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Beschlussvorlage (Anlage A - Abwägungsliste zur Beteiligung EHK)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
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Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... Bezirksregierung Köln Die räumliche Festlegung des ZVB Innenstadt Um den zutreffenden Anregungen gerecht zu wer- … der Anregung zu 1. 23.02.2011 Bedburg sollte auch verbal noch weiter begründet den, werden entsprechende Ergänzungen im Ein- folgen.. werden, insbesondere die Schraffur der erweiter- zelhandelskonzept aufgenommen. Diese sind im ten Zentrenbereiche in die Legende mit einbezo- Einzelnen: gen werden. Auch ist eine klare Regel für die Zulässigkeit von großflächigen EH-Betrieben inner- - in Abbildung 29 wurde in der Legende „Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs“ und halb der erweiterten Zentrenbereiche zu treffen. „Abgrenzung der erweiterten zentralen VersorDie Aussage, dass eine Ansiedlung dort „nicht zu gungsbereiche“ ergänzt. erwarten“ ist, lässt alle Spielräume offen. Hier fehlt eine planungsrechtliche Handlungsempfehlung wie beispielsweise die notwendige Aufstellung von - Unter dem Abschnitt Abgrenzung des Hauptzentrums habe ich folgende Passage ergänzt: Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 2 a BauGB. „Dadurch, dass der zentrale Versorgungsbereich im Osten zudem das Schloss, den Schlosspark Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass auf der und den Schlossparkplatz einbezieht, soll eine S. 1 des EHK zur aktuellen Bedeutung des § 24 a stärkere funktionale Verknüpfung des HaupteinLEPro ergänzt werden sollte, dass die Inhalte des kaufsbereichs mit dem Schwerpunkt Kultur im Be§ 24 a weiterhin als Grundsätze der Raumordnung reich von Schloss Bedburg er-möglicht werden. In in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. diesem Zusammenhang findet der städtebauliche Rahmenplan für den Ortskern Bedburg Berücksichtigung, bei dem der Schlossparkplatz zum neuen Stadteingangsbereich umfunktioniert werden soll. Hierbei soll der Schlossparkplatz Teil eines „Rundlaufs“ zwischen Parkplatz, Schloss und Graf-SalmStraße werden. Voraussetzung ist, das Schloss in seinem publikumswirksamen und touristischen Profil zu stärken, Sichtbeziehungen herzustellen und den Durchgang vom Parkplatz zur Graf-SalmStraße als Stadteingang zu gestalten.“ - Der Abschnitt „Erweiterte Zentrenbereiche“ wurde durch folgende Sätze ergänzt: 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... „Neben der Abgrenzung des eigentlichen zentralen Versorgungsbereichs werden zudem erweiterte Zentrenbereiche ausgewiesen. Hierdurch wird die Versorgungsbedeutung des in diesen Bereichen ansässigen Handelsbesatzes berücksichtigt. Zudem wird als Zielsetzung für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in diesen Bereichen empfohlen, dass hier zukünftig keine großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten angesiedelt werden dürfen.“ - Im Kapitel 8.7.6 Handlungsempfehlungen wurde der Satz „Die formulierten Zielsetzungen sollten durch entsprechende Anpassung der Bebauungspläne umgesetzt werden.“ 2. - Auf Seite 1 wurde zum 24a LePro ergänzt: „Wenngleich ein Urteil des OVG NRW (10 A 1676/08) vom 30.09.2009 den Zielcharakter der Vorschriften von § 24 a LEPro verneint, stellen diese jedoch nach wie vor in der Abwägung zu berücksichtigende Grundsätze der Raumordnung dar.“ Industrie- u. Handelskam- Die Industrie- u. Handelskammer begrüßt aus- Entfällt. … die Mitteilung zur mer zu Köln, Zweigstelle drücklich das Vorhaben der Stadt Bedburg, die Kenntnis zu nehmen. Rhein-Erft zukünftige Entwicklung des Einzelhandels mit ei18.03.2011 nem Einzelhandelskonzept der Stadt zu steuern. Gegen den Berichtsentwurf haben wir keine Einwände. Die vorgeschlagene Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche in Haupt- u. Nahversorgungszentrum erscheint, insbesondere unter Be- 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... rücksichtigung der besonderen Situation in Bedburg durch die zwei Zentren Bedburg und Kaster, als sachgerecht angemessen. Wir bekräftigen, dass das Hauptzentrum Bedburg als Einkaufsschwerpunkt definiert wird, ihm wird eine Schlüsselrolle für die Positionierung des Mittelzentrums Bedburg im regionalen Wettbewerb zugeschrieben, dies erfordert eine quantitative und qualitative Verbesserung des Angebots. Der im Stadtteilzentrum Kaster zugeordneten Funktion eines Nahversorgungszentrums stimmen wir zu. Die Forderung nach der Bestandssicherung und Stärkung vorhandenen Versorgungseinrichtungen sowie der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten unterstützen wir. Unterstreichen möchten wir die im Bericht formulierte Notwendigkeit, zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente nur noch in den zentralen Versorgungsbereichen zuzulassen sowie großflächigen Einzelhandel mit nicht zentralrelevanten Sortimenten auf ausgewählte Sonderstandorte zu konzentrieren. Wir befürworten die Forderung nach Stärkung und Sicherung des Hauptzentrums auf Grund seiner gesamtstädtischen und regionalen Bedeutung. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die im Bericht formulierte Zielsetzung hinweisen, nach der zusätzliche Einzelhandelsansiedlungen im Hauptzentrum von Bedburg Angebotsergänzungen in 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... Sortimentbereichen mit Defiziten, Ergänzungen von bislang nicht vertretenen Betriebstypen und Ansiedlungen von Magnetbetrieben sein sollten. 3. Stadt Grevenbroich 16.03.2011 Zu dem o. g. Konzept hat die Stadt Grevenbroich Entfällt. keine Anregungen vorzubringen. 4. Rhein-Erft-Kreis 23.03.2011 Im Einzelhandelskonzept wird dargelegt, dass das Wohnen und Arbeiten in direkter Nachbarschaft, der Belebung der Zentren dienen soll. Darüber hinaus ist angedacht, künftig größere Lebensmittelmärkte in den Zentren von Bedburg und Bedburg-Kaster anzusiedeln. Aufwertungsmaßnahmen in diesen Bereichen sind durch die Unterstützung von Außengastronomie geplant. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Eine Lösung von möglichen Immissionskonflikten … die Mitteilung zur oder die Vermeidung der Entstehung solcher Kon- Kenntnis zu nehmen. flikte wird Gegenstand der planerischen Abwägung in den jeweiligen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren sein. Generell ist jedoch vor dem Hintergrund des städtebaulichen Leitbildes der kompakten europäischen Stadt ein gewisser Grad an Nutzungsmischung Aus der Sicht des Immissionsschutzes ist hierzu sinnvoll und gewollt statt einer strikten räumlichen Trennung der Daseinsgrundfunktionen Vorschub zu folgendes anzumerken: Die Ansiedlung von Wohnen und Gewerbe in di- leisten. rekter Nachbarschaft führt erfahrungsgemäß immer wieder zu Konflikten durch Lärmbeeinträchti- Hierbei entstehende Interessenskonflikte werden gungen, insbesondere nach 22.00 Uhr und vor dabei nicht vollständig vermieden werden können, 06.00 Uhr. Aber auch Geruchsbelästigungen sind werden jedoch im Rahmen des bauleitplanerischen Abwägungsvorgangs zum Ausgleich gebracht wernach Art der Betriebe nicht auszuschließen. den. Größere Lebensmittelmärkte, die nicht nur der dort ansässigen Bevölkerung zur Versorgung dienen, tragen deutlich zur Verschlechterung der Immissionssituation bei. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Parkplatzgeschehen, die Warenanlieferungen und alle technischen Geräte, die zum Betrieb des Supermarktes notwendig sind, maßgebend. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Einzelhandelskonzept Stadt Bedburg Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt, ... Aber auch Außengastronomie, die nach 22.00 Uhr geöffnet ist, kann die Nachtruhe der benachbarten Wohnbevölkerung erheblich einschränken. 5.) Stadtverwaltung Bergheim 23.03.2011 Von meiner Seite begrüße ich es, dass Sie die Entfällt. Konzentration Ihres zentralen Einkaufsbereiches auf das Hauptzentrum der Innenstadt Bedburg sowie auf das Stadtteilzentrum Kaster beschränken. Ich kann hier keinen negativen Einfluss auf die Versorgungsbereiche der Kreisstadt Bergheim erkennen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Im Weiteren führen Sie in Ihrem Einzelhandels- Eine entsprechende Umsetzung in der Bauleitplakonzept ergänzende Nahversorgungsstandorte nung entspricht der Zielsetzung des Einzelhandelsinnerhalb Ihres Stadtgebietes auf. Ich gehe hierbei konzeptes. davon aus, dass Sie für diese Nahversorgungsstandorte Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Produkte so einschränken, dass keine Auswirkungen für Ihre Hauptzentren und Hauptzentren benachbarter Kommunen entstehen. Gegen die im Anhang Ihres Einzelhandelskonzeptes aufgeführte Bedburger Liste mit dem darin erwähnten zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten bestehen von meiner Seite keine Bedenken. 5