Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8118/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
21.06.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße
und dem Flutgraben an der Erft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
beschließt
den
Aufstellungsbeschluss
der
3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 / Bedburg gemäß § 2 Abs. 1
i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011
(BGBl. I S. 619).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Errichtung eines eingeschossigen gewerblichen Anbaus zur
Erweiterung eines Zweiradbetriebs im rückwärtigen Bereich der Graf-Salm-Straße, ausgerichtet zur
Arnold-Freund-Straße, vor. Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich im Wesentlichen Kerngebiet
(MK) sowie eine Baugrenze 7,5 m entfernt von der Arnold-Freund-Straße fest. In diesem Bereich
können – anders als direkt an der Graf-Salm-Straße – lediglich zweigeschossige Flachdachgebäude
errichtet werden. Der Antragsteller plant, die Baugrenze um ca. 2,5 m zu überschreiten und bis zu
5 m an die Arnold-Freund-Straße heranzurücken. Eine Befreiung von der Festsetzung kann nicht
erteilt werden, da die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB nicht gegeben sind.
Bisher stellt sich die Bebauung entlang der östlichen Seite der Arnold-Freund-Straße größtenteils
als rückwärtiger Hofbereich der Bebauung an der Graf-Salm-Straße dar. Vereinzelt gibt es bereits
Nutzungen, die auch zur Arnold-Freund-Straße ausgerichtet sind. Durch eine Verschiebung der
Baugrenze zur Arnold-Freund-Straße wird eine bessere Nutzbarkeit der Flächen erreicht und
damit der Anreiz geschaffen, Nutzungen in diesem Bereich auch zur Arnold-Freund-Straße
auszurichten. Ziel ist dabei die Verbesserung der städtebaulichen Situation, wodurch eine sonst
eher untergenutzte Rückseite hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung deutlich aufgewertet wird.
Auch die gegenüberliegende Wohnbebauung entlang der Arnold-Freund-Straße würde durch
diese mittelfristige Aufwertung des Bereichs profitieren.
Eine Festlegung der Baugrenze auf 5 m Abstand zur Arnold-Freund-Straße würde einerseits die
Einhaltung eines ausreichenden Abstands von zweigeschossigen Gebäuden zur
gegenüberliegenden Wohnbebauung sichern, andererseits kann dieser Streifen vorrangig für
notwendige Stellplätze vorgehalten werden. Auf die Nutzbarkeit der Bebauung entlang der GrafSalm-Straße hat die beabsichtigte Planänderung keine Auswirkungen.
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden und sonstige Belange nicht
entgegenstehen, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 09.06.2011
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-118/2011
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-118/2011
Sitzungsvorlage
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