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Mitteilungsvorlage (Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 08.07.2011 zum IT-Konzept der Stadt Bedburg und zum Verbleib in der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur -KDVZ-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
12.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Mitteilungsvorlage (Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 08.07.2011 zum IT-Konzept der Stadt Bedburg und zum Verbleib in der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur -KDVZ-) Mitteilungsvorlage (Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 08.07.2011 zum IT-Konzept der Stadt Bedburg und zum Verbleib in der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur -KDVZ-) Mitteilungsvorlage (Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 08.07.2011 zum IT-Konzept der Stadt Bedburg und zum Verbleib in der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur -KDVZ-) Mitteilungsvorlage (Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 08.07.2011 zum IT-Konzept der Stadt Bedburg und zum Verbleib in der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur -KDVZ-)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8141/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 12.07.2011 Betreff: Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 08.07.2011 zum IT-Konzept der Stadt Bedburg und zum Verbleib in der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale RheinErft-Rur -KDVZBeschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Bezugnehmend auf die Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 08.07.2011 (siehe Anlage) nehme ich wie folgt Stellung: 1. Sachstandbericht IT-Konzept Die Stadt Bedburg hat bereits vor Jahren die technischen und wirtschaftlichen Vorteile der Server-Virtualisierung erkannt und diese Technologie erfolgreich in die städtische IT-Umgebung implementiert. Die fortschreitende Entwicklungen auf dem Gebiet der Virtualisierung eröffnet mittlerweile Szenarien, die Desktop-Ebene ebenfalls zu virtualisieren. So hat die KDVZ Rhein-Erft-Rur eine moderne Client-Server-Umgebung aufgebaut, die bereits von der Stadt Bergheim sowie der Gemeinde Merzenich genutzt wird. Die KDVZ Rhein-Erft-Rur ist der Stadt Bedburg als zuverlässiger und kompetenter Partner bekannt. Eine Nutzung der Virtualisierungslösungen des Rechenzentrums kommt daher grundsätzlich in Betracht. Das derzeit in der Entwicklung befindliche IT-Konzept soll u.a. beleuchten, ob es unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Aspekte angezeigt ist, eine Client-Server-Umgebung einzusetzen. Das Projekt befindet sich, nach Abschluss der IST-Aufnahme, derzeit in der Phase der Strukturanalyse und Eruierung der in Frage kommenden Szenarien. Da jedoch eine Vielzahl von technischen, wirtschaftlichen und strukturellen Aspekten zu beleuchten und Daten für Kostenschätzungen einzuholen sind, liegen noch keine kommunizierbaren Ergebnisse vor. 2. Auf der Bürgermeisterkonferenz vom 08.06.2011 habe ich mich in Anlehnung an die Fortschreibung des Positionspapiers der Hauptamtsleitungen vom 02.10.2010, die dem Rat der Stadt Bedburg bereits als Anlage zur WP8-2/2011 zur Verfügung gestellt wurde, positioniert. Gem. dieser Erklärung vom 17.06.2011, welche als Anlage 2 beigefügt ist, haben sich alle REK-Kommunen dahingehend positioniert, dass sie über den 31.12.2012 hinaus weiter ihre Dienstleistungen gemeinsam beim Zweckverband KDVZ beziehen wollen. Die Position der Stadt Bedburg orientiert sich somit vornehmlich an der kreisweiten einheitlichen Auffassung, dass man gemeinsam mit der KDVZ weiterhin die Aufgaben im IT-Bereich erledigen will. Da sich die Qualität der Aufgabenerledigung der KDVZ in den letzten zwei Jahren deutlich verbessert hat, die kürzlich eingegangene Mitgliedschaft im Dachverband KDN vielfältige Möglichkeiten der steuer- und vergaberechtlich zulässigen Zusammenarbeit und Kooperation bei der Beschaffung von Hard- und Software Mitteilungsvorlage WP8-141/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 sowie der Lizenzierung bei der zweckverbandsübergreifenden Bereitstellung von Verfahren und der gemeinsamen Entwicklung neuer Projekte bietet, sieht die Stadt Bedburg keine Notwendigkeit zu einer anderweitigen Orientierung. Ein Alternativ-Szenario mit einem anderen IT-Dienstleister wird seitens der Verwaltung zur Zeit auch im Hinblick auf deren unterschiedliche Ausrichtung besonders im Angebot differierender Verfahren als nicht gegeben angesehen. 3. Das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern bedarf der schriftlichen Austrittserklärung durch das betreffende Verbandsmitglied (§ 21 Abs. 2 der Verbandssatzung in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 21.08.2009). Die nächste Möglichkeit zur Kündigung der Mitgliedschaft besteht gem. § 21 Abs. 3 der Verbandssatzung zum 30.06.2012. Der Austritt würde in diesem Fall zum 31.12.2013 wirksam. 4. Mit dem Wirksamwerden des Austritts findet gem. § 21 Abs. 4 der Verbandssatzung eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der ausscheidenden Gebietskörperschaft und dem Zweckverband statt. Sie besteht in der Zahlung eines Ausgleichsbetrages, dessen Höhe zum Einen nach dem Saldo von Vermögen und Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen und zum Anderen nach dem Durchschnitt des Anteils am Gesamtbetrag der Verbandsumlage der Jahre 2004 bis 2008 ermittelt wird. Der Ausgleichsbetrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Wirksamwerden des Austritts zu zahlen. In § 21 Abs. 5 der Verbandssatzung ist geregelt, dass mit dem Ausscheiden die ausscheidende Körperschaft in entsprechender Anwendung von § 128 ff. BRRG anteilig Bedienstete übernimmt. Für die Bestimmung des Anteils ist einerseits die Anzahl der Bediensteten und ihre Eingruppierung bzw. Besoldung und andererseits der Durchschnitt des Anteils am Gesamtbetrag der Verbandsumlage der Jahre 2004 bis 2008 maßgebend. Im gegenseitigen Einvernehmen kann statt einer Übernahme von Bediensteten eine Zahlungsverpflichtung der ausscheidenden Körperschaft vereinbart werden, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der anteiligen Übernahme von Bediensteten nach Satz 1 entspricht. Kommt eine Einigung nach Satz 1 oder Satz 2 nicht zustande, schlichtet die Bezirksregierung in Köln. Beabsichtigt ein Mitglied möglicherweise aus dem Verband auszuscheiden, so hat es nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an den Verband, aber noch vor einer schriftlichen Austrittserklärung, gem. § 21 Abs. 2 Satz 2 ff. der Verbandssatzung einen Anspruch auf eine fiktive Berechnung, wie eine nach § 21 Abs. 4. und 5 noch zu leistende finanzielle Beteiligung an den Kosten des Verbandes konkret wäre. Die fiktive Berechnung hat dabei dergestalt zu erfolgen, dass der Austritt zum 31.12. des jeweils zuletzt abgelaufenen Jahres unterstellt wird. Die Berechnung ist dem Mitglied binnen drei Monaten nach einer schriftlichen Mitteilung über einen eventuellen Austritt aus dem Verband von der Geschäftsführung vorzulegen. Wie den Ausführungen der Verbandssatzung zu entnehmen ist, handelt es sich um eine komplexe und komplizierte Auseinanderdividierung von Ansprüchen, die eine Mitteilungsvorlage WP8-141/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage konkrete Aussage zu den Kosten der Stadt Bedburg im Falle einer Kündigung zur Zeit nicht zulassen. Darüber hinaus ist zu bedenken, welches Signal von einem möglicherweise angedachten Austritt aus der KDVZ trotz einer gemeinsamen kreisweiten Positionierung zu einer weiteren Zusammenarbeit mit der KDVZ ausgehen würde. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Vorstellung weiterer kommunaler IT-Dienstleister im Vorfeld der Entscheidung zur Mitgliedschaft in der KDN festgestellt, dass diese nicht alle die seitens der Rhein-Erft-Kommunen genutzten Anwendungen und Verfahren anbieten bzw. teilweise durch ihre sog. „Ein-Produkt-Strategie“ ganz ausschließen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 12.07.2011 ----------------------------------Frau Stolz ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Kämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-141/2011 Seite 4