihren Schreiben vom 16.12.2009 und 22.12.2009 benachrichtigen sie mich über die erneute öffentliche Auslegung der o.a. Planung. Zu der Planung habe ich bereits am 16.10.2009 Stellung genommen. Die mir von Ihnen mitgeteilten Änderungen zur erstmaligen Vorlage haben meinerseits zu keinem anderen Prüfergebnis geführt. Meine Stellungnahme vom 16.10.2009 in dieser Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter. Stand: 29.01.2010 My Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag - - Die Errichtung der Kleintransformatorenstation Der Stellungnahme wird zugewurde bereits nach der Anregung des RWE stimmt. Es ist entsprechend zu vom 31.07.2009 vorgemerkt und auch in die verfahren. Begründung zum B-Plan aufgenommen. Die Standortfestlegung erfolgt im Rahmen der sich noch anschließenden Tiefbauplanung. Damalige Anregung betraf die Prüfung von Kein Beschluss erforderlich. Bauhöhen in Baugenehmigungsverfahren, nicht den B-Plan. Keine Beschlussfassung erforderlich. My\ .. \TÖB-BP Vettweiß VE-14 4