Daten
Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
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Inhalt der Datei
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
1.
Infracor GmbH 20.10.2010 Die Infracor GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleit- 1_01
plan.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
[„… an der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine
von uns betreuten Fernleitungen.“]
2a.
Thyssengas GmbH
25.10.2010
Die Thyssengas GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g.
Bauleitplan.
2a_01
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
[„Von der Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen.
Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher nicht erforderlich.“]
2b.
Ergänzendes Schreiben
vom 22.12.2010
(Lfd. Nr. 1 aus Offenlage)
Die Thyssengas GmbH hat keine Bedenken gegen die o.g.
Maßnahme.
2b_01
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
[„…Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas
GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. …“]
3a.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
Regionalniederlassung
Ville-Eifel 26.10.2010
Stand: 10. Juni 2011
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat keine
Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan.
[„… gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. …
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht
prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr
auf der L 361 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.“]
3a_01
Die bislang vorliegenden Ergebnisse und
… die Mitteilung zur
Empfehlungen der „Gutachterliche Stellung- Kenntnis zu nehmen.
nahme zur Geräuschsituation im Gebiet des
Bebauungsplankonzeptes „Östlich der Erft“
der Zuckerfabrik Jülich AG in Bedburg“;
Verfasser: ACCON Köln GmbH (2007) sind
zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls sind entsprechende Schritte
Seite 1
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
(beispielsweise die Festsetzung geeigneter
Lärmschutzmaßnahmen) im weiteren Verfahren zu ergreifen.
[„… ich verweise auf mein Schreiben vom 26.10.2010.“]
3b_01
3b
Ergänzendes Schreiben
vom 28.12.2010
s.o.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
(Lfd. Nr. 2 aus Offenlage)
4_01
4.
Zweckverband Naturpark Der Zweckverband Naturpark Rheinland hat keine Bedenken
gegen den o.g. Bauleitplan; äußert jedoch folgende Anmerkun- Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis ge- … der Anregung zu
Rheinland
gen zum Entwurf.
folgen.
25.10.2010
nommen und sind bereits in der Planung
berücksichtigt.
[„Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf der Basis
seines ,,Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst
Ville 2002" zu den o.g. Änderungen des Flächennutzungsplans
in Bedburg wie folgt Stellung:
Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt keine Bedenken zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bedburg,
gibt jedoch zum Entwurf noch einige Anmerkungen:
4_02
Begründung:
… der Anregung zu
Das betroffene Gebiet der Flächennutzungsplanänderung wird Die Ausweisung umfangreicher Grün- und
Freiflächen entlang der Erft und des Entfolgen.
der Siedlungszone zugeordnet, welche eine Zubringerfunktion
wässerungsgrabens sowie der Waldflächen
für die nahegelegenen Erholungsgebiete übernimmt. (s. Maßnahmeplan Naturpark 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). In im Osten des Planungsbereiches trägt zur
dieser Zone sind Maßnahmen, die zu einem attraktiveren Orts- Einbindung des Ortsrands in Landschaft
sowie zur Entwicklung wichtiger innerörtlibild beitragen, die Entwicklung von innerörtlichen Grünzügen
cher Grünzüge bei.
fördern und zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur
beitragen, von besonderer Notwendigkeit.
Der Zweckverband Naturpark Rheinland befürwortet die Umwandlung der ehemals gewerblich genutzten Flächen für die
wohnbauliche Nachverdichtung der Stadt Bedburg.
4_03
Da das Planungsgebiet am Ortsrand der Stadt Bedburg liegt,
empfiehlt der Zweckverband die Vernetzung der innerstädtiDie Anmerkungen wurden zur Kenntnis ge- … der Anregung zu
schen Bereiche mit der offenen Landschaft durch entsprechen- nommen und sind bereits in der Planung
folgen.
de Wege zu gewährleisten. Der Ausbau des Radwegs entlang
berücksichtigt.
Stand: 10. Juni 2011
Seite 2
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
der Erft wird nachdrücklich befürwortet. Der Zweckverband
begrüßt die vorgesehene Anbindung an das bestehende Radwegenetz, zu dem in diesem Bereich die überregionalen Routen ,,Wasserburgenroute", ,,Erft Radweg" und ,,Kaiserroute"
gehören (s. Radroutenplaner NRW unter
www.radroutenplaner.nrw.de).
Unmittelbar an das FNP relevante Gebiet grenzt das landesweit 4_04
bedeutsame Naturschutzgebiet „Ehemalige Klärteiche Bedburg" Durch die Ausweisung eines (40m breiten)
… der Anregung zu
an. Es stellt einen wichtigen Rastplatz für seltene Wasser- und Grünstreifens entlang der Erft sowie der
folgen.
Wattvogelarten dar und zählt über 160 verschiedene VogelarEinrichtung entsprechender Grün- und Freiten. Der Zweckverband befürchtet negative Effekte durch die
flächen zum NSG „Ehemalige Klärteiche
Lärmbelastung, die von der geplanten Bebauung zu erwarten
Bedburg" hin, werden ausreichende Abstänist und empfiehlt ausreichende Abstände zum Naturschutzgede zu den benachbarten Naturschutzgebiebiet bei der Änderung des FNP zu berücksichtigen.“]
ten gewährleistet.
5.
Amprion GmbH
18.10.2010
Die Amprion GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan.
5_01
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
[„ … im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich
liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen
des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.“]
6a.
PLEdoc GmbH
03.11.2010
Stand: 10. Juni 2011
Die PLEdoc GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan.
6a/b_01
Entfällt.
[„ … im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den
Gegebenenfalls erneute Abstimmung im
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung im
Bebauungsplanverfah-
Seite 3
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beiweiteren Verfahren.
ren zu folgen.
6b. Ergänzendes Schreiben
gefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese
vom 04.01.2011
Darstellung
auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei
(Lfd. Nr. 3 aus Offenlage)
Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich
[Die Schreiben vom
für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich
03.11.2010 und vom
und nicht die Angabe im Betreff.
04.01.2011 sind identisch.]
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
− Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH)
− E.ON Ruhrgas AG, Essen
− Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
− GasLlNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen
− Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
− Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH (METG), Haan
− Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH & Co. KG (NETG), Haan
− Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte
zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projekt-
Stand: 10. Juni 2011
Seite 4
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
grenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.“]
7.
7_01
Geologischer Dienst NRW [„… es liegt eine Stellungnahme aus ingenieurgeologischer
Sicht vor: Tragfähigkeit des Untergrundes (Ansprechpartner; Hr. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Landesbetrieb
Buschhüter, Tel- 021511897 -2431)
und in der weiteren Planung berücksichtigt.
04.11.2010
Das Plangebiet liegt im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik
Jülich. Es handelt sich um Auffüllungen von bis zu 9 m Mächtigkeit. Somit können unterschiedlich mächtige sowie wechselnde und evtl. auch belastete Verfüllmaterialien auftreten. Bei
einer Nutzung als Baugebiet sind umfangreiche Untersuchungen zur Art und Mächtigkeit der Auffüllungen und deren Tragfähigkeit durchzuführen. Außerdem sind die Inhaltsstoffe der Auffüllungen im Hinblick auf die geplante Nutzung zu untersuchen
und zu bewerten.
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse
S.“]
8.
Bezirksregierung Arnsberg;
Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW
05.11.2010
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
(GBB Geotechnisches Beratungsbüro Dipl.Ing. Siegfried Lange, 1997),
des Bodengutachtens sowie die Ergebnisse
der Tragfähigkeitsprüfungen (ergänzende
geotechnische Erkundungen, Phase 1) (Ingenieurbüro Gell & Partner GbR, 2010) sind
im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
[„…das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt teilweise
über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern
,,Horrem 60" und ,,Bedburg".
Eigentümerin der Bergwerksfelder ,,Horrem 60" und ,,Bedburg"
ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935
Köln.
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2009) von
durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über
Stand: 10. Juni 2011
… der Anregung zu
folgen.
8_01
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
und in der weiteren Planung berücksichtigt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Seite 5
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in
den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu
erwarten.
8
9a.
Wehrbereichsverwaltung
West
November 2010
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen
sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin
der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.“]
8_02
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
und in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Wehrbereichsverwaltung West hat keine Bedenken gegen
den o.g. Bauleitplan.
9a_01
Entfällt.
[„ … grundsätzlich bestehen gegen die Realisierung der Planung – unter Berücksichtigung der von mir zu vertretenden
Belange – in der vorliegenden Form keine Bedenken.
Im Vorgriff auf ein späteres Bebauungsplanverfahren teile ich
Ihnen folgendes mit:
Es kann meinerseits nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude. Gebäudeteile“ sonstige bauliche Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen
geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine
Stand: 10. Juni 2011
8_03
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
und in der weiteren Planung berücksichtigt.
Gegebenenfalls erneute Abstimmung im
weiteren Verfahren.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung im
Bebauungsplanverfahren zu folgen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung im
Bebauungsplanverfahren zu folgen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung im
Bebauungsplanverfahren zu folgen.
Seite 6
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
Höhe von 20 m über Grund übersteigen. Sollte dieses der Fall
sein, so bitte ich in jedem Einzelfall, eine erneute Abstimmung
mit mir u.a. als militärische Luftfahrtbehörde durchzuführen.
Auf die bestehende Erlasslage zu Beteiligungsverfahren für
bauliche Anlagen über 20 m über Grund weise ich hin.“]
9b_01
9b. Ergänzendes Schreiben
[„… unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen
mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmen- Entfällt.
vom 04.01.2011
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
(Lfd. Nr. 4 aus Offenlage) den Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen.
und der Anregung im
BebauungsplanverfahHierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl.
Gegebenenfalls erneute Abstimmung im
ren zu folgen.
untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m nicht
weiteren Verfahren.
überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die
Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung –
zur Prüfung zuzuleiten.
Auf die Erlasse des Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport des Landes NRW vom 05.07.2004 und vom
04.02.2005 – Az II AI – 901.3/202 an die oberen Bauaufsichtsbehörden weise ich bereits jetzt hin. …“]
10. Landesamt für Natur,
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LA- 10_01
Umwelt und Verbraucher- NUV) hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
schutz NordrheinKenntnis zu nehmen.
Westfalen
[„ … Aus Sicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und
22.10.2010
Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV in
Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. In der überwiegenden
Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle Belange, die die
Aufgabenbereiche des LANUV berühren können, bereits durch
die Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen. Bei besonderen Problemstellungen bezüglich Natur- und Umweltschutz
kann das LANUV als Fachdienststelle sowohl von den o.g. Behörden als auch von Städten und Gemeinden jederzeit beteiligt
werden. Ich bitte Sie, Ihren Verteiler für Bauleitplanverfahren an
diesen Sachstand anzupassen.“]
Stand: 10. Juni 2011
Seite 7
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
11a_01
11a. RWE Power AG
[„… wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in
einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspie- Die Hinweise werden zur Kenntnis genom… die Mitteilung zur
12.11.2010
gel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humo- men und in der weiteren Planung berückKenntnis zu nehmen
ses Bodenmaterial enthalten kann. Erschwerend kommt hinzu, sichtigt.
und der Anregung im
dass sich im Bereich des Plangebietes ehemalige AbsetzbeBebauungsplanverfahcken der ehemaligen Zuckerfabrik befinden.
Die Ergebnisse und Empfehlungen des vor- ren zu folgen.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im
liegenden Bodengutachtens sowie der TragAllgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die
fähigkeitsprüfungen sind bei der weiteren
Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und
Planung zu berücksichtigen. Entsprechende
Mächtigkeit, so dass selbst bei einer regelmäßigen Belastung
Gründungsempfehlungen oder Vorschriften
diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren könwerden im nachfolgenden Bebauungsplan
nen.
konkret festgesetzt.
Wir weisen darauf hin, dass wir das Plangebiet aufgrund des
Der Umgang mit den Nebenanlagen wird
sehr nachteiligen und daher für Bauherren kostenintensiven
gutachterlich als weniger problematisch
Baugrunds für ungeeignet halten. Auch wenn die Häuser mittels eingestuft. Nebengebäude wie Garagen,
Pfahlgründungen gegründet und die Straßen und Leitungen im Carports oder Gartenhäuschen benötigen
Straßenraum auf Rüttelstopfpfählen verlegt werden, sind zukeine Spezialgründung. Die geringe Last der
künftig Schäden an den Außenanlagen, nicht tiefgegründeten
Nebengebäude kann der Boden tragen und
Garagen, Nebengebäuden, Leitungen, Zuwegungen etc. zu
eine mögliche Absenkung von ein paar
erwarten.
Zentimetern führt nicht zu Problemen wie es
sie beim einem Haus geben könnte, z.B.: mit
Anschlüssen an Wasser- und
Abwasserleitungen. Durch entsprechende
Regelungen und Hinweise kann die
Architektur konkret reagieren.
Ist in einem bestimmten Fall nur eine geringe Setzung zugelassen so ist die Gründung
noch einmal zu prüfen.
Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der
Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand
erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwie-
Stand: 10. Juni 2011
11a_02
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berück-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
Seite 8
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
weit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des
sichtigt.
und der Anregung im
Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten
weiteren Verfahren zu
wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll.
folgen.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhält- 11a_03
nisse gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeich- Die Hinweise werden zur Kenntnis genom… die Mitteilung zur
nen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, men und in der weiteren Planung berückKenntnis zu nehmen
insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind.
sichtigt.
und der Anregung im
weiteren Verfahren zu
folgen.
11a_04
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende
Hinweise aufzunehmen:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genom… die Mitteilung zur
„Das Plangebiet liegt in einem Auebereich
men und in der weiteren Planung berückKenntnis zu nehmen
sichtigt.
und der Anregung im
− Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im
weiteren Verfahren zu
Auegebiet und der Absetzbecken der ehemaligen Zuckerfolgen.
fabrik sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
„Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“
der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
− Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis
heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des
Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der
vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasseranstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung herrschenden
Stand: 10. Juni 2011
Seite 9
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN
18195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen.“
11a_05
„Im angegebenen Bereich befinden sich eine Rohrleitung und
E-Anlagen (Strom- und Fernmeldekabel) unseres Betriebes
Entfällt.
… die Mitteilung zur
PCW. Diese Anlagen sind alle nicht mehr in Betrieb und werden
Kenntnis zu nehmen.
auch nicht mehr benötigt.
Weitere Informationen über diese Anlagen können unsere
Fachabteilungen PCW-VB (Rohrleitung), Herr Julius (Tel.
02271 / 751-68797); PCW-GE (Stromkabel), Herr Mertens (Tel.
02271 / 751-68810); PCW-VB (Fernmeldekabel), Herr Aberer
(Tel. 02271 / 751-68891 geben.“]
11b_01
11b. RWE Power AG
[„ … Ihren Unterlagen konnten wir entnehmen, dass das gesamte
Plangebiet
gemäß
§
5
Abs.
3
BauGB
aufgrund
der
Die Hinweise werden zur Kenntnis genom… die Mitteilung zur
Ergänzendes Schreiben
schwierigen Baugrundverhältnisse gekennzeichnet wird und
men und in der weiteren Planung berückKenntnis zu nehmen
vom 20.01.2011
sichtigt.
und der Anregung im
(Lfd. Nr. 9 aus Offenlage) empfehlen, entsprechende Hinweise zur Gründung sowie zur
Bauwerksabdichtung in den nachfolgenden Bebauungsplan
weiteren Verfahren zu
aufzunehmen.
folgen.
Darüber hinaus schlagen wir vor, die Gründungsproblematik in
einem gemeinsamen Gespräch mit dem Eigentümer und dem
Bodengutachter zu erörtern.“]
12a_01
[ … Naturschutz und Landschaftspflege
12a. Rhein Erft Kreis
Die Hinweise werden zur Kenntnis genom… die Mitteilung zur
Amt für Kreisplanung und Das Plangebiet der Flächennutzungsplan-Änderung liegt im
men.
Kenntnis zu nehmen.
Geltungsbereich des Landschaftsplans 1 „TagebaurekultivieNaturschutz
rung Nord“. Der Landschaftsplan 1 setzt für diesen Bereich das
16.11.2010
Landschaftsschutzgebiet (LSG 2.2-8) „Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg“ fest und stellt das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder
vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar.
Westlich an das Landschaftsschutzgebiet grenzt das Naturschutzgebiet (NSG 2.1-3) „Erft zwischen Bergheim und Bedburg“ an. Das Gebiet wird gemäß § 20 Buchstabe a) LG NRW
zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen be-
Stand: 10. Juni 2011
Seite 10
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
stimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere
aufgrund der Funktion der Erftaue als Brut- und Nahrungsbiotop
für den Eisvogel geschützt.
12a_02
Die Festsetzung als LSG widerspricht der Ausweisung als
Wohnbaufläche. Daher bin ich gehalten, der Flächennutzungs- Eine erneute Abstimmung mit dem Rhein… die Mitteilung zur
planänderung gem. § 7 BauGB und gem. § 29 (4) LG NRW zu Erft-Kreis ergab, dass die Belange der NaKenntnis zu nehmen
widersprechen.
tur- und Landschaftsschutzes ebenfalls aus- und darauf hinzuweiIch habe die Absicht, dem Kreistag vorzuschlagen, nach Abreichend berücksichtigt sind, wenn aus dem sen, dass vor Einleitung des Genehmistimmung der Detailplanung im Bebauungsplanverfahren den
Flächennutzungsplan ersichtlich ist, dass
gungsverfahrens bei
Widerspruch zurückzunehmen.
der daraus entwickelte Bebauungsplan die
der Bezirksregierung
Belange
ausreichend
berücksichtigt.
Dies hat dann zur Folge, dass der Landschaftsschutz außer
die angekündigte
Kraft tritt, wenn der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Die Schutzziele des Landschaftsschutzes
Bebauungsplan rechtskräftig wird.
sind bei der Planung durch die Ausweisung Rücknahme des Wivon Wald- und Grünflächen entlang der Erft derspruchs erfolgen
Die Stellungnahme der ULB muss krankheitsbedingt nachgemuss..
und zwischen den Wohnbauflächen und
reicht werden
ehemaligen Tagebaurand mit dem Erftbusch
bzw. südlich im Übergang zum Naturschutzgebiet „ehemalige Klärteiche Bedburg“ berücksichtigt:
Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das ehemals industriell genutzte
Gelände der Zuckerfabrik Bedburg als „Industrie- und Gewerbegebiet“ ausgewiesen.
Darüber hinaus sind Sonderbauflächen,
Grünflächen und Verkehrsflächen dargestellt.
Bedingt durch die Nutzungsaufgabe sowie
den Rückbau der Industrieanlagen konnten
sich durch natürliche Sukzession und teilweise Pflege des Gebietes auf den ehemals
befestigten und versiegelten Flächen die
heutigen Biotoptypen entwickeln.
Eine Inanspruchnahme dieser Biotoptypen
für eine Wiederaufnahme der ehemaligen
Stand: 10. Juni 2011
Seite 11
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
oder für eine neue Nutzung ist gemäß § 2
(2) Nr. 2 LG NRW nicht als naturschutzrechtlicher Eingriff zu bewerten.
Darüber hinaus werden jedoch mit der Sicherung und Ausweisung von Grünflächen
entlang der als Naturschutzgebiet gesicherten Erft sowie am südlichen Rand entlang
des angrenzenden Naturschutzgebietes
„Ehemalige Klärteiche Bedburg“ Pufferstreifen zur zukünftigen Wohnbaufläche geschaffen. Weiterhin werden die vorhandenen
Waldflächen als solche ausgewiesen und
die Lebensraumfunktionen dieser Flächen
somit dauerhaft gesichert.
Insgesamt werden somit gegenüber dem
derzeit rechtskräftigen FNP ca. 18,5 ha zusätzlich als Wald-, Grün- und Wasserflächen
dargestellt.
Die Umwidmung von bislang gewerblich
genutzten Flächen im Innenbereich zu
Wohnbauflächen trägt der Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem.
§ 1a Abs. 2 BauGB Rechnung.
Um den Zielen des Landschaftsschutzes für
die verbleibenden, nicht für die Wohnnutzung vorgesehen Flächen, voll zu genügen,
wird in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde zusätzlich eine Pufferzone in
Form eines Grünstreifens von ca. 15m Breite zwischen der Wohnbaufläche im Südosten und dem Erftbusch als Waldfläche östlich der dargestellten Wohnnutzung dargestellt. Diese Planänderung führte gemäß §
4a Abs. 3 BauGB zur erneuten Offenlage
Stand: 10. Juni 2011
Seite 12
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
der Planung.
Immissionsschutz
Im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen ehemalig genutzte Gewerbe- und Industrieflächen einer
Wohnnutzung zugeführt werden. Im westlich angrenzenden
Bereich des Plangebietes befinden sich einige gewerbliche
Nutzungen. Hierzu zählen insbesondere auf der Sondergebietsfläche der REAL Markt mit Getränkehandel und im Gewerbegebiet die Firma Ender – Reifenservice, die Firma Subway, sowie
eine IMO – Waschstraße und eine Tankstelle für Autogas.
Grundsätzlich ist in der Planung der Trennungsgrundsatz nach
§ 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuwenden. Hiernach
gilt für die heranrückende Wohnbebauung die Berücksichtigung
der Belange des Umweltschutzes und der Wirtschaft. Aufgrund
der nachteiligen Folgen haben ansässige Betriebe gegenüber
der heranrückenden Wohnbebauung, entsprechend dem von
diesem zu beachtenden Gebot der einseitigen Rücksichtnahme
ein grundsätzliches Abwehrrecht, beispielsweise im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan. Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnbebauung auch an anderer Stelle im
Gemeindegebiet festgesetzt werden kann. (BVerwG – Urteil
vom 10.12.1982 – 4C28.81-)
Die gebotene Rücksichtnahme auf vorhandene legal emittierende Betriebe ist durch die Rechtsprechung besonders herausgestellt worden.
Bei den o.a. Betrieben ist davon auszugehen, dass Emissionen
ausgehend von diesen Anlagen zu Konflikten in den geplanten
Wohnbereichen führen können, insbesondere wenn genehmigte Tätigkeiten über 22:00 Uhr hinaus gehen und Anlagenteile
betriebstechnisch auch zur Nachtzeit betrieben werden müssen.
Ich rege daher an, im Rahmen der weiteren Planungen ein
Stand: 10. Juni 2011
12a_04
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die bislang vorliegenden Ergebnisse und
Empfehlungen der „Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation im Gebiet des
Bebauungsplankonzeptes „Östlich der Erft“
der Zuckerfabrik Jülich AG in Bedburg“;
Verfasser: ACCON Köln GmbH (2007) beziehen sich auf die Immissionen durch den
Verkehrslärm der angrenzenden Straßen.
Im nachgeschalteten Bebauungsplanverfahren werden durch schalltechnisches Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituationen durch das benachbarte Gewerbegebiet eingeholt und im weiteren Verfahren
gegebenenfalls geeignete Maßnahmen festgesetzt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung im
weiteren Verfahren zu
folgen.
Seite 13
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
schalltechnisches Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituationen einzuholen. Hierin sollten auch mögliche Minderungsmaßnahmen und ggf. planerische Lösungen aufgezeigt
werden, die zur Klärung einer eventuell auftretenden Konfliktsituation beitragen.
Kreisstraßenplanung
12a_05
Gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Entfällt.
… die Mitteilung zur
Bedburg bestehen aus straßenfachlicher Sicht keine Bedenken.
Kenntnis zu nehmen.
Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
12a_06
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren WasserbeDer Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
… der Anregung zu
hörde abzustimmen.
In der weiteren Bebauungsplanung wird die folgen.
Entwässerungsplanung näher geregelt.
12a_07
Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im §
51a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert Eine Einleitung des anfallenden Nieder… die Mitteilung zur
werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51a
schlagswasser in den vorhandenen MischKenntnis zu nehmen.
Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anwasserkanal ist bislang nicht vorgesehen.
fallende Niederschlagswasser über den vorhandenen MischAufgrund der vorhandenen Untergrundverwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit eihältnisse ist eine dezentrale Rückhaltung
nem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlibzw. Versickerung des anfallenden Niederchen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickeschlagwassers im Planungsgebiet nur berungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation. dingt möglich. Daher sieht die Planung vor,
Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der gesetzlich anfallendes Niederschlagswasser in vorhanvorgesehene Grundwasserschutz keine Berücksichtigung findene Vorfluter (Erft) oder Wasserflächen
det.
(Klärteiche) einzuleiten.
Die Regulations- und Speicherfunktion der
Böden für Wasser in den zu erhaltenden
Waldbereichen sind zu erhalten. Gegebenenfalls ist die Nutzung des Erftbusches als
Retentionsraum zur Wiedervernässung
ehemaliger Auewaldbereiche möglich.
12a_08
Sofern das Niederschlagswasser in das vorhandene Rückhaltebecken eingeleitet werden soll, so ist der Nachweis zu erbrin- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
… der Anregung zu
gen, dass das Becken eine weitere Einleitung unbeschadet
und in der weiteren Planung berücksichtigt. folgen.
Stand: 10. Juni 2011
Seite 14
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
aufnehmen kann. Der Nachweis ist meiner Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
Die geplante Regenrückhaltung sowie die Einleitung in die Erft
sind mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen und die
nötigen Genehmigungen rechtzeitig zu beantragen.
Die vorgesehene Maßnahme Bedburger Höfe liegt teilweise im
Bereich des Überschwemmungsgebietes der Erft bzw. beinhaltet rückgewinnbaren Überschwemmungsraum. Der gesamte
Bereich fällt somit unter § 113 LWG. Die erforderlichen Genehmigungen bei einer Bebauung sind bei meiner Unteren Wasserbehörde rechtzeitig zu beantragen.
Eine eingetragene Altlast liegt innerhalb des Planungsgebietes
nicht vor. Jedoch handelt es sich um einen Altstandort. Auch
wenn bei den Probenuntersuchungen keine erhöhten Werte
festgestellt wurden, ist nicht auszuschließen, dass bei größeren
Erdbewegungen belastetes Material gefunden wird.“]
12b. 61/2 Untere Landschafts- „Der Bereich der Sondernutzungsfläche wurde seinerzeit im LP
behörde ,Rhein-Erft Kreis 1 als LSG ausgewiesen, um nach Stilllegung der Zuckerfabrik
Schreiben vom 09.12.2010 den unbebauten Bereich als Freifläche zu erhalten.
Aufgrund der zentralen Lage (Bahnhofs- und Innenstadtnähe)
bestehen gegen die FNP-Änd. von GE und GI und S in W, von
S in Grünfläche sowie Ausweisung von 40 m breiten Uferstreifen als Grünflächen entlang der Erft aus der Sicht der ULB
jedoch im Großen und Ganzen keine grundsätzlichen Bedenken, obwohl auch ein nicht unerheblicher Teil des LSG bebaut
werden soll.
Der im FNP ausgewiesene Gewässerrandstreifen darf jedoch
nicht durch einen Radweg zerschnitten werden, zumal, wenn er
zugleich als Ausgleichsfläche dienen soll.
Stand: 10. Juni 2011
12a_09
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
und in der weiteren Planung berücksichtigt.
12a_10
Der ganz überwiegende Teil der zur Bebauung vorgesehene Teil liegt außerhalb der
bezeichneten Gebiete. Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen und im Bebauungsplanverfahren abgestimmt, welche Einzelflächen nicht für eine Bebauung zur Verfügung
stehen.
12a_11
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
12b _01
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
12b _02
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Es ist beabsichtigt den Fuß- und Radweg
zwischen den zukünftigen Wohnbauflächen
… der Anregung zu
folgen.
… der Anregung zu
folgen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… der Anregung zu
folgen.
Seite 15
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
und dem 40 m breiten Uferstreifen anzulegen, so dass der Uferstreifen prinzipiell von
möglichen Nutzungen freigehalten wird.
12b _03
Das Gebiet liegt seit 13 Jahren brach, wodurch sich verschiedenartige, durch natürliche Sukzession entstandene, wertvolle
[„… Die zentralen Flächen im UG sind für Brutvö- … die Mitteilung zur
neue Lebensräume insbes. für Vögel und Amphibien ausbilde- gel weniger gut geeignet, auch aufgrund der
Kenntnis zu nehmen.
extremen Verdichtung und aktuell intensiven
ten. Daher ist die geplante Wohnbebauung für dieses Gebiet
Beweidung (Schafe). (…);
nicht ganz unproblematisch.
Das Untersuchungsgebiet hatte im Jahr 2010 nur
eine mittlere bis geringe Bedeutung als Reproduktionsvorkommen für Amphibienarten. …“]
Quelle: Faunistisches Gutachten; Amphibien,
Avifauna, Fledermäuse, Libellen; Endbericht;
Kapitel 3.2.2.1 und 3.1.2; BG Natur, 2010
Aus Gründen des Artenschutzes (bes. Vögel) ist zumindest der
gesamte bewaldete Bereich (Erftbusch plus Weidenwäldchen,
hohe ökol. Wertigkeit gem. Karte S. 21 Umweltbericht) als Fläche für die Forstwirtschaft und nicht nur als Grünfläche auszuweisen (vgl. auch Stellungnahme Landesbetrieb Wald und
Holz), zu erhalten und langfristig im Bereich Erftbusch aufzuwerten (schonende Pappelumwandlung).
Die Schaffung einer Pufferzone von mind. 15 m Breite zw. Wald
und Bebauung ist unbedingt erforderlich, die intensive Nutzung
als Gärten jedoch abzulehnen.
Durch den Verlust der Brachflächen entsteht ein Habitatverlust
für Neuntöter, Schwarzkehlchen, Bluthänfling und Baumpieper.
Ich rate daher zu vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (CEF) insbes. für diese Vogelarten mit Schutzstatus
schon im Vorfeld der Bauleitplanung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
12b _04
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
(vergleiche hierzu Kommentierung Stellungnahme „16“ Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2010)
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
12b _05
Der FNP wird diesbezüglich angepasst, so
… der Anregung zu
dass zwischen Waldfläche und Bebauung in folgen..
jedem Fall eine entsprechende Pufferzone
als Grünfläche dargestellt ist.
12b _06
[„…Die Sukzessionsfläche im Nordteil des zu
… die Mitteilung zur
bebauenden Planungsraums hat sich über die
Kenntnis zu nehmen
Jahre für einige typische Gebüsch- und Offenund der Anregung im
landarten wie Neuntöter, Schwarzkehlchen, BlutBebauungsplanverfahhänfling und Baumpieper zu wertvollen Sekunren zu folgen.
därbiotopen entwickelt. Hierfür ist im Falle des
anlagebedingten Flächenverlusts mit Ausgleich-
Stand: 10. Juni 2011
Seite 16
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
flächen für die Vogelarten mit Schutzstatus zu
rechnen. Die zentralen Flächen im UG sind für
Brutvögel weniger gut geeignet, auch aufgrund
der extremen Verdichtung und aktuell intensiven
Beweidung (Schafe). …“] Quelle: Faunistisches
Gutachten; Amphibien, Avifauna, Fledermäuse,
Libellen; Endbericht; Kapitel 3.2.2.1; BG Natur,
2010
Gem. Infos des NABU und Herrn Chmela, Amphibienspezialist
der biol. Station Bonn, die auch für den Rhein-Erft-Kreis tätig
ist, kommen in dem fraglichen Bereich nicht nur Wechsel- sondern auch Kreuzkröten vor. Es ist nach seiner Einschätzung
durchaus zu befürchten, dass durch die Bebauung des Gebietes der günstige Erhaltungszustand der lokalen Populationen
dieser beiden Amphibienarten gefährdet wird, bes. im Zusammenhang mit anderen belastenden Projekten in ihrem Verbreitungsraum (Bau der Tagebaurandstraße mit erheblicher Barrierewirkung, Verlust von Laichgewässern durch den aktuellen
Umbau der ehem. Bandstraße für terra nova). Die ehem. Klärteiche sind als Laichgewässer für diese Arten leider nicht optimal (zu nährstoffreich, Enten fressen den Laich). Auch muss
geklärt werden, wo die Kröten überwintern.
Stand: 10. Juni 2011
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
und im Verlauf des verbindlichen Bauleitplanverfahrens umgesetzt.
Es sollte zeitnah damit begonnen werden
geeignete CEF Maßnahmen hinsichtlich der
genannten Vogelarten zu ergreifen.
Es empfiehlt sich, die Umsetzung der Maßnahmen durch eine ökologische Bauüberwachung zu begleiten.
12b _07
[„3.1.2 Bewertung
Das Untersuchungsgebiet hatte im Jahr 2010 nur
eine mittlere bis geringe Bedeutung als Reproduktionsvorkommen für Amphibienarten. Besondere Bedeutung hat allerdings das Vorkommen
der Wechselkröte (streng geschützt, stark gefährdet). In günstigen Jahren mit erhöhtem Gewässerangebot (temporäre Tümpel) ist die Bedeutung vermutlich höher. Möglicherweise kommt
dann auch die nicht nachgewiesene Kreuzkröte
(Epidalea calamita) im Gebiet vor (verbreitet im
Naturraum, hohe Wander- und Besiedlungsfähigkeit). Zudem haben die Landlebensräume eine
Bedeutung für benachbarte Amphibienvorkommen.] Quelle: Faunistisches Gutachten; Amphibien, Avifauna, Fledermäuse, Libellen; Endbericht; BG Natur, 2010
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung im
Bebauungsplanverfahren zu folgen.
Seite 17
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
Die Hinweise auf das mögliche Vorkommen
der Kreuzkröte wurden im Umweltbericht
ergänzt.
In jedem Fall sind vor Baubeginn die geschützten Kröten zu
evakuieren und umzusiedeln, aus der Sicht der Biostation und
der ULB am günstigsten in bereits rechtzeitig als CEF angelegte und auf deren Bedürfnisse abgestimmte Ersatztümpel. Diese
vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten aufgrund von deren umfangreicher Erfahrung mit der biol. Station
Bonn im Vorfeld abgestimmt werden.
12b_08
Die aktuellen Vorkommen der Kröten befinden sich ausschließlich in den zukünftigen
als Grün- und Freiflächen ausgewiesenen
Flächen.
Sollte sich herausstellen, dass diese wirklich
durch die Planungen beeinträchtigt werden,
empfiehlt es sich die angeregten CEFMaßnahmen zu ergreifen. Gegebenenfalls
empfiehlt es sich, die spätere Umsetzung
durch eine ökologische Bauüberwachung zu
begleiten.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
und in der weiteren Planung berücksichtigt.
Auch die Artenschutzprüfung für alle betroffenen Arten sollte so 12b_08
bald wie möglich durchgeführt werden.“
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
und im weiteren Verfahren – aufbauend auf
den Ergebnissen der faunistischen Erhebungen (durch BG Natur) im Frühjahr 2010
ergänzt.
12c. Ergänzendes Schreiben
vom 24.01.2011
(Lfd. Nr. 7 aus Offenlage)
Stand: 10. Juni 2011
[„ … aus der Sicht des Immisssionsschutzes wird nachfolgende
Anregung gemacht und für den Bodenschutz werden weitere
Untersuchungen erforderlich.
Das zugesandte Schallschutzgutachten zum Plangebiet prognostiziert die zu erwartende Lärmsituation durch Verkehrsgeräusche. Anlagenbezogene Emissionen der benachbarten Gewerbebetriebe sind nicht berücksichtigt.
12c_01
vgl. hierzu Punkt 12a_04
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung im
Bebauungsplanverfahren zu folgen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung im
Bebauungsplanverfahren zu folgen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung im
Bebauungsplanverfahren zu folgen.
Seite 18
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
Ich rege daher an, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
ein schalltechnisches Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituationen im Plangebiet einzuholen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Stellungnahme des Rhein-ErftKreises vom 16.11.2010.
12c_02
Die geplante Entwässerung, Regenrückhaltebecken sowie die
Einleitung in die Erft sind mit meiner Unteren Wasserbehörde
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
… die Mitteilung zur
abzustimmen. Es wird in diesem Zusammenhang [ich] auf die
und im Verlauf des weiteren Verfahrens
Kenntnis zu nehmen
Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises vom 16.11.2010 verwie- (Bebauungsplanverfahren) berücksichtigt.
und der Anregung im
sen.
Bebauungsplanverfahren zu folgen.
12c_03
Durch das Ingenieurbüro Gell & Partner GbR erfolgte am 14.
und 16.09.2010 eine Untersuchung der zukünftig zur Wohnnut- Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. … die Mitteilung zur
zung ausgewiesenen Fläche. Dazu erfolgten 10 RammkernbohKenntnis zu nehmen.
rungen, die meterweise unterteilt wurden.
Aus einzelnen Tiefen verschiedener Bohrungen wurden insgesamt 8 Mischproben zusammengefasst, die auf abfallrechtliche
und bodenschutz-rechtliche Parameter untersucht wurden.
12c_04
− Ich verweise darauf, dass eine Bewertung der potenziellen
Gefährdungswege (Boden-Mensch, Boden-Pflanze, Boden… die Mitteilung zur
Die geforderten Untersuchungen und geGrundwasser) gemäß BBodSchV nur erfolgen kann, wenn
Kenntnis zu nehmen
nannten Hinweise wurden aufgenommen
die Probennahme auch entsprechend der Verordnung erfolg- und von Seiten der Gutachter bewertet.
und der Anregung im
te. Dies liegt hier nicht vor.
In enger Abstimmung mit der Behörde wur- Bebauungsplanverfahren zu folgen.
Daher ist eine erneute gutachterliche Bewertung der Fläche
de eine Untersuchungskonzept erarbeitet,
gem. BBodSchV erforderlich. Dabei sind bereits vorliegende welches als Grundlage für vertiefende MaßErkenntnisse zu berücksichtigen (z.B. PAK-Belastung)
nahmen zur Erkennung und Vermeidung
Im gesamten als Wohnnutzung geplanten Bereich liegen Auf- möglicher Gefährdungen für Mensch und
füllungen vor, mit einer Mächtigkeit von bis zu 8 m Tiefe. Bei Natur dient. Daraus resultierende Ergebnisden Auffüllungen handelt es sich unter anderem um umgela- se werden im Bebauungsplanverfahren vergerte Rübenerde. Da eine Zersetzung von organischer Sub- tieft erörtert.
stanz nicht ausgeschlossen werden kann, sind Bodenluftuntersuchungen vorzunehmen. Diese Untersuchungen sind
über einen längeren Zeitraum mehrmals zu wiederholen. Die
Stand: 10. Juni 2011
Seite 19
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
Vorgehensweise ist mit der Unteren Bodenschutzbehörde
abzustimmen.
12d. Rhein Erft Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
25.05.2011 (Lfd. Nr. 1 aus
der erneuten Offenlage)
13a. IHK Industrie- und Handelskammer zu Köln
17.11.2010
die Planänderung in Form eines Grünstreifens als Puffer zwischen Wohnbebauung und Waldfläche wird aus der Sicht von
Natur und Landschaft begrüßt.
12d_01
Entfällt.
[„… mit dem oben genannten Vorhaben soll unter anderem
Gewerbe- und Industriefläche in Wohnbaufläche umgewandelt
werden. Industrieflächen sind endlich und daher kostbar. Darüber hinaus betont die Bezirksregierung, wie Sie wissen, seit
einiger Zeit, dass die Genehmigung neuer Industrie- und Gewerbeflächen ohne Weiteres angesichts eines regionalen Gewerbeflächenkonzeptes nicht mehr erfolgen werde. Diesen
Umstand bitten wir, in die Abwägung mit einzubeziehen. …“]
13a_01
Durch die Aufgabe der ehemals industriellgewerblichen Nutzung durch die SüdzuckerAG Jülich liegen die Flächen bereits seit
einigen Jahren brach. Da sich eine entsprechende Nutzung nicht abzeichnet, verfolgen
sowohl die Eigentümerin und die Stadt eine
Nutzung als Wohnbauflächen.
13b. Ergänzendes Schreiben
vom 21.01.2011
(Lfd. Nr. 8 aus Offenlage)
14a. Landesbetrieb Wald und
Holz Nordrhein-Westfalen
16.11.2010
[„ … wir beziehen uns auf unser Schreiben in gleicher Sache
vom 17. November 2010. Darüber hinaus haben wir keine Anregungen.“]
13b_01
entfällt
Stand: 10. Juni 2011
14a_01
[„… nach den statistischen Angaben im „Kommunalprofil“
(18.12.2009) gehört die Stadt Bedburg mit einem Waldanteil
Die Darstellung wurde zur Offenlage des
von 7,3 % zu den waldarmen Kommunen. Waldflächen bzw.
Plans bereits entsprechend geändert.
waldartige Gehölzflächen sollten daher in der Bauleitplanung
als Wald ausgewiesen werden, um vor allem größere zusammenhängende Waldbiotope zu sichern.
Die geplante Darstellung der Waldflächen östlich des Bedburger Entwässerungsgraben wird daher ausdrücklich begrüßt.
Im Südosten des Plangebietes liegt zwischen den ehemaligen
Klärteichen und dem Bedburger Entwässerungsgraben eine ca.
1,8 ha große Gehölzfläche (auf der beigefügten Karte rot markiert), die als Grünfläche ausgewiesen werden soll. Gegen diese Ausweisung werden erhebliche Bedenken geltend gemacht.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Hinweis wird zu
Kenntnis genommen,
jedoch werden die
Anregungen nicht berücksichtigt.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
… der Anregung zu
folgen.
Seite 20
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
Die Gehölzfläche ist hauptsächlich mit älteren breitkronigen
Weiden bestockt. Nach Bestockungsdichte und Flächengröße
handelt es sich hier um eine Waldfläche gemäß §2 Bundeswaldgesetz bzw. §1 Landesforstgesetz NRW.
Der Weidenwald und der östlich (des Entwässerungsgraben)
angrenzende Pappelwald erfüllen als Flächeneinheit die gleichen Funktionen; sie bilden ein zusammenhängendes Biotop
das vielen Tierarten als Rückzugs- und Lebensraum dient und
ein Landschaftselement von dem positive Einflüsse auf das
Lokalklima ausgehen.
Nach dem Umweltbericht (S.17) „stellen die Auewaldbereiche
im Ostteil des UG… außerordentlich wertvolle Brutbiotope für
Vögel dar.“ Zu diesem Auewaldbereich gehören sowohl der
Pappelwald als auch der Weidenwald! Eine Ausweisung des
Weidenwaldes als Grünfläche wird seinem BestandesCharakter und seiner hervorgehobenen Biotopfunktion nicht
gerecht. …“]
14b. Landesbetrieb Wald und
[„ … gegen die geänderte Planung mit der erweiterten Walddar- 14b_01
… die Mitteilung zu
stellung bestehen aus Sicht des Regionalforstamtes RheinKenntnis zu nehmen.
Forst NRW, RegionalEntfällt.
forstamt, Rhein-Sieg-Erft Sieg-Erft keine grundsätzlichen Bedenken.
Schreiben vom 24.01.2011
(Lfd. Nr. 6 aus Offenlage) Im Umweltbericht (Ziffer 7 „Kenndaten der Planung) bitte ich
… der Anregung zu
14b_02
jedoch die Größenangabe für die Waldflächen entsprechend
Die Flächenangaben wurden im Umweltbe- folgen.
der erweiterten Darstellung zu ändern. …“]
richt entsprechend der überarbeiteten Darstellung im Plan angepasst.
15a. Erftverband, Bereich Ab- [„… in unserem Schreiben vom 13.09.2010 heißt es u.a. „In der 15a_01
Erftaue zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das
wassertechnik
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
… der Anregung zu
Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche und in der weiteren Planung berücksichtigt. folgen.
Schreiben vom
Maßnahmen einige Meter unter der Geländeoberfläche gehal16.11.2010
ten“. Auf Seite 5 Ihrer Begründung zu 29. FlächennutzungsIn Hinblick auf das sich voraussichtlich anplanänderung und auf Seite 8 des dazugehörenden Umweltbeschließende Verfahren zur Erstellung des
richts zitieren Sie gemäß Schreiben des Erftverbandes: „… wird
Bebauungsplans findet bereits eine Abstimdas Grundwasser derzeit durch geeignete wasserwirtschaftliche
mung hinsichtlich des Umgangs mit dem
Stand: 10. Juni 2011
Seite 21
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
Maßnahmen dauerhaft unter der Geländeoberfläche gehalten“. anfallenden Niederschlagswasser statt.
Zurzeit befindet sich die geplante Fläche im Sümpfungseinfluss
der Braunkohletagebaue. Erst nach Wiederanstieg des Grundwassers wird durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen verhindert, dass das Grundwasser wieder flurnah ansteigt. Dies hat
jedoch keine Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet
der Erft. bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte
an Frau Lenkenhoff, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr.:
02271/88-1294.
Für die Ermittlung der genehmigungsfähigen Einleitmenge des
Regenwassers sind die Vorgaben des immissionsorientierten
Nachweises nachdem BWK Merkblatt M3 zu beachten. weiterhin ist für die Einleitung des Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde, RheinErft-Kreis zu beantragen.
Die geplanten Grünflächen entlang der Erft und auch des Bedburger Entwässerungsgrabens werden sehr begrüßt. Für die
weitere Planung innerhalb der Grünfläche entlang der Erft bitten
wir um weitere Detailabstimmung (Radwegenetz). Der Erftverband plant im Rahmen des Perspektivenkonzeptes zum Erftumbau 2045 die Herstellung einer Sekundäraue und die Förderung einer bedingten eigendynamischen Gewässerentwicklung.
Der hierzu erforderliche Uferstreifen liegt im Bereich der geplanten Grünfläche bzw. des Uferstreifens (bis zur gewässerzuwandten Seite des Radweges) erlangen. Das Überschwemmungsgebiet der Erft ist entsprechend § 77 des Wasserhaushaltsgesetzes zu schützen und in seiner Rückhaltefunktion zu
erhalten. Ansprechpartnerin ist Frau Scholten, Abteilung G2 –
Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1216. …“]
15b. Ergänzendes Schreiben
vom 19.01.2011
(Lfd. Nr. 5 aus Offenlage)
Stand: 10. Juni 2011
[„ … in der vorliegenden Begründung und im vorliegenden Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung wird aus unserer
Stellungnahme vom 13.09.2010 zitiert.
Hier heißt es, dass in der Erftaue zwischen Bedburg und Tür-
15b_01
[„ … Bei natürlicher – vom Bergbau unbeein- … der Hinweis wird zur
flusster Grundwassersituation – wurden im
Kenntnis genommen
Bereich der Baumaßnahme flurnahe Grund- und der Anregung zu
Seite 22
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
folgen..
wasserstände gemessen. In der Erftaue
nich das Grundwasser nach Beendigung der Sümpfungsmaßzwischen zwischen Türnich und Bedburg
nahmen durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen
allerdings wird das Grundwasser dauerhaft
dauerhaft unter der Geländeoberfläche gehalten wird. Weiter
schreiben Sie, dass Konzepte hierzu mittelfristig erarbeitet wer- durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen einige Meter unter der Geländeden. Letztere Aussage ist nicht korrekt und auch nicht unserer
oberfläche gehalten. …“]
Stellungnahme zu entnehmen. Konzepte zur Grundwasserabsenkung werden erst langfristig erstellt. Ob dies vom ErftverSchreiben vom 13.09.2010 (Herr Diez; Abband durchgeführt wird, ist noch nicht geklärt. Bei diesbezügliteilung G1)
chen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Lenkenhoff,
Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr. 02271/88-1294.
Begründung und Umweltbericht werden an
entsprechender Stelle geändert.
Für die Ermittlung der genehmigungsfähigen Einleitmenge des 15b_02
Regenwassers sind die Vorgaben des immissionsorientierten
Die genannten Vorgaben werden beachtet. … die Hinweise werNachweises nach dem BWK Merkblatt M3 zu beachten. WeiEine entsprechende wasserrechtliche Geden zur Kenntnis geterhin ist für die Einleitung des Niederschlagswassers eine was- nehmigung wird im Verlauf des weiteren
nommen.
serrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde, Rhein- Verfahrens eingeholt.
Erft-Kreis, zu beantragen.
Die geplanten Grünflächen entlang der Erft und auch des Bed- 15b_03
burger Entwässerungsgrabens werden sehr begrüßt. Für die
Die beabsichtigte Ausweisung des Gewäs… der Anregung zu
weitere Planung innerhalb der Grünfläche entlang der Erft bitten serrandstreifens zielt bereits auf das Perfolgen.
wir um weitere Detailabstimmung (Radwegenetz).
spektivenkonzept zum Erftumbau 2045 ab
Im Rahmen Bebauungsplanverfahrens erDer Erftverband plant im Rahmen des Perspektivenkonzeptes
folgt eine Abstimmung mit dem Erftverband.
zum Erftumbau 2045 die Herstellung einer Sekundäraue und
die Förderung einer bedingten eigendynamischen Gewässerentwicklung. Der hierzu erforderliche Uferstreifen liegt im Bereich der geplanten Grünfläche. Daher sollte der Erftverband
das Grundeigentum der geplanten Grünfläche bzw. des Uferstreifens (bis zur gewässerzugewandten Seite des Radweges)
erlangen. Das Überschwemmungsgebiet der Erft ist entsprechend § 77 des Wasserhaushaltsgesetzes zu schützen und in
seiner Rückhaltefunktion zu erhalten. Ansprechpartner ist Frau
Scholten, Abteilung G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.
02271/88-1216.
Stand: 10. Juni 2011
Seite 23
Anlage A) -Abwägungsliste
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB sowie der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB - Flächennutzungsplan, 29. Änderung – Bedburger Höfe –
Abwägung
Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg
beschließt, ...
15b_04
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken,
wenn die Entwässerung (getrennt nach Schmutz- und Niederentfällt
… den Hinweis zu
schlagswasser) wie in Kapitel 5.2 der Begründung beschrieben
Kenntnis zu nehmen.
umgesetzt wird. …“]
15c_01
15c. Ergänzendes Schreiben
Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind
derzeit durch die v. g. Maßnahme nicht betroffen. Daher beste- entfällt
vom 07.06.2011
… den Hinweis zu
Kenntnis zu nehmen.
(Lfd. Nr. 2 aus der erneu- hen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes
keine Bedenken.
ten Offenlage)
16_01
16. Bezirksregierung Düssel- [„ … 1. Unsere Dienststelle (Dezernat 33 der Bezirksregierung
Düsseldorf) ist verfahrensführende Behörde für die Durchfühdorf
Entfällt.
… die Mitteilung zur
rung des Flurbereinigungsverfahrens Fortuna-Garsdorf IV (hieKenntnis zu nehmen.
12.11.2010
siges AZ 16042). Im Osten des von der Änderung betroffenen
Gebietes.
Im Zusammenhang mit der Durchführung der Flurbereinigung
und aus Sicht der von hier zu vertretenden Belange der Agrarstruktur, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung habe ich keine Bedenken / Anregungen zum geplanten
Änderungsverfahren in diesem Bereich.
2. Im Übrigen liegt die Rolle als Träger öffentlicher Belange für
die Belange der Agrarstruktur, der allgemeinen Landeskultur
und der Landentwicklung für den Regierungsbezirk Köln beim
Dezernat 33 der Bezirksregierung Köln. …“]
17.
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
25.11.2010
Stand: 10. Juni 2011
[„ … Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sind die
Belange des Bodendenkmalschutzes nicht unmittelbar betroffen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bitte ich Sie jedoch einen Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16
des Denkmalschutzgesetzes in die Unterlagen aufzunehmen.“]
17_01
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
und in der weiteren Planung berücksichtigt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und der Anregung zu
folgen.
Seite 24