Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8101/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 10 24 51
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
24.05.2011
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
- Nachbesetzung eines stellv. sachkundigen Bürgers
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Familien, Bildungs- und Sozialausschusses führt den gemäß § 58
Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als stellv.
sachkundigen Bürger einberufenen Herrn Sascha Solbach in sein Amt ein und verpflichtet
ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner
Aufgaben.
Herr Solbach bekundet durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit der
Verpflichtungserklärung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Am 01.03.2011 (Vorlage WP 8-41/2011) hat der Rat der Stadt Bedburg für den ausgeschiedenen
stellv. sachkundigen Bürger, Herrn Jörg Steinhäuser, nunmehr Herrn Sascha Solbach in den
Familien, Bildungs- und Sozialausschuss gewählt.
Herr Solbach hat mit Erklärung vom 23.03.2011 die Bestellung zum stellv. sachkundigen Bürger
angenommen.
Nicht dem Rat angehörende Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung
mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichteten durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Nicht bei der ersten Sitzung des Familien, Bildungs- und Sozialausschuss anwesende
sachkundige Bürger bzw. Schulleiter sind ggf. gleichfalls zu verpflichten.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 10.05.2011
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-101/2011
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