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Vorlage (Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Gemarkungsbereich Froitzheim hier: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß und Aufstellen eines Bebauungsplanes; Aufstellungsbeschluss sowie Einleiten der entsprechenden Verfahrensschritte)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,9 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
Vorlage (Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Gemarkungsbereich Froitzheim
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß und Aufstellen eines Bebauungsplanes; Aufstellungsbeschluss sowie Einleiten der entsprechenden Verfahrensschritte)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 25.02.2010 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-10/2010 1. Ergänzung Vorlage für den Gemeinderat am 25.02.2010 - öffentlich - Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Gemarkungsbereich Froitzheim hier: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß und Aufstellen eines Bebauungsplanes; Aufstellungsbeschluss sowie Einleiten der entsprechenden Verfahrensschritte Begründung: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 09.02.2010 die Empfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen, der Errichtung eines Solarkraftwerkes auf den Grundstücken Gemarkung Froitzheim, Flur 34, Nrn. 3, 4, 6 und 59 positiv gegenüber zu stehen und, sofern die notwendigen Unterlagen für das Bauleitplanverfahren bis zur Ratsitzung eingereicht werden, dieses einzuleiten. Mit Schreiben vom 24.02.2010 überreicht Herr Graaff ein Konzept für den Solarpark Vettweiß mit technischen Details und genauem Lageplan des Standortes, welche der Vorlage als Anlage beigefügt sind. Da die erforderlichen Unterlagen seitens des Antragstellers vorgelegt wurden, sollte die Einleitung des Änderungsverfahrens bzw. Aufstellungsverfahrens beschlossen werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes. Die entsprechenden Verfahren sind einzuleiten. Die Verfahrenskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine