Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
Bezirksregierung Köln
Die räumliche Festlegung des ZVB Innenstadt Um den zutreffenden Anregungen gerecht zu wer- … der Anregung zu
1.
23.02.2011
Bedburg sollte auch verbal noch weiter begründet den, werden entsprechende Ergänzungen im Ein- folgen..
werden, insbesondere die Schraffur der erweiter- zelhandelskonzept aufgenommen. Diese sind im
ten Zentrenbereiche in die Legende mit einbezo- Einzelnen:
gen werden. Auch ist eine klare Regel für die Zulässigkeit von großflächigen EH-Betrieben inner- - in Abbildung 29 wurde in der Legende „Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs“ und
halb der erweiterten Zentrenbereiche zu treffen.
„Abgrenzung der erweiterten zentralen VersorDie Aussage, dass eine Ansiedlung dort „nicht zu
gungsbereiche“ ergänzt.
erwarten“ ist, lässt alle Spielräume offen. Hier fehlt
eine planungsrechtliche Handlungsempfehlung wie
beispielsweise die notwendige Aufstellung von - Unter dem Abschnitt Abgrenzung des Hauptzentrums habe ich folgende Passage ergänzt:
Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 2 a BauGB.
„Dadurch, dass der zentrale Versorgungsbereich
im Osten zudem das Schloss, den Schlosspark
Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass auf der
und den Schlossparkplatz einbezieht, soll eine
S. 1 des EHK zur aktuellen Bedeutung des § 24 a
stärkere funktionale Verknüpfung des HaupteinLEPro ergänzt werden sollte, dass die Inhalte des
kaufsbereichs mit dem Schwerpunkt Kultur im Be§ 24 a weiterhin als Grundsätze der Raumordnung
reich von Schloss Bedburg er-möglicht werden. In
in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
diesem Zusammenhang findet der städtebauliche
Rahmenplan für den Ortskern Bedburg Berücksichtigung, bei dem der Schlossparkplatz zum neuen
Stadteingangsbereich umfunktioniert werden soll.
Hierbei soll der Schlossparkplatz Teil eines „Rundlaufs“ zwischen Parkplatz, Schloss und Graf-SalmStraße werden. Voraussetzung ist, das Schloss in
seinem publikumswirksamen und touristischen Profil zu stärken, Sichtbeziehungen herzustellen und
den Durchgang vom Parkplatz zur Graf-SalmStraße als Stadteingang zu gestalten.“
- Der Abschnitt „Erweiterte Zentrenbereiche“ wurde
durch folgende Sätze ergänzt:
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
„Neben der Abgrenzung des eigentlichen zentralen Versorgungsbereichs werden zudem erweiterte Zentrenbereiche ausgewiesen. Hierdurch wird
die Versorgungsbedeutung des in diesen Bereichen ansässigen Handelsbesatzes berücksichtigt.
Zudem wird als Zielsetzung für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in diesen Bereichen empfohlen, dass hier zukünftig keine großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten angesiedelt werden dürfen.“
- Im Kapitel 8.7.6 Handlungsempfehlungen wurde
der Satz „Die formulierten Zielsetzungen sollten
durch entsprechende Anpassung der Bebauungspläne umgesetzt werden.“
2.
- Auf Seite 1 wurde zum 24a LePro ergänzt:
„Wenngleich ein Urteil des OVG NRW (10 A
1676/08) vom 30.09.2009 den Zielcharakter der
Vorschriften von § 24 a LEPro verneint, stellen
diese jedoch nach wie vor in der Abwägung zu
berücksichtigende Grundsätze der Raumordnung
dar.“
Industrie- u. Handelskam- Die Industrie- u. Handelskammer begrüßt aus- Entfällt.
… die Mitteilung zur
mer zu Köln, Zweigstelle drücklich das Vorhaben der Stadt Bedburg, die
Kenntnis zu nehmen.
Rhein-Erft
zukünftige Entwicklung des Einzelhandels mit ei18.03.2011
nem Einzelhandelskonzept der Stadt zu steuern.
Gegen den Berichtsentwurf haben wir keine Einwände.
Die vorgeschlagene Abgrenzung der zentralen
Versorgungsbereiche in Haupt- u. Nahversorgungszentrum erscheint, insbesondere unter Be-
2
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
rücksichtigung der besonderen Situation in Bedburg durch die zwei Zentren Bedburg und Kaster,
als sachgerecht angemessen.
Wir bekräftigen, dass das Hauptzentrum Bedburg
als Einkaufsschwerpunkt definiert wird, ihm wird
eine Schlüsselrolle für die Positionierung des Mittelzentrums Bedburg im regionalen Wettbewerb
zugeschrieben, dies erfordert eine quantitative
und qualitative Verbesserung des Angebots.
Der im Stadtteilzentrum Kaster zugeordneten
Funktion eines Nahversorgungszentrums stimmen
wir zu. Die Forderung nach der Bestandssicherung
und Stärkung vorhandenen Versorgungseinrichtungen sowie der Ansiedlung von großflächigem
Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten unterstützen wir.
Unterstreichen möchten wir die im Bericht formulierte Notwendigkeit, zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente nur noch in den zentralen
Versorgungsbereichen zuzulassen sowie großflächigen Einzelhandel mit nicht zentralrelevanten
Sortimenten auf ausgewählte Sonderstandorte zu
konzentrieren.
Wir befürworten die Forderung nach Stärkung und
Sicherung des Hauptzentrums auf Grund seiner
gesamtstädtischen und regionalen Bedeutung. In
diesem Zusammenhang möchten wir auf die im
Bericht formulierte Zielsetzung hinweisen, nach der
zusätzliche Einzelhandelsansiedlungen im Hauptzentrum von Bedburg Angebotsergänzungen in
3
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
Sortimentbereichen mit Defiziten, Ergänzungen
von bislang nicht vertretenen Betriebstypen und
Ansiedlungen von Magnetbetrieben sein sollten.
3.
Stadt Grevenbroich
16.03.2011
Zu dem o. g. Konzept hat die Stadt Grevenbroich Entfällt.
keine Anregungen vorzubringen.
4.
Rhein-Erft-Kreis
23.03.2011
Im Einzelhandelskonzept wird dargelegt, dass das
Wohnen und Arbeiten in direkter Nachbarschaft,
der Belebung der Zentren dienen soll. Darüber
hinaus ist angedacht, künftig größere Lebensmittelmärkte in den Zentren von Bedburg und Bedburg-Kaster anzusiedeln. Aufwertungsmaßnahmen
in diesen Bereichen sind durch die Unterstützung
von Außengastronomie geplant.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Eine Lösung von möglichen Immissionskonflikten … die Mitteilung zur
oder die Vermeidung der Entstehung solcher Kon- Kenntnis zu nehmen.
flikte wird Gegenstand der planerischen Abwägung
in den jeweiligen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren sein.
Generell ist jedoch vor dem Hintergrund des städtebaulichen Leitbildes der kompakten europäischen
Stadt ein gewisser Grad an Nutzungsmischung
Aus der Sicht des Immissionsschutzes ist hierzu sinnvoll und gewollt statt einer strikten räumlichen
Trennung der Daseinsgrundfunktionen Vorschub zu
folgendes anzumerken:
Die Ansiedlung von Wohnen und Gewerbe in di- leisten.
rekter Nachbarschaft führt erfahrungsgemäß immer wieder zu Konflikten durch Lärmbeeinträchti- Hierbei entstehende Interessenskonflikte werden
gungen, insbesondere nach 22.00 Uhr und vor dabei nicht vollständig vermieden werden können,
06.00 Uhr. Aber auch Geruchsbelästigungen sind werden jedoch im Rahmen des bauleitplanerischen
Abwägungsvorgangs zum Ausgleich gebracht wernach Art der Betriebe nicht auszuschließen.
den.
Größere Lebensmittelmärkte, die nicht nur der dort
ansässigen Bevölkerung zur Versorgung dienen,
tragen deutlich zur Verschlechterung der Immissionssituation bei.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere das
Parkplatzgeschehen, die Warenanlieferungen und
alle technischen Geräte, die zum Betrieb des Supermarktes notwendig sind, maßgebend.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,
...
Aber auch Außengastronomie, die nach 22.00 Uhr
geöffnet ist, kann die Nachtruhe der benachbarten
Wohnbevölkerung erheblich einschränken.
5.)
Stadtverwaltung Bergheim
23.03.2011
Von meiner Seite begrüße ich es, dass Sie die Entfällt.
Konzentration Ihres zentralen Einkaufsbereiches
auf das Hauptzentrum der Innenstadt Bedburg
sowie auf das Stadtteilzentrum Kaster beschränken. Ich kann hier keinen negativen Einfluss auf
die Versorgungsbereiche der Kreisstadt Bergheim
erkennen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Im Weiteren führen Sie in Ihrem Einzelhandels- Eine entsprechende Umsetzung in der Bauleitplakonzept ergänzende Nahversorgungsstandorte nung entspricht der Zielsetzung des Einzelhandelsinnerhalb Ihres Stadtgebietes auf. Ich gehe hierbei konzeptes.
davon aus, dass Sie für diese Nahversorgungsstandorte Verkaufsflächen für innenstadtrelevante
Produkte so einschränken, dass keine Auswirkungen für Ihre Hauptzentren und Hauptzentren benachbarter Kommunen entstehen.
Gegen die im Anhang Ihres Einzelhandelskonzeptes aufgeführte Bedburger Liste mit dem darin
erwähnten zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten bestehen von meiner Seite
keine Bedenken.
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