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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-188/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
266 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:01
Aktualisiert
04.10.11, 18:01
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Inhalt der Datei

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7, 53783 Eitorf Stadt Bedburg Fachbereich IV, Hoch-und Tiefbau Herrn Naujock Postfach 1253 50173 Bedburg Vorab als E-Mail: w.naujock@bedburg.de 12.09.2011 Seite 1 von 2 Aktenzeichen 300-11-10.500-RFA04 bei Antwort bitte angeben Herr Hönscheid Fachgebiet Hoheit Telefon 02243 / 9216-42 Mobil 0171 / 587 07 22 Telefax 02243 / 9216-85 gerd.hoenscheid@wald-undholz.nrw.de Waldbestattungen im Stadtgebiet Bedburg Ihr Schreiben vom 07.07.2011, Ihr Zeichen: Unser gemeinsamer Ortstermin am 04.08.2011 Sehr geehrter Herr Naujock, als Bestattungswald werden bevorzugt größere Waldflächen mit älterem Baumbestand ausgesucht, die nach Möglichkeit in Stadtnähe liegen aber trotzdem ein Ort der Ruhe sind. Solche idealen Waldflächen sind mir im Stadtgebiet Bedburg nicht bekannt. Die beiden Flächen, die wir am 04.08.2011 besichtigt haben, sind nach meiner Einschätzung aber trotzdem für naturnahe Bestattungen geeignet: Die Fläche der ehemaligen Schlossgärtnerei Der Bereich der ehemaligen Gärtnerei umfasst u. a. entlang der Mühlenerft einen jüngeren Laubholzbestand (durchgewachsener Baumschulbestand?), der als Bestattungswald genutzt werden könnte. Vorab sollten jedoch mit einer Durchforstung geeignete Bäume gefördert werden. DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 und OHSAS 18001 Zertifikat Nr. 71 150 F 001 Bankverbindung WestLB Konto :4 011 912 BLZ :300 500 00 IBAN: DE10 3005 0000 0004 0119 12 BIC/SWIFT: WELA DE DD Ust.-Id.-Nr. DE 814373933 Steuer-Nr. 337/5914/3348 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Regionalforstamt Rhein-SiegErft Krewelstraße 7 53783 Eitorf Telefon +49 2243 9216-42 Telefax +49 2243 9216-85 Rhein-Sieg-Erft@wald-undholz.nrw.de www.wald-und-holz.nrw.de Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Die Flächen im Eingangsbereich der ehemaligen Gärtnerei können nach dem Abriss der Gebäude mit Bäumen im Weitverband bepflanzt werden. Diese Flächen bieten dann - im Gegensatz zur Waldfläche - zusätzlich die Möglichkeit, einen weitgehend „barrierefreien“ Zugang zu schaffen. Die Fläche liegt unmittelbar am viel besuchten Schlosspark. Da sie aber eingezäunt ist und eingezäunt bleiben sollte, kann man hier ein weitgehend ruhiger Bestattungsort entstehen. Eine forstrechtliche Genehmigung ist für den Bestattungswald nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Waldfläche in ihrem natürlichen Zustand bleibt. Insbesondere ist zu beachten, dass • die Waldfläche nicht mit Wegen erschlossen wird, • kein Grabschmuck, keine Kränze oder Erinnerungsstücke niedergelegt werden, • keine Grabmale, Gedenksteine und andere Baulichkeiten errichtet werden, • keine Kerzen und Lampen aufgestellt werden, • keine Anpflanzungen von nicht autorisierten Personen vorgenommen werden und • eine herkömmliche Grabpflege unterbleibt. Der Zaun um die ehemalige Gärtnerei genießt nach meiner Einschätzung Bestandsschutz. Erweiterungsfläche Friedhof Kaster Die baumbestandene Erweiterungsfläche im Norden des Friedhofes ist bereits durch Wege erschlossen. Mit der Anpflanzung zusätzlicher Laubbäume kann hier eine parkwaldartige Teilfläche für Baumbestattungen entstehen, die ebenso die gleichen bequemen Zugangsmöglichkeiten bietet. Solche parkwaldartige Teilflächen eines Friedhofes sind nicht als Wald anzusehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Hönscheid