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Vorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Tankstelle im Planbereich der Kreuzung L33/K28)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
07.07.10, 23:32
Aktualisiert
07.07.10, 23:32
Vorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Tankstelle im Planbereich der Kreuzung L33/K28)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 18.06.2010 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-74/2010 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 22.06.2010 Gemeinderat am 08.07.2010 - öffentlich - Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Tankstelle im Planbereich der Kreuzung L33/K28 Begründung: Mit Schreiben vom 28.05.2010 wurde seitens der Verwaltung eine Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung gestellt, ob die Errichtung einer Tankstelle im Kreuzungsbereich der L33/K28 den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Diesbezüglich teilte die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.06.2010 mit, dass sich die Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen sollen, die im Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind und neue Bauflächen an vorhandenen Siedlungen angeschlossen werden sollen. Außerhalb von Siedlungsbereichen dürfen keine bandartigen baulichen Entwicklungen geplant werden. Die beabsichtigte Änderung stellt keine Erweiterung oder Arrondierung vorhandener Siedlungsbereiche sondern einen neuen Siedlungsansatz dar. Zudem könnte mit der Bebauung im Kreuzungsbereich L 33 und K 28 auch eine bandartige Entwicklung längs der K 28 ausgelöst werden. Aus den dargelegten Gründen kann seitens der Bezirksregierung Köln keine Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung in Aussicht gestellt werden. Das Schreiben der Bezirksregierung Köln ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens nicht gegeben. Um diese zu schaffen, ist ein Antrag auf Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Aachen, an die Bezirksregierung Köln, zur Weiterleitung an den Regionalrat zu stellen. Die Änderung könnte zum einen darin bestehen, dass der ausgewiesene allgemeine Siedlungsbereich (ASB) vergrößert wird oder zum anderen, dass ein neuer ASB in dem Bereich ausgewiesen wird und diese Fläche an anderer Stelle verringert wird. Beschlussvorschlag: wird in der Sitzung erarbeitet Auswirkungen auf den Haushalt: keine