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Beschlussvorlage GB (K 24, Billig - Euskirchen hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Beschlussvorlage GB (K 24, Billig - Euskirchen
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 24, Billig - Euskirchen
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 24, Billig - Euskirchen
hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 403/2008 05.02.2008 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 20.02.2008 Kreisausschuss 04.03.2008 K 24, Billig - Euskirchen hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Ausbau der K 24 im Bereich der Billiger Straße zu. 2 Begründung: Durch den vom Landesbetrieb Straßen NRW geplanten Neubau der Ortsumgehung Billig als L178n wird die bisherige K 24 zwischen Euskirchen und Billig deutlich an Bedeutung gewinnen. Sie bindet unmittelbar an die Ortsumgehung an und führt auf direktem Weg zum Stadtkern. Diesem Umstand Rechnung tragend hat der Kreis Euskirchen die Maßnahme zum Ausbau der K 24, Euskirchen - Billig im Jahr 2007 zur Einplanung bei der Bezirksregierung vorgelegt. Hierüber informierte die Verwaltung mit der Info 130/2007. Die Maßnahme wurde nunmehr als förderfähig anerkannt. Ist-Zustand Mit Ausnahme des Kreisverkehrs Billiger Straße / Boenerstraße ist der bauliche Zustand der K 24 in diesem Streckenabschnitt als unzulänglich zu bezeichnen. Ausgehend vom geplanten Anschluss an die L 178n verfügt die K 24 im außerörtlichen Bereich über keinen frostsicheren Unterbau. Ihr kurviger Verlauf und die geringe Fahrbahnbreite von 5,00 m entsprechen nicht den heutigen technischen Anforderungen. Im innerörtlichen Bereich hingegen führt die Fahrbahn mit einer Breite von ca. 7,00 m und der gestreckten Linienführung zu überhöhten Geschwindigkeiten, wobei keine Trennung von Kfz- und Radverkehr erfolgt. Hier weisen die Risse in der Fahrbahndecke auf einen nicht ausreichend tragfähigen Unterbau hin. Die vorhandene Linksabbiegespur im Bereich der Kreuzung K 24, Billiger Straße / Eifelring ist zu kurz dimensioniert und führt regelmäßig zu Rückstauungen. Geplanter Ausbau Im Bereich zwischen L 178n und dem Ortseingang von Euskirchen liegt die K 24 im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Billig. Die zur abschnittsweisen Begradigung notwendigen Flächen hat sich der Kreis Euskirchen im Rahmen des Verfahrens ausweisen lassen. Parallel zur geplanten neuen Trassenführung der K 24 weist das Flurbereinigungsverfahren einen Wirtschaftsweg aus. Dieser Umstand eröffnet die Möglichkeit den Wirtschaftsweg bituminös zu befestigen und für den Radverkehr freizugeben, damit eine bestehende Lücke im Radwegenetz geschlossen werden kann. Der vorliegende Vorentwurf setzt diese Möglichkeit um. Er verbindet den straßenbegleitenden Radweg der L 178n über einen straßenbegleitenden Radweg entlang der K 24 mit Anschluss an das innerstädtische Radwegenetz im Bereich der Boenerstraße sowie im Bereich des Eifelrings. Der Ausbaubereich gliedert sich in drei Abschnitte: 1. L 178n bis OD 2. OD bis Boenerstraße 3. Boenerstraße bis Eifelring. Der erste Bauabschnitt beginnt, ausgehend vom geplanten Kreisverkehr L 178n, vor der Ortslage Billig und führt über einen begradigten Trassenverlauf bis zum Ortseingang Euskirchen. In diesem Abschnitt sieht die Planung einen RQ 9,5 mit einer Straßenbreite von 6,50 m vor. Der straßenbegleitende, als Radweg ausgewiesene, bituminös befestigte Wirtschaftsweg ist linksseitig verlaufend durch einen ca. 10 m breiten Grünstreifen von der Kreisstraße getrennt. Im Flurbereinigungsverfahren ist dieser Grünstreifen zur Ausgleichsbepflanzung vorgesehen. Der Radweg wird im Ortseingangsbereich unmittelbar parallel zur Fahrbahn geführt. Das vorhandene Brückenbauwerk über den Mitbach wird hierfür erneuert und in der Breite angepasst. Unmittelbar vor dem Ortseingang wechselt der Radweg über eine Querungshilfe an den linken Fahrbahnrand. Die Querungshilfe gewährleistet ein sicheres Queren der Fahrbahn und führt zu einer deutlichen Geschwindigkeitsminderung im Ortseingangsbereich. 3 Die Reduzierung der Fahrbahnbreite in den innerörtlichen Abschnitten 1 und 2 von den vorhandenen 7,0 m auf 6,5 m führt zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und ermöglicht das Anlegen eines durchgängigen, linksseitigen Rad-/ Gehweges von 2,50 m Breite. Dieser ist entsprechend der Richtlinien durch einen 50 cm breiten gepflasterten Schutzstreifen von der Fahrbahn getrennt. Das Verschieben der Fahrbahnränder bedingt eine Erneuerung der linksseitig vorhandenen Parkstreifen und Gehwege. Hierbei können die Gehwege durchgängig bis zum Eifelring mit einer Breite von 1,80 m wieder hergestellt werden. Im Bereich der Kreuzung Eifelring sieht der Vorentwurf eine Verlängerung der vorhandenen Linksabbiegespur um ca. 30 m vor. Die vorliegende Variante zeigt darüber hinaus eine beidseitige Radwegeführung im Kreuzungsbereich zur Entzerrung des Radverkehrs. Diese Variante bedingt einen geringfügigen Grunderwerb im Bereich des geplanten Altenheims. Der dargestellte Vorentwurf ist bis auf diese Ausnahme entlang der gesamten Ausbaustrecke ohne Grunderwerb umzusetzen. Im Zuge der Entwurfsplanung soll in Abstimmung mit der Stadt Euskirchen geprüft werden, ob im innerörtlichen Bereich ein beidseitiger Rad-/Gehweg realisiert werden kann. In Ergänzung mit dem bereits im Jahr 2005 realisierten Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Billiger Straße /Boenerstraße wird die dargestellte Maßnahme die Verkehrsicherheit wesentlich verbessern. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach der Kostenschätzung auf ca. 2,01 Mio. €. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorentwurf zuzustimmen und die Maßnahme in das Investitionsprogramm aufzunehmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)