Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
04.03.08, 04:07
Aktualisiert
04.03.08, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 414/2008
03.03.2008
Datum:
Az.: 60
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.03.2008
Kreistag
03.04.2008
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung von
Überwachungsgeräten für die Aufgabenerfüllung nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz
Sachbearbeiter/in: Herr Blindert
Tel.: 15 233
Abt.: 60
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
X Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Produkt: 562 01 9 782600
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst. 562 01 3 681100
sonst:
um
um 15.000,00
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stellt außerplanmäßig Mittel in Höhe von 15.000,00 € für die Beschaffung von
Überwachungsgeräten zur Aufgabenerfüllung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bereit.
2
Begründung:
Ab dem 01.01.2008 wurden dem Kreis Euskirchen die Zuständigkeiten aus dem
Bundesimmissionsschutzgesetz übertragen. Der Kreis Euskirchen hat von der Bezirksregierung Köln
3 Vollzeitkräfte und 1 Teilzeitkraft übernommen. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung sind
entsprechende Überwachungsgeräte Voraussetzung.
Für die Beschaffung dieser Geräte für den Immissionsschutz gewährt das Land eine sog.
Implementierungspauschale.
Um die notwendigen Geräte erwerben zu können, ist die außerplanmäßige Bereitstellung der
entsprechenden Mittel erforderlich. Die Deckung erfolgt über die o.g. Implementierungspauschale.
Neben dem evtl. Kauf anderer Geräte, ist zum jetzigen Zeitpunkt die Anschaffung eines
Lärmmessgerätes (ca. 10.500,00 €) erforderlich.
Die verwaltungsseitige Überprüfung, hat ergeben, dass Miete, Miet-Kauf oder die Lärmmessungen
durch einen externen Gutachter sowie der Erwerb des Lärmmessgerätes mit einem Nachbarkreis,
unwirtschaftlich sind.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)