Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
16.01.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8213/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2011
Betreff:
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
in Bedburg zum 01.01.2012.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Im Jahr 2011 wurden im Jugendamt der Stadt Bedburg die bisherigen Richtlinien zur Förderung
der Jugendarbeit in Elsdorf und Bedburg des Rhein-Erft-Kreises sowie die Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg angewandt, damit die Verbände eine
verlässliche Bezuschussung erhalten konnten. Diese Richtlinien sind nunmehr entsprechend
zusammenzuführen und werden künftig einen Teil des Jugendförderplans darstellen.
Alle Städte des Rhein-Erft-Kreises haben eigene Förderrichtlinien, mit einer jeweils eigenen
Zielsetzung und Ausrichtung. Diese unterscheiden sich nicht völlig; es sind vielmehr Nuancen,
welche die Unterschiede ausmachen. Die Höhe der Mittel orientieren sich an örtlichen
Gegebenheiten, der Anzahl an Verbänden und Vereinen, welche Jugendarbeit betreiben sowie an
gewachsenen Strukturen.
Die Fachverwaltung hat die Richtlinien so aufgestellt, dass es auch im nächsten Jahr keine
Nachteile für einzelne förderungswürdige Vereine und/ oder Verbände geben wird. Hieraus
resultiert u. a. ein relativ hoher Betrag für die Stadtranderholung/ Ferienspiele vor Ort; so erhielten
Vereine und Verbände bislang sowohl vom Kreisjugendamt als auch von der Stadt Bedburg in den
Vorjahren für die gleiche Maßnahme Zuschüsse. Die Stadtranderholung/ Ferienspiele vor Ort
haben sich insbesondere beim Träger Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis seit Jahrzehnten
bewährt und insofern eine für die Stadt Bedburg positive, verlässliche Tradition. Aus Sicht der
Verwaltung sind insbesondere Maßnahmen vor Ort, die einer möglichst breiten
Bevölkerungsschicht zugänglich sind, förderungswürdig.
Beabsichtigt ist, nach Abschluss des Jahres 2012 eine Evaluation der Förderrichtlinien
durchzuführen um gegebenenfalls erkennbare Anpassungen vorzunehmen; die Verwaltung wird
hierüber zu gegebener Zeit im Jugendhilfeausschuss berichten.
Mit Inkrafttreten der v. g. Richtlinien zum 01.01.2012 treten die Punkte 3.1, 3.2, 3.4 sowie 3.5
(soweit es um die Förderung der Jugend geht) der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
der Stadt Bedburg außer Kraft.
r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 07.11.2011
----------------------------------Gliedner
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-213/2011
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-213/2011
Sitzungsvorlage
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