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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8178/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp – Wohngebiet Sportplatz Lipp gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I. S. 619). b) Alternative 1: Der Stadtentwicklung spricht sich für die Weiterverfolgung der Variante 1 als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB aus. Alternative 2: Der Stadtentwicklung spricht sich für die Weiterverfolgung der Variante 2 als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB aus. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Seit einiger Zeit ist die Aufgabe der Sportplatznutzung für den Sportplatz in Lipp beabsichtigt. Die bisher noch vorhandene Nutzung als Trainingsplatz soll auf andere Sportplätze im Stadtgebiet verlagert werden. Als Folgenutzung des Sportplatzes ist beabsichtigt, die Fläche mit einer Wohnbebauung zu überplanen um an attraktiver Stelle in Lipp eine bedarfsgerechte bauliche Nachverdichtung vorzunehmen. Aufgrund der Nähe zum Zentrum Bedburg bietet sich die Fläche für eine Wohnbebauung grundsätzlich an. In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am 09.09.2008 wurden bereits drei Varianten zur Plankonzeption vorgestellt, auf die Vorlage WP7-156/2008 wird verwiesen. Seinerzeit sollte zunächst der Bedarf für Trainingszeiten in einem Sportstättenbedarfsplan ermittelt werden. Nach Aufstellung des Bedarfsplans wurde die Errichtung eines weiteren Kunstrasenplatzes im Bereich Sportzentrum West empfohlen, um u. a. die Trainingszeiten des BBV vom Sportplatz Lipp auffangen zu können. Derzeit finden wöchentlich noch 5 Trainingseinheiten à 1,5 h auf dem Sportplatz Lipp statt. Die Mittel für den Bau des Kunstrasenplatzes sind im Haushalt des FB IV für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehen. Auf der Grundlage der bisher vorgestellten Varianten wurden diese zu zwei neuen Varianten weiterentwickelt. Unter anderem sind Überlegungen zum Umgang mit den Niederschlagswassern in die Konzeption eingeflossen. Diese gilt es im weiteren Verfahren eng mit der Unteren Wasserbehörde sowie dem Erftverband abzustimmen. Weiterhin wurden die Bauflächen hinsichtlich der notwendigen Erschließung sowie der Vermarktungsmöglichkeiten gemeinsam mit der WestGKA überarbeitet. Es ist beabsichtigt, die Vermarktung gemeinsam mit der WestGKA zu betreiben, welche bereits die Vermarktung der Grundstücksflächen für die Stadt im Baugebiet „Spless“ übernommen hat. Beide Varianten sehen eine flexible, der Umgebung entsprechende Bebauung mit Einzel- bzw. Doppelhäusern vor. Im Wesentlichen unterscheiden sich beide Planvarianten in der Ausgestaltung eines Platzes entlang der Straße „Am Pützbach“. Beide Varianten sehen eine Arrondierung der Außenspielflächen des Kindergartens vor. Das Grundstück des Kindergartens befindet sich im Eigentum der Stadt und ist an den Betreiber des Kindergartens, die AWO, verpachtet. Über die Möglichkeit einer Arrondierung der Außenspielflächen soll zeitnah ein Gespräch mit den Vertretern der AWO sowie des FB II stattfinden. Zur Erläuterung der Varianten wird auf den beigefügten Erläuterungsbericht verwiesen. Zur Einleitung des Planverfahrens wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-178/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.09.2011 Gesehen ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-178/2011 ------------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3