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Vorlage (Beratung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2010/2011 Doppelhaushalt a) Haushaltsplan mit Ergebnis- u. Finanzplan 2010/2011 b) Ergebnis- u. Finanzplanung 2012 – 2014 c) Stellenplan)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
40 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
07.10.10, 17:06
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Vorlage (Beratung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2010/2011 Doppelhaushalt
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- u. Finanzplan 2010/2011
b) Ergebnis- u. Finanzplanung 2012 – 2014
c) Stellenplan) Vorlage (Beratung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2010/2011 Doppelhaushalt
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- u. Finanzplan 2010/2011
b) Ergebnis- u. Finanzplanung 2012 – 2014
c) Stellenplan) Vorlage (Beratung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2010/2011 Doppelhaushalt
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- u. Finanzplan 2010/2011
b) Ergebnis- u. Finanzplanung 2012 – 2014
c) Stellenplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 07.10.2010 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-39/2010 1. Ergänzung Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010 Gemeinderat am 27.10.2010 - öffentlich - Beratung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2010/2011 Doppelhaushalt a) Haushaltsplan mit Ergebnis- u. Finanzplan 2010/2011 b) Ergebnis- u. Finanzplanung 2012 – 2014 c) Stellenplan Begründung: Unter Berücksichtigung der Haushaltsberatungen 2010/11 in den Ausschüssen stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Ergebnisrechnung 2010 Euro 2011 Euro Die Erträge verbessern sich von auf 13.981.327 14.465.274 13.231.029 13.738.531 Die Aufwendungen verschlechtern sich von auf 14.677.967 15.889.849 14.397.338 15.684.202 Es ergibt sich ein geplantes Jahresergebnis von - 1.424.575 - 1.945.671 Finanzrechnung Die Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verbessern sich von auf 12.183.287 12.610.295 11.435.906 11.790.960 Die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verschlechtern sich von 13.049.117 12.822.981 auf 14.145.000 14.322.094 Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit verschlechtern sich von auf bzw, verbessern sich in 2011 auf 2.077.972 1.499.683 679.650 1.230.550 Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verschlechtern sich von auf bzw. verändern sich in 2011 nicht 1.246.500 1.125.850 625.150 625.150 Unter Berücksichtigung der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) i.H.v. 45.300 Ergibt sich ein um Verschlechtertes geplantes Finanzergebnis (Cash Flow) von 111.000 1.126.972 - 1.271.972 1.925.734 - 1.971.034 Die Ausgleichsrücklage wird wie folgt in Anspruch genommen: Ausgleichsrücklage Stand 31.12.2008 (voraussichtlich) Fehlbedarf 2009 Stand (Ausgleichsrücklage) 31.12.2009 Fehlbedarf 2010 Stand (Ausgleichsrücklage) 31.12.2010 Fehlbedarf 2011 (insg. 1.894.908) 2.613.366 461.635 -------------2.151.731 1.424.575 -------------727.156 727.156 -------------0 Die Allgemeine Rücklage wird wie folgt in Anspruch genommen: Allgemeine Rücklage zum 01.01. Entnahme Allgemeine Rücklage zum 31.12. 2009 19.937.87 8 2010 19.937.87 8 2011 19.937.878 2012 18.719.363 2013 16.453.692 2014 14.386.517 0 19.937.87 8 0 19.937.87 8 - 1.218.515 18.719.363 - 2.265.671 16.453.692 - 2.067.175 14.386.517 - 1.885.091 12.501.426 - 6,11 % - 12,10 % - 12,56 % - 13,10% Wie aus obiger Tabelle erkennbar ist, wird die Allgemeine Rücklage im Planungszeitraum (erstmals im Haushaltsjahr 2011) als Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 1/20 (5 %) verringert werden müssen. Rechtsfolge hiervon ist, dass die Gemeinde Vettweiß gem. § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW der Verpflichtung unterliegt, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein HSK aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Die Verpflichtung, ein HSK aufzustellen, beginnt ab dem Jahr, für das der Haushalt aufgestellt wird; somit für das Haushaltsjahr 2010. Aus der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2010 – 2014 gem. Haushaltsplanentwurf 2010 ist aufgrund der ausgewiesenen negativen Jahresergebnisse in den Jahren 2011 – 2014 offensichtlich zu erkennen, dass eine Genehmigung für ein HSK nicht erteilt werden wird, da im Finanzplanungszeitraum 2011 – 2014 der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW nicht wieder erreicht werden kann. Unabhängig davon ist ein HSK aufzustellen, um den Haushalt 2010 bzw. den Doppelhaushalt 2010/2011 der Kommunalaufsicht vorzulegen. Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der in Anlage 1 dargelegten Änderungen und der vorgenannten Ausführungen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Vettweiß: Der Rat der Gemeinde Vettweiß, beschließt die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2010/2011 (Doppelhaushalt) sowie die Finanzplanung 2012 – 2014. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 – 2014 wird unter Berücksichtigung der o.g. Änderung beschlossen. Der Stellenplan 2010/2011 wird beschlossen. Auswirkungen auf den Haushalt: