Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
40 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
07.10.10, 17:06
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 07.10.2010
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-39/2010
1. Ergänzung
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010
Gemeinderat am 27.10.2010
- öffentlich -
Beratung der Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr
2010/2011 Doppelhaushalt
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- u. Finanzplan 2010/2011
b) Ergebnis- u. Finanzplanung 2012 – 2014
c) Stellenplan
Begründung:
Unter Berücksichtigung der Haushaltsberatungen 2010/11 in den Ausschüssen stellt
sich das Ergebnis wie folgt dar:
Ergebnisrechnung
2010
Euro
2011
Euro
Die Erträge verbessern sich von
auf
13.981.327
14.465.274
13.231.029
13.738.531
Die Aufwendungen verschlechtern sich von
auf
14.677.967
15.889.849
14.397.338
15.684.202
Es ergibt sich ein geplantes Jahresergebnis von
- 1.424.575
- 1.945.671
Finanzrechnung
Die Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verbessern sich von
auf
12.183.287
12.610.295
11.435.906
11.790.960
Die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verschlechtern sich von
13.049.117
12.822.981
auf
14.145.000
14.322.094
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
verschlechtern sich von
auf bzw, verbessern sich in 2011 auf
2.077.972
1.499.683
679.650
1.230.550
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
verschlechtern sich von
auf bzw. verändern sich in 2011 nicht
1.246.500
1.125.850
625.150
625.150
Unter Berücksichtigung der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) i.H.v.
45.300
Ergibt sich ein um
Verschlechtertes geplantes Finanzergebnis
(Cash Flow) von
111.000
1.126.972
- 1.271.972
1.925.734
- 1.971.034
Die Ausgleichsrücklage wird wie folgt in Anspruch genommen:
Ausgleichsrücklage Stand 31.12.2008 (voraussichtlich)
Fehlbedarf 2009
Stand (Ausgleichsrücklage) 31.12.2009
Fehlbedarf 2010
Stand (Ausgleichsrücklage) 31.12.2010
Fehlbedarf 2011 (insg. 1.894.908)
2.613.366
461.635
-------------2.151.731
1.424.575
-------------727.156
727.156
-------------0
Die Allgemeine Rücklage wird wie folgt in Anspruch genommen:
Allgemeine
Rücklage zum
01.01.
Entnahme
Allgemeine
Rücklage zum
31.12.
2009
19.937.87
8
2010
19.937.87
8
2011
19.937.878
2012
18.719.363
2013
16.453.692
2014
14.386.517
0
19.937.87
8
0
19.937.87
8
- 1.218.515
18.719.363
- 2.265.671
16.453.692
- 2.067.175
14.386.517
- 1.885.091
12.501.426
- 6,11 %
- 12,10 %
- 12,56 %
- 13,10%
Wie aus obiger Tabelle erkennbar ist, wird die Allgemeine Rücklage im Planungszeitraum (erstmals im Haushaltsjahr 2011) als Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals
in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 1/20 (5 %) verringert
werden müssen.
Rechtsfolge hiervon ist, dass die Gemeinde Vettweiß gem. § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO
NRW der Verpflichtung unterliegt, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein
HSK aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu
dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Die Verpflichtung, ein HSK
aufzustellen, beginnt ab dem Jahr, für das der Haushalt aufgestellt wird; somit für
das Haushaltsjahr 2010.
Aus der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2010 – 2014 gem. Haushaltsplanentwurf 2010 ist aufgrund der ausgewiesenen negativen Jahresergebnisse in
den Jahren 2011 – 2014 offensichtlich zu erkennen, dass eine Genehmigung für ein
HSK nicht erteilt werden wird, da im Finanzplanungszeitraum 2011 – 2014 der
Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW nicht wieder erreicht werden kann.
Unabhängig davon ist ein HSK aufzustellen, um den Haushalt 2010 bzw. den
Doppelhaushalt 2010/2011 der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der in Anlage 1 dargelegten Änderungen und der
vorgenannten Ausführungen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der
Gemeinde Vettweiß:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß, beschließt die als Anlage 2 beigefügte
Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2010/2011
(Doppelhaushalt) sowie die Finanzplanung 2012 – 2014.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 – 2014 wird unter Berücksichtigung der
o.g. Änderung beschlossen.
Der Stellenplan 2010/2011 wird beschlossen.
Auswirkungen auf den Haushalt: