Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8112/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
21.06.2011
Betreff:
Verkehrsberuhigung Herderstraße
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen 2(Provisorium) und 5 sofort umzusetzen.
Alternative A:
Die Verwaltung wird beauftragt, im kommenden Jahr den Fußgängerüberweg
einzurichten, die Pflanzbeete mit den Parkplätzen zu erstellen, das Provisorium durch
feste Klebeborde zu ersetzen und die vorgeschlagenen Markierungen aufzubringen.
Alternative B:
Die Querungshilfe ist in der bisherigen Struktur zu erhalten, und im kommenden Jahr sind
die Pflanzbeete mit den Parkplätzen zu erstellen, das Provisorium ist durch die
Klebeborde zu ersetzen und die vorgeschlagenen Markierungen sind aufzubringen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 16. März 2011 hat die Begehung der Herderstraße mit Vertretern der politischen Parteien,
sowie den Anwohnern stattgefunden.
Die verwaltungsseitig direkt möglichen Maßnahmen, wie das Beseitigen oder Aufstellen von
Verkehrsschildern wurden bereits umgesetzt.
Ebenso wurde die Einrichtung Pro 8 angeschrieben, Anlieferer, Personal und Besucher darauf
aufmerksam zu machen, dass die Herderstraße in ihrer Funktion als verkehrsberuhigter Bereich
nicht als Anfahrtsweg zur Einrichtung dienen soll.
Folgende vorgeschlagene Maßnahmen wurden in der Diskussion wieder verworfen:
a). die Markierung eines Radweges auf der westlichen Seite der Herderstraße.
Beim verkehrsberuhigten Bereich handelt es sich um eine Mischfläche, die sowohl von
Fußgängern, wie Rad- oder Autofahrern unter gegenseitiger Rücksichtnahme gemeinsam genutzt
wird. Die Markierung eines Radweges würde dem entgegenlaufen. Da die Radführung im Bereich
der Zone 30 nur markiert werden sollte, ist ein Überfahren der Markierung möglich und die
Geschwindigkeit würde dadurch nicht erheblich reduziert werden können
b) das Anbringen eines Verkehrsspiegel am Stichweg, der zum Spielplatz führt.
Da es sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, ist auf alle Verkehrsteilnehmer bei
entsprechender Fahrweise Rücksicht zu nehmen. Zum einen ist ein Verkehrsspiegel kein
Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung, zum anderen wird hierdurch kein Autofahrer
angehalten, langsamer zu fahren. Außerdem wird je nach Wetterlage, die Sicht im Spiegel durch
Befrieren oder Beschlagen eingeschränkt.
c) Sackgasse an einem der Stichwege auf der Herderstraße einrichten.
Für Müllabfuhr und Rettungsdienste müssen Möglichkeiten des Wendens geschaffen werden.
Hierbei müssen Schleppkurven für die einzelnen Fahrzeuge berücksichtigt werden, die in diesen
Bereichen nicht ausreichend vorhanden sind und auch nicht geschaffen werden können. Eine
Schließung der Herderstraße im Bereich Leitweg wird ebenfalls aus den vorgenannten Gründen
nicht möglich sein. Durch diese Maßnahme wird auch lediglich eine Verlagerung der Verkehre
vorgenommen.
d) das Aufstellen des Verkehrszeichens 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t“
Die Herderstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, der eigentlich nicht von LKW über 3,5 t
befahren werden soll, außer zu Anliegerzwecken, wie z.B. Möbellieferungen. Durch das Aufstellen
des o.a. Verkehrszeichens werden u.U. LKW-Fahrer erst recht auf die Idee kommen, diese Route
zu wählen. Eine Kontrolle des LKW-Verkehrs durch die Polizei ist nur sehr schwer durchführbar.
Der verkehrsberuhigte Bereich hat eine gewisse Aufenthaltsqualität für die Anwohner und soll
nicht dem LKW-Verkehr dienen.
Folgende weitere Maßnahmen wurden durch die Bevölkerung angeregt.
1. Es soll geprüft werden, ob an der Querungshilfe in Höhe des Sportplatzes ein
Fußgängerüberweg errichtet werden kann. Hierbei wären zusätzliche Drängelgitter aufzustellen,
damit ein Vorbeifahren oder Gehen seitlich des Gitters unterbunden wird und somit nicht einfach
auf die Fahrbahn getreten bzw. gefahren werden kann.
Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 5.000,00 € belaufen.
Beschlussvorlage WP8-112/2011
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Sitzungsvorlage
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Als Alternative besteht die Möglichkeit vor und hinter der Querungshilfe eine Markierung auf der
Fahrbahn vorzunehmen. Diese würde so aussehen, dass Querstreifen auf die Fahrbahn
aufgebracht werden und diese bis zur Querungshilfe immer enger verlaufen. Im eigentlichen
Bereich der Querung ist dann keine Markierung vorhanden. Der Autofahrer wird hier optisch auf
die Querungsstelle hingewiesen.
2. Zu Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches ist drastischer zu verdeutlichen, dass hier der VBBereich beginnt. Dies kann erreicht werden durch das Aufbringen von Klebeborden, die versetzt
auf die Fahrbahn angebracht werden, ähnlich wie im Ortsausgangsbereich Glescher Weg oder
Rupperburg.
Die Kosten hierfür würden ca. 2.000,00 € betragen. Ein Einbau von Verkehrsinseln in die
Fahrbahn wird erheblich teurer.
3. Im Bereich der Haus-Nrn. 37 – 41 sollen auf der westlichen Seite Parktaschen mit Grünbeeten
angelegt werden.
Jedes Grünbeet wird ca. 1.500,00 € einschließlich Bepflanzung und Bake kosten.
4. Im Bereich der Haus-Nrn. 49-51 sollen auf der westlichen Seite Einengungen durch schlanke
weiße Streifen aufgebracht werden. Evtl. kann auch durch das Aufbringen von optischen Streifen
suggeriert werden, dass die Fahrbahn enger wird.
Die Markierungsarbeiten liegen bei ca. 10,00 € pro lfd. Meter.
5. In Höhe von Haus-Nr. 8 sollen im Verschwenk, den die Fahrbahn hier macht, 3 Poller oder
Baken aufgestellt werden.
Die Kosten für einen Poller oder eine Bake liegen bei ca. 200,00 €
Mittel für die Durchführung aller vorgenannten Maßnahmen in Höhe von ca. 10.000,00 € sind im
Haushalt nicht vorhanden. Um hier jedoch Abhilfe zu schaffen, wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, zunächst die Maßnahme 5 durchzuführen, die aus Mitteln für die Anschaffung von
Verkehrzeichen finanziert werden kann.
Weiterhin kann die Maßnahme 2 zunächst provisorisch gelöst werden, indem eine Markierung
entsprechend eines Bordes aufgebracht wird und mittig die entsprechenden Baken positioniert
werden. Die Finanzierung erfolgt hier ebenfalls aus der Anschaffung von Verkehrszeichen.
Die weiteren Maßnahmen können erst im nächsten Jahr umgesetzt werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP8-112/2011
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Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, 09.06.2011
Gesehen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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