Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Kirch-/ Grottenherten - Teilbereich "Am Gottesacker Kirchherten" hier: Einleitung des Änderungsverfahrens nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Kirch-/ Grottenherten - Teilbereich "Am Gottesacker Kirchherten"
hier: Einleitung des Änderungsverfahrens nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Kirch-/ Grottenherten - Teilbereich "Am Gottesacker Kirchherten"
hier: Einleitung des Änderungsverfahrens nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Kirch-/ Grottenherten - Teilbereich "Am Gottesacker Kirchherten"
hier: Einleitung des Änderungsverfahrens nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8161/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Betreff: Innenbereichssatzung Kirch-/ Grottenherten - Teilbereich "Am Gottesacker Kirchherten" hier: Einleitung des Änderungsverfahrens nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung der Innenbereichssatzung Kirch-/Grottenherten für den Teilbereich an der Straße „Am Gottesacker“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzuleiten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung Kirch-/Grottenherten für den Teilbereich an der Straße „Am Gottesacker“ vor. Hintergrund der beantragten Änderung ist der Wunsch des Grundstückseigentümers, im hinteren Gartenbereich seines Grundstücks eine größere Garage für Wohnwagen, Unimog und Traktor zu errichten (siehe Anlage 1). Die Erschließung dieser Garage ist über den rückwärtigen Wirtschaftsweg möglich. Der hintere Grundstücksteil liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Um eine Bebaubarkeit des Bereichs zu erreichen, ist die Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB notwendig. So können einzelne Außenbereichsflächen in den unbeplanten Innenbereich miteinbezogen werden, sofern sie von der baulichen Nutzung der Umgebung entsprechend geprägt sind. Dies ist bei den rückwärtigen Gartengrundstücken der Fall. In diesem Zuge ist beabsichtigt, zusätzlich eine überbaubare Grundstücksfläche für Nebenanlagen und Garagen festzusetzen. So wird sichergestellt, dass einerseits die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens erreicht wird, zum anderen wird jedoch verhindert, dass Wohngebäude in dem hinteren Bereich errichtet werden können. Da durch die Erschließung dieser Flächen auch die Nachbarn im Sinne einer möglichen Beeinträchtigung betroffen sein könnten, wird deren Beteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Satzung sichergestellt. Vorab teilte der Antragsteller jedoch mit, dass die betroffenen Anlieger keine Bedenken gegen die Nutzung des Weges zur Erreichung der Garage hätten. Vielmehr hätten auch einzelne Anlieger selbst Interesse zur Errichtung einer Garage in diesem Bereich. Mit dem Antragsteller soll vereinbart werden, dass dieser die Kosten für die Änderung der Satzung zu tragen hat. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 16.09.2011 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-161/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-161/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3