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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-123/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
3,7 MB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
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Inhalt der Datei

Regionalniederlassung Ville-Eifel Regionalniederla$sung VillFEifel Postfach 120161 53874 Euskirchen Kontakt: Telefon: Stad Bedburg Der Bürgermeister Fachbereich lll, GB 6 z.Hd. Frau Metzmacher Am Rathaus 1 50181 Bedburg HenEisbrüggen 02251 / 796-184, Mobil: 0162 I 2398626 02171 / 39951-254 Fax: E-Mail: thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de Zeichen: 4400140.1000501L213 Datum: 27.05.2011 (Bei Antworten bitte angeben.) Anlage: Übersichtsplan Querungsstelle; Zählergebnisse a- 213 OD Bedburg-Rath, Fußgängersignalanlage L 213 / Fliedenrueg Sehr geehrte Frau Metzmacher, die Fußgängersignalanlage L 213 / Fliederweg ist seit einigen Wochen auf Grund eines Gerätetotalausfalles außer Betrieb und müsste durch eine Neuanlage ersetzt werden. Bedingt durch diese Situation wurde durch den Straßenbaulastträger die Stadt Bedburg in die Überlegung mit einbezogen zu prüfen, ob auf den Betrieb einer Fußgängersignalanlage an diesem Standort verzichtet werden kann. Mit Schreiben vom 10.05.201 1 teilten Sie uns mit, dass die Lichtsignalanlage abgebaut werden kann und stattdessen ein Fußgängerüberweg ( FGÜ ) eingerichtet werden soll. Weil zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ( FGÜ ) gewisse Randbedingungen nach den Richtlinien zurAnlage von Fußgängerüberwegen ( R-FGÜ 2001 ) eingehalten werden müssen, habe ich die Straßenmeisterei Bergheim beauftragt eine Verkehrserfassung der Fußgängerströme und des Kraftfahrzeugverkehrs während der morgendlichen Spitzenstunde durchzuführen. Dabei sollte auch gleichzeitig ermittelt werden in welchen Bereich der Straße die Querungen stattfinden. Diese Erfassung ist am 26.05"2011 im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr durchgeführt worden. Hierbeiwurde auch eine Unterscheidung zwischen querenden Kindern und Enruachsenen durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem anliegenden Zählblatt zu entnehmen, alle Querungen erfolgten Ausnahmslos auf Höhe der Querungshilfe ( Standort der FG-LSA ) . Auf Grund der äußerst geringen Anzahl der querenden Fußgänger ( 5 Fußgänger in der Spitzenstunde ), in Verbindung mit der moderaten Verkehrsbelastung der L213 von ca. 326 Kfz in der -2Straßen.NRW-Betriebssitz Postfach 10 16 53 '45816 Gelsenkirchen Telefon: 0209/3808-0 Intemet: www.strasscn.nrw.de' E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de WestLB Düsseldorf ' BLZ 3 0050000' Konto-Nr 40058 Steuemummer: 3I9 I 597 2107 0l I5 Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 103 ' 53879 Euskirchen Postfach 120161 '53874 Euskirchen Telefon: 022511796-0 kontalc.ml.ve@strassen.nrw. de -2Spitzenstunde, ist gemäß der R-FGÜ die Anlage eines Fußgängerüberweges ( FGÜ ) nicht möglich ( siehe anliegende Tabelle 2 ,,Einsatzbereiche für FGÜ aus der R-FGÜ 2OO1). Tabelle 2zEinsatzbereiche für FGÜ Kfzlh 200-300 300-450 4s0-600 600-750 FGU möglich FGU möglich FGU empfohlen FGU möglich 00-1 50 FGU möglich FGU empfohlen FGÜ empfohlen über 150 FGU möglich Fg/h 0-200 über 750 0-50 50-100 1 Bei einer Kombination von Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahzeugverkehrsstärken unterhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches sind - wenn überhaupt erforderlich - in der Regel bauliche Querungshilfen ausreichend. Eine Mittelinsel als bauliche Querungshilfe mit einer Breite von 2,50 m ist im Zuge der L213 vorhanden. Hier haben Fußgänger ( sogar mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen mit Kinderwagen ) die Möglichkeit die L 213 gesichert zu überqueren, da sie beim Überschreiten jeweils nur den Verkehr auf einem Fahrstreifen beachten müssen. Die Verkehrsbelastung lässt enryarten, dass genügend große Zeitlücken zum sicheren Überschreiten der Fahrbahn vorhanden sind. Zur Historie der vorhandenen Fußgängerlichtsignalanlage sei angemerkt, dass diese beim Neubau zur Verkehrsbeeinflussung ( Geschwindigkeitsdämpfung ) errichtet worden war. Die Anlage war ursprünglich mit einer All-Rotschaltung ausgestattet gewesen. Der Kfz-Verkehr forderte sich über lnduktionsschleifen das Freigabesignal an. Dabei mussten Fahrzeuge, welche nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhielten, an der roten Ampel anhalten. Nach einer Gewöhnungsphase waren auf Grund dieser Schaltung zahlreiche Rotlichtverstöße zu verzeichnen, letztendlich resultierten daraus Gefährdungen für querende Fußgänger. Deshalb wurde diese Art der LSA-Schaltung bereits Anfang der 90er Jahre als nicht mehr zulässig erklärt und die vorhandenen Programme mussten abgeändert werden. Die betroffenen Lichtsignalanlagen wurden dann übenrviegend als normale FG-LSA in Dunkelschaltung weiterbetrieben. lch möchte Sie bitten dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach SS 44, 45 SIVO zum Abbau der Fußgängerlichtsignalanlage zu erteilen. "w Mit freundlichem Gruß, im Auftraq- Karl-Josef Reinartz "tF ! ( _(! v f.v A. *l o q U) JI (t o E o LL a :o o o a '"rl \ x .o S G tr o tt) L o ot L. o ED !(s ft) J L t" G E! ct) L -o E o El o El (a Nl r s v ü= FuSgöngerquerilngen nur suf Höhe der vorhsndenen Queru L 213 Bedburg-Rath Fußgönger-euerungen