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Vorlage (Fertigstellung der Straße "Blumenweg" in der Ortschaft Jakobwüllesheim hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
30.10.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Fertigstellung der Straße "Blumenweg" in der Ortschaft Jakobwüllesheim
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss) Vorlage (Fertigstellung der Straße "Blumenweg" in der Ortschaft Jakobwüllesheim
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 22.09.2008 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-102/2008 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 16.10.2008 Gemeinderat am 30.10.2008 - öffentlich - Fertigstellung der Straße "Blumenweg" in der Ortschaft Jakobwüllesheim hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss Begründung: Die Straße „Blumenweg“ wurde in diesem Jahr endgültig ausgebaut. Folgende Teileinrichtungen wurden hergestellt: Fahrbahn und Straßenentwässerung. Gemäß § 8 Abs. 1 b) der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung gehören zu den satzungsmäßigen Herstellungsmerkmalen für eine endgültig hergestellte Straße beidseitige Gehwege und gemäß § 8 Abs. 1 e) der o.g. Satzung Begleitgrün. Da diese jedoch in der Straße „Blumenweg“ aufgrund der Verkehrsraumbreite nicht hergestellt werden konnten, sind die satzungsmäßigen Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlage „Blumenweg“ durch Erlaß einer Einzelfallsatzung anzupassen: Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Blumenweg“ in der Ortslage Jakobwüllesheim vom …………. Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der derzeit geltenden Fassung; in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV.NRW S. 514) in der derzeit geltenden Fassung und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ……………………folgende Satzung beschlossen: §1 Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 ist die Erschließungsanlage „Blumenweg“ abweichend von § 8 Abs. 1 b) ohne die Herstellung beidseitiger Gehwege und abweichend von § 8 Abs. 1 e) ohne Begleitgrün endgültig hergestellt. §2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Straße „Blumenweg“ in ihrem derzeit in der Örtlichkeit vorhandenen Ausbauzustand endgültig fertiggestellt ist. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die o.g. „Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße ‚Blumenweg’“ zu erlassen. Desweiteren sollte festgestellt werden, dass die Erschließungsanlage „Blumenweg“ in der heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der Erschließungsbeitragssatzung in Verbindung mit der „Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße ‚Blumenweg’“ mit deren Bekanntmachung endgültig fertiggestellt ist. Auswirkungen auf den Haushalt: keine