Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8128/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61 20 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
11.03.2008
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Stadtentwicklungsausschuss
21.06.2011
Rat der Stadt Bedburg
12.07.2011
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
– Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft –
hier:
a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen.
b) Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB, die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m.
§ 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber
einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste – Anlage A.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Zu b):
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den abschließenden Beschluss zur 29.
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die
Planunterlagen zwecks Genehmigung der Bezirksregierung Köln zuzuleiten.
Beschlussvorlage WP8-128/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Zur Verwirklichung des Neubauprojektes „Bedburger Höfe“ hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 11.03.2008 die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 29.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gefasst. Wesentliches Planungsziel
dieser Flächennutzungsplanänderung ist die
1.
2.
3.
4.
Änderung von GE/GI - Flächen in (W) Wohnbauflächen
Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft
Änderung von Sonderbauflächen (S) in Grünflächen und Waldflächen
Nachrichtliche Übernahme der Südumgehung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
38/Bedburg
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Oktober und
November 2010 durchgeführt. Dabei sind die in der Abwägungsliste - Anlage A - aufgeführten
Stellungnahmen eingegangen. Enthalten sind auch die Stellungnahmen Nr. 13 bis 18, die verspätet
eingingen und zum Offenlagebeschluss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Den Beschluss
zur Offenlage hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2010 gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird mit
Bekanntmachung vom 06. Dezember 2010 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises in der Zeit vom 15.
Dezember 2010 bis einschließlich 17. Januar 2011 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 17. Dezember
2010 in der Zeit vom 21. Dezember 2010 bis einschließlich 24. Januar 2011 durchgeführt.
In der frühzeitigen Beteiligung hat der Rhein-Erft-Kreis der Flächennutzungsplanänderung formal
gemäß § 7 Abs. 1 BauGB widersprochen, da der Änderungsbereich im Landschaftsschutzgebiet liegt
(siehe Punkt 12 der Abwägungsliste). Mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde abgestimmt, dass der
Widerspruch nach Überarbeitung der Planung mit dem nunmehr vorliegenden Plankonzept
zurückgenommen werden kann, Entsprechende Beschlüsse bereitet die Kreisverwaltung derzeit vor.
Durch die Änderung des Plans war nach der Offenlage eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3
BauGB durchzuführen. Da durch die Planänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden und das Verfahren zeitnah abgeschlossen werden soll, wurde gemäß § 4a Abs.3 Satz 2
bis 4 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den Planänderungen (Darstellung der
Grünfläche als Pufferzone) sowie nur innerhalb einer verkürzten Frist von zwei Wochen
abgegeben werden können. Neben einer verkürzten öffentlichen Auslegung wurden lediglich die
von der Änderung betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3
Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde mit Bekanntmachung vom 10. Mai 2011 im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 03. Juni 2011 einschließlich durchgeführt. Die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit
Schreiben vom 11. Mai 2011 in der Zeit vom 13. Mai 2011 bis einschließlich 03. Juni 2011
durchgeführt. Im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren sind die in der Abwägungsliste Anlage A –aufgeführten Stellungnahmen eingegangen.
Folgende Zeitschiene ist zum Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens vorgesehen:
- 21.06.2011:
Beratung im Stadtentwicklungsausschuss
- 28.06.2011:
Beratung der Widerspruchsrücknahme im Landschaftsbeirat REK
- 29.06.2011:
Beratung der Widerspruchsrücknahme im Umweltausschuss REK
- 12.07.2011:
Beschlussfassung im Rat der Stadt Bedburg
- 14.07.2011:
Beratung der Widerspruchsrücknahme im Kreisausschuss REK
- 21.07.2011:
Beratung der Widerspruchsrücknahme im Kreistag REK
- anschließend:
Zuleitung der Planunterlagen zur Genehmigung an BR Köln
Beschlussvorlage WP8-128/2011
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Rat in seiner Sitzung am 21.06.2011 einstimmig die o.g.
Beschlussfassung empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27. Juni 2011
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-128/2011
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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