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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-188/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
65 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:01
Aktualisiert
04.10.11, 18:01

Inhalt der Datei

Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 1 Herr Müller-Philipps Bei „Sozialbestattungen (anonyme Bestattungen) soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Angehörige an der Bestattung teilnehmen können Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Die anonymen Bestattungen resultieren aus der Historie aus der Tatsache, dass die Ordnungsbehörde verpflichtet ist, Verstorbene die keine Angehörige mehr haben oder deren Angehörige nicht zeitnah ermittelt werden könne, diese zu bestatten. Hierfür wurden Grabfelder für Urnen- bzw. Erdbestattungen auf dem Friedhof in Bedburg-West hergerichtet. In den letzten Jahren ist die Bestattungsform auch von Angehörigen immer wieder nachgefragt worden. Da hier keine finanziellen Unterschiede vorhanden sind, liegt die Vermutung nahe, dass als Grund für diese Bestattungsart, die nicht erforderlich Grabpflege den Ausschlag gibt. Die Stadt Bedburg hat bisher die Bestattung bisher immer ohne Pfarrer und Angehörige beigesetzt. Rechtliche Bewertung: Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Pfarrer oder Angehörige bei anonymen Bestattungen anwesend sind. Es muss dann allerdings damit gerechnet werden, dass auf den Stellen, wo ein Verstorbener (nicht mehr anonym) beigesetzt worden ist, auch Grabschmuck (Blumen, Kerzen etc.) abgelegt wird. Das bedeutet für die Unterhaltung dieser Felder für die Mitarbeiter des Bauhofes ein Mehraufwand durch das Freiräumen der Felder. Die Kirche über anstehende anonyme Bestattungen zu informieren wird als unproblematisch angesehen. Vorschlag der Verwaltung: Bei den anonymen Bestattungen soll von einer Unterrichtung der Angehörigen weiterhin abgesehen werden. Sofern von Seiten der Politik die Einrichtung von pflegefreien Gräbern zugestimmt wird, können Angehörige, zu gleichen finanziellen Bedingungen, eine, der anonymen Bestattung gleichwertigen Bestattungsform in ‚Anspruch nehmen. Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 2 Herr Jacobs Die Einrichtung eines Friedwald Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Der Friedwald steht für einen im Handelsrecht geschützten Namen einer Art der Naturbestattung. Mit Naturbestattungen sind vorrangig Baumbestattungen gemeint, die der Anzahl nach am häufigsten vertreten sind. Eine Tradition hat die Bestattung unter Bäumen oder im Walde bei Forstleuten. So liegen etwa August Bier, Heinrich Cotta, Ferdinand von Raesfeld und Heinrich von Salisch außerhalb von Friedhöfen in den von ihnen betreuten Wäldern. Durch die Bestattung im Wurzelbereich von Bäumen soll die materielle Hülle des Verstorbenen schneller in den Naturkreislauf zurück gelangen und es wird die Unsterblichkeit der materiellen Hülle symbolisiert. Der Baum ist zudem das Grabmal mit der Symbolik von Dauerhaftigkeit und Standhaftigkeit. Die Idee der Baumbestattung wurde vom Schweizer Ingenieur Ueli Sauter im Jahre 1993 entwickelt und kommerzialisiert. Die Bezeichnung für sein Konzept „Friedwald“ ist als Marke eingetragen und darf nur für diese Begräbnisstätten genutzt werden. Vorteile für Nachkommen Ein Vorteil für die Nachkommen besteht in der geringeren Notwendigkeit der individuellen Pflege einer Grabstätte und doch ist ein angenehmer Platz für den Trauernden vorhanden. Bereitgestellte Flächen können auch außerhalb von Friedhöfen liegen. In Deutschland wird die rechtliche Regelung in Bundesländern verschieden gehandhabt. In der Schweiz, wo die Grabflächen nicht an Friedhöfe gebunden sind, ist das Konzept durchgehend möglich. So werden Begräbnisflächen an Berghängen mit Ausblick in die Bergwelt oder ähnlich exponierten Lagen angeboten. Andernorts werden aus Tradition Wälder mit ihrem Unterholz und Laubdach bevorzugt. Die Ortswahl hat viele Traditionen, so sind in Kalabrien Friedhöfe so angelegt, dass der Tote einen Meeresblick haben könnte. Geringerer Flächenverbrauch Baumbestattung auf pietätsbefangenen Friedhofsflächen hat ebenfalls einen Vorteil. Durch den zunehmenden Anteil an Urnenbestattungen und zunehmendes Durchschnittsalter geht der Bedarf an Friedhofsfläche zurück. In Waldfriedhöfen mit gutem Bestand an alten Bäumen ist das Anlegen von Baumfeldern möglich. Als Einzelgrabstätten um einen Baum oder auch als „Familienbaum“ für Familiengrabstätten. Der Vorteil von Baumbestattungen in herkömmlichen Friedhöfen besteht in der nahen Infrastruktur, wie Feierhalle oder Kapelle, Friedhofsgärtnerei oder Blumenhalle, und die mögliche Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen. Vorbehaltliche Punkte am Nutzungskonzept Zunächst handelt es sich um ein neuartiges kommerzielles Konzept für die Beisetzung der Aschereste. In einem geeigneten Wald wird der Baum zum Grabmal, die Nutzungszeit ist mit 99 Jahren dem Anlass entsprechend. Sturmschäden oder andere Faktoren, die die Laufzeit beeinflussen sind nicht kalkulierbar und außerhalb des typischen Planungs- und Vertragszeitraumes. Unter normalen Umständen erreichen auch übliche Familiengrabstätten LaufSV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc zeiten von dieser Dauer ohne Komplikationen. Ökonomische Aspekte Beim Begräbniswald ist die Betrachtungsweise gegenüber einem Friedhof gegensätzlich. Für den Wald steht üblicherweise die Holzerzeugung im Vordergrund, nicht der Bestattungszweck. Dadurch sind zumeist die vertraglichen Regelungen zwischen Betreibern und Hinterbliebenen nicht aus der Liegeruhe heraus geregelt. Manche Bestattungsfragen bleiben notwendigerweise ungeregelt. Die bestattungsrechtlichen Fragen, wie Umbettung, Nachnutzung, Baumschäden innerhalb der vereinbarten und auch gekauften Nutzungszeit bleiben offen. Landesrechtlichen Regelungen gelten für gemeindliche und kirchliche Friedhöfe, dagegen unterliegen Wälder den Waldgesetzen der Länder. Der Gesetzgeber gestaltet Friedhofsgesetze notwendigerweise anders als das Waldgesetz. Für Österreich und die Schweiz gilt diese Feststellung sinngemäß, auch wenn die Ausgangssituationen anders sind. Zeremonielle Vorbehalte Die Bestattungszeremonie kann als ungewohnt wahrgenommen werden, wenn ein Förster die Urne beisetzt und dies anders handhabt als ein Mitarbeiter des Friedhofs oder ein Bestatter, die die entsprechende Zeremonie gewohnt sind. Umbettungen sind Störungen der Totenruhe, deshalb ist dies nur in besonders begründeten Fällen möglich. Wegen des gewünschten raschen Zerfalls der Urne für Baumbestattungen ist der Entschluss zur Baumbestattung meist endgültig. Eine Beratung sollte Bestandteil einer vertrauenswürdigen Aufklärung sein. Rechtliche Bewertung: Mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW wurde am 04.08.2011 eine Ortsbegehung durchgeführt. Wie dem Schreiben vom 12.09.2011 zu entnehmen ist, bestehen Möglichkeiten auf der Fläche der ehemaligen Schlossgärtnerei und dem Friedhof in Kaster Wald- bzw. Baumbestattungen zukünftig durchzuführen. Entsprechende Satzungsänderungen sind vorzunehmen. Vorschlag der Verwaltung: Verwaltungsseitig bestehen gegen die alternative Bestattungsmöglichkeit keine Bedenken. Der Abriss der Gebäude in der ehemaligen Stadtgärtnerei sind beauftragt. . Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 3 Herr Grashoff Als weitere Bestattungsform sollte geprüft werden, ob pflegearme / pflegefreie Gräber angeboten werden können Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Wie bereits bei den anonymen Bestattungen erläutert, sind sog. pflegefreie Gräber bei der Stadt Bedburg nur bei dieser Bestattungsform auf dem Westfriedhof vorhanden. Rechtliche Bewertung: Grundsätzlich ist es möglich, eine derartige Bestattungsform anzubieten. Sofern dies politisch gewünscht ist, müsste entsprechend die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung angepasst werden. Vorschlag der Verwaltung: Gegen die Bestattungsform bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken. Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 4 Herr Grashoff Eine Liberalisierung des Bestattungszwanges entsprechend dem benachbarten Ausland (Niederlande). Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: In den Niederlanden ist es z. B. möglich, dass eine Urne mit nach Hause genommen werden und dort aufbewahrt werden kann. Rechtliche Bewertung: In der Bundesrepublik besteht eine Bestattungszwang. Vom Gesetzgeber wurden bisher Versuche das Bestattungsgesetz diesbezüglich zu liberalisieren, abgelehnt. Vorschlag der Verwaltung: Da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann der Vorschlag nur zur Kenntnis genommen werden. Politische Empfehlung/Beschluss: entfällt SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 5 Herr Müller-Philipps Attraktivere Gestaltung der Trauerhallen Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Die Leichen- bzw. Trauerhallen der Stadt Bedburg wurden seinerzeit zweckentsprechend gebaut und eingerichtet. Die Problematik der steigenden Kosten wurde eingehend in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss und des Rates der Stadt Bedburg am 30.11.2010 und 14.12.2010 (WP8-201/2010) erläutert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass durch ein geändertes Bestattungsverhalten (mehr Urnen- als Erdbestattungen) die Zahl der Nutzung, insbesondere der Trauerhallen dramatisch rückläufig ist. Die Kosten für die Leichenhallen wurden bereits auf ein Minimum kalkuliert, so dass hier kein Einsparpotential vorhanden ist. Jede zusätzliche Ausgabe wird zukünftig die Gebühr für die Inanspruchnahme erhöhen. Rechtliche Bewertung: Sofern entsprechende Finanzmittel im Haushalt bereitgestellt werden, können Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Trauerhallen durchgeführt werden. Vorschlag der Verwaltung: Sofern kein Interesse an einer anderweitigen, zusätzlichen Nutzung der Trauerhallen besteht, wodurch im Gegenzug Einnahmen generiert werden können, sollten keine entsprechenden finanziellen Aufwendungen, die über das Maß der normalen Unterhaltung gehen, getätigt werden. Positive Auswirkungen gebührenrechtlicher Art könnte durch die Einrichtung von Kolumbarien an den Trauerhallen erfolgen (siehe Vorschlage 8) Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 6 Verwaltung Eventuelle Schließung von Trauerhallen bei gleichzeitiger Nutzung der Kirchen als Aufbahrungsstätte Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Wie dem Vermerk über die Informationsveranstaltung zu entnehmen ist, hat Herr Pastor Hermanns eingeräumt, dass dort wo genügend Platz ist, es vorstellbar sei, Aufbahrungen in den Kirchen vorzunehmen. Berücksichtigt werden muss allerdings, dass das Kirchengebäude in zumutbarer Nähe zum Friedhof vorhanden ist, damit die von Herrn Jacobs angesprochenen Trauerzüge durch den Ort vermieden werden. Somit würden folgende Trauerhallen ausscheiden: Bedburg-West Kaster Broich Die kath. Kirchengemeinde wurde um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort vom 14.07.2011 ist als Anlage beigefügt. Rechtliche Bewertung: Nach dem Bestattungsgesetz sollen Leichen- bzw. Trauerhallen nach Möglichkeit vor Ort eingerichtet werden. Hier handelt es sich nicht um eine zwingende Maßnahme. . Vorschlag der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Trauerhallen in Kaster, Bedburg-West, Kirchherten und Rath auch Kühlzellen vorhalten. Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 7 Herr Dane Das Schreiben bzw. der Antrag des Herrn Dane ist als Anlage 1 und 2 der Vorlage beigefügt. Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: entfällt Rechtliche Bewertung: Nach § 16 Abs. 6 der Friedhofssatzung der Stadt Bedburg dürfen für Erdbeisetzungen und Ehrengrabstellen anstelle eines Sarges bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Bei voll belegten Grabstätten kann die Friedhofsverwaltung auf Antrag die Beisetzung von bis zu 4 Urnen zusätzlich gestatten, wenn die räumlichen Verhältnisse der Grabstätte dies zulassen. Vorschlag der Verwaltung: In der Regel lassen die räumlichen Verhältnisse die zusätzliche Beisetzung von Urnen zu. Auch die Beisetzung einer fünfte Urne dürfte grundsätzlich nicht an den räumlichen Verhältnisse scheitern. Nachteile ergeben sich aus den gebührenrechtlichen Auswirkungen. Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 8 Herr Grashoff Kolumbarien in den Trauerhallen errichten Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Die Urnenbestattung in Kolumbarien anzubieten findet man bereits in vielen anderen Kommunen. Die Kosten eines Kolumbariums für 24 Schmuckurnen bzw. 36 Aschekapseln beginnen ab ca. 10.000,00 €. In wie weit hier die Gebühren auf die Kosten der Trauer- bzw. Leichenhallen angerechnet werden können, muss geprüft werden. Rechtliche Bewertung: Grundsätzlich ist es möglich, eine derartige Bestattungsform anzubieten. Sofern dies politisch gewünscht ist, müsste entsprechend die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung angepasst werden. Vorschlag der Verwaltung: Sofern von Seiten der Politik die Errichtung eines Kolumbariums erwünscht wird, sollte dieses außerhalb der Trauerhallen errichtet werden. Sofern ein Kolumbarium innerhalb einer Trauerhalle errichtet würde, müsste, damit die Trauerhalle vor Unbefugten nachts geschätzt ist, ein Schließdienst eingerichtet werden.. Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 9 Herr Jörißen Urnengräbern nicht an den Rand eines Friedhofes legen Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Urnengräber liegen nicht grundsätzlich am Rand eines Friedhofes. Ort und Lage bestimmen sich oftmals an den örtlichen Verhältnissen. Rechtliche Bewertung: entfällt Vorschlag der Verwaltung: entfällt Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 10 Herr Grashoff Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an der Leichenhalle Kirchherten für die evangelischen Kirchengemeinde Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Die an der Leichenhalle Kirchherten befindlichen Arbeitsräume sind z. Zt. nicht entbehrlich ist, weil hier die städt. Gerätschaften untergebracht sind. Rechtliche Bewertung: entfällt Vorschlag der Verwaltung: entfällt Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 11 Herr Müller-Philipps Öffentlichkeitsarbeit für Gebührenproblematik Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Im Rahmen der Diskussionen über die Gebührensatzungen der Stadt Bedburg berichtet die hiesige Presse grundsätzlich über das Ergebnis der Beratungen. Es ist auch davon auszugehen, dass die Presse über die Beratungen der Neuorganisation des Friedhofswesens eingehen berichten wird. Nichts desto trotz ist es nicht schädlich, wenn verwaltungsseitig eine Presseberichterstattung über das Gebührenwesen im Bereich Friedhofswesen verfasst würde. Rechtliche Bewertung: entfällt Vorschlag der Verwaltung: Siehe oben Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 12 Herr Nagelschmitz Herr Schlechtriem Schaffung von Bestattungsgärten und Pflegegemeinschaften Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Flächen für Bestattungsgärten und Pflegegemeinschaften einzurichten. Je nachdem, wie die Neuorganisation des Friedhofswesen aussehen wird, muss geprüft werden, welche Flächen , auf welchen Friedhöfe eventuell hier angeboten werden können. Eine kurze Ausarbeitung des Herrn Schlechtriem ist als Anlage beigefügt. Rechtliche Bewertung: Sollte dem Vorschlag gefolgt werden, muss geklärt werden, ob auch andere Unternehmen einen rechtlichen Anspruch auf eine Friedhofsfläche haben. Vorschlag der Verwaltung: Je nach Beschlusslage wird die Standortfrage geprüft. Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Info-Veranstaltung am 24.02.2011 Anregung 13 Dr. Kippels Steinmetz- oder Friedhofsgesellschaften für die Leichen- bzw. Trauerhallen Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Rechtliche Bewertung: Keine rechtlichen Bedenken. Vorschlag der Verwaltung: Eine Prüfung, ob Steinmetz- oder Friedhofsgesellschaften Interesse an der Übernahme von Leichen- /Trauerhallen haben, ist es sinnvoll, wenn vorher feststeht, welche Hallen aufgegeben werden sollen. Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister Anregung 14 Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann Eine Bestattung in Sarg oder in einer Urne sollte immer möglich sein Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Die Satzung der Stadt Bedburg eröffnet diese Möglichkeiten. Es ist nicht beabsichtigt, nur eine Bestattungsform zuzulassen. Rechtliche Bewertung: entfällt Vorschlag der Verwaltung: entfällt Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister Anregung 15 Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann Anonyme Bestattung, z. B. in einer Blumenwiese mit dem Aufstellen einer Figur zum Abstellen von Blumen und Lichter Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Anonyme Bestattungen werden bereits seit Jahren durchgeführt. Siehe auch Anmerkungen zu Vorschlag 1. Rechtliche Bewertung: entfällt Vorschlag der Verwaltung: entfällt Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister Anregung 16 Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann Angehörigen sollte die Teilnahme an anonymen Bestattungen ermöglicht werden Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Siehe Vorschlag 1. Rechtliche Bewertung: entfällt Vorschlag der Verwaltung: entfällt Politische Empfehlung/Beschluss: Neuorganisation des Friedhofswesen SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister Anregung 17 Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann Aufstellung eines Findlings mit Gedenkplatte zum Andenken an Verstorbene, die keine Grabstätte im Stadtgebiet haben oder in der „Ferne ruhen“ (z.B. Verunglückte bei einer Schiffskatastrophe) Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: entfällt Rechtliche Bewertung: entfällt Vorschlag der Verwaltung: Verwaltungsseitig werden hiergegen keine Bedenken erhoben. Eine derartige Einrichtung sollte allerdings nicht auf allen Friedhöfen geschaffen werden. Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister Anregung 18 Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann Eine Bestattung im amerikanischen Stil mit Grabstein sollte ermöglicht werden. Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Auch die Bestattungsmöglichkeit ist möglich, wenn die satzungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Rechtliche Bewertung: entfällt Vorschlag der Verwaltung: Je nach Priorität, welche Bestattungsform vorrangig zukünftig angestrebt wird, muss geprüft werden, auf welchen Flächen derartiges noch möglich ist. Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc Neuorganisation des Friedhofswesen Vorschläge Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. Gespräch am 05.07.2011 beim Bürgermeister Anregung 19 Frau Damann, Frau Rieve, Herr Deutzmann Baumbestattungen Anmerkungen der Verwaltung: Allgemeines: Siehe Vorschlag 2 Rechtliche Bewertung: entfällt Vorschlag der Verwaltung: entfällt Politische Empfehlung/Beschluss: SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4551.doc