Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
07.07.10, 23:32
Aktualisiert
07.07.10, 23:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.06.2010
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-74/2010
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 22.06.2010
Gemeinderat am 08.07.2010
- öffentlich -
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Tankstelle im
Planbereich der Kreuzung L33/K28
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.05.2010 wurde seitens der Verwaltung eine Anfrage nach § 32
Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung gestellt, ob die Errichtung einer
Tankstelle im Kreuzungsbereich der L33/K28 den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung entspricht.
Diesbezüglich teilte die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.06.2010 mit,
dass sich die Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen
sollen, die im Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind und neue
Bauflächen an vorhandenen Siedlungen angeschlossen werden sollen. Außerhalb
von Siedlungsbereichen dürfen keine bandartigen baulichen Entwicklungen geplant
werden. Die beabsichtigte Änderung stellt keine Erweiterung oder Arrondierung
vorhandener Siedlungsbereiche sondern einen neuen Siedlungsansatz dar. Zudem
könnte mit der Bebauung im Kreuzungsbereich L 33 und K 28 auch eine bandartige
Entwicklung längs der K 28 ausgelöst werden. Aus den dargelegten Gründen kann
seitens der Bezirksregierung Köln keine Bestätigung der Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung in Aussicht gestellt werden.
Das Schreiben der Bezirksregierung Köln ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung des Vorhabens nicht gegeben. Um diese zu schaffen, ist ein Antrag auf
Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Aachen, an die Bezirksregierung
Köln, zur Weiterleitung an den Regionalrat zu stellen. Die Änderung könnte zum
einen darin bestehen, dass der ausgewiesene allgemeine Siedlungsbereich (ASB)
vergrößert wird oder zum anderen, dass ein neuer ASB in dem Bereich ausgewiesen
wird und diese Fläche an anderer Stelle verringert wird.
Beschlussvorschlag:
wird in der Sitzung erarbeitet
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine