Daten
Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer in den 23 kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens
Stadt
Aachen
Bielefeld
Hund aus vollständige Befreiung
Tierheim von der Hundesteuer
2 Jahre frei Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Bochum
1 Jahr frei
Schwerbeschädigte
Besitzer von Wachhunden und Sozialleistungsempfänger zahlen beim 1. Hund die Hälfte der Steuer
Besitzer von Wachhunden und Sozialleistungsempfänger zahlen beim 1. Hund die Hälfte der Steuer
Dortmund
Duisburg
Düsseldorf
Essen
Besitzer von Wachhunden und Sozialleistungsempfänger zahlen beim 1. Hund die Hälfte der Steuer
Sozialleistungsempfänger zahlen 24 Euro für den 1., 150 Euro für den 2. und 192 Euro für den 3. Hund
Bonn
Bottrop
Ermäßigung
Inhaber des Aachenpass erhalten für den 1. Hund eine 1/3 Ermäßigung
Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer
1 Jahr frei
Schwerbeschädigte und
Sozialleistungsempfänger
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte und
Sozialleistungsempfänger
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Gelsenkirchen
Hagen
Hamm
Herne
Köln
Krefeld
Leverkusen
Mönchengladbach
1 Jahr frei
1 Jahr frei
Mülheim
Münster
Oberhausen
Remscheid
Solingen
Wuppertal
2 Jahre frei Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
1 Jahr frei Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte
1 Jahr frei Schwerbeschädigte
1 Jahr frei
Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte der Hundesteuer
Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer
Sozialleistungsempfänger zahlen ein Viertel der Hundesteuer für den ersten Hund.
Sozialleistungsempfänger zahlen die Hälfte der Hundesteuer für den ersten Hund.
Sozialleistungsempfänger zahlen die Hälfte der Hundesteuer für den ersten Hund.
Sozialleistungsempfänger zahlen 60 Euro je Hund.
Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer
Ermäßigung um 99 € für 1. und 2. hund
Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer
Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte der Hundesteuer, Inhaber des Mülheim Passes erhalten
zehn Prozent Ermäßigung
Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer
Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer
Sozialleistungsempfänger zahlen ein Viertel der Hundesteuer für den ersten Hund.
Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer
Sozialleistungsempfänger zahlen ein Viertel der Hundesteuer für den ersten Hund.
Anmerkung: Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungen für Hundezüchter sind nicht beinhaltet
Quelle: Satzungen der 23 kreisfreien Städte aus dem Internet, Stand: 23.02.2012