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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-64/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-64/2012)

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Inhalt der Datei

Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer in den 23 kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens Stadt Aachen Bielefeld Hund aus vollständige Befreiung Tierheim von der Hundesteuer 2 Jahre frei Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Bochum 1 Jahr frei Schwerbeschädigte Besitzer von Wachhunden und Sozialleistungsempfänger zahlen beim 1. Hund die Hälfte der Steuer Besitzer von Wachhunden und Sozialleistungsempfänger zahlen beim 1. Hund die Hälfte der Steuer Dortmund Duisburg Düsseldorf Essen Besitzer von Wachhunden und Sozialleistungsempfänger zahlen beim 1. Hund die Hälfte der Steuer Sozialleistungsempfänger zahlen 24 Euro für den 1., 150 Euro für den 2. und 192 Euro für den 3. Hund Bonn Bottrop Ermäßigung Inhaber des Aachenpass erhalten für den 1. Hund eine 1/3 Ermäßigung Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer 1 Jahr frei Schwerbeschädigte und Sozialleistungsempfänger Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte und Sozialleistungsempfänger Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Gelsenkirchen Hagen Hamm Herne Köln Krefeld Leverkusen Mönchengladbach 1 Jahr frei 1 Jahr frei Mülheim Münster Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal 2 Jahre frei Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte 1 Jahr frei Schwerbeschädigte Schwerbeschädigte 1 Jahr frei Schwerbeschädigte 1 Jahr frei Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte der Hundesteuer Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer Sozialleistungsempfänger zahlen ein Viertel der Hundesteuer für den ersten Hund. Sozialleistungsempfänger zahlen die Hälfte der Hundesteuer für den ersten Hund. Sozialleistungsempfänger zahlen die Hälfte der Hundesteuer für den ersten Hund. Sozialleistungsempfänger zahlen 60 Euro je Hund. Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer Ermäßigung um 99 € für 1. und 2. hund Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte der Hundesteuer, Inhaber des Mülheim Passes erhalten zehn Prozent Ermäßigung Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer Sozialleistungsempfänger zahlen ein Viertel der Hundesteuer für den ersten Hund. Besitzer von Wachhunden zahlen die Hälfte, Sozialleistungsemfänger ein Viertel der Steuer Sozialleistungsempfänger zahlen ein Viertel der Hundesteuer für den ersten Hund. Anmerkung: Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungen für Hundezüchter sind nicht beinhaltet Quelle: Satzungen der 23 kreisfreien Städte aus dem Internet, Stand: 23.02.2012