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Beschlussvorlage GB (Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung von Überwachungsgeräten für die Aufgabenerfüllung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
04.03.08, 04:07
Aktualisiert
04.03.08, 04:07
Beschlussvorlage GB (Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung von Überwachungsgeräten für die Aufgabenerfüllung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz) Beschlussvorlage GB (Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung von Überwachungsgeräten für die Aufgabenerfüllung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 414/2008 03.03.2008 Datum: Az.: 60 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 04.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung von Überwachungsgeräten für die Aufgabenerfüllung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Sachbearbeiter/in: Herr Blindert Tel.: 15 233 Abt.: 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite X Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Produkt: 562 01 9 782600 Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. 562 01 3 681100 sonst: um um 15.000,00 Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stellt außerplanmäßig Mittel in Höhe von 15.000,00 € für die Beschaffung von Überwachungsgeräten zur Aufgabenerfüllung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bereit. 2 Begründung: Ab dem 01.01.2008 wurden dem Kreis Euskirchen die Zuständigkeiten aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz übertragen. Der Kreis Euskirchen hat von der Bezirksregierung Köln 3 Vollzeitkräfte und 1 Teilzeitkraft übernommen. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung sind entsprechende Überwachungsgeräte Voraussetzung. Für die Beschaffung dieser Geräte für den Immissionsschutz gewährt das Land eine sog. Implementierungspauschale. Um die notwendigen Geräte erwerben zu können, ist die außerplanmäßige Bereitstellung der entsprechenden Mittel erforderlich. Die Deckung erfolgt über die o.g. Implementierungspauschale. Neben dem evtl. Kauf anderer Geräte, ist zum jetzigen Zeitpunkt die Anschaffung eines Lärmmessgerätes (ca. 10.500,00 €) erforderlich. Die verwaltungsseitige Überprüfung, hat ergeben, dass Miete, Miet-Kauf oder die Lärmmessungen durch einen externen Gutachter sowie der Erwerb des Lärmmessgerätes mit einem Nachbarkreis, unwirtschaftlich sind. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)