Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 399/2008
12.02.2008
Az.: 20/811-06/Ja
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
25.02.2008
Kreisausschuss
04.03.2008
Kreistag
03.04.2008
Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an der Portfoliomanagementgesellschaft
„Quantum GmbH“
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
x
Tel.: 15 424
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) an der
Portfoliomanagementgesellschaft Quantum GmbH zu. Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage des
als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages mit einer Einlage von 30.000 €, die
einem Stammkapitalanteil von 2% entspricht.
Begründung:
A) Ausgangssituation
Nach Darstellung der ene ergibt sich die folgende Ausgangssituation:
2
„Die deutschen und europäischen Energiemärkte befinden sich im Umbruch. Auf den Energiemärkten
nimmt die Wettbewerbsintensität zu. Das Zusammenwachsen der europäischen Märkte sowie die
fortschreitende Liberalisierung setzen die Margen für etablierte Unternehmen weiter unter Druck.
Neue rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere für den Gasmarkt (z.B. EnWG), stellen
komplexe Anforderungen an die Energieversorgungsunternehmen (EVU) bezüglich der Strom- und
Gasbeschaffung, den Energiehandel sowie die Belieferung von Endkunden in verschiedenen
Vertriebsgebieten. Ferner ist auf den Beschaffungsmärkten für Strom und Gas die Volatilität (hier:
Schwankungen der Beschaffungspreise) hoch und die EVU sind hohen wirtschaftlichen Risiken
ausgesetzt. Die EVU stehen daher unter erheblichem Druck, die Kompetenzen im
Portfoliomanagement für Gas und Strom auf- bzw. auszubauen und die Risiken in der
Energiebeschaffung zu minimieren. Insbesondere kleinere EVU verfügen in vielen Fällen nicht über
ausreichende Kapazitäten, die erforderlichen Maßnahmen alleine durchzuführen.“
B) Angedachte Lösung
Die ene plant, sich an einer Portfoliomanagementgesellschaft zu beteiligen und die zugehörigen
Beschaffungsaktivitäten zukünftig durch diese Gesellschaft durchführen lassen.
Nach intensiven Gesprächen und Prüfung verschiedener Möglichkeiten wurde zusammen mit
anderen kommunalen EVU die bereits bestehende, kommunal geprägte „Quantum GmbH“ als
geeignetes Partnerunternehmen identifiziert. Die Beteiligung der neuen Gesellschafter soll zum
01.04.2008 in Form einer Kapitalerhöhung auf insgesamt 1,5 Mio. € erfolgen. Der Beteiligungsanteil
der neuen Netzwerkpartner richtet sich nach der Höhe der eingebrachten Portfolien für Strom und
Gas (Anlage 2). Die ene soll mit einem Gesamtportfolio von 367 GWh einen Kapitalanteil von
30.000 € übernehmen, was einem Anteil an der Gesellschaft von 2% entspricht.
Die Umsetzung dieser Lösung erfolgt aus Sicht der Gesellschafter unter den Zielsetzungen
• „einer kosteneffizienten, deckungsbeitragsorientierten Bewirtschaftung der Portfolien der
Gesellschafter;
• der Realisierung von langfristig günstigeren Beschaffungskosten durch die Nutzung von
Marktchancen auf Basis professioneller, risikobewusster Prozesse und IT;
• der Realisierung von Portfolioeffekten durch die Bündelung der Gesellschafterportfolien;
• einer schnellen operativen Nutzbarkeit der Beschaffungs- und Portfoliomanagementdienstleistungen auf Basis der bestehenden Quantum-GmbH;
• die Vermeidung von erforderlichen Einzelinvestitionen in Prozesse und IT“.
Durch die Reduzierung von Prozesskosten bei der Beschaffungsabwicklung und von
Abweichungskosten durch eine Prognoseoptimierung erwartet die Geschäftsführung der ene einen
wirtschaftlichen Vorteil von ca. 300 T€/a.
Der Gesellschaftsvertrag liegt nur in der Entwurfsfassung vom 11.01.2008 vor (Anlage 1) und wird
z.Zt. mit der Kartellbehörde abgestimmt. In der Besprechung des Lenkungskreises am 17.01.2008
wurde § 8 – Aufsichtsrat – geändert. Die Gesellschafter erhalten je 9 % Anteil am Stammkapital einen
Sitz im Aufsichtsrat. Den Gesellschaftern der Gruppen D und E, zu denen u.a. die ene zählt, stehen
damit keine eigenen, sondern zwei gemeinsame Aufsichtsratsmandate zu. In der
Gesellschafterversammlung und – soweit gegeben – im Aufsichtsrat der Quantum GmbH soll die ene
durch die Geschäftsführung vertreten werden.
Gem. § 3 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages besteht eine Nachschusspflicht seitens der
Gesellschafter nach deren Stammkapitalanteil, die auf einen Maximalbetrag von 5 Mio € beschränkt
ist. Der Nachschusspflicht der ene beträgt demnach max. 100.000 €. Die Sicherung der
Zahlungsverpflichtungen der Quantum GmbH gegenüber den Lieferanten soll über eine
Bankbürgschaft erfolgen. Gleichzeitig sollen zur Sicherung der Zahlungsverpflichtungen der
Gesellschafter sog. Take-or-Pay-Vereinbarungen mit der Quantum GmbH abgeschlossen werden.
3
Die Übersicht über die Gesellschafter und eingebrachte Portfolien (Anlage 2) und die Marktanalyse
(Anlage 3) befinden sich auf dem aktuellen Stand und werden aller Voraussicht nach bestehen
bleiben. Da die Marktanalyse für alle Gesellschafter vorgenommen wurde, ist der Name der
Gesellschaft mit „XYZ“ angegeben. Die Angabe „Kreisenergieversorgung Schleiden“ ist jeweils durch
„Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zu ersetzen.
Nach Mitteilung der ene werden sich dort durch die Ausgliederung des Beschaffungsaktivitäten keine
personellen Auswirkungen ergeben.
C) Kommunalrechtliches Verfahren
Nach § 107 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) NRW (GO ist jeweils anwendbar über § 53 der
Kreisordnung) ist vor der Entscheidung über die mittelbare Beteiligung an einem wirtschaftlichen
Unternehmen der Kreistag auf der Grundlage einer Marktanalyse (s. Anlage 3) über die Chancen und
Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das
Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Weiterhin ist nach dieser Vorschrift
den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die
Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Die Selbstverwaltungsorganisationen wurden am 12.02.2008 angeschrieben.
Gem. § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde über die Gründung einer Gesellschaft der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Das Innenministerium NRW hat gem. § 120 GO NRW die
Bezirksregierung Düsseldorf zur zuständigen Aufsichtsbehörde bestimmt. Das Anzeigeverfahren wird
eingeleitet, sobald die Stellungnahmen der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen vorliegen und
es keine wesentliche gegenteilige Einschätzung gibt. Auf eine Anzeige der Stadt Oberhausen hin
wurden seitens der Bezirksregierung Düsseldorf am 27.12.2007 keine kommunalaufsichtlichen
Bedenken unter der Voraussetzung erhoben, dass der Gesellschaftsvertrag neben der Anpassung
des Stammkapitals keine weiteren Änderungen erfährt.
D) Anlagen
Als Anlagen sind beigefügt:
• Anlage 1: Entwurf des Gesellschaftsvertrages
• Anlage 2: Übersicht der Gesellschafter und Portfolien
• Anlage 3: Marktanalyse
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)