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Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg   
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg   
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg   
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg   
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8138/2011 Büro für Standortförderung Sitzungsteil Az.: 111 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 12.07.2011 Betreff: Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren: a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) 3.228,00 € b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) 90,00 € c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) 1.012,00 € d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 1.500,00 € ______________________________________________________________________________ Gesamt-Fördesumme 5.830,00 € Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und der Heimatund Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel entsprechend der Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt für das Jahr 2011 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 9.300,00 € veranschlagt (letztjährig: 7.055,00 €). Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2011 insgesamt 36 Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel liegt nachfolgende Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor: a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) 3.228,00 € b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) 90,00 € c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) 1.012,00 € d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 1.500,00 € ______________________________________________________________________________ Gesamt-Fördersumme 5.830,00 € Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt. a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 Bis zum Stichtag, 31. März 2011, wurden 27 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise Sockelbetrag von 40,00 € (Vorjahr 42,50 €), Mitglied (Vorjahr 1,40 Euro) - maximal jedoch zukommen zu lassen. Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 28 in 2010 schlägt die Verwaltung vor, neben einem jeder Vereinigung einen Betrag von 2,00 Euro je 250,00 Euro (Vorjahr 200,00 Euro) - als Zuschuss Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen: Lfd. Nr. Vereinigung Mitglieder Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) AKAK Arbeitskreis Altstadt Kaster 02) Bedburger Männergesangverein 03) Bedburger Narrenzunft von 1886 e.V 04) Chor Koinonia evang. Kirchengemeinde 05) Familienchor St. Martinus Kirchherten 06) Familienchor St. Peter Königshoven 07) Familienchor St. Ursula Lipp 08) Familienchor St. Willibrord 09) Jugendchor Colourful Voices St. Lambertus 10) Jugendchor Recovered Dimension 11) Dekanatsjugendchor San Francesco 12) K.G. Ritter Em Ulk 13) Karnevalsfreunde Bedburg Rath 14) Kinderchor Rath 15) Kirchenchor Cäcilia Kaster 16) Kirchenchor Cäcilia Königshoven 17) Kirchenchor St. Lucia Rath 18) Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg Beschlussvorlage WP8-138/2011 140 23 95 12 40 24 54 26 18 49 75 60 43 20 43 28 18 45 250,00 € 86,00 € 230,00 € 64,00 € 120,00 € 88,00 € 148,00 € 92,00 € 76,00 € 138,00 € 190,00 € 160,00 € 126,00 € 80,00 € 126,00 € 96,00 € 76,00 € 130,00 € Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 19) Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten 37 114,00 € 20) Kunst Bedburg (ehem. Kunstgemeinschaft) 21 82,00 € 21) Mandolinenorchester 1955 Königshoven 32 104,00 € 22) MGV Quartettverein 1930 Königshoven 34 108,00 € 23) Pfarr-Cäcilien-Kirchenchor St. Willibrord 40 120,00 € 24) Schola der Pfarrei St. Georg Kaster 32 104,00 € 25) Shanty-Chor Bedburg 27 94,00 € 26) Tambourcorps Erftklang Bedburg 32 104,00 € 27) Tambourcorps Grün-Weiß Kirch / Kleintroisdorf 41 122,00 € ______________________________________________________________________________ Zusammenfassung 1109 3.228,00 € b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 Bis zum Stichtag, 31. März 2011, ist ein Antrag (Vorjahr drei Anträge) form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags in Höhe von 40,00 € ergibt sich zusätzlich je Mitglied unter 18 Jahren ein Betrag von 2,00 Euro. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlung vor: Lfd. Nr. Vereinigung Mitglieder unter 18 Jahren Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) St. Seb. Bruderschaft Bedburg 25 90,00 € ______________________________________________________________________________ c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 Bis zum Stichtag, 31. März 2011, sind fünf Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebots der jeweiligen Bücherei - abgeleitet aus der Büchereistatistik - schlägt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen / Medien) vor, da dieser den unterschiedlichen Medienstand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert also den `Erfolg´ der Bücherei dokumentiert. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen (gerundet) vor: Lfd. Nr. Bücherei Medien Ausleihen Faktor Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) Ev. Gemeinde Kirchherten 1149 264 0,23 50,00 € 02) KÖB St. Georg Kaster 4175 4741 1,14 189,00 € 03) KÖB St. Lambertus Bedburg 4913 12067 2,46 407,00 € 04) KÖB St. Peter Königshoven 1592 2140 1,34 222,00 € 05) KÖB St. Willibrord Kirdorf 2271 1972 0,87 144,00 € ______________________________________________________________________________ Zusammenfassung 14100 21184 6,04 1.012 ,00 € Entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor dem Hintergrund der angedachten Kooperation „Stadt Bedburg“ und „Kath. öffentliche Bücherei St. Lambertus“ vor, der Bücherei St. Lambertus eine außerordentliche Bezuschussung – unter Berücksichtigung der Etatkürzung im Kulturbereich – i. H. v. bis zu 1.700,00 € (Vorjahr 1.700,00 €) zur Erweiterung und dauerhaften Sicherung des Medienbestandes zu gewähren. Es wird darauf hingewiesen, das der konkrete Zuschuss nur in Höhe– der durch Kostenkalkulation nachzuweisenden – ungedeckten Kosten gewährt wird. Die Verwaltung wird hierzu zu gegebner Zeit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf berichten. Beschlussvorlage WP8-138/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Bis zum Stichtag, 31. März 2011, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilerschlüssels der vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende Zuschussgewährung vor: Lfd. Nr. Vereinigung Schlüssel Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) Karnevalsumzug Aktiv 33 495,00 € 02) Karnevalsfreunde Blerichen 29 435,00 € 03) Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten 38 570,00 € ______________________________________________________________________________ Zusammenfassung 100 1.500,00 € Gegenüber den Jahren 2008, 2009 und 2010 haben sich die Anzahl der Anträge nach Ziffer 7 nicht verändert. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 05.07.2011 ----------------------------------(Hermann Jürgen Schmitz) ----------------------------------(Udo Schmitz) Kulturmanager Leiter Büro für Standortförderung Beschlussvorlage WP8-138/2011 ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 4