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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
31.10.11, 18:00
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8183/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 04.10.2011 Betreff: Kindergartenbedarfsplanung Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten Entwurf des Kindergartenbedarfsplans zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die rechtliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung bilden das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Das Kinderbildungsgesetz sieht eine Förderung der Kindertagesbetreuung nach Kindpauschalen vor. Um das Betreuungsangebot stärker an dem Betreuungsbedarf der Eltern zu orientieren findet hierzu eine jährliche Fortschreibung der Angebotsstruktur in Kindertageseinrichtungen und des Platzbedarfs in der Kindertagespflege statt. Bereits jetzt weist die Verwaltung darauf hin, dass zur Sicherstellung des zum 01.08.2013 entstehenden Rechtsanspruch der Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, weiterhin ein konsequenter Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder unter zwei Jahren erforderlich ist; im einzelnen: Gegenwärtig sind 29 der angebotenen 78 Plätze für Kinder unter drei Jahren ausgebaut; 49 Plätze für Kinder unter drei Jahren werden als Provisorien angeboten. Ein erforderlicher Ausbau dieser Plätze hat bisher nicht stattfinden können, da die Anträge auf Investitionskostenförderung zwar gestellt, jedoch seitens des Landesjugendamtes noch nicht positiv beschieden worden sind. Lediglich mit den durch das U3-Ausbau-Sonderprogramm 2011/ 2012 zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Einrichtung 16 Plätze für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Nach dem Ausbau dieser 16 Plätze wären insgesamt 45 Plätze für Kinder unter drei Jahren ausgebaut; da die Einrichtung derzeit bereits 10 provisorische Plätze für Kinder unter drei Jahren anbietet, würden (lediglich) 6 weitere Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren geschaffen. Die Anzahl der provisorischen Plätze läge somit nach dem beschriebenen Ausbau bei 39 Plätzen. Da seitens des Landesjugendamt für die Einrichtungen, die bisher die Betreuung unter Dreijährige in Provisorien anbieten, nur eine befristete Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann, ist der Ausbau der provisorischen Plätze zur Erhaltung einer allgemeinen Betriebserlaubnis Voraussetzung. Hinzu kommt die unbefriedigende Situation in den Kindertageseinrichtungen; die provisorische Betreuung unter dreijähriger Kinder stellt sowohl für die in den Kindertageseinrichtungen tätigen pädagogischen Fachkräfte als auch für die Kinder und deren Eltern eine große Herausforderung dar, die auf Seiten der pädagogischen Fachkräfte mit einer hohen Belastung einhergeht. Infolgedessen bestehen seitens einiger Träger der Kindertageseinrichtungen Überlegungen, die Aufnahme von unter Dreijährigen Kindern zu reduzieren bzw. auszusetzen, bis die Um- und Ausbauplanungen vollzogen werden können. Die Finanzierung des Ausbaus der Plätze für unter Dreijährige ist indes weiterhin ungeklärt. Nachfragen an das Landesjugendamt und/ oder Ministerium bleiben unbeantwortet; nach vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass das Investitionskostenprogramm überzeichnet ist. Aktuell wurde berichtet, dass das Land in 2012 ein weiteres Sonderprogramm auflegen wird; über die Höhe der Fördersumme kann gegenwärtig keine Angabe gemacht werden. Im Hinblick auf den Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist festzustellen, dass ausgehend von einer Betreuungsquote von 32% insgesamt 146 Plätze für unter dreijährige Kinder zur Verfügung zu stellen sind. Davon sind 102 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 44 Plätze in der Kindertagespflege vorzuhalten. Planerische und baurechtliche Überlegungen, wie diese Plätze für Kinder unter drei Jahren realisiert werden können, sind entweder bereits abgeschlossen oder stehen kurz vor Abschluss. Wie bereits zuvor ausgeführt, stellt die finanzielle Förderung (und die damit verbundene zeitliche Dimension) hierbei eine unbekannte Größe dar. Mit dem Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren geht ein Verlust an Plätzen für Kinder über drei Jahren einher. Neben dem Verlust an Plätzen im Zusammenhang mit dem U3-Ausbau führen eine Veränderung des Schulrechts (Festschreibung des Einschulungsstichtags auf den 30.09.), eine höhere Inanspruchnahme von Tagesstättenplätzen (Betreuungsumfang von 45 h/ Woche) und der Ausbau integrativer Plätze zu einem weiteren Platzreduzierung. Diesen Verlust an Beschlussvorlage WP8-183/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Plätzen gilt es - zur Erfüllung des Rechtsanspruch der über dreijährigen Kinder - zu kompensieren. Infolgedessen bestehen u. a. die Überlegungen, bei Bedarf eine zur Zeit leerstehende Gruppe in der AWO-Einrichtung Sterntaler sowie eine leerstehende Gruppe in der kath. Einrichtung St. Willibrord als `Auffanggruppe´ zu reaktivieren. Mit der Verabschiedung der Kibizreform wurde auch der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kindern mit Behinderung festgeschrieben. Gegenwärtig werden in zwei Einrichtungen integrative Plätze angeboten. 13 integrative Plätze werden für Kinder über drei Jahren, sowie 1-2 Plätze für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt. Ausgehend von einer 4%-igen Versorgungsquote (Empfehlung des Landesjugendamtes) wären im Bereich der unter Dreijährigen 18 integrative Plätze, sowie im Bereich der über Dreijährigen 23 integrative Plätze vorzuhalten. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann derzeit für die unter dreijährigen Kinder nicht geklärt werden, ob die 4%-ige Quote eine realistische Angabe ist. Lösungsansätze, wie die Schaffung von 18 integrativen Plätzen für Kinder unter drei Jahren umsetzbar wäre, können derzeit noch nicht konkret benannt werden. Zwar ist die Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter drei Jahren geplant, allerdings sind die konkreten Planungsvorhaben nicht ausreichend. Aktuell sind die Schaffung einer zweiten integrativen Gruppe in St. Antonius (ein entsprechender Antrag auf Investitionskostenförderung zum Ausbau einer integrativen U3-Gruppe liegt dem Landesjugendamt bereits vor), sowie die Schaffung einer integrativen Gruppe für Kinder unter drei Jahren in der Einrichtung Kleeblatt geplant. Für den Bereich der integrativen Betreuung für Kinder ab drei Jahren ist eine verbesserte Versorgungsquote festzustellen, da mit dem Ausbau integrativer U3-Gruppen gleichsam integrative Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden. Konkrete Angaben hierzu, sowie zur Bedarfsfeststellung und Maßnahmenplanung werden in dem Kindergartenbedarfsplan getätigt, der dieser Vorlage im Entwurf als Anlage beigefügt ist. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung ausführlich berichten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 22.09.2011 ----------------------------------Kemmerling ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-183/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-183/2011 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4