Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
28.09.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8176/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
04.10.2011
Betreff:
Wahl der/des Vorsitzenden sowie der/des stellvertretenden Vorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wählt :
________ zur/ zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sowie
________ zur/ zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder - und
Jugendhilfegesetzes wird die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses von den
stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der
Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Für die Wahl gilt die Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NW. Danach werden Wahlen,
wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene
Abstimmung, sonst durch die Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen,
welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben ein weiterer Wahlgang statt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 14.09.2011
----------------------------------Zentis
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-176/2011
Seite 2