Daten
Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Bedburg Wohngebiet ‚Sportplatz Lipp’
RaumPlan Aachen
ERLÄUTERUNGSBERICHT
Städtebauliches Konzept Wohngebiet ‚Sportplatz Lipp’
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Anlass
Die Spielfläche des Sportplatzes Lipp soll aufgegeben und einer Wohnnutzung zugeführt werden. In das Plangebiet werden die heutigen Parkplatzflächen westlich der Kindertagesstätte, die Flächen östlich der Kindertagesstätte
sowie die Fläche der AWO Kindertagesstätte Pusteblume selbst einbezogen.
Der entsprechende Bedarf an Wohnbauflächen ergibt sich aus der anhaltend
hohen Nachfrage nach Baugrundstücken innerhalb von Bedburg. Aufgrund
der guten Lage zum Ortszentrum Bedburg ist die Fläche sehr gut für eine
Wohnbebauung geeignet. Die Plangebietsgröße beträgt insgesamt ca. 1,5 ha.
Ziel der vorliegenden Planung ist neben der Schaffung von Baugrundstücken
die Einleitung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Verlagerung einer Lärmquelle und durch Schaffung eines Wohngebietes, das seiner
Lage im städtebaulichen Zusammenhang gerecht wird und den östlichen
Siedlungsrand des Ortsteiles Lipp arrondiert.
Der heutige Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Planbereich als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dar. Die westlich und östlich
der Kindertagesstätte angrenzenden Flächen werden ebenfalls als Grünflächen dargestellt.
Aufgrund der heutigen Nutzung und der unmittelbar angrenzenden Bebauung
wird der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung angesehen, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden
kann. Da weniger als 20.000 m² überbaubare Grundflächen festgesetzt werden, entfällt damit die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Umweltbericht und
die Pflicht, den landschaftsökologischen Eingriff entsprechend auszugleichen.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
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Bestandssituation
Das Plangebiet setzt sich aus der Parzelle des Flurstückes 513, Flur 1 und
den angrenzenden Flurstücken 9, 10, 279, 568 und 569 sowie Teilen aus den
Flurstücken 491 und 537 zusammen. Das Plangebiet wird im Süden von der
Eduard-Beerbaum-Straße und im Westen von der Straße ‚Am Pützbach’ begrenzt. An der Nordseite grenzt das Plangebiet an die Parzelle 357 nördlich
der Kindertagesstätte. Die östliche Grenze wird von der Böschung des ehemaligen Bahngleises Richtung Kaster gebildet. An der südlichen Grenze des
Plangebietes verläuft der Pützer Bach.
Die unmittelbar angrenzende Bebauung im Westen und Süden setzt sich vorwiegend aus 1-2 geschossigen Einzel- und Doppelhäusern mit einer GRZ von
ca. 0,3 zusammen.
Aufgrund der geringen Anzahl von zusätzlichen Hauseinheiten wird davon
ausgegangen, dass der Ziel- und Quellverkehr für das neue Baugebiet über
die Straße ‚Am Pützbach’ abgeführt werden kann.
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Bedburg Wohngebiet ‚Sportplatz Lipp’
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RaumPlan Aachen
Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept wird in zwei Varianten entwickelt, wobei sich die
zwei Varianten hauptsächlich im nordwestlichen Bereich des Plangebietes
unterscheiden. In der Variante 1 wird westlich und südlich der Kindertagesstätte unmittelbar entlang der Straße ‚Am Pützbach’ ein Dorfplatz für die Bevölkerung in ca. 1.100 m² Größe angeordnet. Dieser wird durch zwei geplante
Doppelhäuser nach Osten hin räumlich begrenzt. Gemäß Variante 1 wird er in
zwei Bereiche geteilt: Ein befestigter Teil vor der Kindertagesstätte, der dem
Parken dient, sowie eine Rasenfläche oder eine Fläche mit wassergebundener Decke auf Höhe der neuen Doppelhäuser. Eine Baumreihe zur Straße ‚Am
Pützbach’ hin dient der Trennung der Straße vom Platzraum und der optischen Führung des Verkehrs.
In der Variante 2 wird die Straße ‚Am Pützbach’ bis zu der zurückliegenden
Kindertagessstätte aufgeweitet. Neben der Funktion des Parkens schafft ein
großkroniger Baum ein dörfliches Bild und lädt zum Aufenthalt ein. In dieser
Variante werden auf der östlich angrenzenden Wohnbaufläche vier Einzelhäuser angeordnet.
Südlich des zukünftigen Dorfplatzes / der Straßenaufweitung wird in beiden
Varianten eine Stichstraße in die Tiefe des Plangebietes geführt, die im Bereich eines großzügig dimensionierten Wendeplatzes (R= 8,00 m) Richtung
Norden abknickt. Die Gebäude, die südlich dieser Straße liegen, weisen aufgrund der reinen Südgärten eine optimale Ausrichtung zur Sonne auf. Mit der
kurzen Stichstraße vom Wendeplatz Richtung Norden werden Grundstücke
mit reinen Nordgärten vermieden und Grundstücke mit Ost- bzw. Westgärten
geschaffen. Durch die Stichstraßenerschließung entsteht eine sehr ruhige
Wohnlage und die Möglichkeit, die Verkehrsflächen auch als Aufenthaltsraum
und Spielfläche zu nutzen In Verlängerung der Stichstraße in Ost-WestRichtung wird ein Fußweg zur alten Bahntrasse angeordnet, der zur Erschließung eines Grundstücks sowie der Erreichbarkeit des geplanten Regenrückhaltebeckens dient.
Für die Besucher des neuen Wohngebietes werden öffentliche Parkplätze
jeweils im Bereich des Wendeplatzes sowie am nördlichen Rand der Stichstraße in Kombination mit Bäumen gebündelt angeordnet. So können in Variante 1 insgesamt 12, in Variante 2 insgesamt 8 Parkplätze angeboten werden.
Der Stellplatzschlüssel beträgt somit mindestens 0,5 Stellplätze pro Hauseinheit. Sonstige Besucherparkplätze bleiben im Vorbereich der Kindertagesstätte in ausreichender Anzahl erhalten.
In beiden Varianten werden ca. 18 Hauseinheiten in offener Bauweise mit Einzel- und teilweise Doppelhäusern vorgesehen. Die Zahl der Vollgeschosse
wird mit maximal zwei festgesetzt werden.
Die Wohnbauflächen werden nach Norden hin mit einem breiten Gehölzstreifen auf dem Grundstück der Kindertagesstätte eingegrünt. Die Grenze des
jetzigen Kindertagesstättengrundstücks wird im Süden an den Entwurf angepasst. Die Fläche östlich der Kindertagesstätte wird komplett für eine mögliche
Erweiterung freigehalten und gleicht den Flächeneinzug im Süden durch die
heranrückende Wohnbebauung aus.
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Bedburg Wohngebiet ‚Sportplatz Lipp’
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RaumPlan Aachen
Umweltschützende Belange
Aufgrund der östlich gelegenen L 213 ist im weiteren Verfahren gutachterlich
zu überprüfen, ob für den Ostbereich des Plangebietes Lärmschutzmaßnahmen notwendig werden.
Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von
Grundstücken, die erstmals bebaut werden, vor Ort zu versickern oder ortsnah
in ein Gewässer einzuleiten. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft des
Pützer Baches ist im weiteren Verfahren zu überprüfen, ob das unbelastete
Niederschlagswasser in den Bach eingeleitet werden kann.
Die Hochwasserproblematik durch den Pützer Bach erfordert eventuelle Maßnahmen wie Aufweitung des Bachbettes oder Erhöhung des angrenzenden
Geländeniveaus. Die südlich des Plangebietes an der Eduard-BeerbaumStraße gelegenen Grundstücke sind bei Aufschüttung des tiefergelegenen
Sportplatzgeländes hinsichtlich der Hochwasserproblematik zu berücksichtigen. In der vorliegenden Planung wurde in beiden Varianten im Südosten des
Plangebietes eine Fläche für Regenrückhaltung vorgesehen. Hier können Niederschlagswässer gesammelt versickert oder gedrosselt dem ‚Pützer Bach’
zugeleitet werden. Zudem könnte die Fläche als mögliches Staubecken für
den Hochwasserfall des Baches dienen. Außerdem wurde die Fläche des Pützer Baches nach Norden um zwei Meter aufgeweitet. Hier können entweder
Niederschlagswässer der angrenzenden Grundstücke muldenartig versickert
oder aber der Bach in seinem Querschnitt aufgeweitet werden.
Der belastete Belag des Sportplatzes muss insgesamt aufgenommen und
abtransportiert werden. Der Abtransport muss gutachterlich begleitet werden.
Aachen, 06. Juli 2011
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