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Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Herderstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Herderstraße) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Herderstraße) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Herderstraße) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Herderstraße)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8112/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Herderstraße Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen 2(Provisorium) und 5 sofort umzusetzen. Alternative A: Die Verwaltung wird beauftragt, im kommenden Jahr den Fußgängerüberweg einzurichten, die Pflanzbeete mit den Parkplätzen zu erstellen, das Provisorium durch feste Klebeborde zu ersetzen und die vorgeschlagenen Markierungen aufzubringen. Alternative B: Die Querungshilfe ist in der bisherigen Struktur zu erhalten, und im kommenden Jahr sind die Pflanzbeete mit den Parkplätzen zu erstellen, das Provisorium ist durch die Klebeborde zu ersetzen und die vorgeschlagenen Markierungen sind aufzubringen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 16. März 2011 hat die Begehung der Herderstraße mit Vertretern der politischen Parteien, sowie den Anwohnern stattgefunden. Die verwaltungsseitig direkt möglichen Maßnahmen, wie das Beseitigen oder Aufstellen von Verkehrsschildern wurden bereits umgesetzt. Ebenso wurde die Einrichtung Pro 8 angeschrieben, Anlieferer, Personal und Besucher darauf aufmerksam zu machen, dass die Herderstraße in ihrer Funktion als verkehrsberuhigter Bereich nicht als Anfahrtsweg zur Einrichtung dienen soll. Folgende vorgeschlagene Maßnahmen wurden in der Diskussion wieder verworfen: a). die Markierung eines Radweges auf der westlichen Seite der Herderstraße. Beim verkehrsberuhigten Bereich handelt es sich um eine Mischfläche, die sowohl von Fußgängern, wie Rad- oder Autofahrern unter gegenseitiger Rücksichtnahme gemeinsam genutzt wird. Die Markierung eines Radweges würde dem entgegenlaufen. Da die Radführung im Bereich der Zone 30 nur markiert werden sollte, ist ein Überfahren der Markierung möglich und die Geschwindigkeit würde dadurch nicht erheblich reduziert werden können b) das Anbringen eines Verkehrsspiegel am Stichweg, der zum Spielplatz führt. Da es sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, ist auf alle Verkehrsteilnehmer bei entsprechender Fahrweise Rücksicht zu nehmen. Zum einen ist ein Verkehrsspiegel kein Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung, zum anderen wird hierdurch kein Autofahrer angehalten, langsamer zu fahren. Außerdem wird je nach Wetterlage, die Sicht im Spiegel durch Befrieren oder Beschlagen eingeschränkt. c) Sackgasse an einem der Stichwege auf der Herderstraße einrichten. Für Müllabfuhr und Rettungsdienste müssen Möglichkeiten des Wendens geschaffen werden. Hierbei müssen Schleppkurven für die einzelnen Fahrzeuge berücksichtigt werden, die in diesen Bereichen nicht ausreichend vorhanden sind und auch nicht geschaffen werden können. Eine Schließung der Herderstraße im Bereich Leitweg wird ebenfalls aus den vorgenannten Gründen nicht möglich sein. Durch diese Maßnahme wird auch lediglich eine Verlagerung der Verkehre vorgenommen. d) das Aufstellen des Verkehrszeichens 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t“ Die Herderstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, der eigentlich nicht von LKW über 3,5 t befahren werden soll, außer zu Anliegerzwecken, wie z.B. Möbellieferungen. Durch das Aufstellen des o.a. Verkehrszeichens werden u.U. LKW-Fahrer erst recht auf die Idee kommen, diese Route zu wählen. Eine Kontrolle des LKW-Verkehrs durch die Polizei ist nur sehr schwer durchführbar. Der verkehrsberuhigte Bereich hat eine gewisse Aufenthaltsqualität für die Anwohner und soll nicht dem LKW-Verkehr dienen. Folgende weitere Maßnahmen wurden durch die Bevölkerung angeregt. 1. Es soll geprüft werden, ob an der Querungshilfe in Höhe des Sportplatzes ein Fußgängerüberweg errichtet werden kann. Hierbei wären zusätzliche Drängelgitter aufzustellen, damit ein Vorbeifahren oder Gehen seitlich des Gitters unterbunden wird und somit nicht einfach auf die Fahrbahn getreten bzw. gefahren werden kann. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 5.000,00 € belaufen. Beschlussvorlage WP8-112/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Als Alternative besteht die Möglichkeit vor und hinter der Querungshilfe eine Markierung auf der Fahrbahn vorzunehmen. Diese würde so aussehen, dass Querstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht werden und diese bis zur Querungshilfe immer enger verlaufen. Im eigentlichen Bereich der Querung ist dann keine Markierung vorhanden. Der Autofahrer wird hier optisch auf die Querungsstelle hingewiesen. 2. Zu Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches ist drastischer zu verdeutlichen, dass hier der VBBereich beginnt. Dies kann erreicht werden durch das Aufbringen von Klebeborden, die versetzt auf die Fahrbahn angebracht werden, ähnlich wie im Ortsausgangsbereich Glescher Weg oder Rupperburg. Die Kosten hierfür würden ca. 2.000,00 € betragen. Ein Einbau von Verkehrsinseln in die Fahrbahn wird erheblich teurer. 3. Im Bereich der Haus-Nrn. 37 – 41 sollen auf der westlichen Seite Parktaschen mit Grünbeeten angelegt werden. Jedes Grünbeet wird ca. 1.500,00 € einschließlich Bepflanzung und Bake kosten. 4. Im Bereich der Haus-Nrn. 49-51 sollen auf der westlichen Seite Einengungen durch schlanke weiße Streifen aufgebracht werden. Evtl. kann auch durch das Aufbringen von optischen Streifen suggeriert werden, dass die Fahrbahn enger wird. Die Markierungsarbeiten liegen bei ca. 10,00 € pro lfd. Meter. 5. In Höhe von Haus-Nr. 8 sollen im Verschwenk, den die Fahrbahn hier macht, 3 Poller oder Baken aufgestellt werden. Die Kosten für einen Poller oder eine Bake liegen bei ca. 200,00 € Mittel für die Durchführung aller vorgenannten Maßnahmen in Höhe von ca. 10.000,00 € sind im Haushalt nicht vorhanden. Um hier jedoch Abhilfe zu schaffen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, zunächst die Maßnahme 5 durchzuführen, die aus Mitteln für die Anschaffung von Verkehrzeichen finanziert werden kann. Weiterhin kann die Maßnahme 2 zunächst provisorisch gelöst werden, indem eine Markierung entsprechend eines Bordes aufgebracht wird und mittig die entsprechenden Baken positioniert werden. Die Finanzierung erfolgt hier ebenfalls aus der Anschaffung von Verkehrszeichen. Die weiteren Maßnahmen können erst im nächsten Jahr umgesetzt werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-112/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, 09.06.2011 Gesehen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-112/2011 Seite 4