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Mitteilungsvorlage (Ampelanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
Mitteilungsvorlage (Ampelanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße) Mitteilungsvorlage (Ampelanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8123/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2011 Betreff: Ampelanlage in Bedburg-Rath, Grevenbroicher Straße Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 03.05.2011 ist beschlossen worden, die Ampelanlage in der Grevenbroicher Straße zu beseitigen und statt dessen, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Dieses Ergebnis wurde dem Landesbetrieb Straßenbau NRWmitgeteilt. Mit Schreiben vom 27.05.2011 teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit, dass aufgrund einer durchgeführten Zählung in den morgendlichen Spitzenstunden, lediglich 5 Fußgänger bei einer Verkehrsbelastung von 326 Kfz in der Spitzenstunde die Straße in diesem Bereich gequert haben. Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind gewisse Randbedingungen nach den Richtlinien zur Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) einzuhalten, die aufgrund des Zählergebnisses nicht gegeben sind. Für die Anlage eines Fußgängerüberweges müssten mindestens 50 Personen die Straße bei der o.a. Verkehrsbelastung queren. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird daher nur die Ampelanlage abbauen und die vorhandene Querungshilfe erhalten, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges jedoch nicht durchführen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 09.06.2011 Gesehen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-123/2011 Seite 2