Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
28.09.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8175/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
04.10.2011
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Die/der Altersvorsitzende des Jugendhilfeausschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen und
nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die sachkundigen
Bürger und die Mitglieder mit beratender Stimme bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr
Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 die Besetzung des
Jugendhilfeausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist dieser
Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses
werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Altersvorsitzenden
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und
die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde
erfüllen werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 14.09.2011
----------------------------------Zentis
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-175/2011
Seite 2