Daten
Kommune
Bedburg
Größe
3,7 MB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Regionalniederla$sung VillFEifel
Postfach
120161 53874 Euskirchen
Kontakt:
Telefon:
Stad Bedburg
Der Bürgermeister
Fachbereich lll, GB 6
z.Hd. Frau Metzmacher
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
HenEisbrüggen
02251
/ 796-184, Mobil: 0162 I 2398626
02171
/ 39951-254
Fax:
E-Mail:
thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de
Zeichen:
4400140.1000501L213
Datum:
27.05.2011
(Bei Antworten bitte angeben.)
Anlage: Übersichtsplan Querungsstelle; Zählergebnisse
a- 213 OD Bedburg-Rath, Fußgängersignalanlage L 213 / Fliedenrueg
Sehr geehrte Frau Metzmacher,
die Fußgängersignalanlage L 213 / Fliederweg ist seit einigen Wochen auf Grund eines Gerätetotalausfalles außer Betrieb und müsste durch eine Neuanlage ersetzt werden. Bedingt durch
diese Situation wurde durch den Straßenbaulastträger die Stadt Bedburg in die Überlegung mit
einbezogen zu prüfen, ob auf den Betrieb einer Fußgängersignalanlage an diesem Standort verzichtet werden kann.
Mit Schreiben vom 10.05.201 1 teilten Sie uns mit, dass die Lichtsignalanlage abgebaut werden
kann und stattdessen ein Fußgängerüberweg ( FGÜ ) eingerichtet werden soll.
Weil zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ( FGÜ ) gewisse Randbedingungen nach den
Richtlinien zurAnlage von Fußgängerüberwegen ( R-FGÜ 2001 ) eingehalten werden müssen,
habe ich die Straßenmeisterei Bergheim beauftragt eine Verkehrserfassung der Fußgängerströme und des Kraftfahrzeugverkehrs während der morgendlichen Spitzenstunde durchzuführen.
Dabei sollte auch gleichzeitig ermittelt werden in welchen Bereich der Straße die Querungen
stattfinden.
Diese Erfassung ist am 26.05"2011 im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr durchgeführt worden.
Hierbeiwurde auch eine Unterscheidung zwischen querenden Kindern und Enruachsenen durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem anliegenden Zählblatt zu entnehmen, alle Querungen erfolgten
Ausnahmslos auf Höhe der Querungshilfe ( Standort der FG-LSA )
.
Auf Grund der äußerst geringen Anzahl der querenden Fußgänger ( 5 Fußgänger in der Spitzenstunde ), in Verbindung mit der moderaten Verkehrsbelastung der L213 von ca. 326 Kfz in der
-2Straßen.NRW-Betriebssitz Postfach 10 16 53 '45816 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/3808-0
Intemet: www.strasscn.nrw.de' E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
WestLB Düsseldorf ' BLZ 3 0050000' Konto-Nr 40058
Steuemummer: 3I9 I 597 2107 0l
I5
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Telefon: 022511796-0
kontalc.ml.ve@strassen.nrw. de
-2Spitzenstunde, ist gemäß der R-FGÜ die Anlage eines Fußgängerüberweges ( FGÜ ) nicht möglich ( siehe anliegende Tabelle 2 ,,Einsatzbereiche für FGÜ aus der R-FGÜ 2OO1).
Tabelle 2zEinsatzbereiche für FGÜ
Kfzlh
200-300
300-450
4s0-600
600-750
FGU
möglich
FGU
möglich
FGU
empfohlen
FGU
möglich
00-1 50
FGU
möglich
FGU
empfohlen
FGÜ
empfohlen
über 150
FGU
möglich
Fg/h
0-200
über 750
0-50
50-100
1
Bei einer Kombination von Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahzeugverkehrsstärken unterhalb
des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches sind - wenn überhaupt erforderlich - in der
Regel bauliche Querungshilfen ausreichend.
Eine Mittelinsel als bauliche Querungshilfe mit einer Breite von 2,50 m ist im Zuge der L213 vorhanden. Hier haben Fußgänger ( sogar mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen mit Kinderwagen ) die Möglichkeit die L 213 gesichert zu überqueren, da sie beim Überschreiten jeweils nur den
Verkehr auf einem Fahrstreifen beachten müssen. Die Verkehrsbelastung lässt enryarten, dass genügend große Zeitlücken zum sicheren Überschreiten der Fahrbahn vorhanden sind.
Zur Historie der vorhandenen Fußgängerlichtsignalanlage sei angemerkt, dass diese beim Neubau
zur Verkehrsbeeinflussung ( Geschwindigkeitsdämpfung ) errichtet worden war. Die Anlage war ursprünglich mit einer All-Rotschaltung ausgestattet gewesen. Der Kfz-Verkehr forderte sich über lnduktionsschleifen das Freigabesignal an. Dabei mussten Fahrzeuge, welche nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhielten, an der roten Ampel anhalten.
Nach einer Gewöhnungsphase waren auf Grund dieser Schaltung zahlreiche Rotlichtverstöße zu verzeichnen, letztendlich resultierten daraus Gefährdungen für querende Fußgänger. Deshalb wurde
diese Art der LSA-Schaltung bereits Anfang der 90er Jahre als nicht mehr zulässig erklärt und die
vorhandenen Programme mussten abgeändert werden. Die betroffenen Lichtsignalanlagen wurden
dann übenrviegend als normale FG-LSA in Dunkelschaltung weiterbetrieben.
lch möchte Sie bitten dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach SS 44, 45 SIVO zum Abbau der Fußgängerlichtsignalanlage zu erteilen.
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Mit freundlichem Gruß,
im Auftraq-
Karl-Josef Reinartz
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L 213 Bedburg-Rath
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