Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
54 kB
Datum
06.05.2010
Erstellt
06.05.10, 14:12
Aktualisiert
06.05.10, 14:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.03.2010
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-27/2010
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 22.04.2010
Gemeinderat am 06.05.2010
- öffentlich -
Interkommunale Zusammenarbeit
Begründung:
a) Ausgangslage
Sich gravierend verschlechternde finanzielle Rahmenbedingungen in allen
Städten und Gemeinden des Kreises Düren sind Anlass genug, Fragen einer
intensiveren Kooperation zwischen den Verwaltungen aktiv zu prüfen. Denn: Die
Optimierung von Geschäftsprozessen, oft erst ermöglicht über die Chancen der
informationstechnologischen Weiterentwicklung, der Abbau zeit- und
bearbeitungsintensiver Schnittstellen zwischen einzelnen Sachgebieten oder
ganzen Leistungseinheiten, der Wegfall von Doppel- und die Definition von
eindeutigen Zuständigkeiten, die Nutzung von gebündeltem Fachwissen an einer
Stelle – all diese Potenziale müssen nicht an den seit 1972 feststehenden
Grenzen der Städte und Gemeinden enden. Und auch die Herausforderungen
des immer deutlicher spürbaren demografischen Wandels sollten die Kommunen
zur Überprüfung ihrer bisher wahrgenommenen Aufgaben und Angebote und zur
Bereitschaft einer engeren Vernetzung nutzen.
Dies haben die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden des Kreises Düren erkannt und über eine Grunddatenabfrage die
Bereitschaft zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit nicht in
allgemeiner Form, sondern aufgaben- bzw. produktbezogen abgefragt, an der sich
14 der 15 kreisangehörigen Kommunen beteiligt haben. Dabei stellte sich eine
unterschiedlich ausgeprägte Neigung, Verwaltungsleistungen in Kooperation mit
anderen Kommunen zu erledigen, heraus: Manche Aufgaben eignen sich
offensichtlich mehr als andere, sie in Zusammenarbeit mit Nachbarn zu erledigen.
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Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit:
Anzahl der zur
Zusammenarbeit
bereiten Städten und
Gemeinden
Vollzeitverrechnete
Stellenanteile für diese
Aufgabe in den
kooperationsbereiten
Kommunen
Beihilfebearbeitung
5
0,82
Bezügeberechnung und -auszahlung
8
4,95
Zentrale Organisationsaufgaben
6
10,25
Aufgaben der Arbeitssicherheit
6
0,65
Datenverarbeitung (außerhalb KDVZ)
8
9,10
11
31,16
Aufgaben der Gefahrenabwehr
5
3,65
Gewerbe-/Gaststättenangelegenheiten
6
1,82
Wildschadenregulierung
7
0,42
Fischereiwesen
6
0,37
Aufgaben des Personenstandwesens
7
11,65
Planung und räumliche Entwicklung
8
8,00
10
4,46
8
86,10
Gebäudemanagement (kaufmännisch)
10
11,78
Gebäudemanagement (technisch)
12
24,55
8
10,30
Aufgabenbereich
Kassen-/Vollstreckungsangelegenheiten
Denkmalschutz
Bau-/Baubetriebshof
Gebäudemanagement (infrastrukturell)
Ggf. fehlende Bereitschaft in einigen Aufgabenfeldern muss an dieser Stelle nicht
bedeuten, dass eine Kommune hier prinzipiell nicht kooperationswillig ist. Vielmehr
ist in solchen Fällen z.B. die bereits erfolgte Vergabe an private Dritte ein praktisches
Hindernis, Aufgaben mit kommunalen Nachbarn gemeinsam wahrzunehmen. Im
Einzelfall kann sich die Vergabe von Leistungen dabei durchaus wirtschaftlicher
darstellen als eine praktizierte interkommunale Zusammenarbeit.
b) Möglichkeiten und Grenzen interkommunaler Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit darf nicht zum Selbstzweck verkommen.
Vielmehr machen Kooperationen nur dort Sinn, wenn sie begünstigende Faktoren
erfüllen, z.B.:
einheitlich eingesetzte Softwarelösungen (bei verwaltungsinternen
Prozessen),
klare Definition über Kompetenzen und Zuständigkeiten sowie Aufbau und
Sicherstellung transparenter Leistungs- und Abrechnungsprozesse (ggf.
nur herzustellen durch anzupassende Organisationsstrukturen in den
2
beteiligten Verwaltungen bzw. (Aus-)gründung neuer Einheiten (z.B.
Zweckverbände)),
räumliche Nähe (bei ortsnah zu erbringenden Verwaltungsleistungen).
Sofern alle Rand- und Rahmenbedingungen erfüllt werden, führt der Aufbau
interkommunaler Strukturen für die beteiligten Städten und Gemeinden oft zu
einer verbesserten Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Entlastung der
Haushalte.
Aber selbst dort, wo aus verschiedenen Gründen eine gemeinsame
Leistungserbringung ausscheidet, bietet sich eine zunehmende Vernetzung der
Städte und Gemeinden an, um die Produktivität und Wirtschaftlichkeit des
eigenen Verwaltungshandelns benchmarkorientiert mit den Leistungen anderer
Rathäuser messen und – hierauf aufbauend – die Effektivität des eigenen
Verwaltungshandelns steuern zu können.
c) Weiteres Vorgehen
Gelegentlich werden Ansätze zu einer verstärkten interkommunalen
Zusammenarbeit mit der Sorge des Verlusts kommunaler Eigenständigkeit
konfrontiert. Auch die Befürchtung, der eigene Einfluss (und damit
Steuerungsqualität) nehme bei Aufgabenwahrnehmung mit mehreren Partnern
ab, ist gelegentlich (und zwar auf allen Ebenen) wahrzunehmen.
Daher ist es bei der Verabredung erster Verwaltungskooperationen wichtig, dass
diese Pilotprojekte „funktionieren“. Würden erste Ansätze scheitern, wäre dies mit
einer – auf jeden Fall zu vermeidenden – schlechten Signalwirkung für zukünftige
Kooperationsfelder verbunden. Daher empfehlen die Bürgermeisterin und die
Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen nicht, die für interkommunale
Zusammenarbeit breitest möglichen Aufgabenfelder (beispielsweise die
Zusammenlegung von Bauhöfen, die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von
immobilienbewirtschaftenden Managementstrukturen, die Zusammenarbeit im
Kassen- und/oder im Personenstandswesen) zuvorderst anzugehen.
Sinnvoller erscheint vielmehr, zunächst „im Kleinen“ den Aufbau und die
Funktionsweise interkommunaler Zusammenarbeit auszutesten. In Betracht
kommen könnten da z.B.:
Aufgaben öffentlich-rechtlicher Art, die dem Grunde nach für eine
Übertragung an private Dritte nicht in Betracht kommen (z.B. Gewerbeund Gaststättenangelegenheiten, Fischereiwesen, Wildschadenregulierung, Denkmalschutz);
Aufgaben in der inneren Verwaltung, die auch privaten Dritte übertragen
werden könnten, die alternativ jedoch interkommunal erledigt werden
können (z.B. Beihilfebearbeitung, Bezügeberechnung/-auszahlung,
Arbeitssicherheit);
Organisation kommunengrenzenübergreifender Dienstleistungsstrukturen
(z.B.
Sicherstellung
von
Bereitschaftsdiensten,
gemeinsame
Telefonzentralen („Call-Center“)).
Auf der Basis dieser (und vergleichbarer) Themenfelder werden die
Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden kurzfristig und mit dem Ziel, sich für interkommunale
Zusammenarbeit eignende Handlungsfelder zu ermitteln und die rechtlichen und
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organisatorischen Voraussetzungen für Verwaltungskooperationen zu schaffen,
den Dialog mit den Verwaltungen der jeweiligen Nachbarkommunen aufnehmen.
Der Rückenwind der sich aus diesen „kleinen“ Aufgabenfeldern relativ problemlos
darstellenden Zusammenarbeit sollte in einem zweiten Schritt dazu genutzt
werden, dann auch „im Großen“, z.B. durch den Aufbau von
Gemeindekassenverbänden, die Gründung gemeinsamer Baubetriebshöfe, etc.,
eine engere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen zu etablieren.
Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden sind jedenfalls zur interkommunalen Zusammenarbeit bereit und
verstehen diese nicht als Gefahr, in einzelnen Themenfeldern die kommunale
Eigenständigkeit zu verlieren, sondern vielmehr als Chance, die sich aus
Kooperationen ergebenden Effizienzgewinne in Zeiten knapper Kassen zur
Sicherstellung der jeweils eigenen Selbstständigkeit zu nutzen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, den
Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und den Bürgermeister zu beauftragen,
die sich auf der Basis dieses Berichts
ergebenden Möglichkeiten zur
interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Städten und Gemeinden aktiv zu
prüfen – siehe hierzu insbesondere Abschnitt c) der Begründung: „Weiteres
Vorgehen“ –.
Der Bürgermeister wird den Gemeinderat regelmäßig über Kooperationsfortschritte
unterrichten.
Auswirkungen auf den Haushalt:
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