Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8137/2011
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
12.07.2011
Betreff:
Wahl eines sachkundigen Bürgers gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
hier: Ersatzbestimmung für Herrn Rudolf Nitsche im Stadtentwicklungsausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen gem. § 58 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 3
Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der SPD-Fraktion, für den ausgeschiedenen
sachkundigen Bürger Rudolf Nitsche seinen bisherigen Stellvertreter,
- Herrn Friedrich Osterhammel (sachkundiger Bürger) als Mitglied
Stadtentwicklungsausschuss zu wählen.
in den
Weiterhin wird für Herrn Osterhammel
- Herr Armin Dörr (sachkundiger Bürger) als stellvertretendes Mitglied in den
Stadtentwicklungsausschuss gewählt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Datum vom 01.07.2011 teilt die SPD-Fraktionsvorsitzende Frau Heike Steinhäuser mit,
dass Herr Rudolf Nitsche (sachkundiger Bürger) auf seine Mitgliedschaft im
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet.
Es wird weiterhin vorgeschlagen, für Herrn Nitsche den bisherigen Stellvertreter, Herrn
Friedrich Osterhammel (sachkundiger Bürger), als Mitglied in den Ausschuss zu wählen.
Als sein persönlicher Stellvertreter soll Herr Armin Dörr (sachkundiger Bürger), wohnhaft
Rosenweg 6 in 50181 Bedburg, in den Ausschuss gewählt werden.
Herr Nitsche wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion im Rahmen eines einheitlichen
Wahlvorschlages in der Sitzung des Rates vom 24.11.2009 als Mitglied in den
Stadtentwicklungsausschuss gewählt.
Gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW können zu Mitgliedern der Ausschüsse – mit
Ausnahme der Pflichtausschüsse – neben Ratsmitgliedern auch volljährige sachkundige
Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Sie haben im Ausschuss
Stimmrecht.
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen Ratsmitglieder gem. § 50
Abs. 3 Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das
ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in.
Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW).
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 01.07.2011
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiter Ratsbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-137/2011
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-137/2011
Sitzungsvorlage
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