Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – hier: a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen. b) Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
– Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – 
hier:
a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen.

b) Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
– Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – 
hier:
a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen.

b) Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
– Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – 
hier:
a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen.

b) Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
– Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – 
hier:
a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen.

b) Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8128/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61 20 05 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 11.03.2008 Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2011 Rat der Stadt Bedburg 12.07.2011 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung – Bedburger Höfe – Nachhaltiges Stadtquartier an der Erft – hier: a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen. b) Fassung des abschließenden Beschlusses gemäß § 6 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste – Anlage A. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Zu b): Der Rat der Stadt Bedburg fasst den abschließenden Beschluss zur 29. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Planunterlagen zwecks Genehmigung der Bezirksregierung Köln zuzuleiten. Beschlussvorlage WP8-128/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Zur Verwirklichung des Neubauprojektes „Bedburger Höfe“ hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 11.03.2008 die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gefasst. Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die 1. 2. 3. 4. Änderung von GE/GI - Flächen in (W) Wohnbauflächen Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft Änderung von Sonderbauflächen (S) in Grünflächen und Waldflächen Nachrichtliche Übernahme der Südumgehung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Oktober und November 2010 durchgeführt. Dabei sind die in der Abwägungsliste - Anlage A - aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Enthalten sind auch die Stellungnahmen Nr. 13 bis 18, die verspätet eingingen und zum Offenlagebeschluss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Den Beschluss zur Offenlage hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2010 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird mit Bekanntmachung vom 06. Dezember 2010 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises in der Zeit vom 15. Dezember 2010 bis einschließlich 17. Januar 2011 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 17. Dezember 2010 in der Zeit vom 21. Dezember 2010 bis einschließlich 24. Januar 2011 durchgeführt. In der frühzeitigen Beteiligung hat der Rhein-Erft-Kreis der Flächennutzungsplanänderung formal gemäß § 7 Abs. 1 BauGB widersprochen, da der Änderungsbereich im Landschaftsschutzgebiet liegt (siehe Punkt 12 der Abwägungsliste). Mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde abgestimmt, dass der Widerspruch nach Überarbeitung der Planung mit dem nunmehr vorliegenden Plankonzept zurückgenommen werden kann, Entsprechende Beschlüsse bereitet die Kreisverwaltung derzeit vor. Durch die Änderung des Plans war nach der Offenlage eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Da durch die Planänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und das Verfahren zeitnah abgeschlossen werden soll, wurde gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 bis 4 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den Planänderungen (Darstellung der Grünfläche als Pufferzone) sowie nur innerhalb einer verkürzten Frist von zwei Wochen abgegeben werden können. Neben einer verkürzten öffentlichen Auslegung wurden lediglich die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde mit Bekanntmachung vom 10. Mai 2011 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 03. Juni 2011 einschließlich durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 11. Mai 2011 in der Zeit vom 13. Mai 2011 bis einschließlich 03. Juni 2011 durchgeführt. Im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren sind die in der Abwägungsliste Anlage A –aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Folgende Zeitschiene ist zum Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens vorgesehen: - 21.06.2011: Beratung im Stadtentwicklungsausschuss - 28.06.2011: Beratung der Widerspruchsrücknahme im Landschaftsbeirat REK - 29.06.2011: Beratung der Widerspruchsrücknahme im Umweltausschuss REK - 12.07.2011: Beschlussfassung im Rat der Stadt Bedburg - 14.07.2011: Beratung der Widerspruchsrücknahme im Kreisausschuss REK - 21.07.2011: Beratung der Widerspruchsrücknahme im Kreistag REK - anschließend: Zuleitung der Planunterlagen zur Genehmigung an BR Köln Beschlussvorlage WP8-128/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Rat in seiner Sitzung am 21.06.2011 einstimmig die o.g. Beschlussfassung empfohlen. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 27. Juni 2011 ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-128/2011 ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 4