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Verwaltungsergänzung (Errichtung von Aufbaubildungsgängen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg: a) Sprachförderung b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
24.11.07, 04:12
Aktualisiert
24.11.07, 04:12
Verwaltungsergänzung (Errichtung von Aufbaubildungsgängen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg:
a) Sprachförderung
b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 381/2007 Datum: 23.11.2007 Az.: 40/261 - 01 Abteilung: 40 Errichtung von Aufbaubildungsgängen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen zum 01.08.2008 am Thomas-Eßer-Berufskolleg: a) Sprachförderung b) Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren Die Ausbildung in Fachschulen an Berufskollegs ist in der Anlage E zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) geregelt. Hiernach können für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule Aufbaubildungsgänge eingerichtet werden. Einzige Aufnahmevoraussetzung ist der Abschluss einer Fachschule. Weitere Aufnahmevoraussetzungen sieht die APO-BK nicht vor. Zielsetzung des Aufbaubildungsganges ist eine Ergänzung der bereits erworbenen Fähigkeiten. Deshalb hat in der Praxis der inhaltliche Aspekt eine große Bedeutung. Nach fernmündlicher Auskunft der Schulaufsichtsbehörde kann der Besuch eines Aufbaubildungsganges daher nur dann erfolgreich sein, wenn der Absolvent/die Absolventin eine entsprechende Fachschule besucht hat und über eine einschlägige Berufserfahrung verfügt. Deshalb werden die Interessenten vor Aufnahme in die Aufbaubildungsgänge durch die Schule entsprechend beraten. gez. I. V. Poth