Daten
Kommune
Bedburg
Größe
266 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:01
Aktualisiert
04.10.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Krewelstraße 7, 53783 Eitorf
Stadt Bedburg
Fachbereich IV, Hoch-und Tiefbau
Herrn Naujock
Postfach 1253
50173 Bedburg
Vorab als E-Mail: w.naujock@bedburg.de
12.09.2011
Seite 1 von 2
Aktenzeichen
300-11-10.500-RFA04
bei Antwort bitte angeben
Herr Hönscheid
Fachgebiet Hoheit
Telefon 02243 / 9216-42
Mobil 0171 / 587 07 22
Telefax 02243 / 9216-85
gerd.hoenscheid@wald-undholz.nrw.de
Waldbestattungen im Stadtgebiet Bedburg
Ihr Schreiben vom 07.07.2011, Ihr Zeichen: Unser gemeinsamer Ortstermin am 04.08.2011
Sehr geehrter Herr Naujock,
als Bestattungswald werden bevorzugt größere Waldflächen mit älterem
Baumbestand ausgesucht, die nach Möglichkeit in Stadtnähe liegen aber
trotzdem ein Ort der Ruhe sind.
Solche idealen Waldflächen sind mir im Stadtgebiet Bedburg nicht bekannt.
Die beiden Flächen, die wir am 04.08.2011 besichtigt haben, sind nach meiner Einschätzung aber trotzdem für naturnahe Bestattungen geeignet:
Die Fläche der ehemaligen Schlossgärtnerei
Der Bereich der ehemaligen Gärtnerei umfasst u. a. entlang der Mühlenerft
einen jüngeren Laubholzbestand (durchgewachsener Baumschulbestand?),
der als Bestattungswald genutzt werden könnte.
Vorab sollten jedoch mit einer Durchforstung geeignete Bäume gefördert
werden.
DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO
14001 und OHSAS 18001
Zertifikat Nr. 71 150 F 001
Bankverbindung
WestLB
Konto :4 011 912
BLZ :300 500 00
IBAN: DE10 3005 0000 0004
0119 12
BIC/SWIFT: WELA DE DD
Ust.-Id.-Nr. DE 814373933
Steuer-Nr. 337/5914/3348
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Regionalforstamt Rhein-SiegErft
Krewelstraße 7
53783 Eitorf
Telefon +49 2243 9216-42
Telefax +49 2243 9216-85
Rhein-Sieg-Erft@wald-undholz.nrw.de
www.wald-und-holz.nrw.de
Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
Die Flächen im Eingangsbereich der ehemaligen Gärtnerei können nach dem
Abriss der Gebäude mit Bäumen im Weitverband bepflanzt werden. Diese
Flächen bieten dann - im Gegensatz zur Waldfläche - zusätzlich die Möglichkeit, einen weitgehend „barrierefreien“ Zugang zu schaffen.
Die Fläche liegt unmittelbar am viel besuchten Schlosspark. Da sie aber eingezäunt ist und eingezäunt bleiben sollte, kann man hier ein weitgehend ruhiger Bestattungsort entstehen.
Eine forstrechtliche Genehmigung ist für den Bestattungswald nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Waldfläche in ihrem natürlichen Zustand bleibt.
Insbesondere ist zu beachten, dass
• die Waldfläche nicht mit Wegen erschlossen wird,
• kein Grabschmuck, keine Kränze oder Erinnerungsstücke niedergelegt werden,
• keine Grabmale, Gedenksteine und andere Baulichkeiten errichtet
werden,
• keine Kerzen und Lampen aufgestellt werden,
• keine Anpflanzungen von nicht autorisierten Personen vorgenommen
werden und
• eine herkömmliche Grabpflege unterbleibt.
Der Zaun um die ehemalige Gärtnerei genießt nach meiner Einschätzung
Bestandsschutz.
Erweiterungsfläche Friedhof Kaster
Die baumbestandene Erweiterungsfläche im Norden des Friedhofes ist bereits durch Wege erschlossen. Mit der Anpflanzung zusätzlicher Laubbäume
kann hier eine parkwaldartige Teilfläche für Baumbestattungen entstehen, die
ebenso die gleichen bequemen Zugangsmöglichkeiten bietet.
Solche parkwaldartige Teilflächen eines Friedhofes sind nicht als Wald anzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Hönscheid