Daten
Kommune
Bedburg
Größe
139 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
31.10.11, 18:00
Aktualisiert
31.10.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf einer
Kita-Bedarfsplanung 2011-2014
04. Oktober 2011 - Jugendhilfeausschuss
Gliederung
1.
2.
3.
4.
Aktueller Sachstand
Bedarfsermittlung - Ü3-Plätze Bedarfsermittlung - U3-Plätze Ausbauplanung
2
1
1. Aktueller Sachstand
Gesetzliche Grundlage bilden KiBiz und
Kifög: Ab August 2013 Rechtsanspruch
auf einen Kindertagesbetreuungsplatz
für Kinder ab 1 Jahr
Konsequenz: Ausbau an U3-Plätzen zur
Erfüllung des Rechtsanspruch
erforderlich
3
1. Aktueller Sachstand
Die U3-Plätze werden zur Zeit größtenteils
in Provisorien bereitgestellt
Konsequenzen:
1.
Hohe Belastung für Kinder, Eltern und
Mitarbeiter in den Einrichtungen
2.
Zeitlich befristete Betriebserlaubnis
mit der Option der Rückführung in die
Betreuung für Kinder ab 3 Jahren
4
2
1. Aktueller Sachstand
Finanzielle Förderung für den investiven
Ausbau ist erforderlich
um die U3-Betreuung langfristig
gewährleisten zu können
zur Sicherstellung einer pädagogisch
angemessenen Betreuung
für den Erhalt einer allgemein gültigen
Betriebserlaubnis
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1. Aktueller Sachstand
Aber:
Die Finanzierung des U3-Ausbaus ist
weiterhin unklar
Das Investitionskostenprogramm von Bund
und Land scheint derzeit ausgeschöpft
Möglicherweise erfolgt eine Neuauflegung
des U3-Ausbau-Sonderprogramms?!
6
3
1. Aktueller Sachstand
Bisherige Ausbauplanung im Rahmen
des Kita-Bedarfplans 2009-2012 des
Rhein-Erft-Kreises
Aber: Rahmenbedingungen haben sich
in 2011 geändert
(Schulgesetzänderung, KiBizreform,...)
Konsequenz: Überprüfung des Bedarfs
durch die Stadt Bedburg im Jahr 2011
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2. Bedarfsermittlung
- Ü3-Plätze Berechnungsgrundlage:
Berücksichtigung dreier Kernjahrgänge
Zuzüglich der Kinder des
hereinwachsenden Jahrgangs, die bis
zum Stichtag 01.11. geboren sind
Zuzüglich 20% des hereinwachsenden
Jahrgangs
8
4
2. Bedarfsermittlung
- Ü3-Plätze Aktuelle Versorgung:
Bei einer Versorgungsquote von 95%
sind 576 Ü3-Plätze vorzuhalten
Mit 572 Ü3-Plätzen, die z. Z.
vorgehalten werden, entspricht die
tatsächliche Versorgungsquote 94,3%
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2. Bedarfsermittlung
- Ü3-Plätze Die Bedarfsdeckung im Ü3-Bereich wird
sich zukünftig erschweren:
Es werden mehr 45 Wochenstunden gebucht
Gruppenstärke bei 25 und 35 W.-Std. in GF III: 25 Kinder
Gruppenstärke bei 45 W.-Std. in GF III: 20 Kinder
Die Umwandlung in U3-Gruppen kann zu
einer Platzreduzierung im Ü3-Bereich führen
max. können bei der Umwandlung von GF III in GF I 11 Ü3Plätze abgebaut und 6 U3-Plätze geschaffen werden
10
5
2. Bedarfsermittlung
- Ü3-Plätze
Die Gruppenstärke in integrativen Gruppen
beträgt max. 15 Kinder pro Gruppe, so dass
bei der Umwandlung von Regelgruppen in
integrative Gruppen Plätze reduziert werden
Die Festsetzung des Einschulungsstichtags
auf den 30.09 führt zu einer Veränderung der
Bedarfszahlen
11
2. Bedarfsermittlung
- Ü3-Plätze Kinderzahl
KGJ
Ü3-Plätze
Bedarfsdeckung
in % Differenz
Kernjahrgänge
11/12 579
zuzü Bedarf
gl.
20%
Bestand
27
576
572
12/13 569
27
566
95
13/14 570
27
570
95
95
-4
12
6
2. Bedarfsermittlung
- Ü3-Plätze
Bedarf an integrativen Plätzen:
Integrative Plätze
Bedarfsdeckung
KGJ
Bedarf
Bestand in %
Differenz
11/12
24
13
-11
12/13
24
13/14
24
4
13
3. Bedarfsermittlung
- U3-Plätze
Angestrebt ist eine Versorgungsquote
von 32% im U3-Bereich
70% der U3-Plätze sollen in
Kindertageseinrichtungen
und 30% der U3-Plätze sollen in
Kindertagespflege zur Verfügung
gestellt werden
14
7
3. Bedarfsermittlung
- U3-Plätze Berechnungsgrundlage sind 3 Geburtzeiträume:
Geburtszeitraum
01.11.2008-31.07.2009 (abzgl. 20%)
01.08.2009-31.07.2010
01.08.2010-30.04.2011
Kinderzahl
laut KDVZ
108
182
166
unter Dreijährige gesamt
davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen
456
146
davon 70% in Kita
davon 30% in TPF
102
44
15
3. Bedarfsermittlung
- U3-Plätze aktuelle U3Plätze
Bedarf
aktuelle
Bedarfsdeckung
TPF
44
Bein %
stand
28
63,6
Kita
102
78
76,5
Differenz
- 24
- 16
16
8
3. Bedarfsermittlung
- U3-Plätze Bedarf an integrativen Plätzen:
Ausgehend von einer Berechungsquote
von 4% ist von einem Bedarf an 18
integrativen U3-Plätzen auszugehen
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4. Ausbauplanung
Würde man die Planungsvorhaben wie
ursprünglich beabsichtigt, umsetzen, so
könnte der Rechtsanspruch der über
Dreijährigen nicht erfüllt werden
Bis 2014 würden 129 (angestrebt 102) Plätze
für Kinder unter drei Jahren und 516
(angestrebt 570) Plätze für Kinder über drei
Jahren geschaffen
Die Versorgungsquote der U3-Kinder läge
damit bei 37,9%, die der Ü3-Kinder bei 86%
18
9
4. Ausbauplanung
Im integrativen Bereich würde die
Versorgungsquote von 4% sowohl im
Ü3-Bereich (3,3%) als auch im U3Bereich (1,3%) nicht erreicht
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4. Ausbauplanung
Weitere Vorgehensweise:
Gespräche mit Trägern und Leitungen,
um sich hinsichtlich möglicher
Lösungswege zu beraten
Zu diskutieren wären bspw. die
Schaffung zweier Gruppen für Ü3Kinder oder die maximale Belegung von
4 U3-Plätzen pro Gruppe
20
10
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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