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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8106/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.05.2011 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2012 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, (wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 € gewährt wird). b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien. c) die Gewährung einer Investitionspauschale an folgende Vereine - I.G. Schießsport Bedburg 1978 - Sankt Sebastianus Bruderschaft Bedburg e.V. von 1228 - TC Rot Weiß Bedburg e.V. - BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung erfolgt seit dem 01.01.2004 unter Anwendung der Sportförderungsrichtlinien. In der Vergangenheit wurden bei der Anwendung der Sportförderungsrichtlinien vermehrt Kritiken, sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich des durch die Vereine zu betreibenden Aufwands, erhoben, so dass die Verwaltung beauftragt wurde, die Richtlinien entsprechend zu überarbeiten. Wie bereits seinerzeit im Fachausschuss mitgeteilt, ist Ziel der Verwaltung, die Förderung der Vereine und das Konzept über Nutzungsgebühren für Sportvereine zusammenzufassen. Es erscheint wenig sinnvoll, auf der einen Seite Fördermittel zu bewilligen, auf der anderen Seite Nutzungsgebühren zu erheben. Diesbezüglich haben zwischen den Fachverwaltungen bereits mehrere Gespräche stattgefunden; beabsichtigt ist seitens der Verwaltung, bei der Neufassung der Sportförderung nicht den Erfolg im Bereich des Leistungssports in den zentralen Mittelpunkt zu stellen, sondern vielmehr die qualitative Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Bedingt durch die Beschlussfassung im Bauausschuss (Zurückstellung des Konzepts über Nutzungsgebühren für Sportvereine) wurde die Angelegenheit zunächst nicht weiter umgesetzt. a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt; dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, das auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird. b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.001) für das Jahr 2011 in Höhe von 8.000,00 € veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2011 sind insgesamt sieben Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen. Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €) abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (3.304,80 €/ im Vorjahr 3.364,20 €). Verein Bedburger Tennisclub Rot Weiß Tennis-Club Kaster e.V. Mitglieder 299 313 612 Zuschuss 1.614,60 € 1.690,20 € 3.304,80 € Der verbleibende Betrag in Höhe von 4.695,20 € wird hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (1,72 €/ im Vorjahr 0,19 € je Person) sowie der Übungsleiter (38,98 €, im Vorjahr 5,05 € je Person/Trainer) herangezogen. Die Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Beschlussvorlage WP8-106/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Nr 1 2 3 4 5 6 7 Seite: 3 Sitzungsvorlage Verein Bedburger Fischereiverein e.V. Bedburger Tennisclub Rot-Weiss SC Borussia Kaster-Königshoven SPVGG Kirch-Grottenherten e.V. Tennis-Club Kaster 75 e.V. TKD Bedburg e.V. Turnvereinigung Bedburg e.V. Summen Jugend. Mitglieder 8 94 465 86 85 26 571 1.335 Betrag Trainer Betrag 13,78 € 161,95 € 801,12 € 148,16 € 146,44 € 44,79 € 983,75 € 2.299,99 € 0 2 17 4 7 1 28 59 0 77,97 € 662,71 € 155,93 € 272,88 € 38,98 € 1.091,53 € 2.300,00 € Gesamtsumme 50,00 € 239,91 € 1.463,84 € 304,10 € 419,32 € 83,78 € 2.075,27 € 4.636,22 € c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien können die Vereine/ Organisationen Investitionsmittel bei Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter beantragen. Entsprechende Anträge sind der Verwaltung bis zum 01. Juni eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Jahr vorzulegen. Aktuell liegen der Verwaltung Anträge der I.G. Schießsport Bedburg 1978, der Sankt Sebastianus Bruderschaft Bedburg e.V. von 1228, des TC Rot Weiß Bedburg e.V. und des BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V. vor. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass sich die Fraktionen anlässlich der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.04.2011 einstimmig für einen Investitionszuschuss in Höhe von jeweils 5.000 € je Verein/ Organisation ausgesprochen haben. Mittel sind in entsprechender Höhe in den Haushalt eingestellt worden; die Anträge sind der Vorlage in Anlage beigefügt. r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 11.05.2011 ----------------------------------Möcker ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-106/2011 Seite 3