Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8161/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Betreff:
Innenbereichssatzung Kirch-/ Grottenherten - Teilbereich "Am Gottesacker Kirchherten"
hier: Einleitung des Änderungsverfahrens nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung der
Innenbereichssatzung Kirch-/Grottenherten für den Teilbereich an der Straße „Am
Gottesacker“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzuleiten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung Kirch-/Grottenherten
für den Teilbereich an der Straße „Am Gottesacker“ vor. Hintergrund der beantragten Änderung ist
der Wunsch des Grundstückseigentümers, im hinteren Gartenbereich seines Grundstücks eine
größere Garage für Wohnwagen, Unimog und Traktor zu errichten (siehe Anlage 1). Die
Erschließung dieser Garage ist über den rückwärtigen Wirtschaftsweg möglich.
Der hintere Grundstücksteil liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Um eine Bebaubarkeit des
Bereichs zu erreichen, ist die Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
notwendig. So können einzelne Außenbereichsflächen in den unbeplanten Innenbereich
miteinbezogen werden, sofern sie von der baulichen Nutzung der Umgebung entsprechend
geprägt sind. Dies ist bei den rückwärtigen Gartengrundstücken der Fall. In diesem Zuge ist
beabsichtigt, zusätzlich eine überbaubare Grundstücksfläche für Nebenanlagen und Garagen
festzusetzen. So wird sichergestellt, dass einerseits die planungsrechtliche Zulässigkeit des
Vorhabens erreicht wird, zum anderen wird jedoch verhindert, dass Wohngebäude in dem hinteren
Bereich errichtet werden können.
Da durch die Erschließung dieser Flächen auch die Nachbarn im Sinne einer möglichen
Beeinträchtigung betroffen sein könnten, wird deren Beteiligung im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zur Satzung sichergestellt. Vorab teilte der Antragsteller jedoch mit, dass
die betroffenen Anlieger keine Bedenken gegen die Nutzung des Weges zur Erreichung der
Garage hätten. Vielmehr hätten auch einzelne Anlieger selbst Interesse zur Errichtung einer
Garage in diesem Bereich.
Mit dem Antragsteller soll vereinbart werden, dass dieser die Kosten für die Änderung der Satzung
zu tragen hat.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 16.09.2011
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-161/2011
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-161/2011
Sitzungsvorlage
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