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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-65/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,3 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-65/2012)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Vierte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg (Vergnügungssteuersatzung) vom xxx Aufgrund des §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685) und der §§ 1 bis 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung vom 27.03.2012 folgende Vierte Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung vom 20.11.2008 beschlossen: Artikel I § 7 Abs. 5 erhält folgende Fassung: Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung 1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 5 a) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit xx v.H. des Einspielergebnisses Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit xx,xx Euro 2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1 Nr. 5 b) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit xx v.H. des Einspielergebnisses Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit xx,xx Euro 3. in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten (§ 1 Nr. 5 a und b) bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 500 Euro Artikel II Diese Änderungssatzung tritt zum ............ in Kraft.