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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8118/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 / Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Errichtung eines eingeschossigen gewerblichen Anbaus zur Erweiterung eines Zweiradbetriebs im rückwärtigen Bereich der Graf-Salm-Straße, ausgerichtet zur Arnold-Freund-Straße, vor. Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich im Wesentlichen Kerngebiet (MK) sowie eine Baugrenze 7,5 m entfernt von der Arnold-Freund-Straße fest. In diesem Bereich können – anders als direkt an der Graf-Salm-Straße – lediglich zweigeschossige Flachdachgebäude errichtet werden. Der Antragsteller plant, die Baugrenze um ca. 2,5 m zu überschreiten und bis zu 5 m an die Arnold-Freund-Straße heranzurücken. Eine Befreiung von der Festsetzung kann nicht erteilt werden, da die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB nicht gegeben sind. Bisher stellt sich die Bebauung entlang der östlichen Seite der Arnold-Freund-Straße größtenteils als rückwärtiger Hofbereich der Bebauung an der Graf-Salm-Straße dar. Vereinzelt gibt es bereits Nutzungen, die auch zur Arnold-Freund-Straße ausgerichtet sind. Durch eine Verschiebung der Baugrenze zur Arnold-Freund-Straße wird eine bessere Nutzbarkeit der Flächen erreicht und damit der Anreiz geschaffen, Nutzungen in diesem Bereich auch zur Arnold-Freund-Straße auszurichten. Ziel ist dabei die Verbesserung der städtebaulichen Situation, wodurch eine sonst eher untergenutzte Rückseite hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung deutlich aufgewertet wird. Auch die gegenüberliegende Wohnbebauung entlang der Arnold-Freund-Straße würde durch diese mittelfristige Aufwertung des Bereichs profitieren. Eine Festlegung der Baugrenze auf 5 m Abstand zur Arnold-Freund-Straße würde einerseits die Einhaltung eines ausreichenden Abstands von zweigeschossigen Gebäuden zur gegenüberliegenden Wohnbebauung sichern, andererseits kann dieser Streifen vorrangig für notwendige Stellplätze vorgehalten werden. Auf die Nutzbarkeit der Bebauung entlang der GrafSalm-Straße hat die beabsichtigte Planänderung keine Auswirkungen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden und sonstige Belange nicht entgegenstehen, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 09.06.2011 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-118/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-118/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3