Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
31.10.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8183/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
04.10.2011
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten Entwurf des Kindergartenbedarfsplans zur
Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die rechtliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung bilden das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
sowie das Kinderförderungsgesetz (KiföG).
Das Kinderbildungsgesetz sieht eine Förderung der Kindertagesbetreuung nach Kindpauschalen
vor. Um das Betreuungsangebot stärker an dem Betreuungsbedarf der Eltern zu orientieren findet
hierzu eine jährliche Fortschreibung der Angebotsstruktur in Kindertageseinrichtungen und des
Platzbedarfs in der Kindertagespflege statt. Bereits jetzt weist die Verwaltung darauf hin, dass zur
Sicherstellung des zum 01.08.2013 entstehenden Rechtsanspruch der Kinder, die das erste
Lebensjahr vollendet haben, weiterhin ein konsequenter Ausbau des Betreuungsangebotes für
Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder unter zwei Jahren erforderlich ist; im einzelnen:
Gegenwärtig sind 29 der angebotenen 78 Plätze für Kinder unter drei Jahren ausgebaut; 49 Plätze
für Kinder unter drei Jahren werden als Provisorien angeboten. Ein erforderlicher Ausbau dieser
Plätze hat bisher nicht stattfinden können, da die Anträge auf Investitionskostenförderung zwar
gestellt, jedoch seitens des Landesjugendamtes noch nicht positiv beschieden worden sind.
Lediglich mit den durch das U3-Ausbau-Sonderprogramm 2011/ 2012 zur Verfügung gestellten
finanziellen Mitteln besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Einrichtung 16 Plätze für Kinder unter
drei Jahren auszubauen. Nach dem Ausbau dieser 16 Plätze wären insgesamt 45 Plätze für
Kinder unter drei Jahren ausgebaut; da die Einrichtung derzeit bereits 10 provisorische Plätze für
Kinder unter drei Jahren anbietet, würden (lediglich) 6 weitere Plätze zur Betreuung von Kindern
unter drei Jahren geschaffen. Die Anzahl der provisorischen Plätze läge somit nach dem
beschriebenen Ausbau bei 39 Plätzen.
Da seitens des Landesjugendamt für die Einrichtungen, die bisher die Betreuung unter Dreijährige
in Provisorien anbieten, nur eine befristete Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann, ist der
Ausbau der provisorischen Plätze zur Erhaltung einer allgemeinen Betriebserlaubnis
Voraussetzung. Hinzu kommt die unbefriedigende Situation in den Kindertageseinrichtungen; die
provisorische Betreuung unter dreijähriger Kinder stellt sowohl für die in den
Kindertageseinrichtungen tätigen pädagogischen Fachkräfte als auch für die Kinder und deren
Eltern eine große Herausforderung dar, die auf Seiten der pädagogischen Fachkräfte mit einer
hohen Belastung einhergeht. Infolgedessen bestehen seitens einiger Träger der
Kindertageseinrichtungen Überlegungen, die Aufnahme von unter Dreijährigen Kindern zu
reduzieren bzw. auszusetzen, bis die Um- und Ausbauplanungen vollzogen werden können.
Die Finanzierung des Ausbaus der Plätze für unter Dreijährige ist indes weiterhin ungeklärt.
Nachfragen an das Landesjugendamt und/ oder Ministerium bleiben unbeantwortet; nach
vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass das Investitionskostenprogramm
überzeichnet ist. Aktuell wurde berichtet, dass das Land in 2012 ein weiteres Sonderprogramm
auflegen wird; über die Höhe der Fördersumme kann gegenwärtig keine Angabe gemacht werden.
Im Hinblick auf den Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist festzustellen, dass
ausgehend von einer Betreuungsquote von 32% insgesamt 146 Plätze für unter dreijährige Kinder
zur Verfügung zu stellen sind. Davon sind 102 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 44 Plätze in
der Kindertagespflege vorzuhalten. Planerische und baurechtliche Überlegungen, wie diese Plätze
für Kinder unter drei Jahren realisiert werden können, sind entweder bereits abgeschlossen oder
stehen kurz vor Abschluss. Wie bereits zuvor ausgeführt, stellt die finanzielle Förderung (und die
damit verbundene zeitliche Dimension) hierbei eine unbekannte Größe dar.
Mit dem Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren geht ein Verlust an Plätzen für Kinder
über drei Jahren einher. Neben dem Verlust an Plätzen im Zusammenhang mit dem U3-Ausbau
führen eine Veränderung des Schulrechts (Festschreibung des Einschulungsstichtags auf den
30.09.), eine höhere Inanspruchnahme von Tagesstättenplätzen (Betreuungsumfang von 45 h/
Woche) und der Ausbau integrativer Plätze zu einem weiteren Platzreduzierung. Diesen Verlust an
Beschlussvorlage WP8-183/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Plätzen gilt es - zur Erfüllung des Rechtsanspruch der über dreijährigen Kinder - zu kompensieren.
Infolgedessen bestehen u. a. die Überlegungen, bei Bedarf eine zur Zeit leerstehende Gruppe in
der AWO-Einrichtung Sterntaler sowie eine leerstehende Gruppe in der kath. Einrichtung St.
Willibrord als `Auffanggruppe´ zu reaktivieren.
Mit der Verabschiedung der Kibizreform wurde auch der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kindern mit Behinderung festgeschrieben. Gegenwärtig werden in zwei
Einrichtungen integrative Plätze angeboten. 13 integrative Plätze werden für Kinder über drei
Jahren, sowie 1-2 Plätze für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt. Ausgehend von einer 4%-igen
Versorgungsquote (Empfehlung des Landesjugendamtes) wären im Bereich der unter Dreijährigen
18 integrative Plätze, sowie im Bereich der über Dreijährigen 23 integrative Plätze vorzuhalten.
Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann derzeit für die unter dreijährigen Kinder nicht geklärt
werden, ob die 4%-ige Quote eine realistische Angabe ist.
Lösungsansätze, wie die Schaffung von 18 integrativen Plätzen für Kinder unter drei Jahren
umsetzbar wäre, können derzeit noch nicht konkret benannt werden. Zwar ist die Schaffung
weiterer Plätze für Kinder unter drei Jahren geplant, allerdings sind die konkreten
Planungsvorhaben nicht ausreichend. Aktuell sind die Schaffung einer zweiten integrativen Gruppe
in St. Antonius (ein entsprechender Antrag auf Investitionskostenförderung zum Ausbau einer
integrativen U3-Gruppe liegt dem Landesjugendamt bereits vor), sowie die Schaffung einer
integrativen Gruppe für Kinder unter drei Jahren in der Einrichtung Kleeblatt geplant. Für den
Bereich der integrativen Betreuung für Kinder ab drei Jahren ist eine verbesserte
Versorgungsquote festzustellen, da mit dem Ausbau integrativer U3-Gruppen gleichsam
integrative Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden.
Konkrete Angaben hierzu, sowie zur Bedarfsfeststellung und Maßnahmenplanung werden in dem
Kindergartenbedarfsplan getätigt, der dieser Vorlage im Entwurf als Anlage beigefügt ist. Die
Verwaltung wird hierzu in der Sitzung ausführlich berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 22.09.2011
----------------------------------Kemmerling
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-183/2011
Seite 3
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-183/2011
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Seite 4