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Beschlussvorlage (Wahl eines sachkundigen Bürgers gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW hier: Ersatzbestimmung für Herrn Rudolf Nitsche im Stadtentwicklungsausschuss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Beschlussvorlage (Wahl eines sachkundigen Bürgers gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
hier: Ersatzbestimmung für Herrn Rudolf Nitsche im Stadtentwicklungsausschuss) Beschlussvorlage (Wahl eines sachkundigen Bürgers gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8137/2011 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 12.07.2011 Betreff: Wahl eines sachkundigen Bürgers gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW hier: Ersatzbestimmung für Herrn Rudolf Nitsche im Stadtentwicklungsausschuss Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen gem. § 58 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der SPD-Fraktion, für den ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Rudolf Nitsche seinen bisherigen Stellvertreter, - Herrn Friedrich Osterhammel (sachkundiger Bürger) als Mitglied Stadtentwicklungsausschuss zu wählen. in den Weiterhin wird für Herrn Osterhammel - Herr Armin Dörr (sachkundiger Bürger) als stellvertretendes Mitglied in den Stadtentwicklungsausschuss gewählt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Datum vom 01.07.2011 teilt die SPD-Fraktionsvorsitzende Frau Heike Steinhäuser mit, dass Herr Rudolf Nitsche (sachkundiger Bürger) auf seine Mitgliedschaft im Stadtentwicklungsausschuss verzichtet. Es wird weiterhin vorgeschlagen, für Herrn Nitsche den bisherigen Stellvertreter, Herrn Friedrich Osterhammel (sachkundiger Bürger), als Mitglied in den Ausschuss zu wählen. Als sein persönlicher Stellvertreter soll Herr Armin Dörr (sachkundiger Bürger), wohnhaft Rosenweg 6 in 50181 Bedburg, in den Ausschuss gewählt werden. Herr Nitsche wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlages in der Sitzung des Rates vom 24.11.2009 als Mitglied in den Stadtentwicklungsausschuss gewählt. Gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW können zu Mitgliedern der Ausschüsse – mit Ausnahme der Pflichtausschüsse – neben Ratsmitgliedern auch volljährige sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Sie haben im Ausschuss Stimmrecht. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen Ratsmitglieder gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in. Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW). Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 01.07.2011 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiter Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-137/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-137/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3