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Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigter Bereich Echternacher Weg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8114/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2011 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Echternacher Weg Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Echternacher Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und keine weiteren geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Kirchenvorstand von St. Willibrord in Bedburg-Kirdorf hat beantragt, den Echternacher Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und weitere geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen, wie z.B. das Anbringen einer Fahrbahnerhöhung auf der Zufahrt zum Parkplatz durch zu führen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der Echternacher Weg als verkehrsberuhigter Bereich gewidmet wurde. Der Ausbau der Straße entspricht den Vorgaben für einen verkehrsberuhigten Bereich und hat somit einen überwiegenden Aufenthaltscharakter. Da es sich hier um eine Sackgasse handelt, gibt es hier auch keinen Durchgangsverkehr Die Anlieger sind mit einer entsprechenden Ausschilderung als verkehrsberuhigter Bereich einverstanden. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen werden verwaltungsseitig nicht befürwortet. Durch das Abbremsen und das erneute Anfahren bzw. Beschleunigen wird eine erhebliche Lärmemmission hervorgerufen. Außerdem können durch die Aufpflasterungen Schäden an den Fahrzeugen verursacht werden, wenn die Aufpflasterungen zu schnell überfahren werden. Beim Verlassen eines Parkplatzes ist es bereits jetzt schon so, dass der Kraftfahrer auf dem Parkplatz wartepflichtig ist. Dies bleibt auch im verkehrsberuhigten Bereich so. Lediglich in der Zufahrt zur Pfarrer-Bodden-Straße wird sich eine Änderung ergeben. Hier ist zukünftig der Kraftfahrer der den Echternacher Weg verlässt, wartepflichtig, und der Kraftfahrer auf der PfarrerBodden-Straße hat Vorfahrt. Die derzeitige Rechts-vor-Links-Regelung wird durch die Änderung in einen verkehrsberuhigten Bereich aufgehoben. Derzeitig wird der Parkplatz von Kirchenbesuchern und Besuchern des Jugendzentrums Capo genutzt. Der Parkplatz steht im Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde und ist mit einer Schranke zu schließen. Es besteht die Möglichkeit hier ca.15-20 Fahrzeuge abzustellen. Ein Teil des Platzes ist mit Fahrradständern versehen, ebenfalls steht ein Geräteschuppen für Spielgeräte des Kindergartens und des Jugendzentrums auf der Fläche. Ein Hinweis auf den vorhandenen Parkplatz ist nirgendwo gegeben und soll auch nicht angebracht werden. In der Stellungnahme der Polizei wird allerdings darauf verwiesen, dass durch den Parkplatz die überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion eines verkehrsberuhigten Bereiches hier nicht gegeben ist. (siehe Anlage) Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird kritisch gesehen. Als Alternative besteht die Möglichkeit den verkehrsberuhigten Bereich erst nach der Zufahrt des Parkplatzes einzurichten, so dass hiervon nur die anliegenden Häuser betroffen sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss der Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich zuzustimmen und weitere geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen abzulehnen. Beschlussvorlage WP8-114/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 09.06.2011 Gesehen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-114/2011 Seite 3