Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
20 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß: Bebauungsplan VE-14
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden i.V.m. der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Lfd.
Nr.
01
Behörden bzw. Träger
öffentl. Belange
Kreis Düren
Kreisentwicklung und -straßen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw. Abwägung der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
-
-
Belange des Straßenbaulastträgers sind nicht betroffen. Im Übrigen wird auf folgende Ausführungen des
Straßenverkehrsamtes zum Verfahren hingewiesen.
Diese Ausführungen werden ausdrücklich gestützt:
Dies wurde auch bereits bei der vorangegangenen Beteiligungsrunde vorgetragen (Schreiben vom 13.11.2009). Hierzu wird die damalige
Abwägung aufrecht erhalten:
Den nebenstehenden Stellungnahmen der Verwaltung wird
zugestimmt. Es ist entsprechend
zu verfahren.
Nach Punkt 8 des Erläuterungsberichtes soll das Verkehrsaufkommen von bzw. zur Biogasanlage ohne
Belastung der Ortsdruchfahrt Vettweiß und der Erschließungsstraßen des Gewerbegebietes abgewickelt
werden. Leider ist in diesem Bericht nicht erläutert,
durch welche Maßnahmen diese Verkehrsführung
erfolgen wird. Hierzu wird eine detaillierte Beschreibung für erforderlich gehalten.
In der Begründung waren für die B-Plan-Ebene Kein weitergehender Beschluss.
ausreichende Erläuterungen zur Verkehrsabwicklung enthalten. Wie der Begründung zu
entnehmen war, ist in jedem Fall vorgesehen,
mit dem Betreiber eine vertragliche Regelung
zur (möglichst) allgemein verträglichen Abwicklung und Steuerung des Verkehrsaufkommens zu treffen. Dieser wiederum wird die
vereinbarten Routen vertraglich an seine Zulieferer weitergeben. Sofern das Straßenverkehrsamt hierzu detailliertere Unterlagen noch
für erforderlich hält, wäre dies im Genehmigungsverfahren abzuarbeiten.
14.01.2010
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter
der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
- Straßenverkehrsamt
- Kämmerei
- Kreisentwicklung und – Straßen
- Bauordnung und Wohnungswesen
- Wasser, Abfall und Umwelt
- Landschaftspflege und Naturschutz
Straßen, Brücken, Radwege und ÖPNV
1
Lfd.
Nr.
01
Behörden bzw. Träger
öffentl. Belange
Fortsetzung
Kreis Düren
Kreisentwicklung und -straßen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw. Abwägung der
Verwaltung
Nach der Begründung des Bebauungsplanes ist für die
Erschließungsstraße ein Querschnitt von 2 x 4,25 m
vorgesehen, da neben der Fahrbahn auch ein Gehweg
geplant ist. Sollte dieser Gehweg (einseitig oder beidseitig) im Bereich der Wendeanlage fortgeführt werden,
so reicht der Radius im Bereich des Wendehammers
nicht aus um Großfahrzeuge/Sattelfahrzeuge das
Wenden zu ermöglichen.
Der Wendeplatz sollte bei der anschließenden
Tiefbauplanung ohnehin als Mischfläche ausgebildet werden. Wendemanöver werden dort
so häufig nicht sein, sondern eher auf den
eigenen Betriebsanlagen erfolgen, so dass es
eines selbständig fortgeführten Gehwegs aus
Sicherheitsgründen nicht bedarf. Eine Mischfläche wird sich aus gestalterischen Gründen
positiv auswirken, ferner als optisch wahrnehmbare Verkehrsbremse. Der Wendeanlagenradius reicht aus. Ausbau als Mischfläche
stand jetzt auch explizit in der Begründung zur
erneuten Offenlage.
An der Einmündung der Erschließungsstraße in die
Gemeindeverbindungsstraße Vettweiß-Gladbach sind
die Sichtdreiecke entsprechend den Richtlinien für die
Anlage von „Stadtstraßen“ auszuweisen und zu berücksichtigen. Weiterhin ist im Einmündungsbereich
zumindest eine Mischaufstellspur für den Linksabbiegeverkehr einzuplanen.
Die Konstruktion der Sichtdreiecke war / ist in
Ordnung und brauchte nicht geändert zu werden. Lediglich die Bezeichnung in der Begründung („RAST“ statt RAS-K“) wurde vor der
erneuten Offenlage umgestellt. Der Kreis Düren
hatte
im
Vorabstimmungsgespräch vom
06.05.2009 zugestimmt, dort – zumindest so
lange, wie sich kein konkreter Bedarf
herausstellt – keine Maßnahmen für den
Linksabbiegerverkehr einplanen zu müssen. Es
handelt sich um eine Gemeindestraße. Die
zulässige Geschwindigkeit wird dort auf 50 km/h
reduziert. Sichtdreiecke sind eingeplant und
werden bei der Erschließung von Sichthindernissen freigestellt. Ein Bedarf zum Knotenpunktausbau
wird
bei
der
erwarteten
Verkehrsstärke nach wie vor nicht gesehen. Die
Anregung sollte nach Auffassung der Verwaltung zurückgewiesen werden.
2
Beschlussvorschlag
Lfd.
Nr.
01
Behörden bzw. Träger
öffentl. Belange
Fortsetzung
Kreis Düren
Kreisentwicklung und -straßen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw. Abwägung der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Wasserwirtschaft
Die in der Stellungnahme vom 09.12.2009 aus was- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genomserwirtschaftlicher Sicht aufgeführten Belange wurden men.
ausreichend berücksichtigt.
-
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ablaufleitung aus Dies wurde vom Entwässerungsplaner auch so Kein weitergehender Beschluss
dem RRB des Gewerbegebietes an die äußere vorgesehen und in die B-Plan-Zeichnung über- erforderlich.
südwestliche Grenze des Uferrandstreifen (d.h. zu den nommen.
überbaubaren Flächen) zu verlegen ist, damit eine
Entwicklung des Gehölzstreifens entlang des Mersheimer Grabens möglich ist.
Landschaftspflege und Naturschutz
Die Belange des Naturschutzes und der Landschafts- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genompflege einschließlich der artenschutzrechtlichen As- men.
pekte sind im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes VE-14 ordnungsgemäß ermittelt, bewertet und
in die Planung eingestellt worden.
-
Die planexternen Kompensationsmaßnahmen sind vor Der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Kein weitergehender Beschluss
Satzungsbeschluss durch den Abschluss eines öffent- Vertrages war auch so vorgesehen und in die erforderlich.
lich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Textteile aufgenommen.
Vettweiß und dem Kreis Düren als Untere Landschaftsbehörde abzusichern.
02
03
BUND
Kreisgruppe Düren
NABU
Kreisverband Düren
11.01.2010
In oben genannter Angelegenheit teilen die anerkannten Naturschutzverbände BUND und NABU der Form
halber mit, dass sie ihre Anregungen und Bedenken
vom 18.11.2009 aufrechterhalten.
Erftverband
Bereich Abwassertechnik
11.01.2010
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine
Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom
26.10.2009 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt
wird.
3
Die hierzu verfasste, ausführliche Abwägung
wird ebenfalls aufrecht erhalten. Diese wurde in
der Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß
vom 10.12.2009 eingehend erläutert und
behandelt.
An den Beschlüssen des Rates
der Gemeinde Vettweiß vom
10.12.2009 zu den Anregungen
von BUND und NABU vom
18.11.2009 wird festgehalten.
Die Abwägung zu der Stellungnahme vom
26.10.2009 erfolgte auf der Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß vom 10.12.2009.
Weitere Details sind bei den Ausführungsplanungen zu regeln. Ein weitergehender Beschluss war und ist hierzu nicht mehr
erforderlich.
Kein weitergehender Beschluss
mehr erforderlich; die bisherige
Beschlusslage wird aufrecht
erhalten.
Lfd.
Nr.
04
05
Behörden bzw. Träger
öffentl. Belange
RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz
GmbH, Düren
Wehrbereichsverwaltung West
Kurzinhalt der Stellungnahme
11.01.2010
Unsere Stellungnahme erfolgt bezogen auf das Niederund Mittelspannungsnetz.
Gegen die oben angeführte Neuaufstellung eines
Bebauungsplanes und den damit verbundenen Planungen bestehen unsererseits keine Bedenken.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass zur Gewährleistung einer einwandfreien Stromversorgung im
ausgewiesenen Plangebiet die Aufstellung einer
Kleintransformatorenstation (C-Station) erforderlich ist.
Die hierfür maximal erforderliche Fläche beträgt 5,5 m
x 3,00 m.
Der genaue Standort ist, wie Ihnen bereits in unserer
Stellungnahme vom 31.07.2009 mitgeteilt, in der Örtlichkeit noch mit Ihnen abzustimmen. Da es sich bei
der Fläche, aus unserer Sicht, um eine öffentliche
Fläche im Sinne des Konzessionsvertrages handelt, ist
eine besondere vertragliche Regelung nicht erforderlich.
Januar 2010
Mit Ihren Schreiben vom 16.12.2009 und 22.12.2009
benachrichtigen sie mich über die erneute öffentliche
Auslegung der o.a. Planung. Zu der Planung habe ich
bereits am 16.10.2009 Stellung genommen. Die mir
von Ihnen mitgeteilten Änderungen zur erstmaligen
Vorlage haben meinerseits zu keinem anderen Prüfergebnis geführt.
Meine Stellungnahme vom 16.10.2009 in dieser Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter.
Stand: 29.01.2010 My
Stellungnahme bzw. Abwägung der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
-
-
Die Errichtung der Kleintransformatorenstation Der Stellungnahme wird zugewurde bereits nach der Anregung des RWE stimmt. Es ist entsprechend zu
vom 31.07.2009 vorgemerkt und auch in die verfahren.
Begründung zum B-Plan aufgenommen. Die
Standortfestlegung erfolgt im Rahmen der sich
noch anschließenden Tiefbauplanung.
Damalige Anregung betraf die Prüfung von Kein Beschluss erforderlich.
Bauhöhen in Baugenehmigungsverfahren, nicht
den B-Plan. Keine Beschlussfassung erforderlich.
My\ .. \TÖB-BP Vettweiß VE-14
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