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Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an der Portfoliomanagementgesellschaft „Quantum GmbH“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an der Portfoliomanagementgesellschaft „Quantum GmbH“) Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an der Portfoliomanagementgesellschaft „Quantum GmbH“) Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an der Portfoliomanagementgesellschaft „Quantum GmbH“)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 399/2008 12.02.2008 Az.: 20/811-06/Ja X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 25.02.2008 Kreisausschuss 04.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an der Portfoliomanagementgesellschaft „Quantum GmbH“ Sachbearbeiter/in: Herr Jansen x Tel.: 15 424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) an der Portfoliomanagementgesellschaft Quantum GmbH zu. Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages mit einer Einlage von 30.000 €, die einem Stammkapitalanteil von 2% entspricht. Begründung: A) Ausgangssituation Nach Darstellung der ene ergibt sich die folgende Ausgangssituation: 2 „Die deutschen und europäischen Energiemärkte befinden sich im Umbruch. Auf den Energiemärkten nimmt die Wettbewerbsintensität zu. Das Zusammenwachsen der europäischen Märkte sowie die fortschreitende Liberalisierung setzen die Margen für etablierte Unternehmen weiter unter Druck. Neue rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere für den Gasmarkt (z.B. EnWG), stellen komplexe Anforderungen an die Energieversorgungsunternehmen (EVU) bezüglich der Strom- und Gasbeschaffung, den Energiehandel sowie die Belieferung von Endkunden in verschiedenen Vertriebsgebieten. Ferner ist auf den Beschaffungsmärkten für Strom und Gas die Volatilität (hier: Schwankungen der Beschaffungspreise) hoch und die EVU sind hohen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Die EVU stehen daher unter erheblichem Druck, die Kompetenzen im Portfoliomanagement für Gas und Strom auf- bzw. auszubauen und die Risiken in der Energiebeschaffung zu minimieren. Insbesondere kleinere EVU verfügen in vielen Fällen nicht über ausreichende Kapazitäten, die erforderlichen Maßnahmen alleine durchzuführen.“ B) Angedachte Lösung Die ene plant, sich an einer Portfoliomanagementgesellschaft zu beteiligen und die zugehörigen Beschaffungsaktivitäten zukünftig durch diese Gesellschaft durchführen lassen. Nach intensiven Gesprächen und Prüfung verschiedener Möglichkeiten wurde zusammen mit anderen kommunalen EVU die bereits bestehende, kommunal geprägte „Quantum GmbH“ als geeignetes Partnerunternehmen identifiziert. Die Beteiligung der neuen Gesellschafter soll zum 01.04.2008 in Form einer Kapitalerhöhung auf insgesamt 1,5 Mio. € erfolgen. Der Beteiligungsanteil der neuen Netzwerkpartner richtet sich nach der Höhe der eingebrachten Portfolien für Strom und Gas (Anlage 2). Die ene soll mit einem Gesamtportfolio von 367 GWh einen Kapitalanteil von 30.000 € übernehmen, was einem Anteil an der Gesellschaft von 2% entspricht. Die Umsetzung dieser Lösung erfolgt aus Sicht der Gesellschafter unter den Zielsetzungen • „einer kosteneffizienten, deckungsbeitragsorientierten Bewirtschaftung der Portfolien der Gesellschafter; • der Realisierung von langfristig günstigeren Beschaffungskosten durch die Nutzung von Marktchancen auf Basis professioneller, risikobewusster Prozesse und IT; • der Realisierung von Portfolioeffekten durch die Bündelung der Gesellschafterportfolien; • einer schnellen operativen Nutzbarkeit der Beschaffungs- und Portfoliomanagementdienstleistungen auf Basis der bestehenden Quantum-GmbH; • die Vermeidung von erforderlichen Einzelinvestitionen in Prozesse und IT“. Durch die Reduzierung von Prozesskosten bei der Beschaffungsabwicklung und von Abweichungskosten durch eine Prognoseoptimierung erwartet die Geschäftsführung der ene einen wirtschaftlichen Vorteil von ca. 300 T€/a. Der Gesellschaftsvertrag liegt nur in der Entwurfsfassung vom 11.01.2008 vor (Anlage 1) und wird z.Zt. mit der Kartellbehörde abgestimmt. In der Besprechung des Lenkungskreises am 17.01.2008 wurde § 8 – Aufsichtsrat – geändert. Die Gesellschafter erhalten je 9 % Anteil am Stammkapital einen Sitz im Aufsichtsrat. Den Gesellschaftern der Gruppen D und E, zu denen u.a. die ene zählt, stehen damit keine eigenen, sondern zwei gemeinsame Aufsichtsratsmandate zu. In der Gesellschafterversammlung und – soweit gegeben – im Aufsichtsrat der Quantum GmbH soll die ene durch die Geschäftsführung vertreten werden. Gem. § 3 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages besteht eine Nachschusspflicht seitens der Gesellschafter nach deren Stammkapitalanteil, die auf einen Maximalbetrag von 5 Mio € beschränkt ist. Der Nachschusspflicht der ene beträgt demnach max. 100.000 €. Die Sicherung der Zahlungsverpflichtungen der Quantum GmbH gegenüber den Lieferanten soll über eine Bankbürgschaft erfolgen. Gleichzeitig sollen zur Sicherung der Zahlungsverpflichtungen der Gesellschafter sog. Take-or-Pay-Vereinbarungen mit der Quantum GmbH abgeschlossen werden. 3 Die Übersicht über die Gesellschafter und eingebrachte Portfolien (Anlage 2) und die Marktanalyse (Anlage 3) befinden sich auf dem aktuellen Stand und werden aller Voraussicht nach bestehen bleiben. Da die Marktanalyse für alle Gesellschafter vorgenommen wurde, ist der Name der Gesellschaft mit „XYZ“ angegeben. Die Angabe „Kreisenergieversorgung Schleiden“ ist jeweils durch „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zu ersetzen. Nach Mitteilung der ene werden sich dort durch die Ausgliederung des Beschaffungsaktivitäten keine personellen Auswirkungen ergeben. C) Kommunalrechtliches Verfahren Nach § 107 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) NRW (GO ist jeweils anwendbar über § 53 der Kreisordnung) ist vor der Entscheidung über die mittelbare Beteiligung an einem wirtschaftlichen Unternehmen der Kreistag auf der Grundlage einer Marktanalyse (s. Anlage 3) über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Weiterhin ist nach dieser Vorschrift den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Selbstverwaltungsorganisationen wurden am 12.02.2008 angeschrieben. Gem. § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde über die Gründung einer Gesellschaft der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Das Innenministerium NRW hat gem. § 120 GO NRW die Bezirksregierung Düsseldorf zur zuständigen Aufsichtsbehörde bestimmt. Das Anzeigeverfahren wird eingeleitet, sobald die Stellungnahmen der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen vorliegen und es keine wesentliche gegenteilige Einschätzung gibt. Auf eine Anzeige der Stadt Oberhausen hin wurden seitens der Bezirksregierung Düsseldorf am 27.12.2007 keine kommunalaufsichtlichen Bedenken unter der Voraussetzung erhoben, dass der Gesellschaftsvertrag neben der Anpassung des Stammkapitals keine weiteren Änderungen erfährt. D) Anlagen Als Anlagen sind beigefügt: • Anlage 1: Entwurf des Gesellschaftsvertrages • Anlage 2: Übersicht der Gesellschafter und Portfolien • Anlage 3: Marktanalyse gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)