Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8106/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
24.05.2011
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt,
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2012 auf 5,40 €
festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren
und Übungsleiter auszuzahlen, (wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 €
gewährt wird).
b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien.
c) die Gewährung einer Investitionspauschale an folgende Vereine
- I.G. Schießsport Bedburg 1978
- Sankt Sebastianus Bruderschaft Bedburg e.V. von 1228
- TC Rot Weiß Bedburg e.V.
- BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung erfolgt seit dem 01.01.2004
unter Anwendung der Sportförderungsrichtlinien. In der Vergangenheit wurden bei der Anwendung
der Sportförderungsrichtlinien vermehrt Kritiken, sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich
des durch die Vereine zu betreibenden Aufwands, erhoben, so dass die Verwaltung beauftragt
wurde, die Richtlinien entsprechend zu überarbeiten.
Wie bereits seinerzeit im Fachausschuss mitgeteilt, ist Ziel der Verwaltung, die Förderung der
Vereine und das Konzept über Nutzungsgebühren für Sportvereine zusammenzufassen. Es
erscheint wenig sinnvoll, auf der einen Seite Fördermittel zu bewilligen, auf der anderen Seite
Nutzungsgebühren zu erheben. Diesbezüglich haben zwischen den Fachverwaltungen bereits
mehrere Gespräche stattgefunden; beabsichtigt ist seitens der Verwaltung, bei der Neufassung
der Sportförderung nicht den Erfolg im Bereich des Leistungssports in den zentralen Mittelpunkt zu
stellen, sondern vielmehr die qualitative Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere
der Kinder und Jugendlichen. Bedingt durch die Beschlussfassung im Bauausschuss
(Zurückstellung des Konzepts über Nutzungsgebühren für Sportvereine) wurde die Angelegenheit
zunächst nicht weiter umgesetzt.
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-,
Bildungs- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu
bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt;
dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine
mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, das auch in diesem Jahr ein Zuschuss
von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird.
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind
bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.001) für das Jahr 2011 in Höhe von 8.000,00 €
veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2011 sind insgesamt sieben Anträge zu Ziffer 5 form- und
fristgerecht eingegangen. Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht
einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen
Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten
für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Die zur Verfügung stehenden Mittel für
die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €)
abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (3.304,80 €/ im Vorjahr
3.364,20 €).
Verein
Bedburger Tennisclub Rot Weiß
Tennis-Club Kaster e.V.
Mitglieder
299
313
612
Zuschuss
1.614,60 €
1.690,20 €
3.304,80 €
Der verbleibende Betrag in Höhe von 4.695,20 € wird hälftig für die Berechnung des
Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (1,72 €/ im Vorjahr 0,19 € je Person) sowie der
Übungsleiter (38,98 €, im Vorjahr 5,05 € je Person/Trainer) herangezogen. Die
Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Beschlussvorlage WP8-106/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Nr
1
2
3
4
5
6
7
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Verein
Bedburger Fischereiverein e.V.
Bedburger Tennisclub Rot-Weiss
SC Borussia Kaster-Königshoven
SPVGG Kirch-Grottenherten e.V.
Tennis-Club Kaster 75 e.V.
TKD Bedburg e.V.
Turnvereinigung Bedburg e.V.
Summen
Jugend.
Mitglieder
8
94
465
86
85
26
571
1.335
Betrag
Trainer
Betrag
13,78 €
161,95 €
801,12 €
148,16 €
146,44 €
44,79 €
983,75 €
2.299,99 €
0
2
17
4
7
1
28
59
0
77,97 €
662,71 €
155,93 €
272,88 €
38,98 €
1.091,53 €
2.300,00 €
Gesamtsumme
50,00 €
239,91 €
1.463,84 €
304,10 €
419,32 €
83,78 €
2.075,27 €
4.636,22 €
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien können die Vereine/ Organisationen
Investitionsmittel bei Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei
Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter beantragen. Entsprechende Anträge sind der
Verwaltung bis zum 01. Juni eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Jahr vorzulegen.
Aktuell liegen der Verwaltung Anträge der I.G. Schießsport Bedburg 1978, der Sankt
Sebastianus Bruderschaft Bedburg e.V. von 1228, des TC Rot Weiß Bedburg e.V. und des BC
Kirdorf-Blerichen 1932 e.V. vor. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin,
dass sich die Fraktionen anlässlich der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 05.04.2011 einstimmig für einen Investitionszuschuss in Höhe von
jeweils 5.000 € je Verein/ Organisation ausgesprochen haben. Mittel sind in entsprechender
Höhe in den Haushalt eingestellt worden; die Anträge sind der Vorlage in Anlage beigefügt.
r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 11.05.2011
----------------------------------Möcker
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-106/2011
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