Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
28.09.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8181/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
04.10.2011
Betreff:
Installation des "Fonds" zur Unterstützung ohne Verschulden in Not geratener junger
Familien
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Herr D. Kirchenbauer führt bereits seit Jahren zahlreiche musikalische (Groß-)Events im
Stadtgebiet Bedburg durch; hierzu zählt u. a. das mehrtägige Benefizfestival `Auf Bedburg´. In den
vergangenen Jahren hat Herr Kirchenbauer die Erlöse aus diesem Festival unterschiedlichen
sozialen Projekten und/ oder Organisationen im Stadtgebiet Bedburg zur Verfügung gestellt; so
beispielsweise dem Behindertenfreundeskreis und der Bedburger Tafel.
Da die Stadt Bedburg seit dem 01.01. diesen Jahres die Aufgaben der örtlichen Trägerin der
öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) übernommen hat, entschied sich Herr Kirchenbauer in
diesem Jahr den gesamten Erlös aus dem Projekt `Auf Bedburg´ dauerhaft dem Jugendamt
zukommen lassen, um jungen Familien aus dem Stadtgebiet Bedburg, die unverschuldet in Not
geraten sind, unbürokratische Hilfe zu gewähren.
Vom 17. – 19.06.2011 konnten während dieses Festivals 4.127,49 € für den Guten Zweck
gesammelt werden.
Verwaltungsseitig wird die Initiative von Herrn Kirchenbauer sehr begrüßt; so musste in den
vergangenen Monaten oftmals festgestellt werden, dass jungen Familien aufgrund ihrer
Einkommenssituation keine finanziellen Leistungen gewährt werden konnten, obwohl dies aus
sozialpädagogischen Gesichtspunkten im Interesse des Kindes angezeigt gewesen wäre.
Beispielhaft sei der aktuelle Fall genannt, in dem eine junge alleinerziehende Mutter aufgrund ihrer
Ausbildungsvergütung keine (ergänzenden) Sozialleistungen erhält, Rücklagen indes nicht
gebildet werden können, mit der Konsequenz, dass eine zwingend erforderliche Reparatur bzw.
gar Ersatzbeschaffung der defekten Waschmaschine nicht möglich ist.
In Abstimmung mit Herrn Kirchenbauer sollen die Erlöse ausschließlich in besonderen
`Härtefällen´, die unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten bewertet werden können, gewährt
werden. Um unbürokratisch helfen zu können, werden die Hilfen von der Mitarbeiterin `frühe Hilfen/
Prävention´ in Abstimmung mit der Fachaufsicht bzw. Jugendamtsleitung, nach Zustimmung durch
Herrn Kirchenbauer, gezahlt; der Jugendhilfeausschuss wird in seiner jeweils ersten Sitzung im
jeweiligen Kalenderjahr über Ein und Ausgaben des vorangegangenen Rechnungsjahres in
anonymisierter Form informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 21.09.2011
----------------------------------Zentis
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-181/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Mitteilungsvorlage WP8-181/2011
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Seite 3