Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bedburg
Kurzprotokoll:
Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste (Anlage)
Ort:
Sitzungssaal des Rathauses in Bedburg-Kaster
Termin
28.01.2010 / 19 Uhr
Als wesentliche Ergebnisse können festgehalten werden:
Lfd. Nr.
Themen
Zuständig/
Termin
1
Veränderte bauplanungsrechtliche Vorgaben
Das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH informiert über die
veränderten bauplanungsrechtlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen
(§ 24 a LEPro 2007, Einzelhandelserlass vom 22.09.2008), insbesondere in
Bezug auf die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe, und die damit verbundene verstärkte Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte.
Das zu erarbeitenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt
Bedburg wird die hieraus abzuleitenden Vorgaben berücksichtigen. Mit dem
Urteil des OVG NRW 10 A 1676/08 sind Zweifel an der Verbindlichkeit der
Landesvorgaben zur Einzelhandelssteuerung verbunden, deren Auswirkungen derzeit nicht beurteilt werden können.
2
Bausteine des Zentrenkonzepts für die Stadt Bedburg
Die vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH vorgeschlagenen Zielsetzungen für die Einzelhandelsentwicklung in Bedburg finden bei
den Mitgliedern des Arbeitskreises eine breite Zustimmung.
Damit verbunden ist auch ein Konsens hinsichtlich der Einstufung des Bedburger Ortskerns als Hauptzentrum. Noch offen ist hingegen die räumliche
Abgrenzung des Hauptzentrums. Vorgeschlagen werden den Arbeitskreismitgliedern zwei Alternativen. Hierbei sieht die erste Variante eine Konzentration der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung auf einen zentralen
Einkaufsbereich vor („Konzentration“), während die zweite Variante den
gesamten faktischen Geschäftsbesatz berücksichtigt („Große Lösung“). Eine Rückmeldung hierzu wird vom Werbekreis Bedburg erwartet. Insgesamt
besteht Übereinstimmung darin, den zentralen Versorgungsbereich vor
dem Hintergrund des begrenzten Entwicklungsspielraums bis zum Jahr
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2020 und einer gezielten Konzentration des Einzelhandels auf einen möglichst kompakten, zusammenhängenden, fußläufig erlebbaren Bereich relativ eng abzugrenzen und als wichtigstes Ziel die Beseitigung/ Wiederbelegung der hier vorliegenden Leerstände anzusehen. Somit findet die Empfehlung, den nördlich angrenzenden Abschnitt (Friedrich-Wilhelm-Straße)
aufgrund seiner nachgeordneten Handelsbedeutung auszuschließen, breite
Zustimmung.
Die Einstufung des zentralen Versorgungsbereichs Kaster als Nahversorgungszentrum wird diskutiert. Die Einstufung als Nahversorgungszentrum,
die sich aus der tatsächlichen Versorgungsbedeutung unter Berücksichtigung der Entwicklungspotenziale ergibt, wird nicht von allen Teilnehmern
akzeptiert.
Die Zuordnung zentren- und nahversorgungsrelevanter sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente (sog. Bedburger Sortimentsliste) wurde diskutiert. Die Zuordnung der Sortimente wurde von allen Teilnehmern akzeptiert.
3
Nahversorgungssituation in Bedburg
Größere Anteile der Bedburger Bewohner sind nicht fußläufig (ca. 700 m
bzw. 10 - 15 Gehminuten) an einen Nahversorger angebunden. Von dieser
Unterversorgung sind vor allem Ortschaften mit (geringen) Einwohnerpotenzialen betroffen, in denen die Tragfähigkeit für die Ansiedlung eines größeren, marktüblichen Lebensmittelmarktes nicht gegeben ist. In Stadtbereichen mit strukturprägenden Lebensmittelanbietern liegen teilweise größere
Überschneidungen der Einzugsbereiche dieser Anbieter vor.
4
weiteres Vorgehen
Die Diskussion um die räumliche Abgrenzung des Hauptzentrums Bedburg
und die Einstufung des zentralen Versorgungsbereichs Kaster soll in der
nächsten (und voraussichtlich letzten) Sitzung des Arbeitskreises fortgesetzt
werden.
gez. Schulte, 05.02.2010