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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder - Nachbesetzung eines stellv. sachkundigen Bürgers)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
- Nachbesetzung eines stellv. sachkundigen Bürgers) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
- Nachbesetzung eines stellv. sachkundigen Bürgers)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8101/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 10 24 51 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.05.2011 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder - Nachbesetzung eines stellv. sachkundigen Bürgers Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Familien, Bildungs- und Sozialausschusses führt den gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als stellv. sachkundigen Bürger einberufenen Herrn Sascha Solbach in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Herr Solbach bekundet durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Am 01.03.2011 (Vorlage WP 8-41/2011) hat der Rat der Stadt Bedburg für den ausgeschiedenen stellv. sachkundigen Bürger, Herrn Jörg Steinhäuser, nunmehr Herrn Sascha Solbach in den Familien, Bildungs- und Sozialausschuss gewählt. Herr Solbach hat mit Erklärung vom 23.03.2011 die Bestellung zum stellv. sachkundigen Bürger angenommen. Nicht dem Rat angehörende Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichteten durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Nicht bei der ersten Sitzung des Familien, Bildungs- und Sozialausschuss anwesende sachkundige Bürger bzw. Schulleiter sind ggf. gleichfalls zu verpflichten. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 10.05.2011 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-101/2011 Seite 2