Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8138/2011
Büro für Standortförderung
Sitzungsteil
Az.: 111
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
12.07.2011
Betreff:
Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung
der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, die
nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
3.228,00 €
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
90,00 €
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
1.012,00 €
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.500,00 €
______________________________________________________________________________
Gesamt-Fördesumme
5.830,00 €
Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus den
klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und der Heimatund Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel entsprechend der
Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004.
Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt
für das Jahr 2011 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 9.300,00 € veranschlagt
(letztjährig: 7.055,00 €).
Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2011 insgesamt 36 Anträge form- und fristgerecht
eingegangen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel liegt nachfolgende
Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
3.228,00 €
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
90,00 €
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
1.012,00 €
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.500,00 €
______________________________________________________________________________
Gesamt-Fördersumme
5.830,00 €
Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der
vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt.
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
Bis zum Stichtag, 31. März 2011, wurden 27
Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise
Sockelbetrag von 40,00 € (Vorjahr 42,50 €),
Mitglied (Vorjahr 1,40 Euro) - maximal jedoch
zukommen zu lassen.
Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 28
in 2010 schlägt die Verwaltung vor, neben einem
jeder Vereinigung einen Betrag von 2,00 Euro je
250,00 Euro (Vorjahr 200,00 Euro) - als Zuschuss
Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen:
Lfd. Nr.
Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) AKAK Arbeitskreis Altstadt Kaster
02) Bedburger Männergesangverein
03) Bedburger Narrenzunft von 1886 e.V
04) Chor Koinonia evang. Kirchengemeinde
05) Familienchor St. Martinus Kirchherten
06) Familienchor St. Peter Königshoven
07) Familienchor St. Ursula Lipp
08) Familienchor St. Willibrord
09) Jugendchor Colourful Voices St. Lambertus
10) Jugendchor Recovered Dimension
11) Dekanatsjugendchor San Francesco
12) K.G. Ritter Em Ulk
13) Karnevalsfreunde Bedburg Rath
14) Kinderchor Rath
15) Kirchenchor Cäcilia Kaster
16) Kirchenchor Cäcilia Königshoven
17) Kirchenchor St. Lucia Rath
18) Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg
Beschlussvorlage WP8-138/2011
140
23
95
12
40
24
54
26
18
49
75
60
43
20
43
28
18
45
250,00 €
86,00 €
230,00 €
64,00 €
120,00 €
88,00 €
148,00 €
92,00 €
76,00 €
138,00 €
190,00 €
160,00 €
126,00 €
80,00 €
126,00 €
96,00 €
76,00 €
130,00 €
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STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
19) Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten
37
114,00 €
20) Kunst Bedburg (ehem. Kunstgemeinschaft)
21
82,00 €
21) Mandolinenorchester 1955 Königshoven
32
104,00 €
22) MGV Quartettverein 1930 Königshoven
34
108,00 €
23) Pfarr-Cäcilien-Kirchenchor St. Willibrord
40
120,00 €
24) Schola der Pfarrei St. Georg Kaster
32
104,00 €
25) Shanty-Chor Bedburg
27
94,00 €
26) Tambourcorps Erftklang Bedburg
32
104,00 €
27) Tambourcorps Grün-Weiß Kirch / Kleintroisdorf
41
122,00 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
1109
3.228,00 €
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Bis zum Stichtag, 31. März 2011, ist ein Antrag (Vorjahr drei Anträge) form- und fristgerecht
eingegangen. Unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags in Höhe von 40,00 € ergibt sich
zusätzlich je Mitglied unter 18 Jahren ein Betrag von 2,00 Euro. Die Verwaltung schlägt folgende
Zuschusszahlung vor:
Lfd. Nr.
Vereinigung
Mitglieder unter 18 Jahren
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) St. Seb. Bruderschaft Bedburg
25
90,00 €
______________________________________________________________________________
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
Bis zum Stichtag, 31. März 2011, sind fünf Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter
Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebots der jeweiligen Bücherei - abgeleitet aus
der Büchereistatistik - schlägt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die Verteilung der
Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen / Medien) vor, da dieser den unterschiedlichen
Medienstand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert also den `Erfolg´ der Bücherei dokumentiert.
Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen (gerundet) vor:
Lfd. Nr.
Bücherei
Medien
Ausleihen
Faktor
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) Ev. Gemeinde Kirchherten
1149
264
0,23
50,00 €
02) KÖB St. Georg Kaster
4175
4741
1,14
189,00 €
03) KÖB St. Lambertus Bedburg
4913
12067
2,46
407,00 €
04) KÖB St. Peter Königshoven
1592
2140
1,34
222,00 €
05) KÖB St. Willibrord Kirdorf
2271
1972
0,87
144,00 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
14100
21184
6,04
1.012 ,00 €
Entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor dem Hintergrund
der angedachten Kooperation „Stadt Bedburg“ und „Kath. öffentliche Bücherei St. Lambertus“ vor,
der Bücherei St. Lambertus eine außerordentliche Bezuschussung – unter Berücksichtigung der
Etatkürzung im Kulturbereich – i. H. v. bis zu 1.700,00 € (Vorjahr 1.700,00 €) zur Erweiterung und
dauerhaften Sicherung des Medienbestandes zu gewähren. Es wird darauf hingewiesen, das der
konkrete Zuschuss nur in Höhe– der durch Kostenkalkulation nachzuweisenden – ungedeckten
Kosten gewährt wird. Die Verwaltung wird hierzu zu gegebner Zeit entsprechend dem
tatsächlichen Bedarf berichten.
Beschlussvorlage WP8-138/2011
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Bis zum Stichtag, 31. März 2011, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter
Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilerschlüssels der
vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende
Zuschussgewährung vor:
Lfd. Nr.
Vereinigung
Schlüssel
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) Karnevalsumzug Aktiv
33
495,00 €
02) Karnevalsfreunde Blerichen
29
435,00 €
03) Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten
38
570,00 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
100
1.500,00 €
Gegenüber den Jahren 2008, 2009 und 2010 haben sich die Anzahl der Anträge nach Ziffer 7
nicht verändert. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 05.07.2011
----------------------------------(Hermann Jürgen Schmitz)
----------------------------------(Udo Schmitz)
Kulturmanager
Leiter Büro für
Standortförderung
Beschlussvorlage WP8-138/2011
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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