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Beschlusstext (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4, Parzellen Nr. 178 und 166, Ortsteil Schlagstein, "Holzweg")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
28.08.08, 17:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4, Parzellen Nr. 178 und 166, Ortsteil Schlagstein, "Holzweg")

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BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 13.08.2008 TOP Betreff 5. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4, Parzellen Nr. 178 und 166, Ortsteil Schlagstein, "Holzweg" Vorlage: 55/2008 Beschluss: „Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4, Parzelle 178 und 166, wird abgelehnt, da hierdurch ungeordnete städtebauliche Verhältnisse geschaffen würden. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich ist nur unter Einbeziehung der angrenzenden Parzellen 13/1 und 26/1 städtebaulich sinnvoll und vertretbar.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen