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Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
16.01.12, 18:01
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8213/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 15.11.2011 Betreff: Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bedburg Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bedburg zum 01.01.2012. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Im Jahr 2011 wurden im Jugendamt der Stadt Bedburg die bisherigen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Elsdorf und Bedburg des Rhein-Erft-Kreises sowie die Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg angewandt, damit die Verbände eine verlässliche Bezuschussung erhalten konnten. Diese Richtlinien sind nunmehr entsprechend zusammenzuführen und werden künftig einen Teil des Jugendförderplans darstellen. Alle Städte des Rhein-Erft-Kreises haben eigene Förderrichtlinien, mit einer jeweils eigenen Zielsetzung und Ausrichtung. Diese unterscheiden sich nicht völlig; es sind vielmehr Nuancen, welche die Unterschiede ausmachen. Die Höhe der Mittel orientieren sich an örtlichen Gegebenheiten, der Anzahl an Verbänden und Vereinen, welche Jugendarbeit betreiben sowie an gewachsenen Strukturen. Die Fachverwaltung hat die Richtlinien so aufgestellt, dass es auch im nächsten Jahr keine Nachteile für einzelne förderungswürdige Vereine und/ oder Verbände geben wird. Hieraus resultiert u. a. ein relativ hoher Betrag für die Stadtranderholung/ Ferienspiele vor Ort; so erhielten Vereine und Verbände bislang sowohl vom Kreisjugendamt als auch von der Stadt Bedburg in den Vorjahren für die gleiche Maßnahme Zuschüsse. Die Stadtranderholung/ Ferienspiele vor Ort haben sich insbesondere beim Träger Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis seit Jahrzehnten bewährt und insofern eine für die Stadt Bedburg positive, verlässliche Tradition. Aus Sicht der Verwaltung sind insbesondere Maßnahmen vor Ort, die einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht zugänglich sind, förderungswürdig. Beabsichtigt ist, nach Abschluss des Jahres 2012 eine Evaluation der Förderrichtlinien durchzuführen um gegebenenfalls erkennbare Anpassungen vorzunehmen; die Verwaltung wird hierüber zu gegebener Zeit im Jugendhilfeausschuss berichten. Mit Inkrafttreten der v. g. Richtlinien zum 01.01.2012 treten die Punkte 3.1, 3.2, 3.4 sowie 3.5 (soweit es um die Förderung der Jugend geht) der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg außer Kraft. r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 07.11.2011 ----------------------------------Gliedner ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-213/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-213/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3