Daten
Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Datum
13.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
119/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
15.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 119/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Tschersich
15.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
Beschlussentwurf:
nach Beratungserbebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen 3000
Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiter zu entwickeln. Ziel ist es dabei, die kinder- und
familienorientierten Leistungen zu bündeln, qualitativ weiter zu entwickeln und den Familien ein
ganzheitliches Angebot über die Kindertageseinrichtungen aus einer Hand anzubieten. Das Angebot soll
niederschwellig und umfassend angelegt werden und gut zugänglich auch für Familien mit
Zuwanderungsgeschichte sein. Die Auswahl der Familienzentren soll künftig maßgeblich durch die
Jugendämter bzw. die Kreis und Kommunen erfolgen. Durch Beschluss der örtlichen
Jugendhilfeausschüsse sollen geeignete Einrichtungen ausgewählt werden. Die Einrichtungen erhalten die
Förderung in Höhe von 12.000,00 € pro Jahr und werden zugleich zur Zertifizierung des Gütesigels
zugelassen. Diese muss binnen eines Jahres erfolgen. Gelingt die Zertifizierung nicht im ersten Durchgang,
erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativem Ausgang läuft
die Förderung aus.
Bei der Auswahl der Einrichtungen ist eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der
Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren werden nach dem jetzigen Stand
der Diskussion umfassen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien;
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft;
Kindertagespflege;
Vereinbarung von Beruf und Familie;
Sozialraumbezug;
Kooperation und Organisation;
Kommunikation;
Leistungsentwicklung und Selbstevolation.
Die Kommunen müssen den Land bis zum 29.06.2007 mitteilen, welche Einrichtung für die zweite Stufe ab
dem kommenden Kindergartenjahr von ihnen benannt werden. Gleichzeitig hat das Land für 2007 jeder
Kommune ein bestimmtes Kontingent für die neuen Familienzentren mitgeteilt. Für Wesseling bedeutet dies,
dass neben dem bereits bestehenden Familienzentrum „Villa Sonnenschein“, Im Blauen Garn, ab dem
01.08.2007 nur noch eine weitere Einrichtung die Teilnahme an der zweiten Phase des Landesprojektes
ermöglicht werden kann.
Die Verwaltung hat die Träger der Kindertageseinrichtungen in Wesseling aufgerufen, sich an der zweiten
Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren zu
bewerben. Bis zum Jahr 2012 können insgesamt 7 Einrichtungen in Wesseling sich zum Familienzentrum
weitereinwickeln. Angestrebt wird eine gleichmäßige Verteilung der Familienzentren im Stadtgebiet.
Zum Starttermin am 01.08.2007 haben sich folgende Einrichtungen beworben:
-
Katholische Kindertagesstätte St. Josef II, Kastanienweg und
Kinderhaus Farbkleckse der Arbeiterwohlfahrt, Fuchsweg.
Zum 01.08.2008 liegt eine Bewerbung der Katholischen Kirchengemeinde Schmerzhafte Mutter für ihre
Einrichtung Sternenstraße vor.
Die ev. Kirchengemeinde hat sich noch nicht entschieden, welche Einrichtung sie vorschlagen wird.
Anfang 2008 wird die Verwaltung auch weitere städtischen Einrichtungen vorschlagen, die zum
Familienzentrum ausgebaut werden sollen.
2. Lösung
Die Stadt Wesseling kann nur einer der beiden vorliegenden Einrichtungen die Teilnahme an der zweiten
Phase des Landesprojektes zum 01.08.2007 ermöglichen.
Im Folgenden sind die konzeptionellen Überlegungen der beiden Träger für die Weiterentwicklung zum
Familienzentrum zusammengefasst.
Kindertageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg
-
Die Einrichtung nimmt bereits jetzt schon an der Pilotphase „Netzwerk katholisches Familienzentrum“
des Erzbistums Köln teil.
-
Die Einrichtung bewirbt sich für das Familienzentrumsmodell „Lotse“. „Lotse“ bedeutet die Schaffung
einer Anlaufstelle für Familien, die nach Analyse der Problem- oder Fragestellung kompetent an die
zuständigen Stellen weitergeleitet werden können.
-
Die Einrichtung besteht zurzeit aus einer Tagesstättengruppe mit 20 Plätzen und einer
Kindergartengruppe mit 25 Plätzen. Sollte der Antrag auf Umwandlung in eine kleine altersgemischte
Gruppe bewilligt werden, bietet die Einrichtung 36 Tagesstättenplätze im Alter von 1 bis 6 Jahren.
Weitere Kriterien:
Aufnahme von Kindern verschiedener Nationalitäten;
enge Zusammenarbeit mit der evangelischen Einrichtung, die im gleichen Gebäude untergebracht ist;
pädagogische Arbeit auf der Grundlage der offenen Arbeit;
Schwerpunkt Sprachförderung; Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen der
Sprachförderung der Stadt Wesseling.
Im Rahmen des Netzwerks katholischer Familienzentren besteht mit den anderen Einrichtungen im
Seelsorgebereich eine gute Vernetzung.
Bestehende Kooperationen der Einrichtung zu einer Vielzahl von Institutionen und Fachkräften. Zu
erwähnen sind z. B. die beiden Grundschulen im Einzugsgebiet, Ergotherapeuten, Logopäden,
Frühförderstelle, Erziehungsberatung, türkisch-islamischer Kulturverein, Katholisches Bildungswerk,
Tagespflegeverein „Familienbande“, Hochbegabtenzentrum Brühl u. a.
Kinderhaus Farbkleckse, Fuchsweg
-
Das Kinderhaus Farbkleckse ist eine integrative Tageseinrichtung mit zwei Tagesstättengruppen für
Kinder mit und ohne Behinderung sowie zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 80 Plätzen.
-
Der Anteil der unter Dreijährigen liegt bei ca. 20 %.
-
Aufnahme von vielen Kindern mit Migrationshintergrund;
-
Die Einrichtung ist seit 2003 nach der DIN EN ISO 9001; 2000 und der AWO-Norm zertiviziert und
arbeitet auf der Grundlage eines Qualitätsmanagement-Systems. Merkmal dieses Systems ist, dass die
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit und Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen
fachlichen Diensten nach dem festgelegten AWO-Qualitätskriterien durchgeführt wird.
-
Sprachförderung ist Schwerpunkt der Einrichtung. Genutzt wird das Leuvener Beobachtungsmodell.
Für Kinder mit Migrationshintergrund wird das Verfahren SISMIK sowie SELDAK angewandt.
-
Teilnahme der Einrichtung am Weiterbildungsprojekt der Stadt Wesseling zur Sprachförderung.
-
Die Einrichtung hat das so genannte Rucksackprojekt eingeführt und unterstützt die Kommunikation
zwischen Eltern und Kindern in der Muttersprache und fördert sprachbildende Aktivitäten in der Familie.
-
Durchführung von Deutschkursen für Frauen mit Migrationshintergrund in der Einrichtung.
-
Beratungs- und Bildungsangebote in der Einrichtung:
Elternsprechtage, regelmäßige Sprechstunde des Frühförderzentrums, Frühförderung für hör- und
sehgeschädigte Kinder sowie Logopädie und Physiotherapie, Beratung der Eltern in Kooperation mit
den Förderschulen bei der Durchführung des Feststellungsverfahrens, Geburtsvorbereitungskurse,
Elternveranstaltungen zum Thema Sprachförderung, Ernährung, Bewegung u. a.
Die Einrichtung bietet ein interkulturelles Elterncafé(monatlich), Nutzung der Räumlichkeiten für
Kindergeburtstage und Familienfeiern, Servicesamstage (Kinderbetreuung).
-
Beratungs- und Bildungsamgebote außerhalb der Einrichtung:
Kooperation mit den Kinderärzten sowie dem kinderneurologischen Zentrum und Begleitung der
Familien dorthin; Beratung und Unterstützung zur Vermittlung zu den Fachdiensten des Jugendamtes
bzw. zur Erziehungs- und Familienberatung.
Vermittlung des entgeltfinanzierten Serviceangebotes für Notfallmütter und Babysitter.
Das Schaubild des Konzeptes ist der Vorlage beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung sind beide Bewerbungen gleichwertig. Beide Einrichtungen wurden von ihren
Trägern bereits für die erste Pilotphase zum Familienzentrum vorgeschlagen. Im letzten Jahr kam jedoch die
städtische Einrichtung „Villa Sonnenschein“ zum Zuge.
Die Einrichtung Kinderhaus Farbkleckse sich seit letztem Jahr bereits auf den Weg gemacht, sich zum
Familienzentrum weiterzuentwickeln und erfüllt bereits jetzt schon einige Kriterien des Gütesigelkatalogs.
Die katholische Tageseinrichtung St. Josef II hat durch die Teilnahme an der Pilotphase Netzwerk
katholisches Familienzentrum in den letzten Monaten Erfahrungen für die Weiterentwicklung zum
Familienzentrum gesammelt. Das Konzept erfüllt ebenso schon einige der verlangten Kriterien.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Einrichtung, die nicht im nächsten Kindergartenjahr starten kann,
automatisch die Zusage erhält, zum 01.08.2008 starten zu können.
Der Verwaltung liegt ein weiterer Antrag auf Teilnahme für die zweite Phase des Landesprojektes
Familienzentren vor. Die Katholische Kirchengemeinde Schmerzhafte Mutter bewirbt sich mit ihrer
Einrichtung Sternenstraße zum 01.08.2008. Dieser Antrag ist nur als Kenntnisnahme zu verstehen und
braucht erst in Verbindung mit der Startphase 2008/2009 entschieden werden.
3. Alternativen:
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen:
Für den städtischen Haushalt: keine
Anmerkung:
Einrichtungen, die sich am Landesprojekt Familienzentrum beteiligen, erhalten eine um 12.000,00 € erhöhte
Betriebskostenförderung.