Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
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Drucksache: WP8102/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
24.05.2011
Betreff:
Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Jugendamtes der Stadt
Bedburg
- wirtschaftliche Hilfen (§§ 20, 27, 33, 34, 35 a, 41, 42 SGB VII)
- Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII)
- Hilfen bei Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
- Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB III)
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die im Rahmen des Geschäfts der laufenden
Verwaltung erstellten Richtlinien zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Aufgabe und Pflicht der Eltern ist
es, dieses Recht zu verwirklichen. Wenn Eltern allerdings bei der Erziehung Hilfe durch Beratung
und/ oder durch konkrete Hilfsangebote benötigen, kann das Jugendamt unterstützend zur Seite
stehen. Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
beschriebenen Leistungen und Aufgaben rechtlich und finanziell verwaltungsmäßig umzusetzen.
Grundlage für die Arbeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind die sozialpädagogischen Vorgaben
des Sozialen Dienstes.
Die Leistungen umfassen u. a. ambulante Maßnahmen (Betreuungshilfe, Soziale Gruppenarbeiten,
Sozialpädagogische Familienhilfe), teilstationäre Maßnahmen (Besuch einer Tagesgruppe) und
vollstationäre Maßnahmen (Heimunterbringung, Unterbringung in einer Pflegefamilie). Die
Leistungsangebote beinhalten Leistungen der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte junge Menschen und der Hilfe für junge Volljährige. Mit Ausnahmen der
ambulanten Hilfen haben sich Eltern an den Kosten der Hilfe je nach ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit zu beteiligen.
Bei der Übernahme der Aufgaben vom Rhein-Erft-Kreis lagen dem Jugendamt der Stadt Bedburg
weder eindeutige Richtlinien zur Orientierung bzgl. zu gewährender Beihilfen im Bereich der
stationären Maßnahmen, noch im Bereich der Vollzeitpflege/ Bereitschaftspflege vor. Vielmehr
wurden durch das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises Beihilfen im Einzelfall zwischen der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe und den Sozialen Diensten entschieden. Diese Vorgehensweise ist
nicht effektiv und dauerhaft weder durchführbar, noch wünschenswert. Es bedarf eines
verbindlichen Richtlinienkatalogs. Dieser wurde verwaltungsseitig in enger Absprache zwischen
der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und dem Sozialen Dienst erarbeitet und orientiert sich sowohl an
der Bedarfslage als auch an den Richtlinien vergleichbarer Städte in der Region.
Auch besteht dringender Handlungsbedarf im Bereich der Familiären Bereitschaftsbetreuung
(FBB); die hier seitens der Jugendämter des Rhein-Erft-Kreises gezahlten Beihilfen sind sehr
unterschiedlich. So hat die Stadt Bergheim den Erziehungssatz kürzlich deutlich, bis zum 5-fachen
Satz, erhöht; das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises zahlte bislang lediglich einen 1-fachen Satz
(219,-€) zzgl. einer Bereithaltepauschale in Höhe von 150,- €/ monatlich. Rein informativ weist die
Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Höhe des gemäß § 39 KJHG zu
zahlenden Pflegegeldes für Minderjährige und junge Volljährige, die sich in Vollzeitpflege befinden,
durch Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW
festgelegt wird; der Erziehungssatz beträgt aktuell 219,- €/ Monat.
Vollzeitpflege
Bereitschaftspflege
Für Kinder bis zum vollendeten 7.
Lebensjahr
Für Kinder vom vollend. 7. bis vollend. 14.
Lebensjahr
Für Jugendliche vom vollend. 14. bis zum
vollend. 18. Lebensjahr und junge
Volljährige im Einzelfall
Kosten der Er- Gesamtbetrag
ziehung/
(Erziehungssatz)
458,- €
219,- €
677,- €
Materielle
Aufwendungen
525,- €
219,- €
744,- €
638,- €
219,- €
857,- €
Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung in den Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises wurde
sich im letzten Jahr auf Ebene der Jugendamtsleitungen dafür ausgesprochen, eine möglichst
einheitliche Anpassung vorzunehmen; diesbezüglich hat der Arbeitskreis `Kinder in Pflege´ (KIP)
im letzten Jahr folgende Empfehlung erarbeitet, die bislang allerdings noch nicht umgesetzt wurde:
Beschlussvorlage WP8-102/2011
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Sitzungsvorlage
• Wegfall einer Bereithaltepauschale
• Zahlung eines 3,5-fachen Satzes für alle Kinder; dies entspricht je nach Altersstufe einem
Tagessatz von 40,82 €/ 43,05 €/ 46,82 €
• Transparenter Beihilfekatalog
• Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen allen Jugendämtern
Derzeit ist leider noch nicht ersichtlich, wann es zu einer Vereinheitlichung der Erziehungssätze für
den gesamten Rhein-Erft-Kreis kommen wird. Aufgrund der Vorgehensweise der Stadt Bergheim
(Zahlung bis zum 5-fachen Satz) gestaltet sich die Aufnahme eines Kindes aus der Kreisstadt für
Bereitschaftspflegefamilien lukrativer als die Aufnahme eines Kindes aus dem eigenen
Stadtgebiet.
Die Mitarbeiterin des Pflegekinderdienstes der Stadt Bedburg ist derzeit mit der Akquise neuer
Pflegefamilien sowohl im Bereich der Dauerpflege als auch im Bereich der Bereitschaftspflege
befasst. Auch dieser Bereich wurde im vergangenen Zeitraum durch das Jugendamt des RheinErft-Kreises nachrangig bearbeitet. In Anbetracht der v. g. Ausführungen gilt es daher eine
bedarfsgerechte Anzahl von Familien zu gewinnen und diese auf die anspruchsvolle Tätigkeit
vorzubereiten. Hierfür ist es erforderlich, die bislang seitens des Rhein-Erft-Kreises festgelegten
Erziehungssätze anzuheben; bis zur endgültigen Harmonisierung der Erziehungssätze auf
Kreisebene wird daher eine Anhebung des Erziehungssatzes auf den 3-fachen Satz für alle
Altersstufen vorgenommen. Dieser orientiert sich weitestgehend an denen der Nachbarkommune
und entspricht - auch unter fiskalischen Gesichtspunkten - dem Leistungseinsatz der
Pflegefamilien.
Die Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Jugendamtes der Stadt
Bedburg sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 10.05.2011
----------------------------------Zentis
----------------------------------Kramer
soziale Fachaufsicht
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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Beschlussvorlage WP8-102/2011
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