Daten
Kommune
Bedburg
Größe
65 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:01
Aktualisiert
04.10.11, 18:01
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Neuorganisation des Friedhofswesen
Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 1
Herr Müller-Philipps
Bei „Sozialbestattungen (anonyme Bestattungen) soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Angehörige an der Bestattung teilnehmen können
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Die anonymen Bestattungen resultieren aus der Historie aus der Tatsache, dass die
Ordnungsbehörde verpflichtet ist, Verstorbene die keine Angehörige mehr haben
oder deren Angehörige nicht zeitnah ermittelt werden könne, diese zu bestatten.
Hierfür wurden Grabfelder für Urnen- bzw. Erdbestattungen auf dem Friedhof in
Bedburg-West hergerichtet.
In den letzten Jahren ist die Bestattungsform auch von Angehörigen immer wieder
nachgefragt worden. Da hier keine finanziellen Unterschiede vorhanden sind, liegt
die Vermutung nahe, dass als Grund für diese Bestattungsart, die nicht erforderlich
Grabpflege den Ausschlag gibt.
Die Stadt Bedburg hat bisher die Bestattung bisher immer ohne Pfarrer und Angehörige beigesetzt.
Rechtliche Bewertung:
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Pfarrer oder Angehörige bei anonymen Bestattungen anwesend sind.
Es muss dann allerdings damit gerechnet werden, dass auf den Stellen, wo ein Verstorbener (nicht mehr anonym) beigesetzt worden ist, auch Grabschmuck (Blumen,
Kerzen etc.) abgelegt wird. Das bedeutet für die Unterhaltung dieser Felder für die
Mitarbeiter des Bauhofes ein Mehraufwand durch das Freiräumen der Felder. Die
Kirche über anstehende anonyme Bestattungen zu informieren wird als unproblematisch angesehen.
Vorschlag der Verwaltung:
Bei den anonymen Bestattungen soll von einer Unterrichtung der Angehörigen weiterhin abgesehen werden.
Sofern von Seiten der Politik die Einrichtung von pflegefreien Gräbern zugestimmt
wird, können Angehörige, zu gleichen finanziellen Bedingungen, eine, der anonymen Bestattung gleichwertigen Bestattungsform in ‚Anspruch nehmen.
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Neuorganisation des Friedhofswesen
Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 2
Herr Jacobs
Die Einrichtung eines Friedwald
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Der Friedwald steht für einen im Handelsrecht geschützten Namen einer Art der Naturbestattung.
Mit Naturbestattungen sind vorrangig Baumbestattungen gemeint, die der Anzahl
nach am häufigsten vertreten sind. Eine Tradition hat die Bestattung unter Bäumen
oder im Walde bei Forstleuten. So liegen etwa August Bier, Heinrich Cotta,
Ferdinand von Raesfeld und Heinrich von Salisch außerhalb von Friedhöfen in den
von ihnen betreuten Wäldern. Durch die Bestattung im Wurzelbereich von Bäumen
soll die materielle Hülle des Verstorbenen schneller in den Naturkreislauf zurück gelangen und es wird die Unsterblichkeit der materiellen Hülle symbolisiert. Der Baum
ist zudem das Grabmal mit der Symbolik von Dauerhaftigkeit und Standhaftigkeit.
Die Idee der Baumbestattung wurde vom Schweizer Ingenieur Ueli Sauter im Jahre
1993 entwickelt und kommerzialisiert. Die Bezeichnung für sein Konzept „Friedwald“
ist als Marke eingetragen und darf nur für diese Begräbnisstätten genutzt werden.
Vorteile für Nachkommen
Ein Vorteil für die Nachkommen besteht in der geringeren Notwendigkeit der
individuellen Pflege einer Grabstätte und doch ist ein angenehmer Platz für
den Trauernden vorhanden. Bereitgestellte Flächen können auch außerhalb
von Friedhöfen liegen. In Deutschland wird die rechtliche Regelung in Bundesländern verschieden gehandhabt. In der Schweiz, wo die Grabflächen
nicht an Friedhöfe gebunden sind, ist das Konzept durchgehend möglich. So
werden Begräbnisflächen an Berghängen mit Ausblick in die Bergwelt oder
ähnlich exponierten Lagen angeboten. Andernorts werden aus Tradition Wälder mit ihrem Unterholz und Laubdach bevorzugt. Die Ortswahl hat viele Traditionen, so sind in Kalabrien Friedhöfe so angelegt, dass der Tote einen
Meeresblick haben könnte.
Geringerer Flächenverbrauch
Baumbestattung auf pietätsbefangenen Friedhofsflächen hat ebenfalls einen
Vorteil. Durch den zunehmenden Anteil an Urnenbestattungen und zunehmendes Durchschnittsalter geht der Bedarf an Friedhofsfläche zurück. In
Waldfriedhöfen mit gutem Bestand an alten Bäumen ist das Anlegen von
Baumfeldern möglich. Als Einzelgrabstätten um einen Baum oder auch als
„Familienbaum“ für Familiengrabstätten. Der Vorteil von Baumbestattungen in
herkömmlichen Friedhöfen besteht in der nahen Infrastruktur, wie Feierhalle
oder Kapelle, Friedhofsgärtnerei oder Blumenhalle, und die mögliche Nähe
zum Wohnsitz der Hinterbliebenen.
Vorbehaltliche Punkte am Nutzungskonzept
Zunächst handelt es sich um ein neuartiges kommerzielles Konzept für die
Beisetzung der Aschereste. In einem geeigneten Wald wird der Baum zum
Grabmal, die Nutzungszeit ist mit 99 Jahren dem Anlass entsprechend.
Sturmschäden oder andere Faktoren, die die Laufzeit beeinflussen sind nicht
kalkulierbar und außerhalb des typischen Planungs- und Vertragszeitraumes.
Unter normalen Umständen erreichen auch übliche Familiengrabstätten LaufSV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc
zeiten von dieser Dauer ohne Komplikationen.
Ökonomische Aspekte
Beim Begräbniswald ist die Betrachtungsweise gegenüber einem Friedhof
gegensätzlich. Für den Wald steht üblicherweise die Holzerzeugung im Vordergrund, nicht der Bestattungszweck. Dadurch sind zumeist die vertraglichen Regelungen zwischen Betreibern und Hinterbliebenen nicht aus der
Liegeruhe heraus geregelt. Manche Bestattungsfragen bleiben notwendigerweise ungeregelt. Die bestattungsrechtlichen Fragen, wie Umbettung, Nachnutzung, Baumschäden innerhalb der vereinbarten und auch gekauften Nutzungszeit bleiben offen. Landesrechtlichen Regelungen gelten für gemeindliche und kirchliche Friedhöfe, dagegen unterliegen Wälder den Waldgesetzen
der Länder. Der Gesetzgeber gestaltet Friedhofsgesetze notwendigerweise
anders als das Waldgesetz. Für Österreich und die Schweiz gilt diese Feststellung sinngemäß, auch wenn die Ausgangssituationen anders sind.
Zeremonielle Vorbehalte
Die Bestattungszeremonie kann als ungewohnt wahrgenommen werden,
wenn ein Förster die Urne beisetzt und dies anders handhabt als ein Mitarbeiter des Friedhofs oder ein Bestatter, die die entsprechende Zeremonie gewohnt sind. Umbettungen sind Störungen der Totenruhe, deshalb ist dies nur
in besonders begründeten Fällen möglich. Wegen des gewünschten raschen
Zerfalls der Urne für Baumbestattungen ist der Entschluss zur Baumbestattung meist endgültig. Eine Beratung sollte Bestandteil einer vertrauenswürdigen Aufklärung sein.
Rechtliche Bewertung:
Mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW wurde am 04.08.2011 eine Ortsbegehung durchgeführt. Wie dem Schreiben vom 12.09.2011 zu entnehmen ist, bestehen
Möglichkeiten auf der Fläche der ehemaligen Schlossgärtnerei und dem Friedhof in
Kaster Wald- bzw. Baumbestattungen zukünftig durchzuführen.
Entsprechende Satzungsänderungen sind vorzunehmen.
Vorschlag der Verwaltung:
Verwaltungsseitig bestehen gegen die alternative Bestattungsmöglichkeit keine Bedenken. Der Abriss der Gebäude in der ehemaligen Stadtgärtnerei sind beauftragt.
.
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Neuorganisation des Friedhofswesen
Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 3
Herr Grashoff
Als weitere Bestattungsform sollte geprüft werden, ob pflegearme / pflegefreie Gräber angeboten werden können
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Wie bereits bei den anonymen Bestattungen erläutert, sind sog. pflegefreie Gräber
bei der Stadt Bedburg nur bei dieser Bestattungsform auf dem Westfriedhof vorhanden.
Rechtliche Bewertung:
Grundsätzlich ist es möglich, eine derartige Bestattungsform anzubieten. Sofern dies
politisch gewünscht ist, müsste entsprechend die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung angepasst werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Gegen die Bestattungsform bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken.
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 4
Herr Grashoff
Eine Liberalisierung des Bestattungszwanges entsprechend dem benachbarten Ausland (Niederlande).
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
In den Niederlanden ist es z. B. möglich, dass eine Urne mit nach Hause genommen
werden und dort aufbewahrt werden kann.
Rechtliche Bewertung:
In der Bundesrepublik besteht eine Bestattungszwang. Vom Gesetzgeber wurden
bisher Versuche das Bestattungsgesetz diesbezüglich zu liberalisieren, abgelehnt.
Vorschlag der Verwaltung:
Da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann der Vorschlag nur
zur Kenntnis genommen werden.
Politische Empfehlung/Beschluss:
entfällt
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Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 5
Herr Müller-Philipps
Attraktivere Gestaltung der Trauerhallen
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Die Leichen- bzw. Trauerhallen der Stadt Bedburg wurden seinerzeit zweckentsprechend gebaut und eingerichtet. Die Problematik der steigenden Kosten wurde eingehend in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss und des Rates der Stadt
Bedburg am 30.11.2010 und 14.12.2010 (WP8-201/2010) erläutert.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass durch ein geändertes Bestattungsverhalten
(mehr Urnen- als Erdbestattungen) die Zahl der Nutzung, insbesondere der Trauerhallen dramatisch rückläufig ist.
Die Kosten für die Leichenhallen wurden bereits auf ein Minimum kalkuliert, so dass
hier kein Einsparpotential vorhanden ist. Jede zusätzliche Ausgabe wird zukünftig
die Gebühr für die Inanspruchnahme erhöhen.
Rechtliche Bewertung:
Sofern entsprechende Finanzmittel im Haushalt bereitgestellt werden, können Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Trauerhallen durchgeführt werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Sofern kein Interesse an einer anderweitigen, zusätzlichen Nutzung der Trauerhallen besteht, wodurch im Gegenzug Einnahmen generiert werden können, sollten
keine entsprechenden finanziellen Aufwendungen, die über das Maß der normalen
Unterhaltung gehen, getätigt werden.
Positive Auswirkungen gebührenrechtlicher Art könnte durch die Einrichtung von
Kolumbarien an den Trauerhallen erfolgen (siehe Vorschlage 8)
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 6
Verwaltung
Eventuelle Schließung von Trauerhallen bei gleichzeitiger Nutzung der Kirchen als
Aufbahrungsstätte
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Wie dem Vermerk über die Informationsveranstaltung zu entnehmen ist, hat Herr
Pastor Hermanns eingeräumt, dass dort wo genügend Platz ist, es vorstellbar sei,
Aufbahrungen in den Kirchen vorzunehmen. Berücksichtigt werden muss allerdings,
dass das Kirchengebäude in zumutbarer Nähe zum Friedhof vorhanden ist, damit
die von Herrn Jacobs angesprochenen Trauerzüge durch den Ort vermieden werden. Somit würden folgende Trauerhallen ausscheiden:
Bedburg-West
Kaster
Broich
Die kath. Kirchengemeinde wurde um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort
vom 14.07.2011 ist als Anlage beigefügt.
Rechtliche Bewertung:
Nach dem Bestattungsgesetz sollen Leichen- bzw. Trauerhallen nach Möglichkeit
vor Ort eingerichtet werden. Hier handelt es sich nicht um eine zwingende Maßnahme. .
Vorschlag der Verwaltung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Trauerhallen in Kaster, Bedburg-West, Kirchherten und Rath auch Kühlzellen vorhalten.
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 7
Herr Dane
Das Schreiben bzw. der Antrag des Herrn Dane ist als Anlage 1 und 2 der Vorlage
beigefügt.
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
entfällt
Rechtliche Bewertung:
Nach § 16 Abs. 6 der Friedhofssatzung der Stadt Bedburg dürfen für Erdbeisetzungen und Ehrengrabstellen anstelle eines Sarges bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Bei voll belegten Grabstätten kann die Friedhofsverwaltung auf Antrag die Beisetzung von bis zu 4 Urnen zusätzlich gestatten, wenn die räumlichen Verhältnisse der
Grabstätte dies zulassen.
Vorschlag der Verwaltung:
In der Regel lassen die räumlichen Verhältnisse die zusätzliche Beisetzung von Urnen zu. Auch die Beisetzung einer fünfte Urne dürfte grundsätzlich nicht an den
räumlichen Verhältnisse scheitern. Nachteile ergeben sich aus den gebührenrechtlichen Auswirkungen.
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 8
Herr Grashoff
Kolumbarien in den Trauerhallen errichten
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Die Urnenbestattung in Kolumbarien anzubieten findet man bereits in vielen anderen
Kommunen. Die Kosten eines Kolumbariums für 24 Schmuckurnen bzw. 36 Aschekapseln beginnen ab ca. 10.000,00 €. In wie weit hier die Gebühren auf die Kosten
der Trauer- bzw. Leichenhallen angerechnet werden können, muss geprüft werden.
Rechtliche Bewertung:
Grundsätzlich ist es möglich, eine derartige Bestattungsform anzubieten. Sofern dies
politisch gewünscht ist, müsste entsprechend die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung angepasst werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Sofern von Seiten der Politik die Errichtung eines Kolumbariums erwünscht wird,
sollte dieses außerhalb der Trauerhallen errichtet werden. Sofern ein Kolumbarium
innerhalb einer Trauerhalle errichtet würde, müsste, damit die Trauerhalle vor Unbefugten nachts geschätzt ist, ein Schließdienst eingerichtet werden..
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 9
Herr Jörißen
Urnengräbern nicht an den Rand eines Friedhofes legen
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Urnengräber liegen nicht grundsätzlich am Rand eines Friedhofes. Ort und Lage
bestimmen sich oftmals an den örtlichen Verhältnissen.
Rechtliche Bewertung:
entfällt
Vorschlag der Verwaltung:
entfällt
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Neuorganisation des Friedhofswesen
Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 10
Herr Grashoff
Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an der Leichenhalle Kirchherten für die
evangelischen Kirchengemeinde
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Die an der Leichenhalle Kirchherten befindlichen Arbeitsräume sind z. Zt. nicht entbehrlich ist, weil hier die städt. Gerätschaften untergebracht sind.
Rechtliche Bewertung:
entfällt
Vorschlag der Verwaltung:
entfällt
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Neuorganisation des Friedhofswesen
Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 11
Herr Müller-Philipps
Öffentlichkeitsarbeit für Gebührenproblematik
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Im Rahmen der Diskussionen über die Gebührensatzungen der Stadt Bedburg berichtet die hiesige Presse grundsätzlich über das Ergebnis der Beratungen. Es ist
auch davon auszugehen, dass die Presse über die Beratungen der Neuorganisation
des Friedhofswesens eingehen berichten wird. Nichts desto trotz ist es nicht schädlich, wenn verwaltungsseitig eine Presseberichterstattung über das Gebührenwesen
im Bereich Friedhofswesen verfasst würde.
Rechtliche Bewertung:
entfällt
Vorschlag der Verwaltung:
Siehe oben
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Neuorganisation des Friedhofswesen
Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 12
Herr Nagelschmitz
Herr Schlechtriem
Schaffung von Bestattungsgärten und Pflegegemeinschaften
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Flächen für Bestattungsgärten und Pflegegemeinschaften einzurichten. Je nachdem, wie die Neuorganisation des Friedhofswesen aussehen wird, muss geprüft werden, welche Flächen , auf welchen Friedhöfe eventuell hier angeboten werden können.
Eine kurze Ausarbeitung des Herrn Schlechtriem ist als Anlage beigefügt.
Rechtliche Bewertung:
Sollte dem Vorschlag gefolgt werden, muss geklärt werden, ob auch andere Unternehmen einen rechtlichen Anspruch auf eine Friedhofsfläche haben.
Vorschlag der Verwaltung:
Je nach Beschlusslage wird die Standortfrage geprüft.
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Neuorganisation des Friedhofswesen
Info-Veranstaltung am 24.02.2011
Anregung 13
Dr. Kippels
Steinmetz- oder Friedhofsgesellschaften für die Leichen- bzw. Trauerhallen
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Rechtliche Bewertung:
Keine rechtlichen Bedenken.
Vorschlag der Verwaltung:
Eine Prüfung, ob Steinmetz- oder Friedhofsgesellschaften Interesse an der Übernahme von Leichen- /Trauerhallen haben, ist es sinnvoll, wenn vorher feststeht, welche Hallen aufgegeben werden sollen.
Politische Empfehlung/Beschluss:
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Neuorganisation des Friedhofswesen
Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister
Anregung 14
Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann
Eine Bestattung in Sarg oder in einer Urne sollte immer möglich sein
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Die Satzung der Stadt Bedburg eröffnet diese Möglichkeiten. Es ist nicht beabsichtigt, nur eine Bestattungsform zuzulassen.
Rechtliche Bewertung:
entfällt
Vorschlag der Verwaltung:
entfällt
Politische Empfehlung/Beschluss:
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc
Neuorganisation des Friedhofswesen
Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister
Anregung 15
Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann
Anonyme Bestattung, z. B. in einer Blumenwiese mit dem Aufstellen einer Figur zum
Abstellen von Blumen und Lichter
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Anonyme Bestattungen werden bereits seit Jahren durchgeführt. Siehe auch Anmerkungen zu Vorschlag 1.
Rechtliche Bewertung:
entfällt
Vorschlag der Verwaltung:
entfällt
Politische Empfehlung/Beschluss:
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc
Neuorganisation des Friedhofswesen
Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister
Anregung 16
Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann
Angehörigen sollte die Teilnahme an anonymen Bestattungen ermöglicht werden
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Siehe Vorschlag 1.
Rechtliche Bewertung:
entfällt
Vorschlag der Verwaltung:
entfällt
Politische Empfehlung/Beschluss:
Neuorganisation des Friedhofswesen
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc
Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister
Anregung 17
Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann
Aufstellung eines Findlings mit Gedenkplatte zum Andenken an Verstorbene, die
keine Grabstätte im Stadtgebiet haben oder in der „Ferne ruhen“ (z.B. Verunglückte
bei einer Schiffskatastrophe)
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
entfällt
Rechtliche Bewertung:
entfällt
Vorschlag der Verwaltung:
Verwaltungsseitig werden hiergegen keine Bedenken erhoben. Eine derartige Einrichtung sollte allerdings nicht auf allen Friedhöfen geschaffen werden.
Politische Empfehlung/Beschluss:
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc
Neuorganisation des Friedhofswesen
Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister
Anregung 18
Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann
Eine Bestattung im amerikanischen Stil mit Grabstein sollte ermöglicht werden.
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Auch die Bestattungsmöglichkeit ist möglich, wenn die satzungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Rechtliche Bewertung:
entfällt
Vorschlag der Verwaltung:
Je nach Priorität, welche Bestattungsform vorrangig zukünftig angestrebt wird, muss
geprüft werden, auf welchen Flächen derartiges noch möglich ist.
Politische Empfehlung/Beschluss:
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc
Neuorganisation des Friedhofswesen
Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister
Anregung 19
Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann
Baumbestattungen
Anmerkungen der Verwaltung:
Allgemeines:
Siehe Vorschlag 2
Rechtliche Bewertung:
entfällt
Vorschlag der Verwaltung:
entfällt
Politische Empfehlung/Beschluss:
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc