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Mitteilungsvorlage (Installation des "Fonds" zur Unterstützung ohne Verschulden in Not geratener junger Familien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
28.09.11, 18:01
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8181/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 04.10.2011 Betreff: Installation des "Fonds" zur Unterstützung ohne Verschulden in Not geratener junger Familien Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Herr D. Kirchenbauer führt bereits seit Jahren zahlreiche musikalische (Groß-)Events im Stadtgebiet Bedburg durch; hierzu zählt u. a. das mehrtägige Benefizfestival `Auf Bedburg´. In den vergangenen Jahren hat Herr Kirchenbauer die Erlöse aus diesem Festival unterschiedlichen sozialen Projekten und/ oder Organisationen im Stadtgebiet Bedburg zur Verfügung gestellt; so beispielsweise dem Behindertenfreundeskreis und der Bedburger Tafel. Da die Stadt Bedburg seit dem 01.01. diesen Jahres die Aufgaben der örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) übernommen hat, entschied sich Herr Kirchenbauer in diesem Jahr den gesamten Erlös aus dem Projekt `Auf Bedburg´ dauerhaft dem Jugendamt zukommen lassen, um jungen Familien aus dem Stadtgebiet Bedburg, die unverschuldet in Not geraten sind, unbürokratische Hilfe zu gewähren. Vom 17. – 19.06.2011 konnten während dieses Festivals 4.127,49 € für den Guten Zweck gesammelt werden. Verwaltungsseitig wird die Initiative von Herrn Kirchenbauer sehr begrüßt; so musste in den vergangenen Monaten oftmals festgestellt werden, dass jungen Familien aufgrund ihrer Einkommenssituation keine finanziellen Leistungen gewährt werden konnten, obwohl dies aus sozialpädagogischen Gesichtspunkten im Interesse des Kindes angezeigt gewesen wäre. Beispielhaft sei der aktuelle Fall genannt, in dem eine junge alleinerziehende Mutter aufgrund ihrer Ausbildungsvergütung keine (ergänzenden) Sozialleistungen erhält, Rücklagen indes nicht gebildet werden können, mit der Konsequenz, dass eine zwingend erforderliche Reparatur bzw. gar Ersatzbeschaffung der defekten Waschmaschine nicht möglich ist. In Abstimmung mit Herrn Kirchenbauer sollen die Erlöse ausschließlich in besonderen `Härtefällen´, die unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten bewertet werden können, gewährt werden. Um unbürokratisch helfen zu können, werden die Hilfen von der Mitarbeiterin `frühe Hilfen/ Prävention´ in Abstimmung mit der Fachaufsicht bzw. Jugendamtsleitung, nach Zustimmung durch Herrn Kirchenbauer, gezahlt; der Jugendhilfeausschuss wird in seiner jeweils ersten Sitzung im jeweiligen Kalenderjahr über Ein und Ausgaben des vorangegangenen Rechnungsjahres in anonymisierter Form informiert. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 21.09.2011 ----------------------------------Zentis ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-181/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Mitteilungsvorlage WP8-181/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3