Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 403/2008
05.02.2008
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
20.02.2008
Kreisausschuss
04.03.2008
K 24, Billig - Euskirchen
hier: Zustimmung zum Vorentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Ausbau der K 24 im Bereich der Billiger Straße zu.
2
Begründung:
Durch den vom Landesbetrieb Straßen NRW geplanten Neubau der Ortsumgehung Billig als L178n
wird die bisherige K 24 zwischen Euskirchen und Billig deutlich an Bedeutung gewinnen. Sie bindet
unmittelbar an die Ortsumgehung an und führt auf direktem Weg zum Stadtkern. Diesem Umstand
Rechnung tragend hat der Kreis Euskirchen die Maßnahme zum Ausbau der K 24, Euskirchen - Billig
im Jahr 2007 zur Einplanung bei der Bezirksregierung vorgelegt. Hierüber informierte die Verwaltung
mit der Info 130/2007. Die Maßnahme wurde nunmehr als förderfähig anerkannt.
Ist-Zustand
Mit Ausnahme des Kreisverkehrs Billiger Straße / Boenerstraße ist der bauliche Zustand der K 24 in
diesem Streckenabschnitt als unzulänglich zu bezeichnen.
Ausgehend vom geplanten Anschluss an die L 178n verfügt die K 24 im außerörtlichen Bereich über
keinen frostsicheren Unterbau. Ihr kurviger Verlauf und die geringe Fahrbahnbreite von 5,00 m
entsprechen nicht den heutigen technischen Anforderungen.
Im innerörtlichen Bereich hingegen führt die Fahrbahn mit einer Breite von ca. 7,00 m und der
gestreckten Linienführung zu überhöhten Geschwindigkeiten, wobei keine Trennung von Kfz- und
Radverkehr erfolgt. Hier weisen die Risse in der Fahrbahndecke auf einen nicht ausreichend
tragfähigen Unterbau hin. Die vorhandene Linksabbiegespur im Bereich der Kreuzung K 24, Billiger
Straße / Eifelring ist zu kurz dimensioniert und führt regelmäßig zu Rückstauungen.
Geplanter Ausbau
Im Bereich zwischen L 178n und dem Ortseingang von Euskirchen liegt die K 24 im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Billig. Die zur abschnittsweisen Begradigung notwendigen Flächen
hat sich der Kreis Euskirchen im Rahmen des Verfahrens ausweisen lassen. Parallel zur geplanten
neuen Trassenführung der K 24 weist das Flurbereinigungsverfahren einen Wirtschaftsweg aus.
Dieser Umstand eröffnet die Möglichkeit den Wirtschaftsweg bituminös zu befestigen und für den
Radverkehr freizugeben, damit eine bestehende Lücke im Radwegenetz geschlossen werden kann.
Der vorliegende Vorentwurf setzt diese Möglichkeit um. Er verbindet den straßenbegleitenden
Radweg der L 178n über einen straßenbegleitenden Radweg entlang der K 24 mit Anschluss an das
innerstädtische Radwegenetz im Bereich der Boenerstraße sowie im Bereich des Eifelrings.
Der Ausbaubereich gliedert sich in drei Abschnitte:
1. L 178n bis OD
2. OD bis Boenerstraße
3. Boenerstraße bis Eifelring.
Der erste Bauabschnitt beginnt, ausgehend vom geplanten Kreisverkehr L 178n, vor der Ortslage
Billig und führt über einen begradigten Trassenverlauf bis zum Ortseingang Euskirchen. In diesem
Abschnitt sieht die Planung einen RQ 9,5 mit einer Straßenbreite von 6,50 m vor. Der
straßenbegleitende, als Radweg ausgewiesene, bituminös befestigte Wirtschaftsweg ist linksseitig
verlaufend durch einen ca. 10 m breiten Grünstreifen von der Kreisstraße getrennt. Im
Flurbereinigungsverfahren ist dieser Grünstreifen zur Ausgleichsbepflanzung vorgesehen.
Der Radweg wird im Ortseingangsbereich unmittelbar parallel zur Fahrbahn geführt. Das vorhandene
Brückenbauwerk über den Mitbach wird hierfür erneuert und in der Breite angepasst. Unmittelbar vor
dem Ortseingang wechselt der Radweg über eine Querungshilfe an den linken Fahrbahnrand. Die
Querungshilfe gewährleistet ein sicheres Queren der Fahrbahn und führt zu einer deutlichen
Geschwindigkeitsminderung im Ortseingangsbereich.
3
Die Reduzierung der Fahrbahnbreite in den innerörtlichen Abschnitten 1 und 2 von den vorhandenen 7,0 m auf 6,5 m führt zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und ermöglicht
das Anlegen eines durchgängigen, linksseitigen Rad-/ Gehweges von 2,50 m Breite. Dieser ist
entsprechend der Richtlinien durch einen 50 cm breiten gepflasterten Schutzstreifen von der
Fahrbahn getrennt. Das Verschieben der Fahrbahnränder bedingt eine Erneuerung der linksseitig
vorhandenen Parkstreifen und Gehwege. Hierbei können die Gehwege durchgängig bis zum Eifelring
mit einer Breite von 1,80 m wieder hergestellt werden.
Im Bereich der Kreuzung Eifelring sieht der Vorentwurf eine Verlängerung der vorhandenen
Linksabbiegespur um ca. 30 m vor. Die vorliegende Variante zeigt darüber hinaus eine beidseitige
Radwegeführung im Kreuzungsbereich zur Entzerrung des Radverkehrs.
Diese Variante bedingt einen geringfügigen Grunderwerb im Bereich des geplanten Altenheims. Der
dargestellte Vorentwurf ist bis auf diese Ausnahme entlang der gesamten Ausbaustrecke ohne
Grunderwerb umzusetzen. Im Zuge der Entwurfsplanung soll in Abstimmung mit der Stadt Euskirchen
geprüft werden, ob im innerörtlichen Bereich ein beidseitiger Rad-/Gehweg realisiert werden kann.
In Ergänzung mit dem bereits im Jahr 2005 realisierten Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Billiger
Straße /Boenerstraße wird die dargestellte Maßnahme die Verkehrsicherheit wesentlich verbessern.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach der Kostenschätzung auf ca. 2,01 Mio. €.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorentwurf zuzustimmen und die Maßnahme in das
Investitionsprogramm aufzunehmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)