Daten
Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8240/2011
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2011
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2011
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Abfallgebühren für das Haushaltsjahr
2012
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Abfallgebühren zu
beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage
überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das
veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage
nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken.
Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage
(Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht
vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem
offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf.
Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom
Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus
verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr
und Gegenleistung fordert.
Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter.
Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden daher insbesondere durch die
Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom
Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren die Entsorgung bestimmt.
Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die
Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt.
Entwicklung der Abfallmengen
in Tonnen
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
Restabfall
Sperrgut
2006
Bioabfall
2007
2008
Grünabfall
2009
2010
Papier
Schadstoffe
Wilder Müll
2011 hochgerechnet
Bei der Restabfall- und der Grünabfallmenge sind Abwärtstrends (2006 bis 2011) erkennbar. Für
die Kalkulation 2012 wurde mit einem Aufkommen beim Restabfall von 3.590 t kalkuliert
(Durchschnitt der letzten 5 Jahre = 3.697 t).
Beschlussvorlage WP8-240/2011
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Sitzungsvorlage
Der Durchschnittswert der letzten 5 Jahre bei der Grünabfuhr beträgt 628 Tonnen. Für die
Kalkulation wird der hochgerechnete Wert des Jahres 2011 (500 t) angesetzt.
Beim Bioabfall wird für das Jahr 2012 mit einer Menge von 4.000 Tonnen kalkuliert. Im Jahr 2010
war die Bioabfallmenge gegenüber den 3 vorangehenden Jahren etwas niedriger. Daher wurde
auch hier der hochgerechnete Wert des Jahres 2011 gewählt. Der Durchschnittswert der letzten 5
Jahre liegt bei 3.942 Tonnen. Der Anschlussgrad beträgt im Jahr 2011 rd. 74 % (2009 = 72%,
2010 = 73 %), von dem auch bei der Kalkulation 2012 ausgegangen wird.
Die Sperrgutmenge ist seit 3 Jahren relativ konstant. Daher wird hier mit dem Durchschnitt der
letzten 5 Jahre kalkuliert (= 980 Tonnen).
Die Papierabfallmenge hat ebenfalls eine sinkende Tendenz. Daher wird der momentane Wert des
Jahres 2011 hochgerechnet und mit 1.800 Tonnen angesetzt.
Das eingesammelte Altpapier steht dem Entsorgungsunternehmer zur Vermarktung zur Verfügung.
Der tatsächlich vom Auftragnehmer erzielte Vermarktungserlös steht diesem selbst zu.
Die Stadt Bedburg erhält jedoch eine monatlich auf der Basis der erfassten Tonnage
abzurechnende Vergütung auf der Grundlage eines bestimmten Marktpreises des
Altpapierpreisspiegels des Europäischen Wirtschaftsdienstes GmbH (EUWID).
In der Kalkulation 2012 wurde ein Vermarktungserlös von 67.500 € berücksichtigt. Auf Grund der
stabilen Wirtschaftslage ist davon auszugehen, dass der aktuelle Marktpreis, von saisonalen
Schwankungen abgesehen, konstant sein wird.
Die Menge der schadstoffhaltigen Abfälle sank in 2010 auf 23 Tonnen. In 2011 scheint die Menge
allerdings wieder auf das Niveau der Vorjahre anzusteigen. Daher wird mit dem
Durchschnittsaufkommen (30 Tonnen) der letzten 5 Jahre kalkuliert.
Die Menge des „Wilden Mülls“ scheint wieder leicht anzusteigen. Dennoch wird auch hier mit dem
Durchschnittswert der letzten 5 Jahre gerechnet, dies sind rd. 150 Tonnen. In dieser Menge ist
auch die regelmäßige Entleerung der städtischen Abfallkörbe durch Mitarbeiter/innen des
Bauhofes enthalten.
Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreis für die Entsorgung der Abfälle je
Tonne für das Jahr 2012 zu zahlenden:
Entsorgung der Restabfälle und von Sperrgut 155,00 €
Entsorgung der Grünabfälle 26,69 €
Entsorgung der Bioabfälle 50,53 €
(155,00 € in 2011*)
(26,66 € in 2011)
(50,50 € in 2011)
*Kalkuliert wurde für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 mit 155,00 €. Die tatsächliche Gebühr beträgt 154,96 €.
Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation
947.800 € und liegt geringfügig höher als die der Kalkulation des Vorjahres.
Beschlussvorlage WP8-240/2011
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Sitzungsvorlage
Entwicklung der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren
700.000 €
600.000 €
500.000 €
400.000 €
300.000 €
200.000 €
100.000 €
0€
Restabfall und Wilder Müll
2006
2007
Sperrgut
2008
2009
Grünabfall
2010
2011
Bioabfall
2012 Kalkulation
Im Jahr 2012 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren
der Abfälle in Höhe von 370.000 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2010 beinhaltete
Unternehmerentschädigungen i. H. v. 426.000 €.
Folgende Preise sind für das Einsammeln und Abfahren der Abfallfraktionen im Jahr 2012
zu zahlen:
Restabfall
Sperrmüll
Bioabfall
Grünabfall
Sonderabfall
- Schadstoffe
- Farben etc.
- Arzneimittel
- Batterien und Akkumulatoren
- Batterien und Akkumulatoren (Entschädigung)
Papierabfall
Großgeräte
Beschlussvorlage WP8-240/2011
33,52 €/t
45,72 €/t
29,58 €/t
52,37 €/t
1.297,10 €/t
226,10 €/t
226,10 €/t
297,50 €/t
-178,50 €/t
12,50 €/t
5,64 €/Stück
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Sitzungsvorlage
Entwicklung der Unternehmerentschädigungen
300.000 €
250.000 €
200.000 €
150.000 €
100.000 €
50.000 €
0€
Restabfall und Wilder
Müll
2006
2007
Sperrgut
2008
2009
Grünabfall
2010
2011
Bioabfall
2012 Kalkulation
1. Ermittlung der Entleerungshäufigkeit sowie des Jahresliteraufkommens
Restmüllgefäßgröße in l
80
120
240
770
1.100
70
Behälterbestand
Mietgefäße
5.410
3.069
650
27
54
839
Entleerungen je Gefäßart
81.887
52.875
12.719
646
1.811
839
15
17
20
24
34
1
(16)
(18)
(20)
(25)
(37)
6.550.960
6.345.000
3.052.560
497.420
1.992.100
Durchschnitt
(Kalkulation 2011)
Jahresliteraufkommen
58.707
18.496.747
(Kalkulation 2011)
Summe
Pflichtentleerungen
Beschlussvorlage WP8-240/2011
(19.174.330)
12
12
12
12
12
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Sitzungsvorlage
2. Kalkulation der Kosten
Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 18.496.747 und ansatzfähigen Gesamtkosten von
1.428.000 € ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,07720730 €.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt folgendes Bild:
10,00%
0,12
4,99%
0,1
5,00%
2,82%
-1,57%
0,07843789
0,08
-2,68%
0,06
0,00%
-5,00%
-10,00%
0,04
0,09090011
2007
2008
2009
0,0772073
0,09340684
2006
0,09346156
0,08896343
0,02
0,09937946
-10,48%
-16,07%
-15,00%
-20,00%
0
in EUR je Volumenliter
2010
2011
2012
Veränderung in %
Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie aufgrund der durchschnittlichen
Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2012 zu zahlen sind, ergeben sich folgende
Gebührensätze:
Restabfallgefäßgröße in l
80
Gebühr je Entleerung
120
240
770
1100
70
59,45 €
84,93 €
6,18 €
9,26 €
18,53 €
74,16 €
111,12 €
222,36 €
15
17
20
92,70 €
157,42 €
6,27 €
9,41 €
18,82 €
75,24 €
112,92 €
225,84 €
16
18
20
Vorausleistungen (durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit) 2011
100,32 €
169,38 €
Differenz Vorausleistungen 2012 zu
2011
-7,62 €
-11,96 €
-5,80 €
-82,95 €
-304,74 €
501.507 €
483.122 €
240.890 €
38.524 €
155.931 € 4.529 €
Gebühr bei Pflichtleerungen
Durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit
Vorausleistungen
(durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit)
Gebühr je Entleerung 2011
Gebühr bei Pflichtleerungen 2011
Durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit 2011
Gebührenaufkommen
(Vorausleistungen)
Beschlussvorlage WP8-240/2011
5,40 €
713,40 € 1.019,16 €
24
34
370,60 € 1.426,80 € 2.887,62 €
60,39 €
86,28 €
5,40 €
5,49 €
724,68 € 1.035,36 €
25
37
376,40 € 1.509,75 € 3.192,36 €
5,49 €
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Sitzungsvorlage
Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind aufgrund der sinkenden Kosten statt 46,50 €
in 2011 ab dem 01.01.2012 nunmehr 35 € zu zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne werden
dem Gebührenzahler folgende Jahresabschläge gewährt:
80-l-Gefäß
120-l-Gefäß
240-l-Gefäß
770-l-Gefäß
1100-l-Gefäß
6,00 €
9,00 €
18,00 €
57,00 €
82,00 €
Die Gestellungsgebühr liegt gefäßgrößenübergreifend bei 1,63 € je Restmüllgefäß.
Der Gesamtdeckungsgrad liegt nach dieser Kalkulation für das Haushaltsjahr 2012 bei 99,75
%.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 17.11.2011
----------------------------------Bremer
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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