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Beschlussvorlage (Konzept zur Verlängerung der Öffnungszeiten zum Kindergartenjahr 2007/2008; Hier: Städtische Kindertagesstätte Regenbogen, Bonner Straße)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
13.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Konzept zur Verlängerung der Öffnungszeiten zum Kindergartenjahr 2007/2008;
Hier: Städtische Kindertagesstätte Regenbogen, Bonner Straße) Beschlussvorlage (Konzept zur Verlängerung der Öffnungszeiten zum Kindergartenjahr 2007/2008;
Hier: Städtische Kindertagesstätte Regenbogen, Bonner Straße) Beschlussvorlage (Konzept zur Verlängerung der Öffnungszeiten zum Kindergartenjahr 2007/2008;
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Hier: Städtische Kindertagesstätte Regenbogen, Bonner Straße)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 120/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Konzept zur Verlängerung der Öffnungszeiten zum Kindergartenjahr 2007/2008; Hier: Städtische Kindertagesstätte Regenbogen, Bonner Straße Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 15.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 120/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 15.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Konzept zur Verlängerung der Öffnungszeiten zum Kindergartenjahr 2007/2008; Hier: Städtische Kindertagesstätte Regenbogen, Bonner Straße Beschlussentwurf: Dem Konzept zur Verlängerung der Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr zum Kindergartenjahr 2007/2008 in der städtischen Kindertagesstätte Regenbogen, Bonner Straße, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2007 unter TOP 4. die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Verlängerung der Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr zum Kindergartenjahr 2007/2008 zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss vorzustellen. 2. Lösung Das jetzt gültige Kindergartengesetz (GTK) beschränkt die höchstmögliche Betreuungszeit eines Kindes auf max. 9 Stunden täglich. Dennoch ist durch den gesellschaftlichen Wandel, durch flexiblere Arbeitszeiten und weitere Anfahrtswege, oft der Betreuungsbedarf von mehr als 9 Stunden vorhanden. Betrachtet man die maximale Betreuungszeit von 9 Stunden und setzt voraus, dass das Kind erst um 20:00 Uhr abgeholt werden kann, ergibt sich eine Bringzeit von ca. 11:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt ist in allen Einrichtungen die Hauptbildungs- und Förderzeit der Kinder fast beendet. Die beste Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit eines Kindes liegt erwiesenermaßen im Vormittagsbereich und nimmt im Laufe des Tages immer weiter ab. Eine Bringzeit ab 11:00 Uhr ist nach Meinung der Verwaltung jedoch unrealistisch, da die Arbeitszeiten in der Realität meist anders liegen. Die Einrichtung, die eine Betreuungszeit ab 6:00 Uhr anbietet, muss also auch neue konzeptionelle Überlegungen anstellen. Um die Eltern nicht an festgelegte Bring- und Abholzeiten zu binden, wird folgendes vorgeschlagen: Die betreffende Einrichtung bietet eine Bildungs- und Betreuungszeit in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr an. Anschließend wird die Betreuung bis 20:00 Uhr durch qualifizierte Tagespglegepersonen übernommen, die im Rahmen der Tagespflegevermittlung ausgesucht und geschult werden. Die Tagespflegepersonen bieten diese Betreuung direkt im Anschluss an die Betreuung des Kindergartens in den Räumlichkeiten der Einrichtung an. Dieses Modell hat folgende Vorteile: - - Bisher liegen keine tatsächlichen Bedarfszahlen für die verschiedenen Randzeiten vor. Die Tagespflegepersonen können flexibeler auf den Bedarf für die Betreuung zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr reagieren. Es stehen zwei bzw. drei Tagespflegepersonen zur Verfügung, die bis zu 10 Kinder in zwei verschiedenen Kindergartengruppen betreuen können. Die Eltern „buchen“ ihre Betreuungszeit entsprechend ihres Bedarfs. Die Tagespflegepersonen bieten in den Abendstunden eine weitere Mahlzeit an. Es finden gemeinsame Übergabegespräche zwischen den Mitarbeitern der Einrichtung und den Tagespflegepersonen statt. Die Tagespflegepersonen erhalten eine Kindpauschale für 3 Kinder garantiert, um die Betreuung während der „ungünstigen“ Zeit attraktiver zu gestalten. Erhöht sich die Zahl um zwei weitere Kinder, wird die Vergütung entsprechend erhöht. Ein zusätzlicher Elternbeitrag für die Tagespflegebetreuung für Kindergartenkinder fällt nicht an. Durch die Betreuung der Tagespflegepersonen muss nicht für den gesamten Öffnungszeitraum von 14 Stunden entsprechendes pädagogisches Fachpersonal vorgehalten werden. Die Mitarbeiterinnen der Einrichtung können weiterhin gemeinsame Dienstbesprechungen durchführen, ohne dass Stammpersonal für die Betreuung der Kinder in den Randzeiten freigestellt werden muss. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Modell zunächst für eine Testphase von 3 Jahren in der Kindertagesstätte Regenbogen, Bonner Straße, durchzuführen. Jährlich wird dem Jugendhilfeausschuss ein Sachstandsbericht vorgelegt. Ein Ausweiten dieses Modells um eine weitere Einrichtung ist denkbar. Zurzeit wird in allen 21 Einrichtungen im Stadtgebiet eine Bedarfsanalyse für die Betreuung von Kindern in den Randzeiten durchgeführt. Befragt werden sowohl Eltern von Kinder in den Einrichtungen als auch Eltern der Kinder, die ab Sommer die Einrichtungen besuchen werden. Die Auswertung der Bedarfsabfrage wird in der Sitzung mündlich vorgetragen. Zusätzliches Personalbudget Kita: Das Personalbudget der Einrichtung müsste mit 2 Fachkraftstellen (Erzieherinnen) mit jeweils 16 Stunden erhöht werden. Die Ausweitung der Nettoöffnungszeit beträgt 12 Stunden zuzüglich 4 Stunden für Krankheit, Urlaub und Fortbildung. Somit ergibt sich ein Gesamtpersonalbudget von zusätzlich 32 Fachkraftstunden. Für 32 Fachkraftstunden müssten jährlich ca. 32.000,00 € zusätzlich bereitgestellt werden. Für das Jahr 2007 beläuft sich der zusätzlich benötigte Betrag auf ca. 13.500,00 €. Für die Vergütung der Tagesmütter fallen folgende monatliche Kosten an: 18 Stunden x 3 Kinder x 4,00 € x 4,3 Wochen = 1.000,00 €. Bei zwei Tagesmüttern beträgt die Summe insgesamt 2.000,00 €. Bei der Betreuung von insgesamt 10 Kindern betragen die Kosten für die Tagesmütterbetreuung 3.100,00 €. Für das Jahr 2007 sollten Kosten in Höhe von 10.000,00 € kalkuliert werden. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Haushalt sind für das Konzept zur Verlängerung der Öffnungszeiten insgesamt 35,000,00 € zur Verfügung gestellt worden. Von diesem Betrag werden für das Jahr 2007 ca. 23.500,00 € benötigt.